EnEV-Bußgeld bei Malerarbeiten?

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  1. TommyG

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    Hallo Bauexperten,

    es geht um den Fassadensanstrich eines vermieteten unsanierten Altbaus BJ 1976 (MFWH mit 6 Wohneinheiten).

    Ein naher Verwandter (Eigentümer) überlegt sich aus Altersgründen von dem Objekt (Provinz) zu trennen. Sein Makler hat ihm geraten nochmal aufzuhübschen:

    Putz ausbessern und Fassade komplett streichen.

    Kostenvoranschlag Maler:

    Der Maler hätte ihm dann gesagt, das er dass er den Auftrag nur komplett mit Vollwärmeschutz oder garnicht annimmt.

    Angeblich Verstoß gegen EnEV, es drohe ein hohes Bußgeld sowohl für Maler als auch Eigentümer.

    Frage:

    Stimmt das in dem Fall 100%ig oder will der Maler dem alten Herrn nur ein paar Taler mehr abnehmen?

    Aus welcher Stelle in der EnEV geht das eindeutig hervor?

    Danke im Vorab!

    LG
     
  2. #2 Andybaut, 16.12.2016
    Andybaut

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    einen solchen Blödsinn habe ich bislang noch nie gehört.
    Der alte Herr soll sich gleich einen anderen Maler suchen.
    Aus der ENEV geht so ein Unsinn nirgends hervor,
    daher kann ich auch keine Stelle zitieren.

    Solchen Leuten sollte man sprichwörtlich das Handwerk legen.

    Alternativ würde ich ihn ein Angebot machen und ihn dann abblitzen lassen.
    Dann musste er wenigstens ein paar Stunden für seine Unverschämtheit investieren.

    Das sollte deinem Verwandten ein hübsches Abendessen für dich wert sein :-)
     
  3. #3 msfox30, 16.12.2016
    msfox30

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    So ein Blödsinn scheint das gar nicht zu sein.
    Aus Verwandtenkreis weiß ich, dass die Fassade auch nicht gemalert werden darf, ohne das die neue ENEV eingehalten wird. Und an der Fassade ist schon Dämmung dran - ca. 15 Jahre alt! Es macht einfach kein Maler...
     
  4. am1003

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    Soweit ich mich mal belesen hatte, wäre ein Wärmeschutz nur mitzumachen, wenn die Fassade großflächig bearbeitet wird, also kompletter Aufbau. Ausbesserungsarbeiten fallen nicht darunter.

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  5. #5 jodler2014, 16.12.2016
    jodler2014

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    Dann nimmt man eben Farbe die dämmend wirkt...

    Ist doch ganz einfach !:think
     
  6. #6 Andybaut, 17.12.2016
    Andybaut

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    ich bleib dabei, das ist völliger Blödsinn.

    Hier nun die in etwa passende Passage der ENEV 2014:

    Abschnitt 3
    Bestehende Gebäude und Anlagen

    § 9
    Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
    (1) Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen von Gebäuden Änderungen im Sinne der
    Anlage 3 Nummer 1 bis 6 ausgeführt werden, sind die Änderungen so auszuführen, dass die
    Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in
    Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten.


    Mit diesem Teil der ENEV kommt nun der Maler und erschreckt und verunsichert die Leute.
    So nach dem Motto: Ihr macht ja eine Änderung.

    Nun vergisst der schlaue Maler aber versehentlich die folgende Anlage der ENEV zu erwähnen

    Anlage 3 (zu den §§ 8 und 9)
    Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude;
    Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
    1 Außenwände
    64
    Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Außenwände ersetzt oder erstmals eingebaut
    werden, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 1 einzuhalten. Dies ist auch
    auf Außenwände anzuwenden, die in der Weise erneuert werden, dass bei einer bestehenden
    Wand
    a) auf der Außenseite Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen
    oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden oder
    b) der Außenputz erneuert wird


    hier steht nichts von streichen oder Ausbesserungsarbeiten.
    Die erhöhten Anforderungen ergeben sich nur durch eine neuen Putz,
    eine Wandverkleidung oder einen groflächigen Ersatz der Wände.

    Halte dem unverschämten Maler die Passage vor die Nase und schicke ihn zum Teufel.
    Sowas ist üble Abzocke von armen alten Leuten, sonst nichts.
     
  7. #7 Gast56083, 17.12.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Es geht noch weiter...
    Selbst neuer Putz auf alten Putz ( z.b als Ausgleich für alten Strukturputz) unterliegt nicht der Enev.
    Das Zauberwort hier ist "erneuern" das bedingt, dass der alte entfernt wird. Also Maler in die Wüste schicken.
     
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