Untergeordneter Quergiebel

Diskutiere Untergeordneter Quergiebel im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; @Dimeto danke, habe Nachsicht ich arbeite mich noch ein :). Das soll in der Satzung stehen? Klingt eher nach Bgeründung zum BPlan. Kann keiner...

  1. #21 Interessiert, 27.07.2022
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    @Dimeto danke, habe Nachsicht ich arbeite mich noch ein :).

    Der Satz ist direkt aus dem BPlan kopiert. Mehr Stand zum Giebel nicht drin (vielleicht in einer vorherigen Version)? Soll ich ihn dir mal schicken?

    Okay da schaue ich mal rein. Nur um Missverständnis vorzubeugen d.h. es müsste im B-Plan irgendwo drin stehen ob 50% oder 1/3?

    Hmm?

    Okay, dann war ich zur voreilig. Danke. Das Gelände ist NICHT eben.

    Sorry :)

    Versuche ich aktuell herauszufinden. Ich habe verschiedene Infos dazu von Architekten.
     
  2. 11ant

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    Soweit Du die drittel traufseitige Hausbreite meinst: dieses Maß ist eine inzwischen in einige Bebauungspläne übernommene Üblichkeit, um dem Begriff der Untergeordnetheit eine klärende Bestimmtheit zur Seite zu stellen. Dabei geht es aber in der Regel um die Verletzung der Traufhöhenbegrenzung durch Dachaufbauten wie Gauben (oder ersatzweise auch Zwerchhäuser). Wo diese Klarstellung fehlt, mag man mit der Einhaltung der Hälftengrenze hinkommen können.

    Der Bauherr wird es hier wohl darauf anlegen, zumindest in den ersten beiden Instanzen nicht erfolgreich beklagt zu werden (und ansonsten jedem Vorbeifahrenden einprägsam zu demonstrieren, daß hier jemand im selben Golfclub ist wie der Landrat). Solche Könige der Rücksichtslosigkeit stolpern allerdings eher selten über Nachbarn mit berechtigten Klagen - sondern über verlassene Geliebte, die sich bei der Steuerfahndung ausheulen ;-)
     
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  3. #23 Fabian Weber, 27.07.2022
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    Ein Pultdach hat keinen First würde ich meinen.
     
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  4. #24 simon84, 28.07.2022
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    Technisch klar aber nicht im Sinne dessen was im Text beschrieben wird
     
  5. 11ant

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    Aber gewiß doch: als obere Traufe getarnt :-)
     
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  6. #26 Interessiert, 23.11.2023
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    Die Sache ist noch nicht komplett abgeschlossen und ich bin noch auf der Suche nach weiteren Argumenten.Ich bin für alle Anhaltspunkte dankbar.

    Ich frage einfach mal wild drauf los.
    Der Kontext:
    Bisher wurde genehmigt ein Pultdach mit einem Erker/Gaube mit Flachdach in BW. Die breite der Gaube ist Hälfte der Traufbreite, welches soweit im B-Plan festgelegt ist.
    1. Das Flachdach auf der Gaube gibt es nun nicht und es wurde ebenfalls ein zweites Pultdach gebaut. Muss das nicht vorher genehmigt werden oder kann man den Dachtyp einfach nach beliebigen ändern?
    2. Müssen die beide Dächer verbunden sein, was bei einem Flachdach ja der Fall gewesen ist, nun aber nicht mehr?
    3. Muss die Gaube mittig platziert werden oder kann das freigewählt werden und auch wieder einfach während dem Bau geändert werden?
    4. Darf die Ansichtshöhe der Gaube mehr als 2,70m betragen?
    5. Darf die Gaube mehr als 2 Zimmer vergrößern?
    6. Darf die Flachdäche (qm) der Gaube größer sein als die Fläche des "Hauptdaches"?
    7. Gibt es eine Vorschrift über die Länge der Gaube, sowas wie es auch für die Breite gibt? Bzw. wo wird festgelegt welche Seite für die 1/2 der Gebäudelänge genommen wird?
     
  7. 11ant

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    Für diese Selbsterkenntnis wirst Du keinen Widerspruch ernten.

    8. zeichne den ganzen Quatsch mal (bitte hier, nicht bei irgendeinem Bilderhoster). Dein Epos ist kaum verständlich.

    Also, Du hast Deinen Wunsch nun genehmigt bekommen, und davon willst Du nun nochmal abweichen ?
     
  8. Dimeto

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    Nein, der Nachbar macht was er will und der TE will sich wehren.

