Wohnraumberechnung

Diskutiere Wohnraumberechnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Gleichzeitig ist mir aufgefallen, dass 2 Zimmer eine Deckenhöhe von deutlich unter 2,4m (ich glaube 2,35m oder 2,36m) aufweisen. Was, wo, wie...

  1. R.B.

    R.B.

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    Was, wo, wie gemessen? Nicht dass der Versuch bereits an Grundlagen scheitert.
     
  2. #22 Thomas Traut, 02.12.2015
    Thomas Traut

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    Das ist so ein Gummiparagraf, nach dem erst mal alles und nichts möglich wäre. Evtl. lässt sich der BT die 2,36 nachträglich genehmigen, weil "wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen".

    K.A., wie das in NRW bzw. hier wohl Köln gehandhabt wird.
     
  3. Baumal

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    du hast die bauanträgspläne gesehen, welche eingereicht wurden?
    evtl. sogar unterschrieben?

    2.36m vs 2.40m empinde ich jetzt nicht als großartige unterschreitung
    der lichten höhe im dachraum. vielleicht hat er sich das so genehmigen lassen?

    wenn nicht, sehe ich keine hürde bez. einer nachtragsgenehmigung. (s.o. Thomas).
    wäre es das EG, dann ja......
     
  4. #24 LuckyPaul, 02.12.2015
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    Gemessen mit einem Zollstock von Fliesenoberkante bis Deckenunterkante (Tapeziert)

    Nein, gekauft wurde vor Baubeginn eine Wohnung. Diese Wohnung wurde mit X m² angegeben. Jetzt wurde die Wohnung ausgemessen und ist tatsächlich größer als in den Verkaufsunterlagen. Der Kaufvertrag sieht eine Entschädigung von X EUR pro m² vor. Nun bin ich Nachschusspflichtig. Da die Wohnung allerdings planmäßig (also ohne nennenswerte Änderungen) umgesetzt wurde, sehe ich eher einen Planungsfehler in den Unterlagen. Für diesen möchte ich eigentlich nichts "Nachschießen" ...

    Nein, aber das ist mein Aufhänger um in die Verhandlungen zu gehen. Und nein, er hat es nicht genehmigen lassen ...
     
  5. #25 tillfisc, 02.12.2015
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    Dem Fragesteller geht es doch vor allem darum, die Nachzahlung möglichst zu verhindern.

    Ich würde dafür erstmal das Aufmaß, nach dem die Wohnfläche berechnet wurde, prüfen (lassen).
    Welche Berechnungsmethode wurde im Kaufvertrag vereinbart? - Wenn keine definiert wurde gilt wahrscheinlich die II. Berechnungsverordnung oder Wohnflächenverordnung.

    Wenn die Wohnung tatsächlich größer als geplant ist, würde ich wegen der o.g. Raumhöhenunterschreitung einen Mangel wegen abweichender Beschaffenheit des Kaufgegenstands anzeigen und versuchen, einen Großteil der Forderung abzuwehren.

    Um wieviel m² geht es denn?
     
  6. #26 LuckyPaul, 02.12.2015
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    Auf den Punkt tillfisc ...

    Es geht um 4m² á 2000 Euro

    Danke, ich werde zuerst einmal die Maße prüfen.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    und wie soll das gehen wenn selbst im Kaufvertrag ja eindeutig vereinbart war, was passiert wenn diese Situation eintritt. Es geht um 4m² Wohnfläche, wieviel ist das im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche?

    Das sagt nichts aus. Schau mal wie richtig gemessen wird (Ecke, 10cm von der Wand, lotrecht usw.).
    Wurde der ursprünglich vereinbarte Bodenbelag eingesetzt, oder nachträglich geändert?

    Dann stellt sich noch die Frage, ob durch die paar Millimeter die Nutzung eingeschränkt wird, genehmigt wird es vermutlich sowieso (wenn nicht schon genehmigt). Worst case landest Du, selbst bei einem Mangel, irgendwo im Bereich von ein paar Cent die anrechenbar wären.
     
