Was ist ein Fenster

Diskutiere Was ist ein Fenster im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Meiner Meinung nach ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Definition der Juristen nicht stichhaltig ist und die weiteren Richter nur...

  1. #61 ThomasMD, 03.06.2015
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    Meiner Meinung nach ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Definition der Juristen nicht stichhaltig ist und die weiteren Richter nur vom Ersten abgeschrieben haben.

    Ich selbst finde, dass der Unterschied allein am Verwendungszweck und Nutznieß der lichtdurchlässigen verschließbaren Öffnung der Außenhülle festgemacht werden sollte.
    Eine Lichtkuppel im Treppenhaus eines MFH, die neben der Belichtung, behördlich verlangt, der Entrauchung dient, ist zwingend Gemeinschaftseigentum und von der Eigentümergemeinschaft instandzuhalten.
    [​IMG]
    Die gleiche Lichtkuppel aber, die der Belichtung und Belüftung einer Küche oder eines Bades einer Penthousewohnung dient, gehört, wenn eine private Instandhaltungspflicht für den einzelnen Eigentümer beschlossen wurde, zu den Fenstern seiner Wohnung:[​IMG]
     
  2. Baumal

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    um welche beträge geht es denn überhaupt?

    ich bin zwar kein richter, würde aber auch müde, ne genervt lächeln.
    lichtkuppeln sind dacheinbauten, die gemeinschaftseigentum sind,
    ergo die unterhaltkosten von allen zu tragen sind, sollte nicht
    explizit etwas anderes in der teilungserklärung vereinbart worden sein.

    btw. ich käme nie auf die idee , eine eigentumswohnung zu kaufen.
     
  3. #63 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2015
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    Ach Andreas, Beträge, was bist Du doch profan.

    Hier geht es um höheres Gut, hinter dem jede Wirtschaftlichkeitsanalyse zurückbleiben muss - Das Rechthaben!
     
  4. Baumal

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    so eine teilungserklärung zu erstellen, ist echt ne menge arbeit.
    aber lichtkuppeln kamen mir noch nie in den sinn, ehrlich gesagt, echt nicht.
    man lernt nie aus.
     
  5. #65 Gast23627, 04.06.2015
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    Gast23627 Gast

    um 50 € in Worten Fünfzig!

    siehe#37
    "Die Rep-kosten von 50€ an einer Lichtkuppel will der Eigentümer jedoch nicht tragen. Hat geklagt und hat gewonnen."

    Da streiten sich hier wahrlich große Experten um die Definition "Fenster" im Rahmen einer äußerst lächerlichen Auseinandersetzung und unsere Gerichte sind gezwungen diesen ausgemachten Blödsinn von ein paar vor lauter Rechthaberei vollen und fast platzenden Streithanseln auch noch zu beurteilen.

    Wenn sich die Gerichte mit solchen Auseinandersetzungen vollmüllen lassen (müssen), muss das doch nicht heißen das Thema hier auf die Spitze zu treiben.

    Gruß
     
  6. #66 Kreitmayr, 04.06.2015
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    Hallo Thomas,

    danke für deine Einschätzung, das Problem ist jedoch einen Begründung zu finden die auch ein Gericht überzeugt.

    @ andere

    etwas weiter als 50€ sollte man schon denken können.

    50 € deshalb weil nur einen lose Dichtung wieder in die Haltenute zurück gedrückt wurde.
    750€ weil der Rep set einer Lichtkuppel so viel kostet. 1.500€ Streitwert weil der Kläger auch eine nichtbeschädigte Lichtkuppel erneuert haben wollte sondern zwei.

    Bei 24 Lichtkuppel im Objekt 18.000€.




    Spätetens wenn das 10. Gericht vom ersten Gericht das Urteil abgeschrieben hat, gilt so eine Ansicht (Urteil) als gefestigt.
    Somit gilt das für alle Lichtkuppeln/Teilungserklärungen in Deutschland.

    Ein etwas größers geistiges Einbringen würde ich schon erwarten.
    Da eure Beiträge ja kostenlos sind gilt jedoch für mich: "Einem geschenktem Gaul schaut man nicht ins Maul".
    Nix für ungut.

    Danke
    uwe
     
  7. #67 ThomasMD, 04.06.2015
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    Dann fass Dich mal an die eigene Nase.

