Wer unterschreibt Bautenstandsbericht ?

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  1. Huma

    Huma

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    Der Bautenstandsbericht meiner Eigentumswohnung wird bisher immer von der Assistenz des Geschäftsführers des Bauträgers unterschrieben.

    Die Wohnung wird zeitnah fertig gestellt. Nach einem Kommentar eines Bekannten werde ich nun aber doch nervös. Dieser meinte, den Bautenstandsbericht darf nur der Architekt oder Bauleiter unterzeichnen, da es auch um Haftungsfragen geht. Dass die Sekretärin den Bau nicht überwacht, ist mir klar. Sie meinte aber Sie handelt im Auftrag des Geschäftsführers. Ist das richtig oder muss ich auf die alternative Unterschrift bestehen? Ist das auch noch relevant, wenn ich sowieso zeitnah die Wohnung beziehe?
     
  2. SIL

    SIL

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    Ja , Sie darf. ( Ausnahme im Vertrag gibt es eine abweichende Regelung)
    Mit dem Bautenstandsbericht wird sicher immer eine AR zugestellt, hier überprüft der Käufer doch zwangsläufig vor Ort ob dies auch zutreffend ist , am besten durch den eigenen SV/ Gutachter der auch im Hinblick der 'Übernahme' der Wohnung dringend geboten ist.
    Handelt es sich um BT ? Dann würde die vorzeitige Erstellung der Rechnung und eine Zahlung von Ihrem Seiten auf den CEO fallen , vorrangig in den Bereich des StGB Bereicherung etc
     
  3. 11ant

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    Der Bautenstandsbericht ist ein Dokument, das die entsprechende Zahlungstranche legitimiert und deren Freigabe auslöst. Zu dem Zettel gehören üblicherweise Fotobelege oder dergleichen als Nachweise der im Bericht dokumentierten Behauptungen bzw. ihres Wahrheitsgehaltes. Ob die bezeugende Person blond oder kahlköpfig ist, hat keine entscheidende Bedeutung. Hat die Sekretärin keine Prokura, mag das in die Beurteilung des Bänkers mit einfließen, wie darauf zu reagieren sei. Bauingenieurwesen braucht sie nicht studiert zu haben. In der Praxis wird sie ein Bild von der Authentizität des Berichtes haben, u.a. weil beispielsweise die Betonlieferungsrechnungen über ihren Schreibtisch gegangen sind. Ein "meineidlicher" Bautenstandsbericht wäre strafbar, auch ohne Architekt oder Bauleiter zu sein. Wenn Du Betrugsverdachtsmomente hast, ziehe die Anlagen des Berichtes bei und überprüfe diese. Dein Bänker wird damit nicht zum Erstenmal umgehen, aber was macht Dein "Bekannter" beruflich ?
     
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  4. Huma

    Huma

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    @SIL AR = Abrechnung? Natürlich prüfe ich, ob z.B. die Fenster auch drin sind etc. Inwieweit die Arbeiten aber fachgerecht ausgeführt worden sind, kann ich als Laie nicht beurteilen. Zur kompletten Abnahme werde ich mir die Hilfe eines SV holen.

    BT=? Falls Bauträger, dann ja.

    @11ant Mein Bekannter ist Anwalt. Betrugsverdacht habe ich keinen. Die Bank hat bisher immer die Rechnungen beglichen und nicht nachgefragt, von wem die Unterschrift stammt.

    Wie gesagt, sofern ich als Laie den Baufortschritt beurteilen ist alles erfolgt wie berechnet. Dach berechnet = Dach drauf. Ob das fachmännisch passiert ist, keine Ahnung. Mein Bekannter meinte nur, dass die Unterschrift vom Bauleiter auch die "ordnungsgemäße" Durchführung bescheinigt.
     
  5. 11ant

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    BT=Bauträger, AR meint hier vmtl. eine Abschlagsrechnung.
    Die Frage der fachgerechten Ausführung wird erst später Gegenstand einer Abnahme / Teilabnahme, der Bautenstandsbericht dokumentiert zunächst "nur" die tatsächliche Ausführung, also unterscheidet nur hergestellte Mauern von Steinen, die erst auf der Palette dastehen.
    Es geht also um den Verwirklichungsgrad des Vorhabens, dem der Verwirklichungsgrad der Zahlungsversprechen nachgeführt werden soll.
     
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  6. #6 Fabian Weber, 22.06.2024
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    Das würde ja bedeuten, dass man zu jeder Abschlagsrechnung eine Teilabnahme der Gewerke durchführt. Das ist ja unrealistisch.

    Es gibt doch üblicherweise einen Sicherheitseinbehalt, der erst zur Schlussrechnung fällig wird, bzw. In einen Gewährleistungseinbehalt/-Bürgschaft gewandelt wird.
     
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  7. #7 Kriminelle, 23.06.2024
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    Man kann doch i.A (im Auftrag) unterschreiben, wenn die Befugnis geregelt ist.
    Hat der Anwalt gerade ausgelernt, kennt nur Schulwissen und ist nicht vertraut mit Aufgaben Regelungen, Befugnissen etc?
     
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  8. #8 Fred Astair, 23.06.2024
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    Kann denn bitte endlich mal jemand den Stand des Bauern in der Überschrift korrigieren?
     
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  9. 11ant

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    Erst wenn der Bauer in den Freiherrenstand erhoben ist ;-)
     
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  10. Huma

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    Danke euch für eure Rückmeldung. Manchmal lässt man sich verrückt machen...
     
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