Was haltet ihr von diesem Grundgriss und einer in die Dachhaut eingelassen Gaube?

Diskutiere Was haltet ihr von diesem Grundgriss und einer in die Dachhaut eingelassen Gaube? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Es ist eben da. Aber glaube mir: ihr werdet es gar nicht registrieren, wenn Ihr Euren Garten angelegt habt. Danke! D.h., du würdest es eher quer...

  1. #21 Centauri, 09.01.2023
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    Danke! D.h., du würdest es eher quer setzen und den Hauseingang auf die Traufseite legen?
     
  2. #22 Kriminelle, 09.01.2023
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    Nein, das steht da nicht. Da Du scheinbar auch Deinen Entwurf gelöscht hast, möchtest Du jetzt was fragen?

    Es gibt keine halben Geschosse.

    Du interpretierst den B-Plan!

    Du interpretierst den B-Plan. Denn das steht mit Sicherheit nicht drin!

    Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich irgendwann aufgehört habe, diesen Thread weiter zu verfolgen. Interpretationen von Laien behindern sich selbst.
    In diesem Fall ist es der Augenkrebs von den Fachleuten hier. Da kräuseln sich einem die Fußnägel bei Deinen Erklärungen. Und die sind hier auch nicht vertreten, noch geben sie Dir einen Rat.


    Die angegebene GFZ und GRZ sind logisch für eine 1-geschossige Bebauung. Da Du ein Problem mit der Definition hast, und auch eine eingeschossige Bauweise sich nicht nur mit Bungalows (baufachmännisch gibt es überhaupt keinen Bungalow) beschäftigt, kann ich Dir getrost sagen: Du baust einen Eingeschosser.
    Ein B-Plan ist übrigens nicht privat, die kann man online einsehen. Dr @11ant möchte wohl nur mal die Fakten feststellen, da Du mit Deinen Angaben ehrlich gesagt in Rätseln sprichst, da das, was Du hier schreibst, mehr oder weniger „nicht nutzbar“ ist. Soll ich Stuss schreiben?!

    Ist es richtig, dass Du nie mal einen Fachmann konsultiert hast, bis auf dass Du einem Planer beauftragt hast, die Zeichnung eines „Mathematikers“ abzuzeichnen und den Bauantrag zu generieren?
     
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  3. #23 Centauri, 09.01.2023
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    Ich habe mindestens im Lauf der Jahre mit 3 Architekten gesprochen. Jedesmal von vorn. Jedesmal die Annahme, dass ich Quatsch erzähle. Jedesmal Erstaunen, dass ein B-Plan so sein kann.

    Daher hier die Kopie der Maßzahlen im Anhang. Die römische Zwei steht für 2 Vollgeschosse.

    Und die Definition aus der Landesbauordnung:

    (4) Vollgeschosse sind alle oberirdischen Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung technischer Gebäudeausrüstungen dienen (Installationsgeschosse) sowie Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Vollgeschosse. (Brandenburg 2008)

    Also ist auch ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss. Da gibt es nichts zu interpretieren.
     

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  4. #24 Centauri, 09.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 09.01.2023
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    @Kriminelle
    Ok, den Entwurf hat hanghaus2000 als jpeg eingestellt - auf der ersten Seite des Threads, weil ich ihn nur als pdf drin hatte.
    ja, klar, schreibe ich ja weiter unten auch, dass das DG ein Vollgeschoss ist. Das war eher "allgemeinsprachlich" ausgedrückt. Kann man jetzt nörgeln oder auch nicht. Manchmal habe ich hier den Eindruck, als ob jeder hier so schreibt, wie ihm gerade ist. Mal nett und freundlich, im nächsten dann wieder genervt.
    Und wie findet du jetzt die "II" in meinem Be-Plan? Unlogisch?
    Ja, aber ich habe noch kein Mitglied hier im Forum gesehen, dass sein Adresse hier reinstellt. Der B-Plan ist ein Sonderfall und gilt nur für 2 Grundstücke.
    Ja, der B-Pan ist Stuss.
     
