Wohnfläche unter dem Dach

Diskutiere Wohnfläche unter dem Dach im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Mit Baugenehmigung von 1973 ist unser Dach angehoben worden und es sind zwei zusätzliche Räume unter dem Dach entstanden, die nach den...

  1. #1 Fridolin Gonza, 30.10.2022
    Fridolin Gonza

    Fridolin Gonza

    Dabei seit:
    30.10.2022
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Mit Baugenehmigung von 1973 ist unser Dach angehoben worden und es sind zwei zusätzliche Räume unter dem Dach entstanden, die nach den baurechtlichen Anforderungen (Raumhöhe, Fensterfläche, Fluchtwege) als Wohnaum genutzt werden dürfen. Allerdings werden die Räume im genehmigten Bauplan als Hobbyraum und als Bühne bezeichnet. Meine Frage: Darf ich diese Räume als Vermieter/Verkäufer als Wohnraum deklarieren?
     
  2. #2 Fred Astair, 30.10.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.198
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Nur nach einer genehmigten Nutzungsänderung.
    Irgend einen Pferdefuß wird die Angelegenheit wohl haben, wenn solche Phantasiebezeichnungen in den Bauantrag geschrieben wurden.
     
  3. #3 Gast 85175, 30.10.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Du musst erst mal verstehen, dass es in den Landesbauordnung keinen "Wohnraum" gibt, nicht in dem Sinn den der Laie da regelmäßig vermutet. Da gibt es "Aufenthaltsräume" und die in zwei Varianten, einmal dienen sie dem Wohnen, einmal nicht....

    Was da bei dir baurechtlich genehmigt ist wissen wir nicht. Du könntest mal beim Bauamt der Stadt nachfragen, die können da manchmal weiterhelfen (ausser sie wollen gerade nicht)...

    Ob es schlau ist das als Wohnraum zu deklarieren ist die andere Frage. In vielen Lagen spielt sowas kaum eine Rolle, also es ändert sich oft nicht viel am Marktpreis. Den Leuten geht es da wie dir, die sehen da einfach nur "zwei Zimmer"...
     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 simon84, 30.10.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Wenn es offiziell keine umnutzung gab, dann nicht.
    Was gibst du denn bei der Grundsteuer an ?


    ich würde es bei Vermietung einfach als “Dachraum” oder “Speicher” deklarieren und nicht explizit als Wohnraum oder in die QM Berechnung einfließen lassen. Warum auch ? Da sucht doch kein Mieter/Käufer explizit nach diesen Parametern. Ein ganzes Haus ist immer individuell und da kann derjenige bei Besichtigung schon seine eigenen Schlüsse ziehen ob und wie er das dann nutzen wlll.
     
    11ant gefällt das.
  5. #5 hanghaus2000, 30.10.2022
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.161
    Zustimmungen:
    432
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Als Vermieter oder Verkaeufer willst doch mehr m2 vermieten oder verkaufen? Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

    Nur gegenüber dem FA willst vermutlich lieber weniger m2 haben??

    Ich sag immer mit der Wahrheit lügt man am besten.
     
    11ant gefällt das.
  6. #6 simon84, 30.10.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Der Fairness halber, den Punkt hab ja ich eingeworfen :)

    aber das wäre ja ein ganz klares Kriterium, wenn dafür keine Grundsteuer bezahlt wird kann es auch kein Wohnraum sein
     
    Jo Bauherr und hanghaus2000 gefällt das.
  7. #7 Kriminelle, 30.10.2022
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.469
    Zustimmungen:
    1.202
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Da gibt er das an, was am 01.01.2022 zutraf :)
     
    11ant gefällt das.
  8. #8 simon84, 30.10.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    ggf gab es auch vor paar Jahren so eine Umstellung bei Entwässerungsabgaben etc (wie bei uns)

    da musste man auch die Wohnfläche angaben etc
     
  9. #9 Viethps, 30.10.2022
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    838
    Zustimmungen:
    230
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    .......................................... es sind zwei zusätzliche Räume unter dem Dach entstanden, die nach den baurechtlichen Anforderungen (Raumhöhe, Fensterfläche, Fluchtwege) als Wohnaum genutzt werden dürfen. Allerdings werden die Räume im genehmigten Bauplan als Hobbyraum und als Bühne bezeichnet. Meine Frage: Darf ich diese Räume als Vermieter/Verkäufer als Wohnraum deklarieren?[/QUOTE]

    In NRW schreibt man heutzutage - Studio - da rein statt Bühne. Gemeint ist das gleiche.
    Ergebnis: Statt Elternschlafzimmer und KiZi im 1, OG wandern die Eltern ins Studio.....in einer üblichen DHH z. B.
    So hat man 2 KiZi
    Ist gut für die Vermarktung
     
  10. #10 Viethps, 30.10.2022
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    838
    Zustimmungen:
    230
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    In Bayern ist manches anders...vielleicht
    Normalerweise ging es um die kanalwirksamen Flächen, die überprüft wurden ( NRW ) Wohnflächen spielten da keine Rolle, wie auch......
     
    simon84 gefällt das.
  11. #11 simon84, 30.10.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.616
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    ja das ist je nach Gemeinde unterschiedlich
    Teilweise wurde auch die Wohnfläche (inkl Keller!) rangezogen
    Garage auch wenn direkt mit Hauptgebäude verbunden
     
Thema:

Wohnfläche unter dem Dach

Die Seite wird geladen...

Wohnfläche unter dem Dach - Ähnliche Themen

  1. Dachgeschossausbau Niedersachsen Neue Wohnfläche Genehmigungspflichtig?

    Dachgeschossausbau Niedersachsen Neue Wohnfläche Genehmigungspflichtig?: Liebe Gemeinde, ich habe eine Frage. Es wäre lieb wenn jmd. in dieser Hinsicht eigene Erfahrung gemacht hat und eine klare Aussage treffen kann....
  2. Hauskauf: Wohnfläche nach DIN 277

    Hauskauf: Wohnfläche nach DIN 277: Hallo, wir interessieren uns für ein EFH, dessen Wohnfläche laut Expose rund 150qm beträgt. Bei der Besichtigung stellte sicher heraus, dass die...
  3. Wohnfläche (WF) und Bodenfläche (BF)

    Wohnfläche (WF) und Bodenfläche (BF): Hallo, in unseren Grundrissplänen stehen in den Räumen immer zwei Flächenangaben: WF und BF BF ist offenbar die Bodenfläche im Rohbau (z.B. 16,92...
  4. Berechnung der Wohnfläche falsch?

    Berechnung der Wohnfläche falsch?: Hallo zusammen, ich mache gerade die Grundsteuer und verstehe nicht, wie die 100qm im Erdgeschoss zustande kommen. Wenn ich die Zahlen addiere,...
  5. Zählt unbeheiztes Treppenhaus zur Wohnfläche?

    Zählt unbeheiztes Treppenhaus zur Wohnfläche?: Hallo, das Finanzamt will von mir die Wohnfläche unseres Einfamilienhauses wissen. Meinetwegen, aber ein Punkt ist mir unklar, nämlich wie das...