Umnutzung, Anbau und Umbau

Diskutiere Umnutzung, Anbau und Umbau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier jemand ein paar gute Tipps geben. Wir wollen ein großes EFH in 3 Eigentumswohnungen teilen und...

  1. Resi

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    Hallo zusammen,
    ich hoffe mir kann hier jemand ein paar gute Tipps geben.

    Wir wollen ein großes EFH in 3 Eigentumswohnungen teilen und entsprechend umbauen. Dazu kommt der Anbau eines Treppenhauses auf der Nordseite. Das Haus steht im Osten auf der Grenze und berührt dort das nächste Haus. Das angebaute Treppenhaus hält dann die Abstände nach Osten nicht mehr ein. (Abstandsübernahme durch Nachbar nötig.) Dazu kommt eine Zwischen- und Aufsparrendämmung und somit eine leichte Erhöhung des Daches um ca. 25 cm zum alten Nachbarhaus. Und eine Gaube soll auch noch drauf (schleppgaube)
    Und zu guter letzt soll auf der Westseite ein zweigeschossiges Gebäude angebaut werden mit Flachdach mit zwei kleinen Wohneinheiten mit eigenem Treppenhaus/Zugang.

    Ziemlich kompliziert. Hier nun meine Fragen:
    1. Alles gemeinsam genehmigen lassen?
    2. Erst eine Nutzungsänderung für das Bestandsgebäude und dann nur noch die Anbauten und Umbauten genehmigen lassen? Ist ja ein Unterschied ob 3 oder 5 WE genehmigt werden müssen..
    3. Wie breit darf die Schleppgaube werden? (Abstand nach Süden ist genug) Dachlänge Bestandsgebäude 12m

    Habt ihr sonst noch Ideen zum Vorgehen? Grundrisse sind noch in Arbeit.

    Danke schonmal
    Grüße Resi
     
  2. #2 bauspezi 45, 31.01.2019
    bauspezi 45

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    iR.
    das alles kann man mit einer Bauvoranfrage an das Bauamt erfahren.
    es bedarf einer genauen Beschreibung des Vorhabens,
    aus den Plänen muss ersichtlich sein was aus vorhandener Substanz und
    zum Vorhaben werden soll.
     
  3. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Vorher Wohnhaus, nachher Wohnhaus - eine Nutzungsänderung sehe ich da nicht.

    Je nach Bundesland ist oft 1/3 der Trauflänge das Maß für die Breitensumme der Dachaufbauten derselben Seite.
     
  4. #4 Fabian Weber, 03.02.2019
    Fabian Weber

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    Schonmal mit dem Nachbarn gesprochen wegen der Baulast? Spielt der denn mit?

    Wenn nein musst Du sowieso umdenken.
     
  5. Resi

    Resi

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    Hallo zusammen danke fürs Feedback. Bauvoranfrage in Bayern dauert leider genauso lange wie Eingabeplanung daher lohnt sich das nicht wirklich da die Pläne dann ohnehin schon fertig sein müssen. :(
    Zur Nutzungsänderung: leider spielt das schon eine Rolle. Erstens ist es bei der Bauvorlageberechtigung ein Unterschied ob 3 oder 5 we und dann gibt es noch zb andere stellplatznachweise. Der Nachbar ist Verwandtschaft das müsste klappen. Dafür würden wir zukünftig aufs Durchfahrtsrecht verzichten da neue Einfahrt. Zur Dachgaube steht in der baybo eigentlich nur das bis zu 1/3 der Dachlänge die Abstandsflächen unbeachtet bleiben dh. Doch eigentlich bei längeren muss auch mehr Abstand eingehalten werden oder? Hat dazu jemand noch Infos?? Oder seh ich etwas falsch? Vielen Dank
     
  6. FbN

    FbN

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    @11ant ... sehr wohl Nutzungsänderung ... vorher EFH jetzt MFH
    ... dadurch Brandschutzproblematik neu beurteilen lassen. ggf Brandschutzgutachten anfertigen lassen
    schlägt 2 Fliegen mit einer Klappe
    -1. Umnutzungsbeurteilung
    -2. Abstandsflächenbeurteilung
    Nähster Punkt:
    - glück das Verwandschaft in der Nachbarschaft . Gaubenausbildung ist einer Baulasteintragung der Nachbarhäuser Wert (da Gauben einen Einfluss auf Nachbarn haben)
    Nähster Punkt:
    -definitiv im BPlan der Gemeinde gucken ob man nicht zufällig (ich gebe zu sehr unwarscheinlich)
    Pech hat und die 25cm mehr Höhe nicht genehmigt werden weil im Bplan eine max. Höhe eingetragen ist, welche ausgereitzt ist :)
     
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