Zwei Abgasrohre in einem Schornstein erlaubt?

Diskutiere Zwei Abgasrohre in einem Schornstein erlaubt? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Mahlzeit! In unserem Sanierungsobjekt (Tach auch!) werkelt zur Zeit im Keller noch ein alter Dauerbrandofen aus DDR-Produktion. Dieser soll...

  1. #1 VollNormal, 11.12.2021
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    Mahlzeit!

    In unserem Sanierungsobjekt (Tach auch!) werkelt zur Zeit im Keller noch ein alter Dauerbrandofen aus DDR-Produktion. Dieser soll kurzfristig durch einen Gas-WE abgelöst werden, nicht zuletzt, damit wir die Bude auch in unserer Abwesenheit frostfrei halten können. (Wobei das "kurz" in kurzfristig aktuell ja leider im Wesentlichen von der Verfügbarkeit der erforderlichen Handwerker vor Ort abhängig ist ...) Für die laufende Heizperiode will der BSM den Betrieb zumindest noch dulden.

    Der Dauerbrenner schnorchelt seine Abgase in ein 150er (oder 160er?) Edelstahlrohr, das wiederum in einen gemauerten Schornstein mit einem inneren Querschnitt von ca. 40x40 cm2 eingezogen ist. (Ich habe leider versäumt, da mal ein Kilometermaß dranzuhalten, die nächste Gelegenheit dafür kommt erst zum Jahreswechsel.) Der Schorni meinte, dass dieses Rohr wegen fehlender Dichtungen nicht geeignet sei, die Abgase des Gas-WE abzuleiten. Ist kein Beinbruch, können wir dieses Rohr doch für eine Einzelfeuerstätte in einem darüber liegenden Raum nutzen.

    Das neu einzubauende Abgasrohr für den geplanten Gas-WE wollten wir in einem anderen, momentan ungenutzten Schornstein unterbringen. Bei den Überlegungen zur künftigen Kellernutzung zeigte sich aber, dass wir uns damit ziemlich viele Optionen verbauen würden und der am wenigsten störende Aufstellort tatsächlich neben dem zuerst genannten Schornstein wäre. Deshalb jetzt endlich die (in der Überschrift schon vorweg genommene) Frage:

    Ist es erlaubt, in einem gemauerten Schornstein innerhalb desselben Zuges zwei Abgasrohre für unterschiedliche Wärmeerzeuger (hier: Festbrennstoffe und Gas) zu führen und gleichzeitig zu betreiben? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen und gibt es dann besondere Anforderungen an die Ausführung der Abgasrohre?
     
  2. #2 Gast 85175, 11.12.2021
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    Zwei Rauchrohre im selben Kamin gehen nicht.

    Ein doppelbelegtes Rauchrohr geht, sofern beide angeschlossenen Wärmeerzeuger entweder mit Gebläse oder ohne Gebläse arbeiten UND beide Wärmeerzeuger und das Rauchrohr dafür zugelassen sind.

    In Kombination mit Gas-Brennwert bleibt dir dann wohl nur noch ein Einzelraumofen mit Gebläse (den Sound muß man auch mögen) und dann brauchst nur noch drei Zulassungen. Viel Glück beim puzzeln…
     
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  3. #3 VollNormal, 11.12.2021
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    Schade, das heißt dann noch weiter über die Aufstellung hirnen. Wie weit kann ich denn das Abgasrohr des Gasofens waagerecht verziehen, bevor ich das in den Schornstein führe? Bzw. muss ich das überhaupt über Dach führen? Von (älteren) ETW-Thermen kenne ich das auch so, dass die ihr Abgas einfach nur seitlich durch die Außenwand pusten.
     
  4. #4 JohnBirlo, 12.12.2021
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    Lad mal den Schornsteinfeger zu dir ein und lass dich beraten. Gibt da auch lokale Besonderheiten und einen gewissen Spielraum hat der Schorni auch.

    Vielleicht gibts ja auch Möglichkeiten, die du noch nicht siehst (z.B. an der Fassade hoch) und hier auch noch nicht erwähnt hast
     
  5. #5 VollNormal, 12.12.2021
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    Welche Vorschriften sind denn da (Mecklenburg) zu beachten?

