Wohnraumberechnung

Diskutiere Wohnraumberechnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; ich würde müde lächeln. aufmaßprotokoll einsehen wollen + wohnflächenberechnung + eingabepläne für das bauamt + ausführungspläne. damit wir der...

  1. Duddla

    Duddla

    Dabei seit:
    14.06.2015
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    BW
    Nene, hier geht es um 4m² á 2000€ = 8000Euro!
    Ansonsten geb ich dir in allen Punkten Recht. Eine Abweichung von 7% ist kein Pappenstiel. Grundsätzlich wie du schon geschrieben hast, alle
    entsprechenden Pläne anfordern, eine Abweichung in dem Umfang muss doch vorab schon in den Plänen ersichtlich sein und entsprechend auch vorab auf Fehler in der Planung rückzuführen sein. Ich würde hier auch dringend Rechtsbeistand holen. Rein vom Bauchgefühl glaube ich zudem nicht dass dies vom BT juristisch durchsetzbar ist.

    Du siehst, kein alltägliches Thema das man sicher in einem Forum auch nicht klären kann. Die goldene Lösung wird dir hier (leider) keiner präsentieren können. Wir sind auf jeden Fall auf den Ausgang gespannt...
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das sind die 2,40m unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranz. Immer noch vorausgesetzt, dass richtig gemessen wurde, was ich oben ja schon geschrieben hatte. Einfach mal den Zollstock in eine Ecke halten reicht hierfür nicht aus.

    Falscher Weg. Hole Dir jemanden der sich damit auskennt und nachprüfen kann, ob die Ermittlung korrekt war, der evtl. auch Maße vor Ort überprüft. Ich sag´s mal so, an jeder Ecke um 1cm vermessen, schon kommen am Ende ein paar m² raus.
     
  3. Duddla

    Duddla

    Dabei seit:
    14.06.2015
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    BW
    So wie ich das verstanden habe 7% - 3% = 4m²
    --> 100m²
     
  4. #44 Thomas Traut, 02.12.2015
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Nicht, wenn die Baugenehmigung für 2,40 m erteilt wurde und 2,38 m nicht genehmigt würden. Dann hätte der TE nämlich weder Schlaf- noch Arbeitszimmer. Für Mindestmaße gibt es keine Toleranz nach unten, sonst wären es keine.

    Ergänzung: Wie man sich um 7 m² Wohnfläche verrechnen kann, ist mir rätselhaft. Dann müssten ja 14 m² zwischen 1 und 2 m Höhe dazugekommen sein.
     
  5. #45 Frau Maier, 02.12.2015
    Frau Maier

    Frau Maier

    Dabei seit:
    28.01.2015
    Beiträge:
    1.116
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Bodensee
    Dass eine Neubau-Wohnung 4qm größer wird als geplant ist schon ein starkes Stück. Das habe ich noch nie erlebt. Wenn, dann werden die eher etwas kleiner, weil man vergessen hat Schächte usw abzuziehen. Aber gleich um 4qm? Und dann wird die Höhe kleiner, also werden die Flächen auch kleiner. Komisch das alles...
    Ansonsten mache es wie Baumal vorgeschlagen und den Vertrag von einem Juristen anschauen lassen. Keiner hier kennt den genauen Wortlaut des Vertrages und kann somit nichts dazu sagen ob das OK ist oder nicht.
     
  6. #46 mastehr, 02.12.2015
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Weil es alleine im Verantwortungsbereich des BT liegt, wie groß die Wohnung tatsächlich wird. Braucht er noch ein bischen Geld, werden einfach ein paar Quadratmeter hinzugebastelt.
     
  7. #47 Thomas B, 02.12.2015
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    also 4m² entspr. 7% => 1m² = 1,75% => 100% = 57,14 m²

    Eine kleine Wohnung hat normalerweise kein Fehlerpotential in dieser Größe....
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Deswegen auch meine Verwunderung. Wer weiß, was da wie gemessen wurde.
     
  9. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Darum geht es ja gar nicht, immerhin gibt es ja noch Baupläne, da kann man nicht einfach hinzubasteln.

