Verzicht auf Genehmigungsfiktion?

Diskutiere Verzicht auf Genehmigungsfiktion? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir möchten auf Usedom ein Ferienhaus renovieren. Dazu möchten wir auch einen kleinen Anbau errichten und das Dach ausbauen. Hier geht's zum Plan:...

  1. #1 K a t j a, 06.07.2021
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    Wir möchten auf Usedom ein Ferienhaus renovieren. Dazu möchten wir auch einen kleinen Anbau errichten und das Dach ausbauen. Hier geht's zum Plan:
    Ferienwohnung umbauen / renovieren

    Nachdem wir nun fast 3 Monate auf die Baugenehmigung gewartet haben, erhielten wir jetzt die Info, dass der Bauantrag abgelehnt würde. Grund: die Gemeinde sagt nein. Warum weiß das Bauamt nicht.
    Da die 3-monatige Frist abläuft, hat man uns gebeten, auf die Genehmigungsfiktion zu verzichten, da sonst die Ablehnung käme. Er könnte den Grund nicht so schnell raus bekommen und wenn die Ablehnung erstmal durch ist, müssten wir von vorn beginnen.

    Wenn wir auf das Datum verzichten, gibt es allerdings keinen neuen Termin. Das Amt könnte die Sache für immer auf die lange Bank schieben. Der Mann vom Amt meinte aber, dass wäre so nicht. Es ginge eher um Wochen. Er will bis dahin den Grund raus bekommen und uns dann informieren.

    Wir fragen uns nun, was die Gemeinde als Grund nennen kann, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig ist? Die Umbauten sind m.E. marginal. Wir haben das Gefühl, die wissen es selbst nicht und suchen noch nach einem Grund.

    Damit der Bauantrag nicht endgültig abgelehnt wird, habe ich dem Verzicht zunächst zugestimmt. Noch könnte ich die Sache aber zurück pfeifen. Was würdet Ihr tun?
     
  2. #2 JohnBirlo, 06.07.2021
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    Bei der Gemeinde anrufen und fragen?!
     
  3. #3 K a t j a, 06.07.2021
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    Dazu meinte der Amtsmann, dass wäre eine ganz schlechte Idee. Wenn wir mit denen reden wöllten, schalten die sofort auf stur und sagen einfach geht nicht, basta. Nur das Bauamt hätte die Macht, eine Begründung zu hören.
     
  4. #4 JohnBirlo, 06.07.2021
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    Das ist Quatsch. Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, muss das begründet werden. Ohne Grund hält das keinem Gericht stand.
     
  5. Dimeto

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    Klingt so, als wäre dem Sachbearbeiter die Akte beim Homeoffice hinter's Bett gerutscht und jetzt hat er sie wiedergefunden. Um Zeit zu gewinnen erfindet er jetzt eine haarsträubende Geschichte. Ich kann mich natürlich auch irren.
    Aha. Da ruft also einer von der Gemeinde die Baugenehmigungsbehörde an und sagt, "Wir sind dagegen, sagt das dem Bauherrn".
    Aber damit er eine Ablehnung formulieren kann, muss er einen Grund kennen, ansonsten geht die Ablehnung nicht durch.
    Ja, und dann schickt er Dir eine Ablehnung, denn jetzt hat er ja einen Grund.

    Ich würde mich nicht drauf einlassen, IMHO kannst Du nur verlieren. Oder glaubst Du der Sachbearbeiter wird sich für Deine Interessen bei der Gemeinde einsetzen. Entweder gibt es einen Grund, dass die Gemeinde ablehnen kann, dann macht auch die Genehmigungsbehörde nichts, oder es gibt keinen stichhaltigen Grund und Du kannst gegen die Ablehnung vorgehen.

    Was rät der Entwurfsverfasser?
     
  6. #6 K a t j a, 06.07.2021
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    @Dimeto so dachte ich mir das auch. Die entscheidende Frage dabei ist, ob es klug ist, den Bauamtsfritzen zu vergnatzen. Denn dann haben wir gleich zwei gegen uns. Der will einfach nur mehr Zeit, weil er gepennt hat. Wir haben es nicht eilig.
     
  7. #7 K a t j a, 06.07.2021
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    Mit unserem Bauingenieur Red ich morgen. Heute keine Zeit gehabt.
     
  8. #8 Jo Bauherr, 06.07.2021
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    Die Gemeinde kann ihr Einvernehmen nur versagen, wenn Gründe aus BauGB §§31, 33, 34, 35 oder der LBO dem entgegenstehen.
    Sieht die Bauaufsichtsbehörde die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens als begründet an, wird sie den Bauantrag ablehnen und muss dann diese Ablehnung widerspruchfähig begründen. Also die Bauaufsicht hat letztendlich zu begründen! Und wo sie die Gründe her bekommen ist allein deren Problem.
    Als Antragsteller sollte man dann natürlich unverzüglich widersprechen (formlos). Die Begründung kann nachgereicht werden.

    Versagt die Gemeinde das Einvernehmen rechtswidrig, muss dieses durch die Bauaufsichtsbehörde ersetzt werden.
    Das bedeutet quasi, die Bauaufsichtsbehörde 'überstimmt den Willen der Gemeinde'. Wenn das öfters passiert, weil z.B. die Gemeindevertreter etwas blauäugig (oder grün- ... :Brille ) handeln, ist klar, dass die Ämter nicht mehr miteinander telefonieren ...

    In beiden Fällen braucht man sich als Antragsteller bei der Gemeinde gar nicht bemühen.
     