    Damit ich mir nicht irgendwelche bekloppten Ideen ausdenke, die mir der Schornsteinfeger sofort um die Ohren haut.

    Abgasrohr aussen an der Fassade wäre die letzte Notlösung, wenn sonst gar nichts geht.
     
  6. #6 Gast 85175, 12.12.2021
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    Ich meine es gelten bei Gas-Brennwert die Feuerungsverordnungen der Länder + Zulassung des Rohrsystems + Zulassung (Datenblatt) des Kessels, da der Mindestförderdruck des Kaminzugs + DIN 13384-1:2019 zur Berechnung des Kaminzugs + DIN V 18160:2006 + ca. ein Dutzend flankierender Normen.

    ABER, den Schornsteinfegern geht das meiner Erfahrung nach oft gepflegt am Allerwertesten vorbei. Und jetzt kann man sich überlegen ob man sich es als Bauherr nicht lieber doch antun will und den Herren zur Beratung zu bitten, den Stundenlohn zu zahlen und dann einfach nur Ruhe zu haben, oder ob man da selbst was plant, das dann durchboxt und von dem Tag an den Feind alle Jahre mal im Haus hat… mir wurden hier in BaWü schon über 5m horizontal einfach nur abgenommen, ich hab aber auch schon bei 50cm fastgar zum Anwalt gemusst… Mancher Schorni will schon bei Gebäudeklasse 1 eine Brandschutzverkleidung sehen sobald man den „Aufstellraum“ verlässt, andere fluchen prinzipiell immer wenn sie sowas vorfinden, weil die meinen sie wollen das Rohr lieber in ganzer Länge kontrollieren können. Auf Hoher See und vor dem Schornsteinfeger ist man halt in Gottes Hand…

    Wie auch immer, 2% Gefälle in Richtung Kessel, damit das Kondensat ablaufen kann, ist unter allen Umständen das absolute Minimum.

    Es gibt da ne aktuelle Änderung in der Normung/Baurecht bei den Kaminen, hab’s irgendwo großen im ToDo-Stapel… Ich meine gerade es muss jetzt neuerdings erstaunlich weit über dem Dach/Firstlinie liegen, müßte mich aber erst einlesen was da für den Bestandsschutz gilt…

    Dass Bochum in Afrika liegt vermute ich ja schon lange…
     
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  7. #7 VollNormal, 13.12.2021
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    Feuerungsverordnung war das richtige Stichwort. Da habe ich jetzt erstmal eine schöne Bettlektüre (Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern).

    Was ich schon mal gefunden habe, ist, dass zwar grundsätzlich jede Abgasleitung in einem eigenen Schornstein geführt werden muss, es von dieser Vorschrift aber auch Ausnahmen gibt.

    Im Moment befinde ich mich noch ganz am Anfang der Planung. Und dazu gehört für mich auch, abzuklopfen, welche Möglichkeiten ich nach geltendem Recht habe, um daraus entsprechend Varianten entwickeln zu können. Vor der Festlegung auf eine Variante wird selbstverständlich der Schorni hinzugezogen, ob er die Umsetzung dann mitgehen kann. Vielleicht hat der ja sogar noch einen viel besseren Vorschlag, den ich selber gar nicht auf dem Schirm hatte. Nur ist es bis da rüber immer gleich ein Tagesritt, da will ich so gut wie möglich vorbereitet sein. Mein Eindruck von dem BSM nach unserer gemeinsamen Objektbegehung im Oktober (für die er sich viel Zeit genommen hat) ist der, dass der Mann sich nicht als sturer Paragraphenreiter am Buchstaben des Gesetzes festbeißt, sondern ihm vorrangig der Sinn der Vorschrift, nämlich der Schutz von Leib und Leben, wichtig ist.

    Übrigens liegt Mecklenburg-Vorpommern wohl auch in Afrika - in §9 (2) der FeuerAnlVMV (Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern) steht nachzulesen, unter welchen Voraussetzungen die Gastherme ihre Abgase durch die Außenwand ableiten darf.
     
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Zwei Abgasrohre in einem Schornstein erlaubt?

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