willkürliche Abrechnung des Prüfstatikers?

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  1. #1 sabrina155, 15.01.2021
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    Wir lassen über zwei Ebenen eine Zweiholmtreppe einbauen. Das Bauamt forderte ein Standsicherheitsnachweis. Der Treppenbauer hat uns die Treppenstatik für rund 1.000 Euro angefertigt. Der Prüfstatiker hat die Statik geprüft. Für die Prüfung will er jetzt rund 7.000 Euro haben. Angeblich habe er 60 Stunden benötigt. Er veranschlagt einen Stundensatz von 105 Euro + MWSt.
    Das erscheint mir völlig überzogen.
    Wie ist Eure Einschätzung?
    Was kann ich machen?
     
  2. #2 matschie, 15.01.2021
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    1) wer hat den Prüfer beauftragt?
    2) gab es kein Angebot?

    60h für ne einfache Treppe ist auf jeden Fall überzogen. Ich würde mindestens mal die stundenaufstellung verlangen.
    Der stundensatz ist hoch aber in Ordnung.
     
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  3. #3 Blackpiazza, 15.01.2021
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    Einfach mal drauf ansprechen vlt ist ihm ne 0 zuviel passiert 60 Stunden wären ja fast 1,5 Wochen und 6 Stunden klingt da realistischer
     
  4. #4 sabrina155, 15.01.2021
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    Vielen Dank für die Antwort. Die Treppe ist eine Doppeltreppe. D.h. EG -> 1. OG -> DG. Der Prüfer hat auch die restliche Prüfstatik des Umbaus gemacht. Er hatte demnach die Berechnung der Wände/Decken schon abgerechnet - bisher immer ordentlich nach LVO. Nur einmal hatte er für eine Sonderarbeit nach Zeiteinheiten abgerechnet. Der Stundensatz lag da bei 66 Euro. Jetzt hat er den Stundensatz für die letzte Abrechnung einfach auf 105 Euro hochgezogen. Ich wurde darüber zuvor nicht informiert. Ich habe das Gefühl, dass er bei der letzten abrechenbaren Leistung meines Bauprojektes einfach noch Kasse machen will und deshalb Maximalbeträge angesetzt hat. Danach ist mein Projekt ohnehin beendet.
    Muss ich den nicht abgesprochenen Stundensatz akzeptieren?
     
  5. #5 matschie, 15.01.2021
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    Nochmal: Gibt es einen Vertrag oder ein Angebot in dem ein Stundensatz o.ä. angeboten wurde?
     
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  6. #6 sabrina155, 15.01.2021
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    Nein. Es gibt keinen separaten Vertrag hierzu.
     
  7. #7 matschie, 15.01.2021
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    Auch nicht für die Prüfung des restlichen Gebäudes? Also den Hauptauftrag?
    Wenn da ein Stundensatz vereinbart wurde würde ich zumindest so argumentieren dass ihr vom gleichen Stundensatz ausgegangen seid..
     
  8. #8 simon84, 15.01.2021
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    Hat der prüf Statiker nur die Treppe selber gerechnet oder geht es auch um Erstellung bzw. Veränderung von Öffnungen in den Geschoss decken ?

    welche Gebäudeklasse hat das Gebäude ? 3 oder höher ?
    Welches Bundesland ?
     
  9. #9 sabrina155, 15.01.2021
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    Vielen Dank für den Hinweis. Die Berechnung der Öffnung in der Geschossdecke war Bestandteil des kleinen Auftrags davor. Hier wurden 5 Stunden a 66 Euro angerechnet. Demnach kann das eigentlich nicht sein. Ich werde das trotzdem mal beim Prüfstatiker erfragen. Die Öffnung wurde aus Gründen des Komforts tatsächlich später noch um 20cm verbreitert. Vielleicht hat der Statiker daher nochmal gerechnet.
    ABER: Dann blieben von den 60 Stunden immer noch 55 Stunden für die Prüfung einer Doppeltreppe übrig. Der Statiker hat zum Aufstellen der Treppe nur 1,5 Tage benötigt. Warum der Prüfstatiker zur Prüfung der aufgestellten Statik dann die vierfache Zeit benötigt, ist unklar.

    Vielen Dank für Eure Hinweise. Ihr habt mich ermutig, mal angstfrei beim Prüfstatiker nachzufragen.
    Ich werde also um eine inhaltliche Begründung sowie um Aufstellung der konkreten Bearbeitungszeiten bitten. Falls die Anzahl an Bearbeitungsstunden weiterhin unplausibel bleibt, muss es halt mal ein Gericht ansehen.
     
  10. #10 simon84, 15.01.2021
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    Das musst du den Prüfstatiker fragen. Finde ich auf den ersten Blick auch auffällig.
    Vielleicht steckt ja wirklich was ganz triviales wie ein Tippfehler dahinter.
     
  11. BaUT

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    Ist denn an der Treppenstatik vom Prüfer was beanstandet worden? Wenn nicht, sollte der zeitliche Aufwand einer Prüfung wohl nicht höher als der zeitliche Aufwand der Erstellung der Treppenstatik sein.

    Hinsichtlich des Stundensatzes würde ich die 105 EUR auch ablehnen und nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der einmal angesetzte .Stundensatz (65 EUR) für das gesamte Projekt gilt.

    Also gnz mutig einen freundlichen Brief schreiben:

    Sehr geehrter Herr Prüfstatiker,
    Ihre Rechnung vom ... haben wir mit Verwunderung zur Kenntnis genommen und bitten um deren Prüfung und Erläuterung. Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem Prüfaufwand nur um 6 Std und nicht um 60 Std gehandelt haben kann. Des weiteren wurde bisher für alle Prüfleistungen ein Stundensatz von 65 EUR abgerechnet. Da sie uns für die Prüfung der Treppe vorab keinen abweichenden Stundensatz angekündigt haben, gehen wir davon aus, dass auch diese Leistung zu dem uns bekannten Stundensatz von 65 EUR abzurechnen gewesen wäre. Wir erlauben uns die Rechnung entsprechend anzupassen und überweisen den entsprechend korrigierten Betrag in Höhe von: 6 x 65 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Der guten Form halber bitten wir um Übersendung einer entsprechend korrigierten Rechnung.

    Danach muss sich der Prüfer sich schon echt eine gute Begründung einfallen lassen, wenn er mehr will.
     
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