"Unser Haus" ungefragt online als Aktionsangebot- darf der GU das?

Diskutiere "Unser Haus" ungefragt online als Aktionsangebot- darf der GU das? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich weiß nicht, ob die Abteilung Architektur allgemein richtig ist...zur Not bitte ich um Verschiebung durch MOD. Gerade eben habe ich...

  1. #1 Jana9179, 10.10.2012
    Jana9179

    Jana9179

    Dabei seit:
    17.04.2012
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wetterau
    Hallo,
    ich weiß nicht, ob die Abteilung Architektur allgemein richtig ist...zur Not bitte ich um Verschiebung durch MOD.

    Gerade eben habe ich mir mal wieder den Internet-Auftritt unseres GU angeschaut, mit dem wir bereits unser Haus bauen ( Massivbauweise, Rohbau bis Erdgeschoß fertig). Er hat dort eine neue Rubrik: Aktionshäuser. Und was sehe ich da? Unser Haus. Und zwar 1:1 zu unseren Plänen. Außen, Innen, Bemaßung, Möblierung...einfach alles! Sogar Putzfarbe, Fensterfarbe und Dachziegeln. Einerseits nett, ich kann mir mein Haus endlich mal in 3D anschauen. Aber irgendwie finde ich es nicht gut, dass jetzt im Prinzip jeder das Ding "nachbauen" kann.
    Der Entwurf kam von uns, selbst gezeichnet, bemaßt (natürlich laienhaft) und mit Leben gefüllt. Der Architekt musste es nur noch ins Reine zeichnen und die Werkplanung machen. Die Fassadengestaltung, Ziegeln usw. haben wir alles selbst ausgesucht.
    Die Firma wirbt vor allem damit, dass sie mit einem weißen Blatt Papier anfangen und jedes Haus individuell ist. Die bauen nicht mehr als 19 Häuser im Jahr. Also eher klein. "Unser Haus" gibts nun zum Aktionspreis...

    Meine Frage: darf der das einfach so, ohne uns zu fragen oder ist die Planung automatisch "sein Eigentum"? Vielleicht bin ich auch etwas kleinlich? Aber wir fühlen uns gerade voll hintergangen.

    Grüße,
    Jana
     
  2. #2 D3esperator, 10.10.2012
    D3esperator

    D3esperator

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    548
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Wirtschaftsinformatiker
    Ort:
    Frankfurt
    schick mir doch zur weiteren beurteilungen per pn mal die homepage ;)
    dann kann ich besser beurteilen, ob es haus melissa ist oder ob hier individuelles gedankengut der breiten masse verkauft wird.

    ;)
     
  3. #3 Gast036816, 10.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich kann mir nicht vorstellen, dass euer ´laienentwurf´ ein urheberschutzrecht im höheren sinne geniesst.
     
  4. #4 Jana9179, 10.10.2012
    Jana9179

    Jana9179

    Dabei seit:
    17.04.2012
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wetterau
    @rolf a i b: Ja, das genau war meine Frage...aber wo fängt das theoretisch an? Müsste man sich den Entwurf direkt schützen lassen? Ich werde kein Fass aufmachen, aber die feine englische Art ist es m.E. nach nicht.
     
  5. #5 D3esperator, 10.10.2012
    D3esperator

    D3esperator

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    548
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Wirtschaftsinformatiker
    Ort:
    Frankfurt
    hallo jana,

    ich habe den entwurf nun gesehen. er ist vollkommen ok und das haus sieht auch nicht schlecht aus.
    allerdings wird hier in deutschland ca. tausendfach so gebaut (grundriss - außenfassade mal außen vor).
    böse zungen behaupten - 0815 - allerdings handelt es sich hier um bewährtes / funktionierendes.

    kurzum - ihr habt hier in meinen augen nichts falsch gemacht, müsst euch aber nicht aufregen, das wäre imo vergebene liebesmühe.
    spar dir die kräfte lieber für anderes auf...
     
  6. #6 coroner, 10.10.2012
    coroner

    coroner

    Dabei seit:
    17.12.2009
    Beiträge:
    1.908
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    IT Consultant
    Ort:
    Ulm/Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Baulaie
    Also wenn ich das urherberrecht richtig verstanden habe, gibts da keine "höheren" und "niederen" Sinne.
    Wohl aber suggerierst du, dass wohl nur Nicht-Laien zu höherem Berufen sind... naja.