  5. 11ant

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    Ich kann meine Anregung, die hiesigen Profis mit Fakten zu füttern, nur wiederholen. Was Du mir heute abend privat geschrieben hast, ist
    2. sämtlich ungeeignet, als Geheimnis gefährlich zu sein, aber
    1. sämtlich geeignet, der Lösung Deines Problems näher zu kommen.
    Sowohl den Bebauungsplan als auch Deine Gründe, weshalb Du benachbarte Bebauungspläne für ausnahmsweise hier konsultationsfähig hältst, solltest Du im Thread nennen. DANN kann Dir bestimmt geholfen werden.

    Doch, Formulierungen wie "das Dachgeschoss darf ein Vollgeschoss sein" habe ich bereits mehrmals in Bebauungsplänen gelesen - allerdings in der Tat nicht in solchen, die mit einer identischen GRZ/GFZ ein klares Bekenntnis "pro Eingeschossigkeit" abgeben.
     
  6. #26 Centauri, 09.01.2023
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    Wenn ich dazu anmerken darf: Das Dachgeschoss gilt als Vollgeschoss (nicht "es darf ein Vollgeschoss sein"), wenn Aufenthaltsräume möglich sind. Da es als Vollgeschoss gilt, ist seine Fläche automatisch als Geschossfläche bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl zu berücksichtigen.

    Also, dann so:

    Die ganzen Verrenkungen machen wir, um hier irgendwie dem B-Plan gerecht zu werden. Dieser gilt nur für unser und noch ein Grundstück. (Wenn ich den hier einstelle, steht meine Adresse drin.) Und unser B-Plan weist eben die GFZ = 0,25 und GRZ = 0,25 bei 2 Vollgeschossen auf. Das ist aber ein "Fehler" (u. E.). Derartige Einschränkungen findet man sonst im gesamten Areal (über 500 Häuser) nicht. Das liegt daran, dass dieser Mini-B-Planteil nachträglich "angepasst" wurde, weil die ursprünglich vorgesehene gewerbliche Nutzung nicht realisiert werden konnte (da galten sogar höhere Maße).

    Direkt im Norden unseres Grundstücks (andere Straßenseite) gilt
    GRZ = 0,2
    GFZ = 0,4
    Traufhöhe 4,3m
    keine Dachneigung vorgegeben (viele breite und schmale Gauben, viele Zwerchgiebel, viele Friesengiebel, Frontspieße, Mansarddächer ... das ganze Programm)

    Direkt im Süden (ab Grundstücksgrenze) gilt
    GRZ = 0,25
    GFZ = 0,5
    Traufhöhe 6,5m
    => Vermehrt Stadtvillen

    Nur Direkt im Westen und Osten gilt (quasi unsere Häuserreihe)
    GFZ = GRZ = 0,25
    Traufhöhe = 4 m
    Aber hier ist das Dachgeschoss kein Vollgeschoss (unterschiedliche Landesbauordnungen vom Datum her, da unser B-Plan später ja abgeändert wurde), weshalb man da im Vergleich zu uns größer bauen darf. Teilweise auch Gauben / Zwerchgiebel.

    Wir überbauen am Ende nur 94 qm, das wäre im Vergleich zur gesamten Umgebung teilweise ein Witz. Das dumme ist halt, das formal andere B-Pläne gelten...
     
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  7. 11ant

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    Deine Schilderung gibt Anlaß zu der Annahme, ein Baurechtsanwalt könne sogar als Anfänger diesen Bebauungsplan erfolgreich angreifen. Aber dies ist ein freies Land, jeder darf seines Peches Schmied sein, und Du hast Deine Chance Dir helfen zu lassen gehabt. Es ist Deine Entscheidung der Güterabwägung, Deine Paranoia höher zu gewichten, als die Hilfsbereitschaft kompetenter Mitwirkender evaluierbar zu machen. "Ich bin dann mal weg" und fürchte, bei @Dimeto könntest Du mit dieser "Arbeitsweise" ebenso versch...en haben.
     
