Übermessen Unterzug in Decke möglich?

Diskutiere Übermessen Unterzug in Decke möglich? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag an alle, ich habe eine Frage zu einer an mich gestellten Rechnung und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann. Ich habe von...

  1. #1 nownoc79, 13.12.2016
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    Guten Tag an alle,

    ich habe eine Frage zu einer an mich gestellten Rechnung und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.

    Ich habe von einer Firma im Rahmen meines Hausumbaus eine Porenbetondecke legen lassen. Diese wird von einem Betonunterzug in 2 Teile unterteilt.
    Nun habe ich hierfür die Rechnung der Firma erhalten. In dieser war die Decke nach qm abgerechnet und der Unterzug natürlich gesondert aufgeführt und abgerechnet. So weit, so gut.
    Allerdings wurde bei der Fläche der Decke der Unterzug nicht abgezogen. Mein Bauberater sagte hierzu, dass dies korrekt ist, da der Unterzug genau 2,5qm groß ist und nach VOB Öffnungen bis zu dieser Größe übermessen werden können.
    Meine Frage nun, zählt ein Unterzug der fast in Raummitte die Decke komplett in 2 Hälften teilt als Öffnung die übermessen werden kann und muss ich diesen jetzt praktisch 2x bezahlen.

    Für hilfreiche Antworten vielen Dank im Voraus!
     
  2. #2 Lonesome Liftboy, 13.12.2016
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    Dein Bauberater hat keine Ahnung. Ein Unterzug ist keine Öffnung in einer Decke. Entweder wird die Decke durchgerechnet oder der Unterzug wir bis Oberkante Decke durchgerechnet. Das kommt darauf an, wie das in der Leistungsbeschreibung erfasst ist.

    Die Regel ist jedoch, dass die Decke durchgerechnet wird und der Unterzug wird unterhalb der Decke aufgemessen.
     
  3. #3 Andybaut, 14.12.2016
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    der Antwort schließe ich mich an.
    Ersetze den Unterzug gedanklich durch eine Wand. Dann wird es eindeutiger.
     
  4. #4 nownoc79, 14.12.2016
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    Ich habe es ja auch so gesehen. Das Problem ist aber, der Unterzug wird nach laufenden Metern und die Decke nach Fläche abgerechnet. Somit bin ich also der Meinung, das er aus der Decke komplett raus genommen werden muss.
     
  5. #5 Andybaut, 14.12.2016
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    Decke links des Unterzugs + Decke rechts des Unterzugs + laufende Meter Unterzug.

    Das geht aber nur, wenn der Preis des Unterzugs sich auf die Höhe von UK Unterzug bis OK Decke bezieht.
    Letzenendes muss das ganze so aufgeteilt sein, dass aller Beton erfasst ist.

    Wenn du einen Preis für einen Unterzug hast, der bis zur Unterkante der Decke reicht,
    dann Decke links bis Mitte Unterzug + Decke rechts bis Mitte Unterzug + Unterzug von Unterkante Unterzug bis UK Rodecke.
     
  6. #6 nownoc79, 14.12.2016
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    Ja so genau ist das leider nicht ersichtlich. Der Posten lautet lediglich: Herstellen Unterzug im Bereich Decke. Schalungsarbeiten und Bewehrung wird noch gesondert berechnet. Die Höhe des Unterzuges unterscheidet sich auch lediglich um 4cm von der Decke(sprich Höhe Decke=24cm zu Höhe Unterzug=28cm)
     
  7. #7 Andybaut, 14.12.2016
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    lass dir von dem Herrn ein Aufmaßblatt erstellen und lade es hoch.
    Dann kann man das besser beurteilen ob das OK ist.

    Oder er soll dir die Passage in der VOB zeigen in der die Abrechnung erwähnt ist.
     
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