Wände entsprechen nicht der Werkplanung

Diskutiere Wände entsprechen nicht der Werkplanung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wenn in den Werkplänen angegebene Durchgangsmaße im Flur oder Wandlängen nicht stimmen, habe ich Ansprüche gegen den GU? Beispiel: An einer Stelle...

  1. #1 Rolf1966, 12.11.2016
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    Wenn in den Werkplänen angegebene Durchgangsmaße im Flur oder Wandlängen nicht stimmen, habe ich Ansprüche gegen den GU? Beispiel: An einer Stelle im Flur ist der Durchgang kleiner ausgefallen weil noch ein Wäscheabwurfschacht verkleidet werden musste, das war bekannt aber nachdem in der Verkleidung noch die Heizunsleitungen untergebracht werden mussten, war in der Planung wohl vergessen worden, ist es breiter geworden als geplant.
    Eine andere Wand sollte 300cm lang sein, passend für den geplanten Schrank, wurde aber an einer Stelle wegen eines Schachts für die Kabel und Heizung auf gedoppelt und somit passt der Schrank nicht hin.
     
  2. #2 Andybaut, 12.11.2016
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    du musst schon schreiben wie groß die Abweichung ist.......

    also wenn man eine 1,01m Türe geplant hat und die wird dann später aufgrund von Verkleidungen nur noch eine 0,885er Türe,
    dann würde ich reklamieren, wenn

    die Türe durch versetzen auf dem Maß hättebleiben können.

    Wenn aber klar war, dass durch die Leitungen die Türe schmäler wird
    und man sie gar nicht versetzen konnnte, weil auf der anderen Seite auch kein Platz ist,
    dann hättest du das wissen können.
     
  3. #3 Rolf1966, 12.11.2016
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    Im FLur war eine breite von 100cm geplant. Mit dem Abwurfschacht wären es an der Stelle 95cm gewesen. Dann kam noch Trockenbau drum rum. Das wäre an sich noch ok gewesen, aber da gleichzeitig dadrin auch noch Heizungsleitungen untergebracht werden mussten sind nun noch Durchgangsbreite 83cm. Es war nie auf Plänen ersichtlich das es da die heizung mit durch geht + nie das der Trockenbau mehr als 3cm aufbaut.

    Die beschriebene Wand ist statt 300cm nur 290cm, weil die letzten 10cm aufgedoppelt wurden um darin wieder Heizungsleitungen/Elektro unterzubringen. Ich kann also meinen Schrank nicht stellen.
     
  4. #4 Andybaut, 12.11.2016
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    das ist eindeutig zu viel.
    Dafür gibt es ja die Werkplanung, dass solche dargestellt werden.
    Aslo Steigschächte und deren Verkleidungen.

    Ob man das noch ändern kann ist natürlich mehr als fraglich.
    Da bleibt dir nur der Streit.
    Aber du bist im Recht.
     
  5. #5 Andybaut, 12.11.2016
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    GU sehe ich erst jetzt.

    Dann kann die Sache wieder anders aussehen.
    Da kommt´s drauf an was im Vertrag steht.
    Es wäre denkbar, dass er sich solche Abweichungen aufgrund von Installationen vorbehält.
    Das wird bei GU´s gerne gemacht um später keine Probleme mit den Bauherren zu kriegen.
    Also Probleme schon, aber um halt vor Gericht im Recht zu sein.
     
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