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  8. #28 Centauri, 09.01.2023
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    Danke, ich will den nur nicht angreifen, ich will bauen. Du wirst mir sicherlich nicht mehr sagen, wofür man meine letzten Ausführungen braucht, um meinen Grundriss einzuschätzen. Mir ging es bei der anfänglichen Frage nie um den B-Plan, und die Eckdaten meines B-Plans habe ich sauber zitiert.
    Soviel Vertrauen sollte schon sein, dass auch Laien so ein Ding lesen können.
     
  9. #29 K a t j a, 09.01.2023
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    Na dann hoffe ich für Dich, dass Du Dich Mal damit befasst. Momentan plumpst Du von der Terrassentür über 1m in die Tiefe.
    Ab davon würde ich bei diesen widersprüchlichen Angaben des B-Plans erstmal mit dem Amt reden, falls noch nicht geschehen. Möglicherweise hätte ein Bauantrag, der sich an der Nachbarbebauung orientiert, Chancen durchgewinkt zu werden. Dann bräuchte man sich vielleicht weniger verbiegen.
     
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  10. #30 Centauri, 10.01.2023
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    Danke! Versuchen werden wir es mit dem Bauantrag. Geredet haben wir schon, auf hoher See bleibt man trotzdem. Zur Terrasse: Die sollte schon auf Höhe Terrassentür beginnen. Müsste man irgendwie dann mit einer Treppe in den Garten von der Terrasse abgehend lösen, da haben wir aber aber noch keinen Plan. Das Gelände kippt leicht ab (auf 30 m ca. 30 bis 40 cm , man wird es noch irgendwie nivellieren müssen)..
     
  11. #31 K a t j a, 10.01.2023
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    "Irgendwie" ist immer schlecht. Nach 3 Architekten sollte man langsam Klarheit gewinnen. Das ist keine Kleinigkeit, denn die Geländemodellierung + Terrasse verschlingt bei solchen Schnappsideen hinten raus ein Vermögen und es ist trotzdem häßlich. Wieso soll der Keller so weit raus gucken? Kannst und willst Du wirklich Wohnräume dort rein bauen? Reicht Dein Geld dafür? Wie soll der Keller aussehen? Bitte mit abbilden und dazu Ansichten mit Geländeverlauf.
    Das Haus selbst steht schon richtig auf dem GS, nur die Räume sind imho falsch ausgerichtet. Die Terrasse gehört in den Westen - allerdings nicht als Podest.
    Für einen Bauantrag ist es noch zu früh, da Du Deinen Plan noch gar nicht verstanden hast.
     
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  12. #32 Centauri, 10.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 10.01.2023
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    @Katja aus Sachsen Das Haus sollte eigentlich bewusst etwas raus. Wir haben die Möglichkeit dazu, und wollen das Licht nutzen. "Wieviel" ist noch offen. Ist aber nicht ungewöhnlich in der Gegend. Das eine Bild ist eine Skizze, wo wir hin wollen, das andere die bisherige Zeichnung der Firma. Der HWR soll rechts neben die Treppe.
    Die bisherige Ansicht vom Westen aus ist auch beigefügt.
     

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  13. #33 hanghaus2000, 10.01.2023
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    Ich sehe in der Ansicht kein Urgelände.
     
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  14. #34 Centauri, 10.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 10.01.2023
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    Mehr habe ich nicht.

    Das Gelände kann man sich als leicht schiefe Ebene mit Seiten 28m x 25 m vorstellen.
    Höhen in den Ecken:
    NO: 41,10 m ü NN.
    SO: 40,65 m ü NN (der Nachbar hat auf 41 m ü NN aufgefüllt)
    SW: 40,50 m ü NN
    NW: 41,05 m ü NN.
    Bezugspunkt für das Haus wäre eine Marke von 40,8 m ü NN auf dem Grundstück.
     
  15. #35 hanghaus2000, 10.01.2023
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    wo auf den GS ist der Bezugspunkt? Seltsam, der ist hoeher als Alle Eckpunkte?
     
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  16. #36 Centauri, 10.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 10.01.2023
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    ???
    In etwa liegen die 40,8 m in der Mitte des Grundstücks.
     
