Zwang zur Übernahme von Abstandsflächen

Diskutiere Zwang zur Übernahme von Abstandsflächen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Vermutlich wird es später nicht mehr so sehr auffallen, weil es wirklich nur eine geringe Überschreitung ist und sich auf die gesamte Ditanz...

  1. ISYBAU

    ISYBAU

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    Vermutlich wird es später nicht mehr so sehr auffallen, weil es wirklich nur eine geringe Überschreitung ist und sich auf die gesamte Ditanz verliert. Aber weh tuts schon, wenn man diesen Baufehlern am Anfang schon beipflichten soll. Die Mindestabstandsflächen haben Ihre gute! Begründung und Symetrien, Parallelen und Baufluchten Ihre gute und wichtige Berechtigung.

    Leider sind bei uns Bauprofis die Bauprobleme so selbstverständlich bekannt, dass wir diese wie selbstverständlich hinnehmen und bei fast jedem Bauwerk einmal eine fünfe eine gerade sein lassen müssen, ... weil wir sonst wahnsinnig würden. Aber trotzdem ! wehret den Anfängen und manchmal denke ich mir, dass härteres Durchgreifen bei Fehlern doch ruhig zu einer Selektion unter den Baubeteiligten führen soll. Wäre so ein Fehler bei einer Architektur für ein renomiertes Industrieunternehmen passiert, dann wäre ohne Mitleid scharf geschossen worden.
     
  2. grobi

    grobi

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    @peterr:
    Na, Du bist ja ein richtiger Schlaumeier! Du hast recht, es ist ein Viereck und kein Dreieck. Die rechte Seite ist 75cm und die linke 4cm. Da mußt Du schon mal genau hingucken oder ordentlich reinzoomen. Es bleibt bei 4qm! Und den Rest deines Beitrags fand ich auch eher peinlich...

    ------------------------------------------------------------------------

    @alle anderen:
    Für Eure hilfreichen Kommentare möchte ich mich schon mal bedanken. Interessant, wie unterschiedlich es auch von Euch eingeschätzt wird. Von "würde mich immens stören" bis "Kirche im Dorf lassen".

    Wir werden wohl der Abstandsflächenübernahme gegen eine angemessene Entschädigung zustimmen. Die Frage ist noch, was ist angemessen. Wenn sie zu gering ausfällt, bleibt bei uns das Gefühl, abgespeist worden zu sein. Wenn sie zu hoch ist, stehen wir am Ende als Abzocker da. Und das Blöde ist, daß wir die Entschädigung von unserem Nachbarn einfordern müssen, (wie PeMu und Relinga richtig bemerkt haben). Den wollen wir aber ja eigentlich gar nicht bestrafen. Sondern unser Ärger richtet sich gegen dessen BU und die Bauleitung des Architekten.

    Wir und auch andere umliegende Nachbarn (allesamt Baulaien) haben nämlich schon beim Gießen der Bodenplatte gemerkt, daß sie schief zur Straßenkante ausgerichtet war. Wären wir nur damals schon auf die Idee gekommen, daß das so nicht beabsichtigt war, hätten wir das alles noch rechtzeitig verhindern können. Aber der BU und der Bauleiter wollen das alles nicht gesehen haben. :shades Das finde ich schon sehr merkwürdig. Es drängt sich ein wenig der Verdacht auf, daß sie nach der Devise "Augen zu und durch" vollendete Tatsachen schaffen wollten.

    Viele Grüße,
    Grobi
     
  3. #23 Gast3007, 29.08.2006
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Servus nochmal :winken ,

    wenn ich schon 2x zum Thema was geschrieben hab, dann geb ich wenigstens noch meine letzte Meinung dazu ab (mit der Skizze sieht man ja gut was Sache is) :D

    Also ich hätte jetzt mit der Sachlage kein Problem mehr. Klar hast etwas mehr Schatten auf dem Grundstück. Aber die Gartenfläche bleibt doch die selbe wie gehabt und den "Schattenteil" vom Grundstück bekommst jetzt immerhin "geschenkt" dazu, wenn er Dir ausbezahlt wird (siehe meine Meinung zur Zahlung weiter vorne). Dass das ganze über die Nachbarn laufen muss is ärgerlich aber nicht vermeidbar - doch wenn die den Betrag vom BU wieder bekommen, dann sind die auch zufrieden.
    Also ich (ganz persönliche Meinung) würde das Angebot vom BU bzw. den Nachbarn => qm-Preis + Kosten für RA-Beratung (+ evtl sogar noch ne Sonderleistung wobei ich da nicht so viel Wert drauf legen würde) <= annehmen und käme mir nicht abgespeist vor.

    Gruß Reilinga

    p.s. So wie das Nachbarhaus auf seinem Grundstück steht, wöllte ich es schon gar nicht gebaut bekommen ! Wenn da ne Garage zwischen die Grundstücke noch hin soll und es bündig zur Grundstücksgrenze sein soll, dann is die komplett schepp (bei Dach, Wand ..) - und wenn nicht, dann hast immer so ne doofe Restecke die nie nutzen kannst(wirst) :irre Daher glaube ich nicht an Absicht sondern eher an Blödheit :28:
     
  4. #24 Thomas B, 29.08.2006
    Thomas B

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    Und nun ich...

    Moin!