    Es gibt aber trotzdem Fehlerquellen und Toleranzen die zu einer Abweichung beim Endergebnis führen können.
     
  10. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    spannende frage.

    mein gesunder menschenverstand sagt mir, dass der verkäufer das liefern
    muß, was vertraglich vereinbart ist, an wohnfläche.
    ist er über das ziel hinausgeschossen, sein problem. selbst schuld, wenn er
    nicht rechnen kann.

    hat er (der BT) das ziel nicht erreicht, weniger wohnfläche, wie vertraglich
    vereinbart, könnte ich den käufer verstehen, dass er aufmuckt.
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wenn es um solche "Probleme" und Juristerei geht, frage ich meinen gesunden Menschenverstand schon lange nicht mehr, denn erfahrungsgemäß liege ich damit meist daneben.

    Nüchtern betrachtet, es gab wohl einen Plan x nach dem gebaut wurde, und nun gibt es anscheinend eine mehr oder weniger große Abweichung bei der Fläche. Wodurch diese verursacht wurde ist nicht bekannt.

    Wie die urspüngliche Fläche vereinbart wurde, evtl. als "ca. Angabe", ist auch nicht bekannt. Bekannt ist, dass vorsorglich eine Vereinbarung eingebaut, die beide unterschrieben haben. Es könnte ja sein, dass die Vereinbarung vorsieht, dass nach Fertigstellung die ursprüngliche "ca. Angabe" verifiziert und endgültig festgelegt wird, und der Preis entsprechend angepasst werden kann. Eine in meinen Augen gar nicht so dumme Lösung wenn man bedenkt, dass es Bauherren gibt die wegen ein paar Zentimetern einen Rechtsstreit vom Zaun brechen, und erst Recht wenn es dann noch an den eigenen Geldbeutel geht.

    Wenn ich nun unterstelle, dass so eine Vereinbarung von 2 geschäftsfähigen Menschen unterschrieben wurde, dann gehe ich auch davon aus, dass beide Seiten die Formulierungen kannten und verstanden haben, und auch die Folgen abschätzen konnten. Sonst würde man so einen Vertrag ja nicht unterschreiben.

    Auch wenn die genaue Formulierung nicht bekannt ist, es würde mich nicht wundern, wenn so eine Vertragsgestaltung rechtmäßig wäre. Ich sehe nicht wie hier eine Seite benachteiligt, geschweige denn über den Tisch gezogen wurde.
     
  12. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    da hat der VW- konzern wohl irgendetwas falsch gemacht, dass sie
    ihm nun an den karren fahren und er auf keine keine nachschlag der kunden pochen kann...:mega_lol:
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    So blöde das vielleicht klingt, der "Schaden" (für den Kunden) wäre erst noch festzustellen. Sicher ist bisher wohl nur, dass eine zugesicherte Produkteigenschaft nicht vorlag. Folglich hat der Kunde nicht das bekommen was er bestellt hatte. Bis hierher ist es noch ganz einfach, nennen wir es mal Juristerei für Rookies. Die wirklich spannende Frage wird sein, wie der Schaden zu bewerten ist, und ich befürchte, dass es genau um diesen Punkt noch Streit geben kann (bzw. wird). Deswegen wurde ja so schnell mit "nicht zulassungsfähig" hantiert, damit man von vornherein eine möglichst hohe Mauer aufbauen kann. Was aber, wenn sich nun herausstellen sollte, dass das Verhalten des Fahrzeugs zwar Mist ist, aber dieser Mist durch die Zulassungsanforderungen abgedeckt und daher auch nicht überprüft wird? Dann hätten doch diejenigen versagt, die für die Gesetze und Verordnungen zuständig sind, und wie wir wissen, kann man die sowieso für nichts belangen.

    Ich vermute, dass da noch viel mehr Spitzfindigkeiten auf die Tagesordnung gesetzt werden, denn es geht schließlich um viel Geld. Zudem sind die ganzen Autohersteller überall auf der Welt ziemlich ruhig geworden, die wissen wohl warum sie sich besser nicht dazu äußern.
     