  17. 11ant

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    Um das Angreifen des Bebauungsplanes wirst Du aber nicht herum kommen, und hast auch eine Wahrscheinlichkeit durchblicken lassen, daß dieser Angriff siegreich würde. Mit den Zweifeln der MitdiskutantInnen, ob Du Dein Gelände verstanden hast, habe ich mich nicht eingehend beschäftigt. Ich habe aber selbst starke Zweifel, daß Du Deinen Hausentwurf verstanden hast. Den eigentlichen Flaschenhals sehe ich in der technischen Machbarkeit. Das Bauamt wird nach fachanwaltlicher Intervention in Windeseile einknicken, und Dir auf den gezeichneten Kram einen Stempel draufhauen. Dann wird Dein GU einen Zimmerer suchen, und der wird zwei Bedingungen stellen: preislich Carte blanche, plus Gewährleistungsfreistellung. Danach wirst Du eine Absturzsicherung für eine als Balkon genutzte "Terrasse" vorziehen, statt dem Galabauer Dollarzeichen in die Augen zu zaubern (wie gesagt, mit dem Gelände habe ich mich nicht näher beschäftigt - aber die Zweifel kommen von MitdiskutantInnen, die im Ansehen stehen, sich solche nicht aus den Fingern zu saugen). Aber nun muß ich mich hier wieder ausblenden, denn mit meiner Probono-Sprechzeit muß ich haushalten, und auf ein Beratungsmandat von Dir habe ich trotz meiner sonstigen Geduld in und mit schwierigen Fällen keine Lust.
     
  18. #38 Centauri, 10.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 10.01.2023
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    @ant11 Danke. Du musst nicht weiter antworten. Das Gelände ist mir schon bewusst - zumindest bilde ich mir das ein. Aber es ist nicht in Stein gemeißelt, dass wir mit dem Haus 1m rauskommen müssen. In der Tat haben die Mitdiskutanten Recht, wenn wir den vollen Meter über die Höhenmarke von 40,80 m rauskommen, sind wir mit der Terrasse bei 41,80 m ü NN. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass das Gelände an der Stelle vielleicht bei 40,70 m ü NN liegt, wären wir bei 1,10 m über Gelände. Muss uns halt im Klaren sein. Problematisch sehe ich da im Moment aber nur eine notwendige Absturzsicherung / Abböschung täte es auch, oder? - und das man von Westen her etwas zu gut auf die Terrasse schauen kann. Nach Süden hin steht das lange Nachbarhaus, wenn ich da etwas aus der Senke rauskomme, fühle ich mich bei der angehobenen Terrasse nicht so erdrückt.
     
  19. 11ant

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    Gerne, @ auriCent ;-)
     
  20. #40 Kriminelle, 10.01.2023
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    Keiner hat Dich hier um eine Adresse gebeten. Allerdings haben andere kein Problem, den allgemeinen B-Plan ihres Grundstückes hier zu posten. Warum auch?!. Und Du persönlich bist doch gar nicht interessant. Das Haus ist für andere auch nicht interessant, nur für Dich.

    Zwar nicht normal auf dem platten Land, aber wo es etwas hügeliger zugeht, da findet man ihn schon öfter, den Zweigeschosser, der sich nicht auf das Dach an sich als Geschoss bezieht, sondern auf das unterirdische Wohngeschoss, welches sich ab einem bestimmten Mittel über der Erdoberfläche Vollgeschoss nennen darf.
    Nur mal so am Rande: das ist jetzt nicht der erste BPlan, mit dem ich mich (und auch andere hier) auseinandersetze(n), bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Aber genau deshalb kann man mit
    Eigeninterpretationen eben nichts anfangen, weil man da an die Falschvermutungen ansetzen würde.
    Ja, aber nicht interpretiert. wir kennen sie wohl beide. Allerdings will ich hier die Sache nicht verkomplizieren, zumal der TE doch jetzt schon überfordert ist - man kann mir nicht erzählen, dass diese Art von BPlan bei Fachleuten neu ist. Wenn aber ein Laie dem Architekten dazu erziehen will, dann winkt auch der Fachmann ab (siehe dieser Thread).
     
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