Unterfangung und Wertminderung / Schadensersatz

Diskutiere Unterfangung und Wertminderung / Schadensersatz im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Die Nachbarin hat nun einfach in meiner Urlaubsabwesenheit Tatsachen geschaffen und mein Haus einfach unterfangen! Bleibt mir nun wohl nur noch...

  1. #21 Domi9019, 05.07.2019
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    Die Nachbarin hat nun einfach in meiner Urlaubsabwesenheit Tatsachen geschaffen und mein Haus einfach unterfangen! Bleibt mir nun wohl nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.
     
  2. #22 simon84, 05.07.2019
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    Kein blöder Schritt von den Nachbarn (sorry).
    Rückbau macht nun keinen Sinn mehr.
    Schadensersatz wäre so wie es sich hier liest ohnehin vor Gericht ausgestritten worden.

    Ich denke die haben schon mal mit dem Rechtsstreit kalkuliert
     
  3. SIL

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    :lock doch völlig " blöde" jeglichen Regress ist nun " Tor und Angel" geöffnet ...
    @Domi9019 Telefon---> Bauamt - sofortiger Stopp, Strafantrag und zivil. rechtlich gleich mit einreichen, solche "Nachbarn " verstehen keine andere Sprache.
     
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  4. #24 simon84, 06.07.2019
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    seh ich nicht so mein lieber @SIL

    Strafantrag weshalb ? Ist ja noch nicht mal klar ob der Bauherr überhaupt die Anweisung gegeben hat bzw davon wusste oder eine Firma einfach drauf los gewerkelt hat. Das wäre dann schon wieder der Unterschied zwischen gar nix und Vorsatz.

    Das muss ja auch bewiesen werden.

    Ob „jeglicher Regress“ dann viel anders aussieht als die sowieso vor Gericht zu verhandelnde Entschädigung wird der Prozess zeigen.

    Ansonsten volle Zustimmung, Rechtsanwalt, Anzeige, ggf eilanträge durch den Anwalt, Bauamt in Kenntnis setzen

    Aber wenn die Unterfangung fertig ist ist sie eben fertig .....

    Meiner Meinung nach, der Nachbar wollte so bauen, er wusste dass es eh vor Gericht geht und somit hat er einfach los gelegt. Ganz dumm ist die Strategie nicht . Risiko aber sehr hoch
     
  5. SIL

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    Völlig wurscht - eine Fachfirma muss sich rechtlich absichern.
    Jede halbwegs normale Firma lässt sich schriftlich, Eingriffe auf Nachbarn oder nachbarschaftschützende Eingriffe geben.
    Wer sagt das? Es kann sehr gut auch ein Rückbau verlangt werden, zumindest wird... wenn es so ist wie der TE beschreibt mit Hilfe des zuständigen Amtes erstmal alles gestoppt.
    Aber wir bekommen das ja nicht alles mitgeteilt und doch hat der Nachbar jetzt ein Problem und auch die ausführende Firma- es gab, abweichend zur DIN keine Sicherung, keine Bestandsaufnahme offenbar keine stat. Bemessung und anbei, ohne wieder wer muss und wer nicht - die Bauwesen und die erweiterte VS für dieses Projekt, sobald du dort Häkchen bei Unterfangung setzt, mögen alle VS das Beweissicherungsverfahren, im ungünstigen Fall ist das BV nicht gedeckt... seinen Versicherungsschutz gefährden..... das grenzt schon an Dummheit

    Wenn du in Urlaub bist, buddel ich bei dir und bau mit Fabian eine schöne Mauer dahin, dann will ich mal sehen was abgeht :winken
     
  6. #26 simon84, 06.07.2019
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    Ich bin ab 11. im Urlaub , buddelt mal schön :)

    Eine unterfangung Rückbauen? Möchte ich gerne sehen.

