Versicherung "Bauleiter"

Diskutiere Versicherung "Bauleiter" im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Jep - merkantiler Minderwert heißt das Dingen, glaube ich. Na ja, es wird nur ziemlich schwierig, den Schaden festzustellen und zu beziffern. Nur...

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  1. rodopp

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    ach so. also wenn Du ein anderes Auto geliefert bekommst als bestellt (Du wolltest unbedingt eins mit Dieselmotor, geliefert wurde ein Benziner), dann sagst Du zu dem Händler - na ja gut, dann nehme ich mal heute halt mal einen Benziner.

    Wenn Du ein Auto OHNE Verarbeitungsmängel bestellst und mit Mängeln geliefert bekommst z.B. die Verbindungen der Bleche und Schrauben an den Rädern sind nicht wie in der Zulassung des Produktes ausgeführt, aber das Auto fährt ja auch so - dann sagst Du Dir: na gut, macht ja nichts, ich wollte eigentlich nur irgendwie ein Auto, was fährt ...

    Und wenn Du dann nicht durch TÜV kommst, dann sagst Du Dir - ok Leute, dann halt nicht, dann lasse ich das Auto hier verschroten und versuche mir ein neues zu kaufen.

    Das droht uns nämlich auch, dass uns die Baugenehmigung entzogen wird - das Mauerwerk wurde nicht laut entsprechender ZULASSUNG gefertigt (die fordert nämlich eine VOLLFLÄCHIGE Verklebung der Steine und Einhaltung der entsprechenden Überbindemaße). Damit widerspricht das so erstellte Mauerwerk der Bauordnung des Bundeslandes, die vorschreibt, die Bauprodukte nach der Zulassung zu verwenden. Zu der Zulassung gehört auch die vom Hersteller VORGESCHRIEBENE Verarbeitung.

    Immer noch kein Schaden?
     
  2. rodopp

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    Ja , deshalb rechne ich auch mit weiteren ca. 15-20 Jahren der sog. "Prozesse" ...
     
  3. #23 Bauliesl, 05.12.2013
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    Ok, dann mal konkret:
    Was für einen Schaden (in €) willst Du geltend machen?
     
  4. rodopp

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    Na ja, so konkret will ich auch nicht werden, außerdem steigt es mit den Zinsen jeden Tag ;-)

    Aber als Architektin kannst Du Dir das sicherlich in etwa berechnen (Einfamilienhaus, nichts besonderes, sagen wir mal ca. 150 m²)
    1. Familie ausziehen und für 1 Jahr woanders einmieten
    2. Einmal abreisen bitte
    3. Einmal Neubauen bitte
    4. Familie in den Neubau umziehen

    Na ja und die ganzen Kosten rund um die Gerichte, Gutachten, Anwälte usw.

    Mehr konkretisieren will iich nicht, ist ja egal, die Frage war -

    Kann die Versicherung sagen, der Dipl.-Ing. war bei uns nur mit dem "Büro für Tragwerksplanung" versichert, das schliesst Bauleitung nicht ein, für andere als statische Fehler kommen wir nicht auf. ?
     
  5. rodopp

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    Zinsen - Klage läuft seit 2011 ...
     
  6. #26 ManfredH, 05.12.2013
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    ManfredH Gast

    Natürlich will und sollte man das bekommen, was man bestellt hat.

    Die Frage ist nur, ob man dann nicht auch das bestellen sollte, was man braucht?

    Tja... und mit der "Tätigkeit Planen" ist es ganz genauso (was keine Abwertung der "Tätigkeit Tragwerksplanung" darstellen soll; die ist genauso wichtig - aber eben was anderes)
     
  7. #27 Achim Kaiser, 05.12.2013
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    Bei manchen Kriegen erhebt sich die Frage ob die Kollateralschäden nachher nicht größer sind als der Anlass.
    Es könnte gut sein, dass da mehr am Bauherrn kleben bleibt als vermutet wird.

    Nachdem mit dem eigentlichen Auftragnehmer für den Rohbau anscheinend schon ein Vergleich geschlossen wurde, erhebt sich die Frage was für den Bauleiter noch übrig bleibt und wie hoch die Versäumnisse zu bewerten sind.