    Im Moment habe ich aber keine Lust mich nach 16 Monaten nochmal in den sehr komplexen Fall einzuarbeiten, zumal vermutlich ohnehin nur noch ein Fachanwalt die Situation beurteilen kann.
     
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  9. #29 simon84, 25.11.2023
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    Von welcher Dachneigung reden wir denn ? 5 grad ?

    Verstehe ich nicht
    Skizze ?

    also ich würde mal sagen 3 Zimmer maximal
    Aber 4 geht schon gar nicht mehr.
    Spaß beiseite was ist das für eine Frage ?
    Warum sollte es eine Regelung geben dass eine Gaube exakt 2 Räume vergrößern darf ?
     
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  10. #30 Interessiert, 25.11.2023
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    Jo versuche ich mal mit meinen wenig begabten Fähigkeiten im Zeichnen :-).

    Der ist am Start, aber irgendwie überzeugen mich seine Punkte nicht, vielleicht blüht er vor Gericht auf, aber aktuell habe ich das Bedürfnis vielleicht ein paar mehr Quellen und Fehler zu finden, vor allem weil der Bau schon begonnen hat und es anders aussieht als der genehmigte Plan.

    Keine Ahnung ich habe keine Unterlagen zu der Änderung, vermutlich macht er halt was er denkt wird schon kein interessieren.

    Die Fragen kommen daher, dass es (z.B. in Stuttgart) genau solche Vorgaben gibt. Die Zahlen habe ich mir nicht aus gedacht, wollte nur wissen ob das allgemein-gültige Regeln sind oder speziell für dieses Gebiet.
     
  11. #31 hanghaus2000, 25.11.2023
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    Der Bau ist vom Bauamt genehmigt. Du hast die Pläne vorab gesehen? Nun willst Du gerichtlich gegen den Nachbar vorgehen?
     
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  12. #32 hanghaus2000, 25.11.2023
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    Dann stell doch mal ein Foto ein. Ich kann Dir nicht wirklich folgen.
     
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  13. #33 Interessiert, 25.11.2023
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    Ja und Ja. Warte noch auf die Genehmigung des zweiten Bauamts (steht seit 8 Monate aus) und danach dann Gericht.

    Ich zeichne das mal nach, weiß nicht ob ich einfach die Orginal-Pläne einfach so öffentlich einstellen kann.
     
  14. #34 Interessiert, 25.11.2023
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    Das kann ich übrigens voll und ganz nachvollziehen, ich würde die Sache darum auch lieber schnell abschließen, aber da sind mir die Hände gebunden.

    Nachdem der Bau ja schon recht weit fortgeschritten ist, stört die ganze Sachen noch viel mehr als zuerst gedacht (vor allem so ne 9 Meter Garage vor der Terrasse). Vor allem kommen halt immer noch neue Sachen hinzu und irgendwann ist dann ein Punkt erreicht, wo man entweder den Mund hält und einfach machen lässt oder sich eben versucht zu wehren.
    Da ich mich nun für zweites entschieden habe, werde ich es auch voll und ganz durchziehen bis auch vors Gericht, dafür suche ich dann eben Hinweise, welche man nachgehen könnte. Das eine vollständige Aufarbeitung unmöglich ist mit total bewusst. Ich hoffe einfach ein paar nützliche Hinweise zu erhalten, welche ich dem Fachanwalt noch geben kann. Zum Beispiel ist auch schon jemand Ungereimtheiten bei den Abstandsflachen aufgefallen, welches dem Anwalt zuerst nicht direkt aufgefallen ist.

    Lange Rede kurzer Sinn, ich such einfach nach möglichen Hinweisen und Ungereimtheiten
     
  15. #35 simon84, 25.11.2023
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    Also was ich meinte ist Flachdach heißt ja nicht unbedingt 0 grad Dach Neigung deshalb fragte ich nach

    Skizze ist harmlos zu teilen und ein Plan ohne persönliche Daten und Adressen etc meiner Meinung nach auch
     
  16. #36 Interessiert, 25.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2023
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    Puh puh gar nicht so einfach

    Ich versuche ein wenig Text hinzufügen.
    Der "alte" Plan hatte ein Pultdach von Süden nach Norden. Mittendrin kommt ein Quergiebel/Erker der ein Flachdach enthält.
    Der Quergiebel beträgt 50% von der Traufbreite 8,5m also 4,25m. Der Quergiebel ist mittig platziert und geht über ALLE Stockwerke. Der Vorstand sind ca. 1 Meter

    Sah dann quasi so aus. Das ist gar nicht leicht abzubilden.