    Davon abgesehen haben wir hier weder die Infos vom TE da er sehr mit Infos geizt, noch dazu ist völlig unklar welche Beweissicherung oder Bemessungen durchgeführt wurden auf der Seite des Nachbarn, von dem haben wir keinerlei Infos

    Und ich rate hier ebenfalls DRINGEND zum Anwalt
     
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  7. SIL

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    Juhu aber du bezahlst unter EC480 oder 52F brauchst aber nix hinstellen, soll ja vorwärts gehen.
    Diese sind doch 2rangig - es geht um den TE sein Gebäude, dort muss erfasst werden.
    Sei es wie es sei, Bauamt als Behörde wäre meine erste Adresse, die können sofort verfügen bzw müssen sogar, falls die Unterfangung nicht in der Genehmigung enthalten ist.
     
  8. #28 Gast84488, 06.07.2019
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Ich finde das ist ein ziemlich blöder Schritt gewesen. Ich werte das als Straftat ... mal sehen wie die Gerichte das sehen. SO geht es nicht.

    In jedem Fall eine Anzeige stellen, die Polizei auf die Baustelle holen und die Feuerwehr ... dazu die genehmigende Behörde.

    Einstweilige Verfügung, etc., etc.

    Hier kann nicht jeder machen was er will. Und wer das veranlasst hat oder nicht .... der Bauherr bleibt der Verantworliche.


    *kopfschüttel*


     
  9. #29 simon84, 06.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 07.07.2019
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    Nochmal, unschön sicherlich und moralisch verwerflich.
    Aber die Unterfangung wird eher nicht mehr ausgebaut.
    Und genau das wollte doch der Nachbar auch erreichen !
    Mit welcher Begründung der weitere Baufortschritt jetzt untersagt werden soll ist mir auch unklar.

    Polizei, was soll die vor Ort machen? Beweise sichern? Die verweisen auf einen SV.
    Feuerwehr genauso, wenn keine Einsturzgefahr besteht wird die überhaupt nichts tun.

    Welche Straftat soll es denn sein ? Sachbeschädigung ? Ist regulär ein Antragsdelikt.
    Da macht die Polizei von selber auch nicht viel vor Ort..

    Lasst doch die rechtlichen Themen die Profis (Anwälte) machen !
    Mehr kann ich hier nicht empfehlen.

    Das mit dem Bauherr stimmt so auch nicht ganz.
    Er ist erstmal verantwortlich, das ist richtig. Aber wer exakt wann welche Anweisung gegeben hat ist uns nicht bekannt !
    Was bewiesen und belegt werden kann wird ein Verfahren zeigen.

    PS. Eher mal an die Zeitung wenden, vielleicht Münchner Merkur oder sowas.
    Da ist eh grade Sommerloch, könnte ein guter Artikel werden.

    Bei uns in Landshut gabs vor kurzem Trara weil einer ohne Baumfällgenehmigung einfach gefällt hat :)

    Und der Abriss in Giesing fällt mir auch grad ein. Frechheit sowas

    Was dem Bauherrn nach dem illegalen Abriss in Giesing droht
     
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  10. #30 Gast84488, 07.07.2019
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    Gast84488 Gast

    Wie würden Sie es werten wenn jemand ohne Erlaubnis Ihr Gebäude unterfängt ... ein Versehen ?

    Im vorliegenden Fall scheint es Vorsatz. Im einfachsten Fall Hausfriedensbruch, in keinem Fall eine einfache fahrlässige Grenzüberbauung. Der TS kann sogar den den Rückbau verlangen. Ich an seiner Stelle würde das machen.

    Die Polizei zur Feststellung der Tatsachen.
    Die Feuerwehr zur Beurteilung der Tatsachen.
    Die Baubehörde zur Einstellung der Baustelle.

    ... und alle am besten mit Blaulicht.

    Sorry, Simon ich habe Sie bis jetzt für einen vernünftigen Foristen gehalten. Wir leben politisch vielleicht in einer Bananenrepublik, aber sowas geht überhaupt nicht. Das lässt man sich nicht wie eine Ziege im Streichelzoo gefallen.






     
  11. SIL

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    Ihr könntet euch mal einigen :winken
     
  12. #32 driver55, 07.07.2019
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    Ich verstehe den Aufriss nicht.