    Es kann gut sein, dass zwischen Rechtsempfinden und Urteil ein kräftiges Defizit vorhanden sein wird.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ot: cooler sv!
    kennt der den unterschied mangel - schaden?
    der sv wurde vom gericht beauftragt?
    ist das so ein alleskönner wie dein planer?
    wer formulierte derartige qualitätsfragen?

    bsp:
    nicht "lieber sv, was halten sie von diesem mauerwerk"
    sondern "entspricht das mauerwerk den ardt"
    oder "entspricht das mw der din 1053"
    die juristische bewertung nimmt der richter selbst vor.

    ich hab´s noch nicht erlebt, aber wer richtig abgebrüht ist,
    kann vielleicht sogar von solchen "sv"-aussagen profitieren.
    einfacher und richtiger ist, die richtigen fragen an einen
    kompetenten sv zu stellen.

    on topic:
    keine ansage, ohne den versicherungsvertrag zu kennen.
    bei mir sind "nebenthemen" inkludiert. dafür erfolgt jährlich
    eine bewertung, wieviel honorar aus welchen bereichen
    eingenommen wurde. wie´s beim beklagten ist - wer weiss...
     
  9. rodopp

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    ja, andere als gerichtlich bestelle Sachverständige beachte ich gar nicht mehr;-) Und ja, es scheint ein Alleskönner zu sein, von der Statik über Schäden an Gebäuden bis hin zu merkantilen Minderwerten beherrscht der alles ...
    Fragen an ih wurden natürlich in einem gerichtlichen Beweisbeschluss von den Richtern formuliert.

    Also wie gesagt, die Aussage an sich, dass das Mauerwerk entgegen den Richtlinien usw. gebaut ist, ist da, wie die Aussage das Gericht bewertet, bleibt noch abzuwarten (mag sein, dass jetzt noch irgendwelche "Obergutachten" kommen oder so). Unsere Bedenken gehen in die Richtung, wenn das Gericht feststellt "Mauerwerk ist zwar statisch sicher, es droht kein Absturz, aber mangelhaft in der Hinsicht, weil nicht aus bestellten Steinen, nicht fachgerecht verbaut usw." - ob dann die Versicherung nicht sagt "der Dipl.-Ing. ist bei uns nur mit seiner Tätigkeit als Tragwerksplaner versichert, wenn er dann mal Bauleiter/Bauüberwacher spielt, das ist sein anderes Vergnügen, für die Schäden aus der Tätigkeit zahlen wir nicht."

    Dann haben wir zwar ein Urteil, aber niemanden der dafür aufkommt.
     
  10. rodopp

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    ok ... wie gesagt, bei ihm kann sich die Versicherung "herausreden" (denke ich), da auf dem Versicherungsschein nur folgendes steht:
    Berufshaftpflicht - Ingenieurbüro für Tragwerksplanung, 1 Inhaber, X Mitarbeiter mit Y € Jahreslohn, dann noch ein Paar "Nebeninformationen" wie Selbstbeteiligung, Schadensfreiheit usw.

    Die Tätigkeit an sich ist nicht weiter definiert - da kann ich der Versicherung vor dem Gericht wohl kaum beweisen, dass er auch für die Bauleitung versichert war.

    So weit also zum Thema "Pflichtversicherung" und "Baherren sind gut geschützt".
     
  11. #31 Gast23627, 05.12.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Ist das Ihr Traum?

    Glauben Sie wirklich das es so weit kommen wird und Sie dieses Ziel jemals erreichen?
    Wirklich?

    Haben Sie mal Ihren Anwalt gefragt wie hoch die Chance ist, diesen Traum zu erfüllen?

    Oder führt er nur aus was Sie Ihm sagen?

    Oder ist der als Nächster dran wenn Ihr Traum zerplatzt?

    Und denken Sie daran, Ihre Argumentation eines Schadens schwindet je länger das Haus steht und nicht zusammenfällt.

    Gruß

    PS.
    Da schreibt ein SV:
    "es besteht aus baurechtlicher Betrachtungsweise heraus
    "Gefahr für Leib und Leben". "

    Die "baurechtliche Betrachtungsweise" eines SV das ist ja toll. Ein "baurechtlich" eingestürztes Gebäude ist das was virtuelles?
     
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    @JSch - das Ganze habe ich mir ja nicht ausgedacht, das hat doch der Anwalt so behauptet, dass es so richtig ist. Ich bin doch Laie in Bausachen und auch in juristischen Sachen und alle (auch hier im Forum) empfehlen doch, sich an die Experten zu wenden, und das habe ich getan (zumindest an solche, die scih dafür ausgeben, aber wie kann schon ein Laie vorher wissen, wer ist ein guter Planer, Bauüberwacher oder Anwalt???)