    Im Prinzip ist nichtmal die Arbeit eines Architekten fürn EFH durch das Urheberrecht gedeckelt.

    http://www.baulinks.de/webplugin/2010/1078.php4
     
  7. #7 Jana9179, 10.10.2012
    Jana9179

    Jana9179

    Dabei seit:
    17.04.2012
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wetterau
    Danke D3esperator, mein Puls beruhigt sich schon langsam wieder...aber nach dem "Aktionspreis" werde ich mal fragen... :shades
     
  8. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Der BU macht auf seiner Homepage Werbung mit seinen erstellten Werken. Solange er nicht explizit angibt: Haus Sommer in der Sommerstrasse 3, 21368 Sommersen, verstößt er eigentlich gegen nichts. Wird er einen fremd erstellten Entwurf verkaufen, kann es zu problemen mit dem geistigen Eigentum des Entwurfverfassers kommen. theoretisch. Ich kenne niemanden der sich seine Arbeiten wirklich schützen läßt
     
  9. #9 D3esperator, 10.10.2012
    D3esperator

    D3esperator

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    548
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Wirtschaftsinformatiker
    Ort:
    Frankfurt
    naja . der liebe herr schreibt doch im kleingedruckten ;):
    abbildung zeigen teilweise sonderausstattungen, die nicht im "aktionspreis" enthalten sind.
    das lässt natürlich spielraum ...
    ganz ehrlich - diese homepage würde mich abschrecken ein haus mit dieser firma zu bauen. allein diese namensgebung (haus xxx).

    daher toi toi toi das bei euch alles gut läuft.
    ihr kommt ja ganz aus der nähe....
     
  10. #10 Jana9179, 10.10.2012
    Jana9179

    Jana9179

    Dabei seit:
    17.04.2012
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wetterau
    Ich hab die Sonderausstattung auch grad mal durchgerechnet....da haben wir dann wohl doch den "Einführungspreis"...wenigstens das :-) Und der nun vergebene Name für das Haus...klingt etwas anrüchig. Grausam. Aber sonst lässt die Homepage keinen Rückschluss auf die bisher abgelieferte Arbeit. Zum Glück.

    Danke auch an Coroner für den Gesetzeslink!
     
  11. #11 Gast036816, 10.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    coroner - im höheren sinne ist das, was dein artikel in der überschrift sagt, es muss etwas einzigartiges sein oder ein künstlerisch hochwertiges bauwerk sein.
     
Thema: "Unser Haus" ungefragt online als Aktionsangebot- darf der GU das?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. ungefragt mein haus zeigen

Die Seite wird geladen...

"Unser Haus" ungefragt online als Aktionsangebot- darf der GU das? - Ähnliche Themen

  1. Klimaanlagen in KFW55 Haus

    Klimaanlagen in KFW55 Haus: Hallo zusammen, entweder war ich blind. Oder ich find wirklich nichts. Ich baue aktuell ein KFW55 Haus. Mit Poroton Steinen. Jetzt würde ich...
  2. Feuchtigkeit in der Dachdämmung (Haus von 1968)

    Feuchtigkeit in der Dachdämmung (Haus von 1968): Guten Tag zusammen, wir haben gestern durch einen herunterlaufenden Tropfen an der Wand einen vermeintlich größeren Schaden an unserer kürzlich...
  3. Sanierungskonzept 60er Jahre Haus

    Sanierungskonzept 60er Jahre Haus: Hallo zusammen, schon seit ein bis zwei Monaten bin ich stiller Mitleser hier im Forum, und nun haben wir innerhalb kürzester Zeit unsere...
  4. Fenstersturz biegt sich am haus

    Fenstersturz biegt sich am haus: Guten Tag, es geht um eine Immobilie die über einen Makler verkauft werden soll. Im Exposé steht nichts darüber einen Bauschaden. Ich war gestern...
  5. Obergeschossdaemmung bei über 100 Jahre alten Häusern

    Obergeschossdaemmung bei über 100 Jahre alten Häusern: Servus, bei meinen beiden alten Häusern sollen die Obergeschossdecken bzw. Böden gedämmt werden. Es ist noch unklar, ob diese bewohnt werden oder...