    Es gibt doch DHH, die jahrelang alleine stehen. Dann wird irgendwann die zweite DHH gebaut, evtl. sogar mit Keller oder einfach "nur tiefer" als die bestehende DHH. Dann findet eine Unterfangung statt. Und nun?
    Das sind heutzutage doch ganz normale Bauarbeiten...

    Bei meinem Nachbar wurde aufgrund eines MFH mit TG-Zufahrt an seiner Grundstücksgrenze der halbe Garten abgegraben und beim anderen Nachbarn hing die Garage (auf der Grenze) quasi in der Luft...(Hammerschlagsrecht, Unterfangung durchgeführt...)..
    Und jetzt ist alles wieder gut...
     
  13. Dimeto

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    Ja, bei Euch und bei uns und bei vielen anderen auch, aber nicht in Bayern. Wobei "Einfach machen" nirgendwo erlaubt ist.
     
  14. #34 Gast84488, 07.07.2019
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    Gast84488 Gast

    ich zietiere hier nochmal meinen Post von neulich ....

    Im Nachbarschaftsgesetzt NRW dürfte Ihr Nachbar Ihr Gebäude unterfangen (§15 und §22). Diese Regelungen gibt es in Bayern nicht. Hier gibt es das Hammerschlagrecht, das ist aber keine Erlaubnis bauliche Änderungen am Nachbargebäude vorzunehmen. Danach darf Ihre Nachabrin Ihr Gebäude ohne Zustimmung N I C H T unterfangen.

    Welche Möglichkeiten und Alternativen hat Ihre Nachbarin bei Ihrer Weigerung:

    1. Der Keller wird soweit versetzt / verkleinert so dass keine Unterfangung mehr notwendig ist
    2. Es wird eine Verbaualternative zur Sicherung Ihres Gebäudes erstellt, z.B. eine Pfahlwand. Dadurch verliert die Nachbarin Raum, dazu ist die Pfahlwand sehr teuer.
    3. Ihre Nachbarin wedelt mit ausreichend Geld

    Die Höhe der Entschädigung bestimmen SIE. Dafür gibt es keine Anhaltswerte. Ich habe für den Verbleib von Verpressankern schon Entschädigungen von 30.000 € pro Anker gesehen.

    Wenn sie einer Unterfagung zustimmen würde ich Ihnen empfehlen:

    1. Beweissicherungsverfahren an Ihrem Gebäude
    2. Nachbarschaftsvereinbarung beim Notar mit Verpflichtung der Nachbarin alle entstehenden Schäden zu beseitigen / bezahlen
    3. für den Fall eines Totalschadens ist eine max. Schadenssumme zu vereinbaren und mit Bankbürgschaft zu hinterlegen
    4. stimmen Sie einer händischen Unterfagnung nach DIN 4123 N I C H T zu (das zu erklären führt hier zu weit)
    5. bestehen Sie auf eine Unterfangung im Düsenstrahlverfahren
    6. Entschädigung für den Verbleib der Unterfangung im Untergrund

    Bei der Höhe würde ich mimimal von den Kosten für die Entfernung und Entsorgung der Betonkörper ausgehen, für den Fall dass Ihre Gebäude mal abgerissen wird. Maximal von den Kosten, die eine Alternative zur Sicherung Ihres Gebäudes kosten würde.




     
  15. #35 Gast84488, 07.07.2019
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Nur zu Ihrer Info ... ich habe dazu auch Gutachten geschrieben .... (für die Nachbarn).

    es wird nur leider wegen mangelnden Interesse in den Printmedien nur noch am Rand geschrieben ...

    Schaun mer mal was am Ende dabei rauskommt :D ... für den Verursacher nichts lustiges ...


     
  16. #36 simon84, 07.07.2019
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    @Spezialtiefbau ich denke doch ich bin schon vernünftig und wir waren doch schon auf einer Welle.

    Meine eigenen Erfahrungen mit Polizei, Feuerwehr, Amt usw. gehen leider in eine ganz andere Richtung, auch wenn ich das nicht gut finde.