    IMG_1177.jpeg
    Was wurde gebaut:

    Anstatt dem Flachdach auf dem Quergiebel wurde ein Pultdach von Osten nach Westen gebaut. DN unbekannt. Zusätzlich wurde der Quergiebel versetzt, ist also nicht mehr mittig.

    IMG_1178.jpeg

    Leider kommen auf den Bilder (auch auf den Originalen) die Größen-Verhältnisse echt schlecht raus.
    Das Pultdach von Süden nach Norden ist ist eigentlich kleiner um einiges als das Dach der Quergiebel d.h. dieser nimmt viel mehr Fläche ein auf dem kompletten Dach. Wenn ich es mich so vor mir sehe würde ich sagen es nimmt 75% der Länge des Gebäudes ein d.h. wenn das Haus 10 Meter lang ist von Süden nach Norden.
    Dann fängt der Quergiebel bereits nach 2,5 Meter an im Süden an und ist 7,5m lang * 4,25m breit. Das ist eigentlich die Hauptfläche des kompletten oberen Stockwerks. Ein wenig seltsam wenn der Quergiebel der Hauptbestandteil eines Stockwerks ist, wenn es untergordnet sein soll.
    Wie gesagt aus allen Plänen ging das nicht hervor, da es in den Plänen immer klein dargestellt wurde, aber jetzt wo es gebaut ist, wird einem das erstmal klar wie die Verhältnisse sind. Zusätzlich verstehe ich als Laie bzw. kann ich nicht nachvollziehen, dass der Quergiebel auch in der Breite >50% des Gebäude ausmacht.
    3,6m (restliche breite) vs 4,15m(Quergiebel Breite)

    IMG_1180.jpg


    Ich hoffe es ist ein wenig "klarer" ansonsten starte ich einen neuen grandiosen Zeichnungsversuch ;)

    PS: Ich sehe gerade ich hab den Quergiebel um 0,25 zu groß bezeichnet also es sind 4,25 anstatt 4,5m

    PPS: Ich würde gern nachmessen, ich kann mir vorstellen, dass der Quergiebel auch einfach breiter gemacht wurde, so wie das Verhältnis aussieht...
     
  17. #37 Interessiert, 25.11.2023
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    Achso sorry falsch verstanden, genau das Flachdach (FD) ist/war DN 0 Grad

    Versuchen wir es mal mit der Skizze, ansonsten kann ich den Plan bzw. die Seitenansicht mal schwärzen und einstellen
     
  18. #38 VollNormal, 25.11.2023
    VollNormal

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  19. SIL

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    Nachdem nun offensichtlich abweichend errichtet wird respektive wurde und die Genehmigung vorliegt , warum wird die Behörde nicht eingeschaltet - wäre es nicht der einfachste Weg um ggf. direkt einen Baustopp zu verfügen ...
    Ja und Nein.
    Nein , außer konstruktive Zwangspunkte ..
    Gemäß Genehmigung mit Abweichung +-10 cm , ansonsten Nein.
    Ja insofern keine andere Festlegung vorliegt , es gibt auch 'überschnittene überzogene 'Gauben welche höher liegen als der First des Hauptdachs und sogar beidseitig...
    Klar , das liegt wohl eher am Grundriss.
    Auch das ist möglich, wobei ich eher hier nicht mehr von untergeordneter Gaube spreche
    Nein , außer B Plan / Satzung / Erhaltungssatzung und natürlich Genehmigung.

    Du wirfst immer noch die Begriffe durcheinander..Tatsache ist , soweit ich deinen Ausführungen folgen konnte, hier wird eine Tektur nicht mehr reichen , eher neuer BA und schon gar nicht ist hier noch untergeordnete Gaube oder Quergiebel noch debattierfähig.
    Wie ist das einzuordnen - gibt es eine weitere Genehmigung oder wurde die ursprüngliche bereits ergänzt?
     
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  20. 11ant

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    Kann es sein, daß Du einfach nur nullst Gefühl für Dimensionen und Proportionen hast und schlicht nicht fassen kannst, wie ein Haus in die Wirklichkeit (also den Maßstab 1:1) übertragen "groß ist" ? - Deine unfaßbar erbärmlichen Abmalungen legen diesen Verdacht dringendst nahe. Wenn Du die Mitdiskutanten so mangelhaft ins Bild setzst, kann Dir wohl nicht geholfen werden. Ich bin jedenfalls raus - das ist ja schon schmerzhaft, Deinem Thread zu folgen zu versuchen. Und ich bin schon keiner, der schnell aufgibt - aber Du hast es geschafft. Viel Glück zumindest !
     
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