Versicherung als privater Bauleiter - bitte um Hilfe!

Diskutiere Versicherung als privater Bauleiter - bitte um Hilfe! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Wir stehen vor folgendem Problem: Wr bauen ein Einfamilienhaus mit Keller und müssen ja in Baden-Württemberg einen...

  1. #1 Monataaf11, 08.03.2022
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    Hallo zusammen!



    Wir stehen vor folgendem Problem:

    Wr bauen ein Einfamilienhaus mit Keller und müssen ja in Baden-Württemberg einen Gesamtbauleiter melden. Unser Kellerbauleiter sowie die Hausbaufirma stellt jeweils ihren Fachbauleiter, aber wir brauchen ja noch einen Gesamtbauleiter. Meine Schwester als angestellte Architekten würde die Gesamtbauleitung übernehmen, sozusagen für die restlichen Gewerke (Erdbau, Carport, etc.). Wie sieht es hier mit ihrer Versicherung aus? Sie hat kein Gewerbe, somit keine Berufshaftpflicht möglich, und würde es als erfahrene Architektin "in ihrer Freizeit" übernehmen,



    Danke für eure Tipps!
     
  2. #2 petra345, 08.03.2022
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    Das beantwortet die Versicherung!
    Wenn Allianz und andere abwinken gibt es immer noch Gerling. Einfach fragen ob sie es machen.
    .
     
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  3. #3 nordanney, 08.03.2022
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    Wir haben vor einigen Jahren in NRW auch die Bauleitung übernommen - formal. An eine Versicherung (wogegen und wofür?) haben wir nicht einen Gedanken verschwendet.
     
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  4. #4 nordanney, 08.03.2022
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    Damit sollten Eure Sorgen erledigt sein.
     
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  5. #5 JohnBirlo, 08.03.2022
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    Berufshaftpflicht wird bei unentgeltlicher Arbeit im Familienkreis schwierig....
     
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  6. #6 Monataaf11, 08.03.2022
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    Aber als Gesamtbauleiterin würde sie dann für z.B. Erdarbeiten mit ihrem Privatvermögen haften, im Falle eines Fehlers in der Bauleitung und einem Personenschaden Dritter, oder nicht?
     
  7. #7 Monataaf11, 08.03.2022
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    Der Gesamtbauleiterin dorch bei z.B. Erdarbeiten mit dem Privatvermögen haften, im Falle eines Fehlers in der Bauleitung und einem Personenschaden Dritter, oder nicht?
     
  8. #8 nordanney, 08.03.2022
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    Für falsche Kalkulationen kann der Bauleiter nichts. Auch nicht für plötzlich auftretende Felsen o.ä.. Wofür soll er konkret haften?
    Das bedeutet konkret, wenn er seine Aufgaben an die Teilbauleiter (für das gesamte Haus) überträgt? Wo ist dann sein Verschulden, wenn er ALLE Aufgaben abgibt?
     
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  9. #9 JohnBirlo, 08.03.2022
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    Bei uns hat der Bauleiter entgegen der Planung dem Tiefbauer gesagt, er soll die Kellerhalstreppe nicht ausbaggern, da er dachte, dass würde der Rohbauer machen. Der Rohbauer kam dann mit nem viel kleineren Bagger und wollte dafür deutlich mehr Geld, als wenn es der Tiefbauer gleich mitgemacht hätte.

    Das hab ich dem Bauleiter abgezogen, weiß jetzt aber nicht, ob das seine Versicherung bezahlt hat
     
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  10. #10 nordanney, 08.03.2022
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    Super, genau dafür hat der TE ja einen Teilbauleiter Keller und einen Teilbauleiter Hausbau. Sollen die ihren Job nach den Planungen machen. Tun sie es nicht, haften sie. Muss der TE sich nicht drum kümmern.
     
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  11. SIL

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    Ja, unter Umständen.
    Das geht so nicht ganz auf...
    Nach der Logik - braucht es gar keinen Bauleiter..( gesamthaft )

    Insofern der hier benannte Bauleiter ( Architekt ) dies nicht in seiner Berufshaftpflicht bereits inkludiert hat , empfiehlt sich eine projektbezogene Haftpflicht ggf mit Eigenanteil zur Senkung der VS Prämie.
     
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