  14. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ich wundere mich nur, dass hier der hersteller (sprich BT) angedackelt kommt,
    mit einer nachforderung, dass sein verkauftes produkt (sprich wohnfläche)
    über das ziel hinausgeschossen wäre und der käufer auf den vertraglich
    vereinbarten preis noch mal ein paar tausend euros nachlegen müsste.

    das ist doch lächerlich, oder nicht?

    als käufer, der nicht sein vertraglich versprochenes produkt (wohnfläche)
    bekommt, wäre ich als käufer zu recht angesäuert.
    aber wenn ich mehr bekomme??? weshalb nicht. selbst schuld, der verkäufer,
    wenn er nicht rechnen kann. zu grunde gehen wird der BT an dieser einen wohnung nicht.

    (wenn doch, geschieht es ihm recht.)
     
  15. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Sicherlich, aber wenn das so vereinbart wurde....sind doch 2 erwachsene Menschen die da ihre Unterschrift unter den Vertrag gesetzt haben.
     
  16. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    "Gesetzeslücken lassen sich durch beständigen Gebrauch beträchtlich erweitern." (Mark Twain)
     
  17. #57 ThomasMD, 02.12.2015
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Gut so! Zumal jeder glaubt, dass ausgerechnet sein Menschenverstand der Gesunde wäre. :)

    Habt Ihr mal auf den Beruf des TE geschaut?
    Sind das nicht die, die jeden Tag neue obskure Wetten auf Missernten, Naturkatastrophen oder Kriegsausbrüche abschließen?
    Jetzt hat er mal die Wette gegen den BU verloren...
     
  18. #58 Ralf Wortmann, 02.12.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Wenn ich den TE recht verstehe, macht der Verkäufer das nicht ohne Anspruchsgrundlage, sondern aufgrund einer entsprechenden Klausel im Kaufvertrag.
    Solche Vertragsklauseln sind, wenn sie richtig formuliert sind, grundsätzlich zulässig.
     
  19. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    das ist neuland für mich:

    ich kaufe eine wohnung und poker, dass die wohnfläche
    evtl. kleiner ausfällt und ich bekomme eine rückzahlung.
    oder die wohnfläche fällt größer aus, und ich muß
    nachschlag zahlen. ???

    wohlgemerkt, wir reden hier nicht mal, von einem hochhaus, einem EFH,
    sondern von einer wohnung???

    das ist doch ein witz., wie ein einarmiger bandit in der bahnofskneipe.
     
  20. #60 Ralf Wortmann, 02.12.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Nein, das gibt es durchaus. Sehe ich bei Vertragsberatungen ab und an, auch bei Eigentumswohnungen.

    Wer das als Käufer mitmachen möchte, sieht die Klausel ja und weiß, worauf er sich einlässt. Wenn ich aber hier lese, dass diese Klausel Größenveränderungen regelt, die erst ab 3 % losgehen, hätte ich dazu geraten, dass eine solche Klausel aus dem Vertrag gestrichen wird. Wenn die Pläne so und so viel m² ausweisen und danach entsteht - irgendwie durch Zufall - eine um mehr als 3 % größere Wohnung, da stimmt auch bei der Planung, der Bauausführung und/oder der Überwachung etwas nicht.

    Allermindestens sollten bei solchen Klauseln eine Deckelung und eine Begrenzung der erlaubten Flächenabweichungen nach unten und nach oben hinzugefügt werden, sonst ist das für den Käufer ein Sprung ins Dunkle.
     
Thema:

Wohnraumberechnung

Die Seite wird geladen...

Wohnraumberechnung - Ähnliche Themen

  1. Wohnraumberechnung für die soziale Wohnraumförderung?

    Wohnraumberechnung für die soziale Wohnraumförderung?: Guten Abend :winken Wir (Meine Frau, unser Sohn 3 3/4 und ich) spielen schon länger mit dem Gedanken zu bauen. Da nun die Zinsen so niedrig...