  8. Baumal

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    von wem gemessen?

    jetzt nochmal langsam zum mitdenken:
    du hast einen vertrag unterschrieben, nachdem du eine
    entschädigung bekommen würdest, sollte die wohnfläche
    im DG kleiner ausfallen, der BT einen nachschuss bekommen,
    sollte sie größer ausfallen?

    noch nie gehört so etwas....

    mit welcher begründung/fakten, kommt der BT denn nun um die
    ecke, die wohnfläche sei im dachgeschoss nicht kleiner, sondern größer.?

    du hast doch eine wohnung/haus mit der xyz wohnfläche bestellt, ist sie nun größer,
    wäre meine reaktion ein lautes lachen.... ist er doch selbst schuld, der BT, wenn
    er vor dem kaufvertrag die wohnfläche nicht richtig berechnet hat.
     
  9. Duddla

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    Interessant wäre wie sich das Bauvolumen verändert durch die Steigerung von 4m² und die Reduktion der 4cm Höhe...
    Ich sag mal bei ner Wohnungsgröße von 236m² + 4m² und einer Höhenreduktion von 2,40m auf 2,36m hält sich das ja die Waage ;)

    Ergänzen möchte ich dass du sehr genau nachmessen solltest. Wir haben bei uns Höhendifferenzen von 2-3cm innerhalb eines Raumes. Wenn du mit diesem Argument auf den BT zugehst, sollte es auf jeden Fall hieb- und stichfest sein...
     
  10. #30 Bauliesl, 02.12.2015
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    Ich würde mir von dem BT zuerst einmal das Messprotokoll bzw. das Aufmaß geben lassen. Also ein z.B. den Werkplan, in dem die aufgenommenen Maße eingetragen sind. Selbstverständlich einschl. der relevanten Schnitte. Und dann zeigst den ganzen Krempel mal jemandem, der etwas davon versteht..... Vielleicht lösen sich die Nachforderungen dann schon in Luft auf.....
     
  11. #31 LuckyPaul, 02.12.2015
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    OK, das Thema entgleist.

    1. Es weicht die Wohnfläche ab. Es handelt sich um eine DG Wohnung mit vielen Schrägen. Die Grundfläche ist gleich.
    3. Gemessen (und ausgerechnet) wurde das von einem Architekten
    4. Die Deckenhöhe ist niedriger, es kommt nicht auf einen cm ein. Das kann ich mit einem Zollstock nachweisen. Der Bodenbelag ist wie vorher vereinbart. Es geht mir nicht darum ob die Decke 1 oder 5 CM abweicht. Es geht darum das die Wohnfläche nun größer ist und daraus lt. KV eine Forderung entsteht. Wenn ich nun durch eine Deckenhöhe <2,4m die Wohnfläche drücken kann würde ich von der Forderung Abstand nehmen. Falls nicht muss ich wohl zahlen.
    5. Bauliesel: Darauf hoffe ich ...

    - Paul
     
  12. #32 Thomas B, 02.12.2015
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    Würde so etwas "üblich" sein, also das Nachschießen, wenn's "versehentlich" größer wird, so wäre es doch dann schon normal, dass die BT alle Wohnungen etwas kleiner (=billiger) rechnet und dann im Nachgang Geld nachzufordern. Ich kenne so etwas nur beim Grundstückskauf, wenn in einem neuen Baugebiet, die Grenzen noch nicht 100%ig fix (eingemessen) sind. Aber beim Wohnungskauf...Sachen gibt's.

    Zudem 4m² Abweichung ist ja nun nicht gerade wenig....finde ich.
     
  13. #33 Bauliesl, 02.12.2015
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    Wie hat er denn nachgewiesen, dass die Fläche größer ist? Einfach gesagt "Ist 4 qm größer - zahl mal"...? Er muss das doch nachgewiesen haben...?!
    Ist Deine Wohnung die einzige, die betroffen ist? Wenn nein, sprich mit Deinen Nachbarn, tut Euch zusammen, nehmt jemanden, der das überprüfen kann und dann sieht man weiter.

    Bevor ich mir über alles Weitere Gedanken machen würde, würde ich erst mal den Beweis sehen wollen, dass die Fläche größer ist und diesen Beweis überprüfen lassen. Vorher wäre ich ganz entspannt.
    Und im nächsten Schritt würde ich mal einen Juristen fragen, ob so eine Formulierung überhaupt zulässig ist.... Da könnte ein Bauträger ja auch ein lukratives Geschäftsmodell daraus machen.....
     
