Wird Plan benötigt oder nicht?

Diskutiere Wird Plan benötigt oder nicht? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe ein Grundstück darauf ein Haus gebaut. Nun möchte ich neben meiner Garage ein Carport mit anschliessender überdachter...

  1. #1 RedTiger2407, 12.05.2011
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    Hallo,

    ich habe ein Grundstück darauf ein Haus gebaut.

    Nun möchte ich neben meiner Garage ein Carport mit anschliessender überdachter Holzlege hinstellen.

    Ähnlich wie Skizze nur Gesamtlänge nun 9m nur noch.

    Folgende Texte stehen im Bebauungsplan:

    1.3. Abstandsflächen
    a. nach Art. 6 und 7 BayBO
    b. Grenzbebauung beschränkt auf max. 8.00m Länge innerhalb der Baugrenzen pro Grundstücksgrenze (auch bei Einbeziehung der Garagen oder Nebengebäude in das Hauptgebäüdedach)
    c. mind. 5m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen für Garagen
    d. Untergeordnete Gebäude nach Art. 63 Abs. 1,1 auch außerhalb der Baugrenzen zulässig unter Beachtung Nr. 1.3 b



    Nach der ersten Anfrage an einem Beamten der Gemeinde, meinte er folgendes:

    Gemäß Bemaßung und Anordnung Ihrer Baumaßnahme wäre diese genehmigungspflichtig. Das Vorhaben muss in Form eines Bauantrages (3-fach) bei der Gemeinde eingereicht werden. Zu beantragen wäre die Befreiung auf „Bauen außerhalb der Baulinie“ und „einseitige Grenzbebauung 10 m“. Dazu ist ein amtlicher Lageplan vom Vermessungsamt (nicht älter als ein halbes Jahr) beizufügen. Schließlich sind die Unterschriften der unmittelbar angrenzenden Nachbarn einzuholen.

    Lt. ihm wäre eine Grenzbebauung bis 9m mittlerweile möglich. Deshalb würde ich das ganze nur noch 9m lang machen und nicht 10m wie auf der Skizze.
    Nur mit der Bebauung ausserhalb der Baulinie bin ich nicht ganz seiner Meinung. Normal müsste es sich dabei um Untergeordnete Gebäude handeln oder? Deshalb ja doch dann genehmigungsfrei.......

    Was meint ihr?
    [​IMG]
     
  2. #2 gunther1948, 12.05.2011
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    hallo
    woher soll ich wissen in welchem bundesland das edelsfeld liegt?
    können sich die jungs nicht mal angewöhnen zu mindest diese angabe zu machen.
    jedesmal gockeln ist lästig. in der BRD gibts 16 unterschiedliche LBO´s.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 Baufuchs, 12.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schreibt er doch:

    Im B.-Pan steht was von Art 6 und 7 BayBO.


    Dann wirds wohl nicht Sachsen sein.....:28:
     
  4. Julius

    Julius

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    Das ist nur eine Verfahrensvariante.
     
  5. #5 planfix, 13.05.2011
    planfix

    planfix Gast

    lies mal weiter in der BayBO! da kommt irgendwann noch eine textstelle, in der was von flächen und max. 50m² steht.
    außerdem unterscheide genehmigung und verfahrensfrei.
    in der BayBo ist der begriff carport nicht definiert, wenn carport mit überdachung gemeint ist, siehe auch garagen oder "überdachte stellplätze".
     
  6. #6 Wolfgang38, 13.05.2011
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    Grenzbebauung ist ja schon mal nur 8 Meter und nicht 10 oder nur 9 Meter.
    (Beamter ist mit 9 M eh schon "großzügig.

    Carport ist ja normalerweise höher als 2 Meter >>>> darf normalerweise bei Grenzbebauung net sein >>>> würde für Genehmigung sprechen (hier kann man mal davon ausgehen, dass die Gemeinden/Städte das Bestreben haben, dass die Autos weg kommen von einer öffentlichen Straße-dafür spricht ja auch das "c. mind. 5m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen für Garagen).

    Holzlager ist ja mehr gedacht als Sichtschutz (höher als 2 Meter sehe ich als Selbstholz-Einfüller nicht sinnvoll, eher tiefer).

    Nachdem der Beamte dir eh schon die Auskunft gegeben hat, hast Du wahrscheinlich keine andere Wahl mehr innerhalb der Gemeinde, außer Du gehst ins zuständige Bauamt Deiner Stadt, weil übergeordnet. Wenn die das selbige sagen/... oder das was Du meinst. Das lass Dir dann schriftlich bestätigen.
     
  7. #7 RedTiger2407, 13.05.2011
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    BayBO = heisst das ich in Bayern wohne auch :-)

    Naja klar ist 9M großzügig und ich hab die Email auch noch augehoben und möchte die 9M auch verwirklichen.

    Ist das mit der Baulinie von meinem Vorhaben jetzt betroffen oder doch untergeordnete Gebäude? Denn die Fläche gesamt wird ja nur 31,5qm ungefähr. 3,5*9m

    Und ist die Frage ob die Gemeinde einen Plan genehmigen würde oder ob ich zum Landratsamt müsste....dies ist mir fast zu aufwendig.

    Deshalb hätte ich das Ding einfach mal 9x3,5m aufgestellt und mal geschaut.....

    mh....
     
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