    Hättest Du die gesamten Hintergründe bereits im Eingangsthread erwähnt, wäre vielleicht echtes Interesse geweckt worden.

    Stattdessen fragst Du: "Watt isn Fenster?"

    Jetzt ist der Thread zerlatscht. Ich glaube kaum, dass da noch jemand Lust und Laune hat, sich komplett durchzuarbeiten.
    Chance vertan...
     
  8. #68 stockstadt, 04.06.2015
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    Eine "echte" Klage ... so mit Anwälten und Gericht??? :mega_lol::mega_lol:
    Gab es darüber wirklich ein Urteil??

    (Ich klage auch manchmal meinem Nachbarn mein Leid ... wir werden dann von unseren Frauen zu einer gemeinsamen Bratwurst verurteilt)
     
  9. #69 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2015
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    Kreitman - der Retter der WEG-Koster und Lichtkuppler

    :mega_lol:
     
  10. Baumal

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    ich verstehe es immer noch nicht... und hake noch mal nach,
    mangels chips und bier....:D

    da sind 24 lichtkuppeln. (das scheint ja keine kleine WEG zu sein)
    renovierungskosten sind 18.000€.

    18.000€ und 24 lichtkuppeln macht 750€ pro lichtkuppel.
    würde man nun davon ausgehen, dass es eben nur diese
    24 bewohner sind (vermutlich nicht) käme man auf einen betrag
    von sage und schreibe von 31.25€ pro kuppel!

    habe ich mich verechnet, oder ist das der wahnsinn in tüten,
    mit dem man gerichte belangt?
     
  11. #71 Kreitmayr, 04.06.2015
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    Die WEG hat 50 Wohnungen, 12 sind mit je 2 Lichtkuppeln ausgerüstet.

    Bei einer war die Dichtung auf dem Aufsatzrahmen "festgeklebt" und beim Öffnen ca. 15 cm aus der Haltenute gerissen.
    Der Eigentümer gegehrte den Austausch beider Lichtkuppeln.

    Ein Dachdecker erstellte ein Angebot von über 550€ pro Kuppel.
    Ein zweiter erstellte ein Angebot über 750 € pro Kuppel und steckte die Dichtung wieder in die Nute.
    Hat also das Fenster repariert, nur hat das der Verwalter nicht erfahren.

    Die Dachdecker konnten keine Ersatzdichtung beschaffen.
    Der Hausmeister konnte = 50 €.

    Die WEG beschloss durch den Hausmeister die Dichtungen auszutauschen, falls dies fehlschlagen sollte alternativ die beiden Kuppeln auszutauschen.
    Die Kosten sollte der Sondereigentümer übernehmen.

    Dagegen hat der Sondereigentümer geklagt.

    Schadenssumme 0€ da der Dachdecker ja kostenlos die Dichtung wieder einbaute hat.
    Kosten für den Sondereigentümer 50€ da ja der Hausmeister, dem Beschluss entsprechend, die Dichtungen austauschte.

    Streitwertfeststellung durch das Gericht 1.500€ weil ja eventuell doch die Lichtkuppeln getauscht werden könnten.

    Zukunftswert für die WEG 12 x 2 x 750 = 18.500€ wenn denn nun die anderen Lichtkuppelbesitzer sich auf diese Urteil berufen.

    @ Thomas,

    du hast Recht, die Kunst besteht darin mit einer "Schlagzeile" Interesse zu wecken und die Leser nicht mit langen Texten zu überfordern.

    Ich ging davon aus, dass der ein oder andere doch so ein Urteil lesen kann und den Inhalt versteht.
    Wenn man dort als Bau-Fachmann die Begründung liest, warum eine Lichtkuppel kein Fenster ist, so meine Hoffnung, würde die Empörung von selbst zu sachdienlichen Beiträgen führen.

    MfG
    uwe
     
  12. #72 Kalle88, 04.06.2015
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    Eine Lichtkuppel ist ja eben auch kein Fenster. Was will man da philosophieren?
     