    Bei mir geht es da in erster Linie um Werkstatt Pfusch, Fake „tüv“, Unfall Schäden, KM Manipulation, diebstahl usw. das haben wir mindestens einmal pro Woche teilweise auch mit kripo im Haus.

    Vielleicht ist das in dem Fall mit der Unterfangung noch mal anders. Würde mich freuen

    Jedenfalls sehe ich einen Straftatbestand hier weiterhin schwierig, Gang zum Anwalt dringend notwendig! Für rechtliche Ratschläge ist der genau der richtige.

    Was die Polizei und Feuerwehr da konkret machen sollen ist mir leider noch immer unklar !!! Aber denke da hast du mehr Erfahrung . Wird ja nicht die erste „schwarz“ Unterfangung in Bayern sein.


    Der weitere Verlauf würde mich sehr interessieren.
     
  17. #37 Gast84488, 07.07.2019
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Wir sind auch auf einer Welle ... umbedingt.

    Feuerwehr und Polizei bringen den Mitarbeiter vom Bauamt in Zugzwang die Baustelle zunächst einzustellen. Es kann nicht sein, dass durch den Weiterbau Tatsachen geschaffen werden.








     
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  18. #38 Gast84488, 08.07.2019
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Ich zieh mich mal eine zeitlang auf dem Forum zurück ... bezahlte Arbeit geht vor, außerdem ist gerade so tolles Wetter. Radln an die Isar, die ein oder andere Maß in der Waldwirtschaft ... da wird ein Sommer draus ... ;)

    Servus fiat aich ...
     
  19. #39 Fred Astair, 08.07.2019
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    Jetzt, wo Du einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr ausgelöst hast, ziehst Du Dich zurück?
    Willst Du gar nicht wissen, wer da alles in Handschellen abgeführt wurde?

    Ich glaube eher, Du weißt genau, dass da überhaupt nichts passiert und alles auf denZivil-Rechtsweg geschoben wird, der zehn oder mehr Jahre dauern kann.
    Und weil das so ist, und man manchen Nachbarn nicht mit Vernunft beikommen kann, die jedes Nachbarbebauung wegen Petitessen unmöglich machen wollen, kann ich die Bauherrin verstehen, die kurzehand vollendendete Tatsachen geschaffen hat und jetzt mit verschränkten Armen abwartet, wie und welche Vermögensnachteile der Nachbar beweiskräftig macht. Nach 5 Jahren Prozessiererei wird der entnervte Richter einen Vergleich vorschlagen, der nichteinmal die bis dahin aufgelaufenen Prozesskosten abdeckt.
    Damit kein falscher Zungenschlag aufkommt: Ich weiß sehr wohl, dass das Handeln der Nachbarin, so sie es denn zu verantworten hat, rechtswidrig war. Wenn aber immer rechtskonform gehandelt worden wäre, würden wir immer noch als Nomaden durch die Wälder ziehen.
     
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  20. #40 Gast84488, 08.07.2019
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Nein das ist nicht so.

    Das ist definitiv ein Anliegen der Polizei und der Feuerwehr ... die werden da aktiv und ja ich habe eine Ahnung was dabei rauskommt: die Baustelle wird zunächst eigestellt, bis eine Einigung mit dem Nachbarn getroffen wurde. Danach kann dann weiter gebaut werden, wenn sich der Nachbar das dann noch leisten kann. Wenn der Nachbar verlangt die Unterfangung rückzubauen steht das Ding dann länger.

    Der Rest ist nicht zivilrechtlich, sondern strafrechtlich zu bewerten. Der Staatanwalt kümmert sich um den Nachbarn. Vermutlich eine Geldstrafe.

    Sie können das sehen wie sie wollen, letztendlich gehören Sie auch zu den Leuten wegen denen ich mal Pause mache :D Ich ziehe gern die Ziegen aus dem Streifelzoo heran, die sich alles gefallen lassen ... Sie doch auch ... oder nicht ?





     
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