Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen

Diskutiere Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Huhu, es gab schon viele Fragen zu diesem Thema, aber noch keine die auf meinen Sachverhalt zutrifft. Im Rahmen der Kernsanierung unseres...

  1. #1 Robertinho, 24.01.2024
    Robertinho

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    Huhu, es gab schon viele Fragen zu diesem Thema, aber noch keine die auf meinen Sachverhalt zutrifft.

    Im Rahmen der Kernsanierung unseres Einfamilienhauses mit Bauleiterin/Architektin gab es im EG einen Heizestrich zu gießen. Oberkannte Heizestrich substanzbedingt 5cm HÖHER als angrenzender Flur.
    Bauleitung sah es vor, den Estrich mit Gefälle zu gießen, also von der Wand zur Tür die 5 cm abfallen zu lassen, um keine "Stufe" zu haben.
    Bauherren mahnten an, dass sie das nicht möchten, da hier eine Küche entsteht und ein Gefälle von 5cm auf ca. 4 Metern deutlich spürbar ist und wollte einfach eine kleine "Rampe" im Türbereich. Bauleitung konnte oder wollte es nicht verstehen, obwohl es mehrfach so gewünscht war. Es wurde ein Gefälle gegossen. Bauleitung sagte stets, sie sei die Fachfrau und man sollte sich nicht in fachliche Dinge einmischen. Fliesenleger und Küchenbauer verzweifelten in der Folge. Zu diesem Zeitpunkt war der Estrich jedoch schon bezahlt und von der Bauleitung abgenommen. Wir vertrauen darauf, dass aufgrund ihrer "Expertise" es kein Problem mit den Fliesen und der Küche geben sollte. Wir irrten. (Bestätigt von 3 verschiedenen Fliesenlegern).

    Wir mussten unter Mehrkosten den Estrich anpassen / aufgießen und haben am Ende wie ursprünglich gewünscht eine schöne kleine Rampe gelegt bekommen.

    Nun will die Bauleitung ihre volle Schlussrechnung. -
    Sind diese Mehrkosten etwas, das wir der Bauleitung hier in Rechnung stellen können?

    Ich hoffe, ich habe mich nicht im Themenbereich (Recht etc.) geirrt.

    Danke für eine kurze Antwort.

    R.
     
  2. Alex88

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    Abnahme macht der Bauherr, evtl. in Begleitung des Bauleiters
    Wurde der Wunsch schriftlich festgehalten?
     
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  3. BaUT

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    Abnahmen kann auch die Architektin als Vollvertretung des Bauherrn machen, wenn dies im Architektenvertrag vereinbart war.
     
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  4. #4 Robertinho, 24.01.2024
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    Hi, danke für die Antworten.


    Die Wünsche, den Estrich "eben" zu machen und als Übergang zum Flur eine kleine Rampe zu erstellen wurde durch die Bauherren mindestens 1 Dutzend mal mündlich und schriftlich (Email, WA) geäußert.

    Die Abnahme war mit den Bauherren gemeinsam, welche zu diesem Zeitpunkt der Abnahme waren, es wären so alle Folgearbeiten (Fliesen, Küche) problemlos möglich.

    Verhältnis zwischen Bauleitung und Bauherren ist schlecht. Es entstanden häufig Mehrkosten aufgrund nachweislich mangelhaften Bestandsaufnahmen und somit unvollständigen Kostenvoranschlägen.

    Die Schlussrechnung (Gerade mal 2000E) halten wir daher für eine Frechheit. Müssen wir beidem "Widerspruch" auf irgendwas achten?

    Danke schonmal
     
  5. Alex88

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    Ich bin kein Anwalt und eine Rechtsauskunft kann hier auch nicht erfolgen, aber......
    Vorausgesetzt es ist so wie du beschrieben hast und die Dame hat sich über den schriftlichen Wunsch des BH
    hinweg gesetzt, würde ich die entstandenen Mehrkosten abziehen und warten was passiert.-
     
  6. BaUT

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    Sind das dann tatsächlich Mehrkosten? Klingt eher als wären es Sowieso-Kosten deren Umfang am Anfang der Untersuchungen des Bestandes nur nicht erkennbar waren. Das ist kein Planungsfehler sondern Bauherrenrisiko bei einer alten Bude.
     
  7. BaUT

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    Wie hoch waren denn die Mehrkosten der nachträglichen Estrichänderungen?
     
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