Wohnfläche unter dem Dach

Diskutiere Wohnfläche unter dem Dach im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Mit Baugenehmigung von 1973 ist unser Dach angehoben worden und es sind zwei zusätzliche Räume unter dem Dach entstanden, die nach den...

  1. #1 Fridolin Gonza, 30.10.2022
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    Mit Baugenehmigung von 1973 ist unser Dach angehoben worden und es sind zwei zusätzliche Räume unter dem Dach entstanden, die nach den baurechtlichen Anforderungen (Raumhöhe, Fensterfläche, Fluchtwege) als Wohnaum genutzt werden dürfen. Allerdings werden die Räume im genehmigten Bauplan als Hobbyraum und als Bühne bezeichnet. Meine Frage: Darf ich diese Räume als Vermieter/Verkäufer als Wohnraum deklarieren?
     
  2. #2 Fred Astair, 30.10.2022
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    Nur nach einer genehmigten Nutzungsänderung.
    Irgend einen Pferdefuß wird die Angelegenheit wohl haben, wenn solche Phantasiebezeichnungen in den Bauantrag geschrieben wurden.
     
  3. #3 Gast 85175, 30.10.2022
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    Du musst erst mal verstehen, dass es in den Landesbauordnung keinen "Wohnraum" gibt, nicht in dem Sinn den der Laie da regelmäßig vermutet. Da gibt es "Aufenthaltsräume" und die in zwei Varianten, einmal dienen sie dem Wohnen, einmal nicht....

    Was da bei dir baurechtlich genehmigt ist wissen wir nicht. Du könntest mal beim Bauamt der Stadt nachfragen, die können da manchmal weiterhelfen (ausser sie wollen gerade nicht)...

    Ob es schlau ist das als Wohnraum zu deklarieren ist die andere Frage. In vielen Lagen spielt sowas kaum eine Rolle, also es ändert sich oft nicht viel am Marktpreis. Den Leuten geht es da wie dir, die sehen da einfach nur "zwei Zimmer"...
     
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  4. #4 simon84, 30.10.2022
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    Wenn es offiziell keine umnutzung gab, dann nicht.
    Was gibst du denn bei der Grundsteuer an ?


    ich würde es bei Vermietung einfach als “Dachraum” oder “Speicher” deklarieren und nicht explizit als Wohnraum oder in die QM Berechnung einfließen lassen. Warum auch ? Da sucht doch kein Mieter/Käufer explizit nach diesen Parametern. Ein ganzes Haus ist immer individuell und da kann derjenige bei Besichtigung schon seine eigenen Schlüsse ziehen ob und wie er das dann nutzen wlll.
     
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  5. #5 hanghaus2000, 30.10.2022
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    Als Vermieter oder Verkaeufer willst doch mehr m2 vermieten oder verkaufen? Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

    Nur gegenüber dem FA willst vermutlich lieber weniger m2 haben??

    Ich sag immer mit der Wahrheit lügt man am besten.
     
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  6. #6 simon84, 30.10.2022
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    Der Fairness halber, den Punkt hab ja ich eingeworfen :)

    aber das wäre ja ein ganz klares Kriterium, wenn dafür keine Grundsteuer bezahlt wird kann es auch kein Wohnraum sein
     
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  7. #7 Kriminelle, 30.10.2022
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    Da gibt er das an, was am 01.01.2022 zutraf :)
     
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  8. #8 simon84, 30.10.2022
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    ggf gab es auch vor paar Jahren so eine Umstellung bei Entwässerungsabgaben etc (wie bei uns)

    da musste man auch die Wohnfläche angaben etc
     
  9. #9 Viethps, 30.10.2022
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    .......................................... es sind zwei zusätzliche Räume unter dem Dach entstanden, die nach den baurechtlichen Anforderungen (Raumhöhe, Fensterfläche, Fluchtwege) als Wohnaum genutzt werden dürfen. Allerdings werden die Räume im genehmigten Bauplan als Hobbyraum und als Bühne bezeichnet. Meine Frage: Darf ich diese Räume als Vermieter/Verkäufer als Wohnraum deklarieren?[/QUOTE]

    In NRW schreibt man heutzutage - Studio - da rein statt Bühne. Gemeint ist das gleiche.
    Ergebnis: Statt Elternschlafzimmer und KiZi im 1, OG wandern die Eltern ins Studio.....in einer üblichen DHH z. B.
    So hat man 2 KiZi
    Ist gut für die Vermarktung
     
  10. #10 Viethps, 30.10.2022
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    In Bayern ist manches anders...vielleicht
    Normalerweise ging es um die kanalwirksamen Flächen, die überprüft wurden ( NRW ) Wohnflächen spielten da keine Rolle, wie auch......
     
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  11. #11 simon84, 30.10.2022
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    ja das ist je nach Gemeinde unterschiedlich
    Teilweise wurde auch die Wohnfläche (inkl Keller!) rangezogen
    Garage auch wenn direkt mit Hauptgebäude verbunden
     
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