  13. #73 Skeptiker, 04.06.2015
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    Sorry, aber nach solchen Sätzen verspüre ich keine Lust mehr, noch irgendwas zur Sache beitragen zu wollen. Und unterschwellig klang es in diesem Faden leider schon öfter so ähnlich. :shades
     
  14. #74 jodler2014, 04.06.2015
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    Das ist Kreitmayr bekannt !

    siehe #15:mega_lol:

    Aber was lernen wir daraus ?:motz

    Hausmeister können Lichtkuppeln instandsetzen!:biggthumpup:
     
  15. #75 Kreitmayr, 04.06.2015
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    @ skeptiker,

    ich kann dich verstehen.

    Aber hast du auch alle Beiträge gelesen. Da frage ich mich warum mancher geschrieben wurde.
    Eine Hilfestellung ist sicher nicht beabsichtigt.
    Ich versuche diese zu ignorieren.

    Ich bemühe mich auch keine Kritik an den Beiträgen anderer zu äußern.

    Aber was soll z.B. so etwas:

    "Kreitman - der Retter der WEG-Koster und Lichtkuppler"

    MfG
    uwe
     
  16. #76 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2015
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    Was das soll??

    Es soll Dir vor Augen führen, wie daneben Dein ganzes Anliegen ist!

    Nehmen wir mal an, der worst case kommt und die Lichtkuppel werden alle fällig. Dann sinds schon mal keine 18.500 €, weil bei der Zahl und einer vernünftigen Ausschreibung sicher andere, günstigere Preise zu Stande kommen.

    Aber selbst wenn die zur Basis macht, sind das bei 50 WE unglaubliche und exorbitante 370 (in Worten Dreihundertsiebzig) € je WE. :mega_lol:
    Und um so einen mit allem gebotenem Respekt Scheiß werden Tausende von € für Anwälte, Gerichte und Gutachter verbrannt, wird die Justiz verstopft und Lebenszeit vergeudet. :mauer

    Wer nicht für andere zahlen will, wenn er das nicht will, der darf sich halt keine EW kaufen!!!

    Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht naß, geht auch bei WEG nicht!
     
  17. Baumal

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    das wird ja immer kurioser.
    1.500€ renovierungskosten und 50 wohneinheiten.
    das macht 30€ anteilig pro wohneinheit, wo ist das problem????
     
  18. #78 Kreitmayr, 05.06.2015
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    Mein Problem ist, dass die Gerichte schreiben Lichtkuppeln sind keine Fenster weil sie Bestandteil der Flachdachkonstruktion sind.
    Wenn dem so wäre, sind Dachfenster Bestandteil der Schrägdachkonstruktion, Dachfenster sind nach Ansicht des Gerichtes jedoch Fenster.

    Nach Ansicht des Gerichtes sind Lichtkuppeln keine Fenster weil die Belastung durch Wetter deutlich höher ist als bei Fenstern. Wo ist jedoch der Belastungsunterschied zum Dachfenster?

    Nach Ansicht des Gerichtes sind Lichtkuppeln keine Fenster weil man insbesondere nicht hineinsehen kann.
    Was ja gerade bei einem Toilettenfenster von ausschlaggebender Bedeutung ist.


    Was mich stört ist die Tatsache, dass 40 Jahre jeder Sondereigentümer für die Lichtkuppeln genauso bezahlt hat wie für seine Fenster. Nun jedoch einer meint Lichtkuppeln würden nicht unter den Fensterbegriff fallen.
    Finden dann die auch nicht so prickelnd die bereits 1.500€ für neue Lichtkuppeln ausgegeben haben.

    MfG
    uwe
     
  19. #79 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Echt ey, 40 Jahre war da ne Wiese und jetzt baut einer ein Haus dadrauf - geht ja gar nicht, dass der meine Aussicht zubaut!

    Was kann denn einer dafür, dass die bisher nicht auf die Idee gekommen sind, das der Gemeinschaft anzudienen???
     
  20. Baumal

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    meiner meinung nach fallen lichtkuppeln auch nicht unter den
    fensterbegriff, die wohnseigentümer, welche 1.500€ aus eigener
    tasche bezahlt haben, sind selbst "schuld".

    du bist Dipl.Ing. rechne mal gegen: deine stundenlohn mal diese zeit
    mit dem du diesem unsinn verbraten hast + gebühren für anwälte
    und gericht. das ist doch kurios, oder?
     
Thema: Was ist ein Fenster
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