Was ist ein Fenster

Diskutiere Was ist ein Fenster im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; wow... das ist jetzt aber viel zu lesen. in kurzfassung: es geht um die lichtkuppel, die dein badezimmer belichtet? dach ist...

  1. Baumal

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    wow... das ist jetzt aber viel zu lesen.

    in kurzfassung: es geht um die lichtkuppel, die dein
    badezimmer belichtet?

    dach ist gemeinschaftseigentum, aber deine "persönliche"
    lichtkuppel nicht, weil du sie ja nur benötigst?
     
  2. #22 Kreitmayr, 31.05.2015
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    So kurz wie möglich.

    Dächer und Außenwände sind in einer WEG immer Gemeischaftseigentum.
    Fenster und Wohnungseingangstüren sind in einer WEG immer Gemeinschaftseigentum.

    Es kann jedoch vereinbart werden, dass Fenster und Wohnungseingangstüren nur vom jeweiligen Eigentümer bezahlt werden müssen.

    Die Gericht behaupten Lichtkuppel wären jedoch vom Begriff Fenster nicht erfasst.
    Wer also in seinem Bad/WC einen Lichtkuppel hat bekommt die Kosten für einen Rep. von allen bezahlt.


    Meine Frage, wenn ein Schaufenster oder ein Schrägdachfenster für Gerichte Fenster sind, jedoch Lichtkuppel nicht, wie sieht man das im Bauwesen?

    Wie muss eine Fenster im Flachdach aussehen um ein Fenster zu sein, wenn es nicht wie eine Lichtkuppel aussehen darf.

    MfG
    uwe
     
  3. Baumal

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    kurze antwort:

    eine lichtkuppel, ist meinem verständnis nach kein fenster.
    im flachdach kann man kein "fenster" einbauen.
    somit gemeinschaftseigentum flachdach.
     
  4. #24 Skeptiker, 31.05.2015
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    Mittlerweile lassen sich infolge der steigenden Anforderungen (u.a. ENEV) Lichtkuppeln und waagerechte Fenster immer weniger unterscheiden: Da gibt es bei den vorgefertigten früheren "Lichtkuppeln" inzwischen solche Mineralglas, als Dreifachverglasung, mit Öffnungs- und sogar Durchstiegsfunktionen, Verschattung, Rahmen aus Alu oder Holz, ... (z.B. http://www.lamilux.de/tageslichtsysteme/tageslichtelemente/flachdach-fenster/standardisiert.html). Darüber hinaus können Oberlichter sogar wie schon geschrieben zwingend für die baurechtliche Zulässigkeit erforderlich sein.

    Technisch sehe ich keinen Unterschied mehr zwischen Fenstern und Lichtkuppeln. Fensterbauer bauen schon länger Oberlichter. Hochwertige Lichtkuppeln sind leicht teurer als gleich große Fenster.
     
  5. #25 OLger MD, 31.05.2015
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    Dachflächenfenster / Flachdachfenster / Lichtkuppeln mit Klar"glas" werden auch dann als Fenster interessant, wenn es um eine erforderliche 'Beleuchtung mit Tageslicht' geht, zum Beispiel nach Arbeitsstättenrichtlinie.
     
  6. #26 Kreitmayr, 31.05.2015
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    Danke für die Antworten,

    doch so wird das nichts.

    @ baumal

    In einem Schrägdach mit 45° sicher kein Problem.
    Was ist mit 30°, was mit 25°, wo hört es auf?

    Was sind Öffnungen in einem Dach mit einer Neigung kleiner 3°, die nicht als Ausstieg dienen, zur Entrauchung usw. sondern zur Belichtung, zur Belüftung und einen wenn auch eingeschränkten Blick auf die Umgebung erlauben.
    Wie sagt da der Fachmann dazu? Löcher?

    Alles schwammig.

    Oberlicht? Fenster oder Nichtfenster?

    Worauf bezieht sich eigentlich bei einer Lichtkuppel das Kuppel, auf die kuppelförmige Füllung des Flügels. Warum hat dann einen Dunkelkuppel keine Kuppel?

    Wenn nun einen Lichtkuppel ausgebaut wird und ein Flachdachfenster von Velux, Braas oder Lamilux eingebaut wird. Wird dann aus dem Loch im Dach ein Fenster?

    Es muss doch im Bauwesen eine Definition von Fenster geben.
    Was geben denn die Lehrbücher dazu her?

    MfG
    uwe
     
  7. #27 Skeptiker, 31.05.2015
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    Brauchst Du wirklich eine technische oder doch eher eine juristische Definition eines Fensters?
     
  8. Taipan

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    Die technische wäre einfach: Ein Fenster ist ein Loch in einer Wand zum Zwecke der Belichtung und Belüftung eines Raumes (gut zu erkennen am Englischen Window --> Windauge). Das was landläufig als Fenster bezeichnet wird, ist technisch gesehen der Fensterverschluss. Alles was Löcher in Dächern angeht, reden wir von Luken. "Dachflächenfenster" und "Lichtkupplen" sind Lukenverschlüsse. Wird das Loch in der Wand regelmäßig zum Durchgehen benutzt, reden wir vom Portal. Der Portalverschluss ist je nach Größe eine Tür oder ein Tor.

    Das dürfte erstmal reichen, um dem TE zu erklären, dass die technische Seite, wenn man die richtigen Begriffe benutzt einfach ist und das die rechtliche Seite komplex wird, da die meisten Juristen die Bedeutung der technischen Begriffe nicht kennen und dem Volk nach dem Maul reden.
     
