Wie berechnet man Miteigentumsanteil eines Tiefgaragenplatzes ?

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  1. #1 MelliM83, 07.10.2020
    MelliM83

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    Guten Morgen,

    kann mir jemand anhand dieses Beispiels sagen, wie ich einen Miteigentumsanteil eines Tiefgaragenplatzes berechne ?

    MFH mit 6 Wohnungen a 80qm Wohnfläche und jeweils einem Tiefgaragenplatz.

    1000:480 Wohnfläche insgesamt = 2,08/1000 Miteigentumsanteile

    Bsp. 80qm Wohnung 2,08 x 80 = 166,4/1000 Miteigentumsanteile

    So, aber wie bekomme ich jetzt den Tiefgaragenplatz da noch rein ????

    Für Hilfestellung wäre ich dankbar.
     
  2. SIL

    SIL

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    TEILUNG DORT STEHT DAS.

    Zu unterscheiden sind hier Sondernutzungsrechte und Sondereigentum. Beim Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz ist dieser Gemeinschaftseigentum ( das bewirkt keine Änderung der MEA, genau wie Dach, Fassade etc ) mit der Einschränkung dass die alleinige Nutzung dir zusteht.
    Bei Sondereigentum wird dann der MEA erhöht um die entsprechende Fläche und zwar voll und nicht nur um 50% wie in einigen LBOs und unabhängig von der eventuell darausfolgenden fiskalischen Betrachtung.
    Der Rest steht in deiner Teilung, ob der nun noch separat dazu kommt oder nicht...
     
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  3. #3 Fred Astair, 07.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 08.10.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

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    Genau so. In allen mir bekannten Fällen bleiben Kellerboxen, Garagenplätze, Waschmaschinenplatze etc. Gemeinschaftseigentum und es werden nur Sondernutzungsrechte vergeben.
     
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  4. BaUT

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    Genau so war das bei mir bisher auch!
    Eigentumsanteile ergeben sich nur aus Sondereigentum. Dieses ergibt sich meist nur aus den Wohnräumen (Wohnfläche). Der Rest ist Gemeinschaftseigentum. Jedem Miteigentümer können von der WEG Sondernutzungsrechte für einzelne Teilflächen des Gemeinschaftseigentums zugesprochen werden (Gartenflächen, Pkw-Stellplätze usw.). Dadurch ändert sich jedoch nix an den Eigentumsanteilen.
     
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