Unterlagen und Nachweise Bauträger

Diskutiere Unterlagen und Nachweise Bauträger im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wir sind am verzweifeln. Da zahlt man so viel Geld und bekommt keine Unterlagen zu seinem Haus. Nach langer Diskussion haben wir die...

  1. #1 Gast91960, 12.03.2020
    Gast91960

    Gast91960 Gast

    Hallo,

    Wir sind am verzweifeln. Da zahlt man so viel Geld und bekommt keine Unterlagen zu seinem Haus.

    Nach langer Diskussion haben wir die Unterlagen für die Baugenehmigung erhalten. Welche Unterlagen stehen uns noch zu (BGB)? Lt. Bauträger keine
    Lt Gesetz die Öffentlich-rechtlichen
    Was fällt da alles drunter? Brandschutz, Statik?...

    Viele Grüße und schonmal Danke für die Antworten.
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Ist das wirklich eure Haus auf eure Grundstück?
    Oder ist das eher ein Haus des Bauträgers?
     
  3. Alex88

    Alex88
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    dem Bauherren stehen alle Unterlagen zu, nur dumm, dass der Bauträger der Bauherr ist,
    ihr seid "nur" Käufer......

    daher die Frage, ob es ein Bauträger oder evtl. ein GU / GÜ ist?
     
  4. #4 Fabian Weber, 13.03.2020
    Fabian Weber

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    Alle öffentlich rechtlichen Unterlagen müssten ja beim Bauamt liegen. Dort kannst Du diese anschauen und bestimmt auch kopieren.
     
  5. Piofan

    Piofan

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    also wir haben alles bekommen. Mußten den Bauantrag ja auch unterschreiben. Auch sonst haben wir schon etliche Unterlagen zu unserem Haus von unserer Baufirma bekommen. Schon seltsam...:irre
     
  6. #6 Lexmaul, 13.03.2020
    Lexmaul

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    BauTRÄGER sagt schon alles - ich kenne mich da natürlich nicht aus, aber bis zur Übergabe hat der Käufer da nix mit zu tun. Er ist nicht Bauherr.

    Wie es danach ausschaut, müssen andere ausführen. Aber was im Bauamt liegt, muss für den jetzigen Besitzer einsehbar sein - ob der BT das noch leisten muss? Keine Ahnung...
     
  7. SIL

    SIL

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    Nicht ganz Lexmäulchen, immerhin gibt es einen Vertrag wo Pläne und zugesicherte Eigenschaften beurkundet sind...s. u. (3) bei Förderung KFW etc
    Jo muss er, es ist nicht Obliegenheit des Käufers zum Amt zu gehen, exemplarisch im Kaufvertrag " Ausführung gmäß Statik ..." damit ist die Statik geschuldet, aus dem Vertrag rührend.

    Die alte Regelung vor 01.01.2018 lassen wir mal vor, aktuell wäre, wobei es einige nicht definierte Unterlagen bzw vertragliche Ausschlüsse zulässig sind, grob sind folgende
    zu übergeben ,Revisionspläne für TGA und diesbezügliche Betriebsanleitungen,Nachweise für Brandschutz, Schallschutz, Standsicherheit, Kanaldichtigkeit,Energieausweis etc Werkplan ....


    Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung einer geschuldeten Leistung hat der Unternehmer diejenigen Planungsunterlagen zu erstellen und dem Verbraucher herauszugeben, die dieser benötigt, um gegenüber Behörden den Nachweis führen zu können, dass die Leistung unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt werden wird. Die Pflicht besteht nicht, soweit der Verbraucher oder ein von ihm Beauftragter die wesentlichen Planungsvorgaben erstellt.


    (2)


    Spätestens mit der Fertigstellung des Werks hat der Unternehmer diejenigen Unterlagen zu erstellen und dem Verbraucher herauszugeben, die dieser benötigt, um gegenüber Behörden den Nachweis führen zu können, dass die Leistung unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt worden ist.


    (3)


    Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn ein Dritter, etwa ein Darlehensgeber, Nachweise für die Einhaltung bestimmter Bedingungen verlangt und wenn der Unternehmer die berechtigte Erwartung des Verbrauchers geweckt hat, diese Bedingungen einzuhalten.


    :winken
     
Thema: Unterlagen und Nachweise Bauträger
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