Verzögerung der Baustelle, nun Nachteil für uns?

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  1. #1 Schallex, 19.06.2019
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    Guten Abend zusammen,


    aktuell bin ich für die Projektleitung eines Ausbauprojektes im Dachgeschoss zuständig, direkt an einer Hauptverkehrsstraße - Mein erstes größeres Projekt, daher bin ich vielleicht etwas unbeholfen.

    Durch Umstände die wir nicht zu verantworten haben, können wir nun nach Rund 6 Monaten erst mit unseren Arbeiten weitermachen.
    Bisher war der Stand so, dass es eine Straßensperr-Genehmigung gab, für das Kranen von Material mit LKW-Kran, was auch zwingend nötig ist für die Mengen Material und einem fünften Stockwerk.

    Nun konnten wir vor kurzen die Arbeiten wieder aufnehmen, gestern wurde mir dann Beiläufig mitgeteilt dass wir die Straßensperre übrigens abbauen sollen, ab Juli fällt die Genehmigung dafür weg und es kann auch keine neue mehr Beantragt werden - Unser Problem, so war die Reaktion als ich gefragt habe wie man sich das denn bitte weiter vorstellt.

    Hat jemand einen Ansatz, wie man hier weiter vorgehen könnte? Das kann ich so nicht hinnehmen, das Material zu schleppen ist nicht zumutbar, vom Zeitfaktor mal abgesehen.
    Es liegt ein VOB-Vertrag vor, über die Problematik mit der Anlieferung wurde uns im Vorfeld nichts mitgeteilt/war nicht vorherzusehen, da seit 1,5 Jahren diese Straßensperre existiert, noch weit bevor unser Gewerk überhaupt anfing dort zu arbeiten.
     
  2. #2 Schallex, 27.06.2019
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    Niemand hier, der mir bei dem Thema weiterhelfen könnte?
     
  3. #3 Gast 85175, 27.06.2019
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    1. Was sagt der Vertrag zur Situation mit dem Materialteansport, der Absperrung, etc?

    2. Behinderung vor einem halben Jahr angezeigt?

    3. Aktuell Behinderung wegen der Teansportproblematik angezeigt?

    4. Nachtrag über die zu erwartenden Mehrkosten bei händischem Materialtransport (alternativ, Fassadengerüst mit Materialaufzug, etc.) stellen geht ja erstmal immer. Dann mal abwarten mit welcher Begründung der evtl. abgelehnt wird und dann hat man zumindest mal einen Ansatzpunkt für weitere Überlegungen.

    Generell ist es erstmal so, dass sehr darauf ankommt. Wenn da zur Angebotsabgabe klar war, dass das im 5. Stock ist, dann ist der Materialtransport prinzipiell erstmal dein Problem. Die Sache mit der Straßensperrung verstehe ich auch nicht ganz, das wird aber wohl der Knackpunkt sein. Nochmal, was ist da vereinbart, wer hat da was zu bringen und warum kann man da nicht mehr zumindest kurzzeitig sperren?
     
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  4. #4 Schallex, 27.06.2019
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    Meine Antworten im Zitat, besonders würde mich die Meinung zur ATV 0.1.16 interessieren, ob ich dies so richtig verstehe - Der AG muss darauf hinweisen, wenn dort besondere Bedingungen herrschen?
     
  5. #5 Gast 85175, 27.06.2019
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    Gast 85175 Gast

    Wenn der AG ein LV aufstellt, dann sollte auf sowas hingewiesen werden. Man kann jetzt darüber philosophieren welcher der ATV 0.1.xx da am besten passt, würde ich es aber unterlassen da gleich ins Kleinklein einzusteigen, das ist wohl garnicht nötig.

    Ich würde mich auf die dokumentierte Behinderung beziehen, darauf hinweisen, dass jetzt die Chance zum rationellen Materialtransport vertan ist und daher ggf. deutliche Mehrkosten zu erwarten sind. Überschreiben würde ich das Ganze mit „Anzeige Mehrkosten“, ohne irgendwas mit VOB halten, und unter Fristsetzung eine Antwort auf die Frage fordern wie man sich das jetzt seitens des AG vorstellt. Zu den Kosten würde ich mich mit Hinweis auf den derzeit vollkommen unklaren Aufwand (wie macht man das wenn man noch nichtmal eben absetzen darf, drei Steaßen weiter abladen und dann händisch über den Gehweg schleppen?) nur irgendwas von „erheblichen Kosten“ salbadern. Und dann sind erstmal die dran...
     
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  6. #6 Schallex, 27.06.2019
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    Perfekt, ich danke dir für deine Hilfe!
    Immerhin bin ich jetzt schon mal etwas bekräftigt, in dieser Situation im Recht zu sein, damit ich auch dran bleibe.

    Werde es dann so machen wie du vorgeschlagen hast und mal schauen wie die Reaktion ausfällt.
    Einen schönen Abend noch.
     
  7. #7 Gast 85175, 27.06.2019
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    Ich habe da so eine Vermutung wie die Reaktion erstmal ausfallen wird... Aber das muss man halt sportlich sehen, es ist ja auch nicht deren Job alles sofort freiwillig abzunicken.
     
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  8. #8 Schallex, 29.06.2019
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    Es wurde sich erst auf ziemlich hochnäsige Weise versucht die Schuld bei mir bzw. unserem Betrieb zu suchen, aber genauso schnell wurde auch versucht sich rauszureden was denn alles bisher falsch lief und er ja auch nur nach vorgaben Arbeitet.
    Naja das Thema scheint jetzt geregelt, zumindest kam man uns jetzt entgegen und wolle sich um eine Lösung bemühen.
     
  9. #9 Fabian Weber, 29.06.2019
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    Die örtlichen Verhältnisse müssen gemäß VOB/A beschrieben werden.

    Der Bauherr hat die Pflicht die Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, das im üblichen Rahmen angeliefert werden kann.

    Wenn das nicht möglich ist, sind selbstverständlich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (z.B. zusätzliche Vergütung für Handtransport).

    Als Bauleiter würde ich dann erstmal fragen, warum das Material nicht schon längst auf die Baustelle geliefert wurde, als dies noch möglich war.

    Du musst um gut argumentieren zu können, auch immer die Punkte der Gegenseite sehen.

    Viel Spaß.
     
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