Vermessung

Diskutiere Vermessung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle, kann mir jemand helfen und sagen wer die Kosten von Vermessung des Grundstücks trägt?! Käufer oder Verkäufer? Habe nämlich...

  1. #1 aksalur50, 29.06.2009
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    Hallo an alle,

    kann mir jemand helfen und sagen wer die Kosten von Vermessung
    des Grundstücks trägt?! Käufer oder Verkäufer?
    Habe nämlich bald nen Notar Termin und will mich nicht übers Ohr hauen lassen.

    Danke im Vorraus!!!

    Mit freundlichen Grüßen

    aksalur50
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    Vermessung ..

    wofür ?

    Um zu schauen, wie groß / wo das Grundstück ist ? würde mal tippen - Verkäufer

    wenn es um das geplante Bauvorhaben geht - Käufer



    Helge
     
  3. Julius

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    Vermutlich kann man das im gegenseitigen Einvernehmen beliebig regeln.
     
  4. #4 Shai Hulud, 29.06.2009
    Shai Hulud

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    Die Kosten der Vermessung dürften eher einen geringen Anteil von den Risiken eines Grundstückskaufes ausmachen. :konfusius
     
  5. #5 aksalur50, 30.06.2009
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    Bauvorhaben

    Hallo,

    das Grundstück soll ca. 482 qm haben da das aber nur eine ca. Zahl ist sollten wir es nochmals genau Vermessen lassen sodass wir auch wirklich unsere 482 qm ausmessen können.

    Danach wollen wir darauf bauen nur ist eben jetzt die frage noch vor dem Notar Termin: Kauft man ein Grundstück was fertig vermessen ist oder muss man das selber vermessen lassen und noch selbst bezahlen?

    Danke!

    Gruß
     
  6. #6 Baufuchs, 30.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Man

    kann Grundstücke kaufen, die fertig vermessen sind.

    Dann steht aber im Kaufvertrag nichts von ca. Größe, sondern es ist Flur/Flurstücks Nr. und exakte Größe angegeben.

    Ist das zu kaufende Grundstück Teil eines größeren Grundstücks, dann heisst es i.d.R. "Teilfläche in größe von ca. xxx m² aus Flur/FlurstücksNr., in beigefügtem Lageplan mit xxx gekennzeichnet.

    Die genaue Größe ergibt sich dann aus der noch durchzuführenden Vermessung.
    Mehr/Mindergrößen sind preislich auszugleichen (wenns so im Notarvertrag steht).

    Wer die Kosten trägt ist Verhandlungssache.
     
  7. #7 luemmelchris, 30.06.2009
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    Ist denn das Grundstück nicht definiert? Liegt es nicht an einer Strasse als Flurstück mit Hausnr?
     
  8. #8 aksalur50, 30.06.2009
    aksalur50

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    Danke

    Es liegt an der Strasse es hat auch eine Flurstück Nr.
    Habe schon den Lageplan vom Katasterauszug vorliegen nur wollt ich wissen wer die Kosten der Vermessung trägt.

    Unser Baufuchs hat ja wieder mal meine Frage richtig beantwortet! :-)

    Danke!

    Mit freundlichen Grüßen
     
  9. #9 EricNemo, 30.06.2009
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    Wenn das Grundstück noch nicht vermessen ist, wird im Kaufvertrag gewöhnlich festgehalten, wer die Kosten der Vermessung zu tragen hat. Derjenige, der es in Auftrag stellt, bekommt erstmal die Rechnung. Die Größe des Grundstücks spielt hierbei eigentlich keine Rolle, berechnet wird nach Grenzsteinen. Nimmst du z.B. von einem länglichen Grundstück ein Teil in der Mitte müssen 4 Grenzpunkte erstellt werden, das wird teurer als ein Randteil des Grundstücks, wo nur 2 neue Grenzsteine fällig wären.
     
  10. #10 aksalur50, 01.07.2009
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    Grenzpunkt

    Bei uns ist die Fläche schon Vermessen nur muss diese Fläche noch geteilt werden und hier sind meinen Informationen nach nur 2 Punkte zu Vermessen! Aber trotzdem Teuer wenn man überlegt dass das nur von A nach B Vermessen wird!

    Gruß
     
  11. #11 Baufuchs, 01.07.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  12. #12 sk8goat, 01.07.2009
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    Sag doch einfach zum Verkäufer, dass du das Grundstück nur dann kaufst, wenn es neu vermessen ist und ein aktueller Lageplan für dein Grundstück beinhaltet ist. Dann muss der Verkäufer die Vermessung beauftragen und bezahlen.

    Oder du schickst einfach eine Anfrage zu den Vermessungskosten an 5 Vermesser und nimmst dann den günstigsten. Quasi eine Mini-Ausschreibung. Auch unter Vermessern gibt es deutliche Unterschiede.
     
  13. #13 Baufuchs, 01.07.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    das dauert.

    Viel einfacher:

    "Die Kosten der Teilungsvermessung trägt der Verkäufer".
     
  14. #14 sk8goat, 01.07.2009
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    Oder so [​IMG]
     
  15. Terra

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    Das wäre mir neu!

    @ aksalur: Bitte mal Informationen beim zuständigen Vermessungsamt einholen, hier werden einige Fachausdrücke durcheinander geworfen. Das führt eher zu Irritationen. Grundstück, Flurstück, Lageplan etc.
     
  16. #16 aksalur50, 01.07.2009
    aksalur50

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    ...

    Also ich werd beim Vermessungsamt nochmal nachfragen die Vermessungskosten sind mir ja schon genannt worden nur frag ich nochmal nach wer die Kosten tragen soll!

    Vielen Dank an alle Antworten!!

    Gruß aksalur50
     
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