Unterlagen vom GU?

Diskutiere Unterlagen vom GU? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Baufuchs, guck mal bei Wikipedia, entweder stimmt da die Begriffsdefinition nicht oder hier stimmt sie nicht......

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  1. #21 Gast56083, 24.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Genauso sehe ich das auch....für mich ein mitplanender Generalunternehmer. Führt ein Unternehmer keine arbeiten selbst aus, wird er zum Übernehmer.
     
  2. #22 Gast036816, 24.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Holger - es ist bei beiden unerheblich, ob eigene leute als handwerker zur bauabwicklung beschäftigt sind oder nicht. der unterschied zum gu ist, das die kompletten planungsleistungen mit erbracht werden bzw. wie hier auch die vorfinanzierung übernommen wird, nach meinem verständnis geht vorfinanzierung auch in richtung investor.
     
  3. #23 Gast56083, 24.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

  4. #24 Gast036816, 24.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gu und gü sind genauso dargestellt, ist nichts anderes.
     
  5. #25 Gast56083, 24.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Schauen wir die gleiche Grafik an oder....den Satz unter der Grafik gelesen?
    Wenn "Unternehmer" keine Bauleistungen mit eigenen Kapazitäten erbringen, werden sie zum "Übernehmer".
    Viel klarer gehts ja wohl nicht....und wenn man sich Hr. Prof. Dr. Haenes Vita so durchliest, weiß der schon wovon er spricht.
     
  6. #26 Baufuchs, 24.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Z.B. Bundesverband Verbraucherzentrale/Kfw definieren GU/GÜ wie hier im Forum beschrieben.
     
  7. #27 Gast036816, 24.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da kannst du übernehmer auch durch auftragsmakler ersetzen, unternehmer ist er so oder so nicht. generalübernehmer schon mal lange nicht.

    den satz hatte ich gelesen und mir war klar, dass du darauf abhebst. ist eben weit neben dem gü!
     
  8. H.PF

    H.PF

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    Also stimmt Wikipedia da nicht?
     
  9. #29 Gast56083, 24.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Also vom Bundesverband Verbraucherzentrale finde ich dieses Glossar
    http://www.baufoerderer.de/5-0-0-0-0.html#generalunternehmer
    Und hier ist die Unterscheidung auch nach Leistung teilweise selbst erbringen (GU) und nicht selbst erbringen (GÜ)
     
  10. #30 Gast036816, 24.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    beiss dich mal nicht so an der formulierung fest - vergibt alles an subunternehmer. es gibt auch gü, die teilleistungen selbst erbringen - mit eigenem personal. daswesentliche merkmal bei einem gü ist, er erbringt alle planungs- und ingenieurtechnischen leistungen innerhalb des bauvorhabens.
     
  11. #31 Gast56083, 24.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Ich gebs auf. Wie Du den wesentlichen Unterschied GU - GÜ für Dich definierst kannst Du halten wie Du willst.
    Die (Fach)Welt da draussen definiert Ihn anders. Wesentlicher Unterschied ist die Leistungserbringung (teilweise) selbst oder komplett durch Subs. Planen können beide...
    Gute Nacht.
     
  12. #32 Gast036816, 24.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nur dass es der gu nicht macht und nicht zu seinem aufgabengebiet gehört!
     
  13. Taipan

    Taipan

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    @Zellstoff:

    1. Satz in der WP zu GÜ:

    Der Generalübernehmer (GÜ) (oder Totalübernehmer) übernimmt im Rahmen eines Bauvertrages die Planungs- und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungs- und Bauzwischen-Finanzierungsleistungen für ein Bauvorhaben; es steht dem GÜ in der Regel frei, Aufträge an Subunternehmer zu vergeben.

    1. Satz in der WP zu GU:

    Der Generalunternehmer (GU) erbringt in der Regel sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerkes.

    Wenn diese beiden Sätze Dir den Unterschied nicht klar machen, ist Dir nicht zu helfen. Jedoch gestehe ich ein, dass die WP zu dem Zeitpunkt, zu dem Du schautest anders ausgesehen haben mag (was ich aber nicht glaube).
     
  14. #34 ManfredH, 24.06.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ist schon lustig.... da glaubt ein Berufsfremder, Fachleuten mithilfe von herbeigeklicktem Wikipedia-Wissen den Unterschied zwischen GU und GÜ erklären zu müssen, und masst sich dabei sogar noch an, für die Allgemeinheit
    und die Fachwelt zu sprechen:
    Sachen gibt´s ...
    Da kann man wirklich nur noch sagen
     
  15. #35 Gast56083, 25.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    @ Taipan: Dir empfehle ich, ganze Artikel zu lesen und zu verstehen und nicht nur den ersten Satz. Das ist gefährlich und führt meist zu einem ungenügend im Zeugnis.