    Schon etwas dämlich vom BU. Soweit stimme ich hier zu. Aber mal ehrlich: Fehler passieren. Und wenn Ihre Möglichkeiten für die Zukunft (z.B. Einengung einer eigenen erweiternden Bebauung) eingeschränkt wären. Gut, das wäre dann nicht so toll. Aber: Sie wollen/müssen/werden wohl die nächsten Jahre mit diesem Nachbarn auskommen müssen. Lassen wir doch die Anwälte in Ihrer Kanzlei sitzen, trinken Sie mit dem Nachbarn ein Bierchen (oder zwei...oder drei), sacken Sie die EUR 1.000 ein (allerdings würde ich hier auf eine Bar-Entschädigung bestehen!) und machen sich mit der Kohle ein schönes Verwöhnwochenende oder fliegen damit nach Mallorca oder was weiß ich.

    Fazit: Hier lohnt es m.E. nicht ein Faß aufzumachen (höchstens eines um eine gute Nachbarschaft zu begießen).

    Wie sieht es eigentlich mit dem (auf der Skizze) rechten Nachbarn aus? Das dürfte doch die Giebelseite sein und auch hier rückt die Abstandsfläche in Richtung Nachbar.....

    Gruß

    Thomas
    (aus Franken!!!):winken
     
  5. #25 VolkerKugel (†), 29.08.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Und was sagt mir das Alles ...

    ... über die hochgelobte Baufreizügigkeit in Bayern?

    Da lobe ich mir aber doch die hessische Regelung, nach der der Bau von einer dazu befähigten Stelle (öbVI, Katasteramt) abgesteckt werden muss!
    Das wäre hier sicher auch billiger gewesen.
     
  6. grobi

    grobi

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    Daß mein Nachbarn absichtlich ein schiefes Haus bauen wollte, um vielleicht 4qm mehr Südgarten herauszuschinden, kann man sicher ausschließen. Das wäre wirklich absurd. Vom BU wurde versehentlich ein falscher Grenzstein angenommen. Soweit ist der Fall klar. Aber spätestens als die Bodenplatte fertig war, konnte man auch als Baulaie erkennen, daß sie schief lag. Und mir will nicht in den Kopf, daß das keiner der Verantwortlichen gesehen haben will. Vielleicht haben sie gedacht: "Bevor wir jetzt die Bodenplatte wieder rausreißen, bauen wir einfach mal weiter und hoffen, daß es so schnell keiner merkt." Die Bauherren konnten es nicht sehen, da sie ja im Urlaub weilten. Jetzt im Nachhinein ärgere ich mich :mauer , daß ich das nicht sofort als Baupfusch erkannt habe, sondern geglaubt habe, daß es sich nur um eine architektonische Besonderheit handelt. :irre Auch die umliegenden Nachbarn haben in die Grube geschaut und gesagt: "Komisch, die is ja schief", aber haben sich auch nichts weiter dabei gedacht.

    das ist ein guter Punkt! Ich kenne leider die Firsthöhe nicht, aber ich fürchte, auch hier wird es recht eng. Der Ostnachbar hat jedoch ein schönes großes Grundstück. Den stört's wahrscheinlich nicht so.

    Frage: Wie läuft eigentlich üblicherweise ein Schurgerüstvermessung ohne öbVI ab? Wird dem BU lediglich ein Katasteramtsplan in die Hand gedrückt und gesagt: "So, nun such dir mal die richtigen Grenzsteine im Gebüsch"? Ist es gängige Praxis, daß die Bauleitung (oder der Bauherr) nicht dabei sein muß?

    Viele Grüße,
    Grobi
     
  7. #27 Thomas B, 30.08.2006
    Thomas B

    Thomas B

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    In Bayern...

    ...braucht es hierfür in der Tat keinen Vermesser (ist z.B. in Baden-Württemberg Pflicht, wo sogar für den Bauantrag ein Vermesser anrücken muß, während im Freistaate der Architekt den Lageplan selber machen kann).

    Sinnvoll ist in jedem Falle ein sogenannter "Einmeßplan". Ich erstelle den immer in 1:100 mit Bezügen zu den Grundstücksgrenzen.

    Aber der muß natürlich nicht sein.

    Gute Frage, wer nun schuld ist. Ich würde mal meinen wollen, der der es verzapft hat. Der Bauherr muß nicht zugegen sein, wenn so was gemacht wird (klar sehen 4 Augen mehr als zwei..., wobei, hier hätte wohl sogar ein Auge gereicht).

    Hier liegt schlichtweg ein -bedauerlicher- Fehler Ihre BU vor. Und derArchitekt/Bauleiter hat's wohl auch nicht gemerkt.

    Grüßla

    Thomas
     
  8. #28 Baufuchs, 30.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei uns

    läuft es so ab:
    Zum Bauantrag gehört ein Lageplan mit eingezeichnetem, auf die Grenzen vermaßtem Neubau einschliesslich der ermittelten Abstandsflächen.
    Im weiteren sind die Geländehöhen/Höhen des geplanten und er schon vorhandenen Gebäude eingetragen.
    Diesen Lageplan lassen wir grundsätzlich von einem öbVI erstellen. Da dieser um die notwendigen Höhen aufzunehmen ohnehin "ins Gelände" muss, prüft er gleichzeitig die Grenzsteine.

    Nach diesem Lageplan wird abgesteckt. In Fällen wie dem Ihren, wo zwei Grenzsteine lt. Plan nah beieinander liegen werden zur Sicherheit auf jeden Fall beide Grenzsteine freigelegt, um nicht den Falschen zu erwischen.

    Der Bauherr muss nicht dabei sein, im Regelfall ist er jedoch anwesend..
     
Thema: Zwang zur Übernahme von Abstandsflächen
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