    Mir ist das volkommen egal wie es ausgeht, der Anwalt hat gesagt, dass das Vorgehen so sinnvoll und richtig ist, weil die Mängel ja bestätigt sind. Und wenn es nicht so kommt - na und? Dann kann ich den Anwalt auslachen, dass er Schwachsinn behauptet hat ;-)

    Ja ich weiß, beides ist schlecht und der Bahuerr ist immer schlecht ;-) Würde ich nicht klagen, dann heisst es, ich bin feige und faul, meine Rechte durchzusetzen, alle anderen machen das doch ;-)

    Ach so, und - wie im Thema nebenan gefragt - was wenn die Baugenehmigung entzogen wird? Dann soll ich als Bauherr - der an der Planung und beim Bauen gar nicht dabei war - als der allein schuldige da stehen?
    Bahuerren sind angeblich doch gut geschützt - habe ich nicht nur hier gelesen. Also schauen wir mal in den nächsten Jahrzehnten, was es nun konkret bedeutet ;-)
     
  13. rodopp

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    Na ja, der Anwalt ist natürlich 100%ig überzeugt, dass es so kommt, er will ja schließlich Geld verdienen ;-)

    Es ist nicht mein "Traum" - wie kommen sie darauf? ICH führe nur das aus, was der Anwalt empfiehlt, das ist doch der Fachmann, oder?

    Wie kann der Anwalt "drann" sein?
    1. Urteil macht doch das Gericht, also wird der Anwalt sagen - ich kann doch nichts dafür, das waren die Richter, ich bin nur Anwalt und war bei der Urteilsschreibung gar nicht dabei
    2. Bei Prozessverlust sagt er - na ja , sie wollten ja klagen, ich nichts, ich nur Anwalt... ;-)
     
  14. Baumal

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    keine ahnung was bei deinem "büro für tragwerksplanung" in der versicherungsbestätigung
    steht.

    bei mir jedenfalls,
    leistungsbild: architekt/in, bzw. bauingenieur/in

    mit den versicherungssummen von

    personenschäden: x.......€
    sachschäden: x.......€

    jetzt drösel mal auf, was in deinem vertrag, den du mit dem tragwerksplaner geschlossen
    hast steht. steht da nix?
     
  15. rodopp

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    OK eigentlich haben wir das schon geklärt. Im Versicherungsschein steht "Ingenieurbüro für Tragwerksplanung (Baustatik)" - mehr steht da zum "Arbetsgebiet" nicht. In "meinem Vertrag" mit dem Dipl.-Ing. steht "Statik, Planung, Bauleitung".

    Also kann die Versicherung sagen - "tut uns leid, Bauleitung ist nicht versichert." -------- Sache geklärt

    Der Anwalt hat natürlich VOR der Klage behauptet, der Dipl.-Ing. MUSS auch für die Bauleitung versichert sein, es handelt sich um eine "Pflichtversicherung" d.h. ohne diese Versicherung darf er keine Bauleitung machen. Wie wir jetzt also hier festgestellt haben, es geht doch, ein Dipl.-Ing kann eine Bauleitung auch machen, ohne dafür versichert zu sein.

    Der Anwalt hat also gelogen, damit ich mit der Klage mitmache und mich in Sicherheit wähne, der Dipl.-Ing. ist versichert und wenn ich den Prozess gewinne, bekomme ich Geld von der Versicherung.
     
  16. Baumal

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    ich verstehe nicht, wass du für einen "vertrag" abgeschlossen hast.
    auf einem bierdeckel?
     
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    Anwalt (ich berate mich mit den Fachleuten) sagt - auch ein mündlicher Vertrag ist Vertrag.

    Aber der Dipl.-Ing. bestreitet doch seine Tätigkeit gar nicht, deshalb brauchen wir den Vertrag nicht zu diskutieren. Frage war, ob jemand weiß, ob man sich als Bauleiter versichern MUSS oder ob man die Bauleitung auch ohne Versicherung machen kann ... (wenn man schon irgendeine Versicherung hat)
     
  19. rodopp

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    OK danke, dann greift die Versicherung doch, weil der Dipl.-Ing. mi folgenden Sachen beauftragt war (das bestreitet er auch gar nicht)
    "Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen"
     
  20. Baumal

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    und weshalb beratet dich dein anwalt nicht dahingehend, sonder ein forum?

    schon merkwürdig, auch dein nachbarfaden.
     
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