  9. #29 Skeptiker, 31.05.2015
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    Bei kurzer und zugegeben nur oberflächlicher Recherche scheint mir das weder etymologisch noch technisch korrekt zu sein. -> Wikipedia
     
  10. Taipan

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    mh ... hast wohl recht ... da habe ich die Löcher vergesen, die grundsätzlich verschlossen wurden und sich in Wänden und Böden befinden ...


    Du kannst natürlich auch die Gebrüder Grimm heranziehen:

    und:

     
  11. #31 jodler2014, 31.05.2015
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    Ich kann ohne Hilfsmittel zu benutzen (Gerüst , Leiter ) nach aussen oder nach innen schauen?
    Wer baut Im Flachdach ein Fenster ein?
    Wer möchte so etwas?
    Stehendes Wasser kann sehr viel schaden anrichten......
     
  12. ziesel

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    Nein. Warum sollte es da eine Definition geben müssen?
    Wenn man Vereinbarungen trifft, dann sollte man sie präzise treffen. Die Last, zu definieren, was unter dem Terminus "Fenster" oder "Tür" zu verstehen sei, trifft denjenigen, der den Begriff benutzt; vorliegend also die WEG. Wird er nicht definiert, dann wird im Zweifel eben gewürfelt, und "Fenster" ist dann eben das, was der Richter, der zu entscheiden hat, unter diesem Begriff versteht. Was ein Fenster sein soll hätte man eben von Anbeginn selbst regeln können - aber offensichtlich hat man das versäumt.

    Meine persönliche Meinung: Wenn durch eine unpräzise Formulierung keine eindeutige Regelung besteht, dann haben das alle gemeinsam verbockt. Also sollten für dafür auch alle herhalten (was zufällig dann auch der gesetzlichen Regelung ohne die strittige Klausel entspräche). => Gemeinschaftskasse.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 01.06.2015
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    Nene. Im Augenblick sollen ja wohl alle herhalten und da der Kreitmeier einer von "allen" ist, will er, das nicht alle, sondern nur der Nutzniesser der Dachlöcher zahlen muss!

    SO einen gibts in jeder WEG. Und diese Zeitgenossen sind ein Grund mehr, sich niemals eine WEG-Wohnung anzuschaffen!!!
     
  14. #34 Villert, 01.06.2015
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    Strebt der jetzt wirklich wegen einem Fenster einen Rechtsstreit an?
     
  15. #35 Frau Maier, 01.06.2015
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    Ja sicher. :D
     
  16. #36 Skeptiker, 01.06.2015
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    Nein, strebt anscheinend nicht mehr an, sondern steckt schon mitten drin!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  17. #37 Kreitmayr, 02.06.2015
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    Hallo,

    ja ich suche eine technische Definition für "Fenster".

    Falls sich jemand in der Lage sieht eine germanistische zu liefern nehme ich die auch gerne an.

    Ja, es führt jemand einen Rechtsstreit.
    In dieser Gemeinschaft müssen die Kosten der Fenster vom jeweiligen Sondereigentümer getragen werden.
    Die Rep-kosten von 50€ an einer Lichtkuppel will der Eigentümer jedoch nicht tragen. Hat geklagt und hat gewonnen. (Streitkosten ca. 1.000€)

    Der nächste Rechtszug wird 1.300€ kosten, ohne Gutachter.
    Wer würde wohl ein Gutachter sein. Ein Bau-Ing oder ein Architekt.

    Also was liegt näher, als in einem entsprechenden Forum schon mal zu fragen.

    Was Juristen unter Lichtkuppeln = Fenster verstehen haben sie ja in den drei Urteilen geschrieben.
    Aus meiner Sicht sind die Einlassungen was die Technik anbelangt mangelhaft.
    Außerdem schreibt ein Gericht vom anderen ab.


    Zurück zur Frage.

    Räume müssen bestimmte Anforderungen erfüllen um bestimmten Zwecken dienen zu dürfen.
    Mindesthöhe für Wohnräume z.B.

    Wie ist es denn da mit Fenstern?
    Wenn Fenster vorgeschrieben sind, können denn dann alternativ Lichtkuppeln eingebaut werden.

    MfG
    uwe
     
  18. #38 Gast23627, 02.06.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Wer wegen 50 € ein solches Fass aufmacht hat es nicht anders verdient als dafür zu bezahlen. Da sind die genannten Summen noch viel zu gering.

    Wer wie ich und meine Familie einmal fast 9 Jahre in einem Rechtsstreit bei den Gerichten verbringen durfte und immer wieder zu hören bekam wie "überlastet" diese sind und darunter leiden musste, bringt absolut kein Verständniss für solche dümmlichen Rechthaberischen Sperenzchen auf.

    Eine Schande ist das!
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 02.06.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    1) Wer immer die Entscheidung getroffen hat, um 50 € einen Rechtsstreit eingehen statt die 50 € zu zahlen, der sollte für alle Kosten in Haftung genommen werden.

    2) Ein Bad und ein WC sind keine Aufenthaltsräume nach Landesbaurecht (in einer Wohnung), haben also auch keine baurechtlichen Anforderungen an Deckehnhöhe und Belichtung.
    Nur an Belüftung, die aber nicht durch ein Fenster erfolgen muss!!!

    3) Wenn man sich mal mit der gleichen Vervé um die wirklich wichtigen Dinge des Lebens kümmern würde, dann könnte es richtig schön werden auf Erden!
     
  20. R.B.

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    Wie wär´s mit einem Blick in die LBO (NRW)?

    §48

    und wegen der Bedenken könnte man in die DIN5034 schauen.
     
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