  14. #34 mastehr, 02.12.2015
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    In einem Loft mit 400 m² merkt man es wahrscheinlich gar nicht, in einem Studentenklo mit 20 m² dagegen schon.

    Merkwürdig ist es schon im Nachhinein einfach zu sagen, dass die Bude zu groß geworden ist, weil man nicht in der Lage war, sich an die Pläne zu halten. Wäre die Bude kleiner gebaut als geplant worden, hätte man mit Sicherheit den zu viel bezahlten Betrag umgehend überwiesen...
     
  15. #35 SirSydom, 02.12.2015
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    probier doch mal aus was passiert:

    Sag deinem Bauträger, die Wohnflächenberechnung ist fehlerhaft, da Flächen mit einer Höhe <2.40 eingerechnet wurden, was laut WoFlV nicht ohne Weiteres zulässig ist.
    Ziehe diese ab und fordere eine entsprechende Rückzahlung von ihm.

    Zurücklehen und warten..
     
  16. #36 LuckyPaul, 02.12.2015
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    Wir sprechen über ca. 7 % Abweichung. 3 % Toleranz darf abgezogen werden.

    Die Nachbarn haben solche Probleme nicht, da das nur durch die Dach-schrägen getrieben wird.

    Der Nachweis ist eine Wohnraumberechnung des Architekten. Diesen fechte ich ja gerade an ...
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Doch genau darum geht es, denn wenn hier kein Mangel vorhanden ist, kannst Du Dir Deinen Versuch mit dem Gegenrechnen abschminken.
    Sollte sich beispielsweise herausstellen, dass die Höhe bei 2,38m liegt, dann ist das Thema durch und Du musst Dir einen anderen Grund suchen damit Du nicht zahlen musst.

    Ob die 4m² berechtigt sind, das zeigt eine Überprüfung der Zahlen.
     
  18. Baumal

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    also ob so etwas juristisch haltbar ist:

    als verkäufer/BT einer wohnung, im nachhinein einen
    nachschlag zu fordern, da die vertraglich vereinbarte
    wohnung, um x m² zu groß geraten ist, möchte ich
    sehr stark bezweifeln.

    im umgekehrten falle würde ich es verstehen.

    ich würde müde lächeln. aufmaßprotokoll einsehen wollen +
    wohnflächenberechnung + eingabepläne für das bauamt +
    ausführungspläne. damit wir der BT schon deutlich mehr
    überlastet sein, wie seine geforderten 2000€ hergeben.
     
  19. #39 LuckyPaul, 02.12.2015
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    Wieso kann ich das 2,38m knicken? Was ist das jetzt für ein Maß?

    Generell habe ich mir das Thema einfacher vorgestellt. Ich dachte es wäre eindeutig geregelt. z:b. 2,4m = Wohnraum 100%, <2,4m X % ...

    Da das aber nicht so zu sein scheint können wir das Thema an dieser stelle schließen. Ich werde versuchen die Wohnflächenberechnung nachzuvollziehen und dann zu verhandeln.

    Wenn das Ergebnis hier interessiert kann ich mich gerne noch einmal melden.

    Danke an alle für die konstruktiven Ideen, manches hilft sicherlich!

    -Paul
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Na ja, wenn der Käufer das Recht hat Geld zurückzufordern wenn die Wohnung kleiner wird, warum sollte der BT nicht das Recht haben mehr zu fordern wenn die Wohnung größer wird?
    Das mag zwar etwas ungewöhnlich sein, aber völlig abwegig ist das nicht. Schließlich bekommt der Käufer ja auch mehr, und er hat diese Vereinbarung akzeptiert und unterschrieben. Ob so eine vertragliche Vereinbarung juristisch haltbar ist, das mögen Richter entscheiden.

    Wenn ich Wurst kaufe und die Verkäuferin sagt "darf´s a bisserl mehr sein", dann zahle ich das bisserl mehr ja auch und bekomme es nicht geschenkt.

    Sollten sich die 4m² als korrekt erweisen, was ja nachzuprüfen wäre, dann könnte ich mir gut vorstellen, dass die Klausel wirksam ist.

    Was mich wundert, oben ist von 7% die Rede, hat die Wohnung nur 57m²?
     
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