    @Manfred: wenn Dir als Fachwelt Prof. Dr. Haenes (u.a. Leiter Abteilung Tiefbau, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V, Kompetenzfelder: ...Schlüsselfertiges Bauen, Strategische Bauunternehmensplanung) und WP als Allgemeinwissen nicht reicht, nehmen wir die hoffentlich auch von Dir anerkannte (zumindest hat Baufuchs ja selbst darauf verwiesen) Definition vom Bundesverband Verbraucherzentralen und KfW (ich glaube zumindest, dass das mehr Allgemeingültigkeit hat als die Def. in diesem Forum):

    ich zitiere besser alles, nicht nur den ersten Satz:

    Generalübernehmer:
    Ein Generalübernehmer ist ein Unternehmer (Einzelunternehmer, GmbH o. ä.), der auf dem Grundstück des zukünftigen Hausbesitzers ein Wohngebäude zum Festpreis erstellt. Der Einsatz eines Generalübernehmers stellt somit eine Möglichkeit des → schlüsselfertigen Bauens dar. Das Haus plant und errichtet der Generalübernehmer allerdings nicht selbst, sondern beauftragt Fremdfirmen, die als seine → Subunternehmer in Erscheinung treten. Seine Tätigkeit liegt damit in erster Linie in der Steuerung und Überwachung des Bauvorhabens.
    Der wesentliche Unterschied zwischen Generalübernehmer und → Bauträger besteht darin, dass der Bauträger auf seinem eigenen Grundstück baut, während es beim Einsatz eines Generalübernehmers in der Regel bereits dem zukünftigen Hausbesitzer gehört. Der wesentliche Unterschied zum → Generalunternehmer liegt darin, dass dieser auch einen Teil der eigentlichen Bauarbeiten selbst ausführt.
    Generalunternehmer:
    Ein Generalunternehmer ist ein Unternehmer (Einzelunternehmer, GmbH o. ä.), der auf dem Grundstück des zukünftigen Hausbesitzers ein Wohngebäude zum Festpreis erstellt. Der Einsatz eines Generalunternehmers stellt somit eine Möglichkeit des → schlüsselfertigen Bauens dar. Der Generalunternehmer führt einen Teil der Bauleistungen (mit oder ohne Planungsleistungen) selbst durch, vergibt aber in aller Regel einen Teil der Arbeiten an Fremdfirmen, die als seine → Subunternehmer in Erscheinung treten.
    Der wesentliche Unterschied zwischen Generalunternehmer und → Bauträger besteht darin, dass der Bauträger auf seinem eigenen Grundstück baut, während es beim Einsatz eines Generalunternehmers in der Regel bereits dem zukünftigen Hausbesitzer gehört. Der wesentliche Unterschied zum → Generalübernehmer liegt darin, dass dieser sämtliche Bauarbeiten an Subunternehmer vergibt
     
  16. #36 Baufuchs, 25.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Zellstoff
    Dein Auszug stammt wohl aus dem Glossar des Bundesverbandes, welches scheinbar längere Zeit nicht gepflegt wurde.


    Bundesverband der Verbraucherzentrale (Hauptseiten):

    Während gem. Glossar der GÜ ausschliesslich fremdvergibt, ist es hier eingeschränkt auf "in der Regel".
    Während gem. Glossar der GU noch "mit oder ohne Planungsleistungen" ausführt, heisst es hier klar "erbringt keine Planungsleistungen".

    Anders als es im obigen Text beschrieben wird, erstellt ein Generalübernehmer in der Praxis jedoch mindestens Teilleistungen (z.B. Rohbau) durch eigenen Betrieb.

    Ganz deutlich wird im o.a. Text jedoch der Unterschied mit/ohne Planungsleistung herausgestellt.
     
  17. #37 Gast56083, 25.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    was hier älter oder neuer ist weiß man nicht, ein Widerspruch ist jedenfalls vorhanden.
    Ausführlicher beschrieben ist es zumindest im Glossar.

    Haenes´Schaubild von 2011 und die Erklärung dazu finde ich jedoch eindeutig und danach kann ein GU eben auch planen. Der Unterschied liegt demnach in der Erbringung von Leistungen.
     
  18. #38 ManfredH, 25.06.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Und wenn du mit noch so vielen Internet-Links daherkommst - ich bleibe bei meiner Auffassung
    GU = Ausführung aller Bauleistungen (egal ob ganz, teilweise oder ohne Subunternehmer), aber ohne Planung
    GÜ = dto, und einschliesslich Planung
    und zwar nicht, weil es auch der Erklärung des Forums entspricht, sondern weil ich es so im Architekturstudium gelernt habe.
    Ein Herr Prof. Dr. Haenes mag das von mir aus gerne anders sehen, er ist für mich trotz tollem Titel noch nicht allgemeingültig, und erst recht nicht die KfW (was ich von der halte, schreibe ich hier lieber nicht)
     
  19. #39 Gast56083, 25.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

  20. #40 Skeptiker, 25.06.2013
    Zuletzt bearbeitet: 25.06.2013
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Erstaunlicherweise hat es in den letzten Jahren bei der Abgrenzung GU / GÜ in der Bauwirtschaftlehre eine Verschiebung gegeben:

    Vor zwanzig Jahren hat Karl-Heinz Pfarr in seinen Vorlesungen noch genau den Unterschied gemacht, der auch hier von einigen Kollegen gemacht wird, nämlich GU baut alles; GÜ plant und baut alles, TÜ entwickelt, plant und baut alles.

    Aktuelle bauwirtschaftliche Veröffentlichungen unterscheiden jetzt aber primär nach dem Umfang der durch eigenes gewerbliches Personal erbrachten Leistungen:

    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...3JDxGAd7GhP_26vPJoyYJKA&bvm=bv.48293060,d.ZG4

    Damit stehen beide Auffassungen zumindest gleichberechtigt nebeneinander und ich musste mein Wissen aktualisieren.
     
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