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  9. #9 K a t j a, 06.07.2021
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    Eigentlich kann die Gemeinde nur mit der Nutzung argumentieren. Das Haus ist m.W. als EFH eingetragen. Das wurde vor 50 Jahren zu DDR-Zeiten so festgelegt. Tatsächlich ist es aber ein Ferienhaus. Das ist der Gemeinde vielleicht ein Dorn im Auge. Was anderes kann ich mir nicht vorstellen. Allerdings würde sich an der Nutzung selbst ja gar nix ändern. Es wäre nur mehr Platz.
    Unser Bauingenieur schreibt gerade per Whatsapp, er will mal mit dem Bürgermeister reden. Die Fristverlängerung würde er auch empfehlen, vermutlich auch, um negative Stimmung auf dem Amt zu vermeiden.
     
  10. #10 K a t j a, 07.07.2021
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    Es ist wirklich verblüffend, dass sich hinsichtlich Bauen zu DDR Zeiten kaum was geändert hat. Zumindest auf Usedom. Genau wie damals ist es ein einziger Kampf überhaupt eine Genehmigung zu erhalten für kleinste Veränderungen. Und genau wie damals fahren wir wieder mit sämtlichem Material und Handwerkern da hoch. :mauer
     
  11. #11 JohnBirlo, 07.07.2021
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    Es handelt sich um ein nicht als Ferienhaus (nicht störender Gewerbebetrieb! 13a BauNVO) genehmigtes EFH?

    Ja dann ist doch offensichtlich, was die Gemeinde dagegen hat. Es gibt immer mehr Widerstand gegen Ferienhäuser insbesondere in Urlaubsregionen, weil das immer mehr werden und die "echten" Anwohner nur noch genervt sind von ständigen Partys in den Ferienhäusern.

    Falls das hier zutrifft, ist das im Übrigen auch ein "echter" Ablehnungsgrund eures vorhabens.
     
  12. #12 K a t j a, 07.07.2021
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    Ja, ich verstehe das. Allerdings reden wir hier von einem Ferienhaus, dass seit über 50 Jahren dort steht. Seit der Errichtung in der DDR wurde die Nutzung nie geändert. Ich weiß gar nicht, wie die Definitionen zu DDR-Zeiten hinsichtlich Nutzung waren. Es hat auch kaum jemand interessiert - da war nur entscheidend, was die Partei dazu sagt. :biggthumpup:
     
  13. Domski

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    Das ist im übrigen heute auch noch so. Auch im Westen @K a t j a :mauer
     
  14. #14 K a t j a, 07.07.2021
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    Naja, es gibt einen Fortschritt. Früher hieß es einfach "Nein" heute heißt es "Nein" mit Begründung. Letztere müssen sie sich noch schnell ausdenken. :D
     
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  15. #15 K a t j a, 28.07.2021
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    Ich habe heute mit dem Bauamt telefoniert. Die Begründung der Gemeinde liegt jetzt vor. Es ist wie erwartet: Die Nutzung des Gebäudes ist einfach unklar.
    Es gibt dazu keinerlei Unterlagen. Das Gebiet ist für Wohnbebauung ausgewiesen. Wenn wir die Kubatur ändern, würde die Nutzung wie bei einem Neubau in die Bewertung eigehen. Da es aber ein Ferienhaus ist, würde das Ansinnen durchfallen.
    Nun ist es aber so, dass es seit 50 Jahren als Ferienobjekt genutzt wird. Wenn wir dies nachweisen können, wäre eine Genehmigung wieder in Reichweite, da es dann keine Nutzungsänderung wäre. Allerdings gibt es keine Unterlagen. Wir können nur versuchen mit Fotos und Rechnungen die Nutzung zu dokumentieren. Die Frage bleibt, ob die Gemeinde dann zustimmen muss?
     
  16. #16 simon84, 28.07.2021
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    natürlich MUSS sie nicht zustimmen, sondern KANN anhand der vorgelegten Unterlagen entscheiden und die Entscheidung begründen

    wenn das Haus seit 50 Jahren als Ferienhaus genutzt wurde gibt es doch sicherlich Unterlagen, Rechnungen, Korrespondenz, zeugen aussagen früherer Gäste/Familien , Fotos usw

    das kann (und muss) man doch sammeln, kopieren, in eine Mappe packen, Anschreiben dazu und fertig

    PS. So ein Bauamt hat übrigens generell nicht das Interesse alles abzulehnen.
    Vielmehr hast du als Antragsteller das Interesse dass sie was genehmigen. Wenn du die Munition dafür lieferst, dann wird was draus
     
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  17. #17 K a t j a, 28.07.2021
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    Könnte das Bauamt die Gemeinde bei diesem Sachverhalt überstimmen?
     
  18. #18 simon84, 28.07.2021
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    ja klar das ist doch die übergeordnete Behörde
     
  19. #19 JohnBirlo, 28.07.2021
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    Ich kenn jetzt die Regelungen im Bundesland der TE nicht, aber in Hessen MUSS die Gemeinde bei Abweichungen von z.B. dem Bebauungsplan, o.ä. zwingend zustimmen. Da darf sich die Bauaufsichtbehörde dann nicht drüber wegsetzen. Wenn die Gemeinde nicht zustimmt, dann wird die Genehmigung abgelehnt.

    Darüber hinaus gehen ich davon aus, dass sich der Landkreis auch so nicht über die Gemeinde hinwegsetzen würde, schließlich muss man noch weiterhin miteinander auskommen
     
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  20. #20 simon84, 28.07.2021
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    Das ist richtig ! Aber wenn die Gemeinde zustimmt kann das Bauamt noch ablehnen …. (Mit begründung)
     
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