Risse im Innenputz - Gewährleistung?

Diskutiere Risse im Innenputz - Gewährleistung? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; und gucken ob die Untergrundhaftung auch am Rissbereich vorhanden ist!

  1. Robby

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    und gucken ob die Untergrundhaftung auch am Rissbereich vorhanden ist!
     
  2. #22 Frankudo, 15.05.2008
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    Also, die Putz-Stärke beträgt 2-3 mm, ist aber ein Putz der Firma "BPB Placo", auf den (25kg-)Säcken steht "Surfenduit de Finition" und "Enduit de finition pour surfaces intérieures". Es stand auch auf einem Bild ein 25kg-Sack Knauf Rotband Haftputzgips, aber ich denke der ist nur zur Ausbesserung verwendet worden. Von dem o.g. Sack war eine ganze Palette zu sehen. Die Untergrundhaftung ist im Rissbereich gegeben (ich versuceh auch noch zwei Fotos einzustellen). Was sagt mir dieses nun? DÜnnputz korrekt, putzbedingter Riss statt putzgrundbedingter Riss?
     
  3. Robby

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    ist ein Riss in der Mauerwerkfuge sichtbar, nach dem öffnen? mal die Dünnbettmörtelfuge aufmachen ist hinter dem "zugeschmierten" die Fuge hohl?
     
  4. #24 Frankudo, 17.05.2008
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    Ja, also zumindest da wo ich aufgemacht habe ist ein Riss in der Mauerfuge. Ob die ganze Fuge hohl ist oder in der ganzen Fuge Mörtel dazwischen ist kann ich so nicht sehen. Wie tief muss ich dazu denn aufmeisseln?
     
  5. Robby

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    Na das ist doch schonmal ein Anfang...

    Putzgrundbedingter Riss...
     
  6. #26 Frankudo, 18.05.2008
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    Zusammenfassung

    Also das würde heissen -
    1.) Erstens: Putzgrundbedingter Riss = gestörter Haftverbund der Steinfuge => Mangel => Ich habe gute Chancen für eine Nachbesserung, kann erstmal so argumentieren, und wenn sich da keiner drauf einlässt einen Sachverständigen hinzuziehen, denn die Chancen stehen gut für mich. Sehe ich das bis hierhin erstmal so richtig?:confused:
    2.) Zweitens: Es scheint sich nicht um putzbedingte Risse zu handeln, auch wenn die Putzschicht nur max. 3 mm dick (= Dünnputz) ist, der verwendete französische Putz (nicht Rotband) scheint ok zu sein. Habe ich das auch richtig wiedergegeben?:confused:
     
  7. #27 Frankudo, 18.05.2008
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    P.S.: Hab' jetzt auch zwei Bilder (Putz geöffnet und Riss-Untergrund) hochgeladen. Musste ich nur wg. der Vorgaben um 90 Grad gegen den Uhrzeigersinn drehen.:deal
     
  8. Robby

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    Mhhh die Dünnbettmörtelfuge sieht mir recht "leer" aus....

    Der Mangel ist der Riss!

    Woher dieser kommt und die Ursache festzustellen und abzustellen liegt beim AN! Wenn die Abnahme schon erfolgt ist solltet ihr den Grund zumindest substantiert beschreiben können.

    Kann man das Bild mal Frontal auf die Fuge haben?
     
  9. #29 Frankudo, 18.05.2008
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    Hallo, habe ein anderes Bild hochgeladen, frontal (wieder 90 Grad gedreht).
    Genau das ist es ja: Die Abnahme ist schon erfolgt, und ich versuche den Grund für die Mängelrüge möglichst substantiiert zu beschreiben. Hoffe das gelingt mir noch ...
     
  10. Robby

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    Du mußt das auch etwas größer aufmachen und mal etwas in die Fuge stecken... und vor allem FRONTAL fotografieren.

    Bloß das interessante wird sein ihr sagt:" Mangel = Putzgrundbedingte Risse = Beheben"

    Er:" Haarrisse aus Setzungen = sind zu tolerieren.."


    und dann?
     
  11. #31 Frankudo, 19.05.2008
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    Hi, hab' zwei neue Bilder eingestellt (385 und 386), so frontal wie es ging im Makro-Mode, weiter aufgekloppt, in einem steckt ein Schraubenzieher in der Fuge. Reicht das so?
    Also warum ich mich hier so kundig mache ist ja genau wegen dieser erwarteten Antwort. Ich möchte eben soweit selbst davon überzeugt sein, dass es sich um "Putzgrundbedingte Risse" (und nicht um "Haarrisse aus Setzungen") handelt, die einen zu behebenden Mangel darstellen (also nicht toleriert zu werden brauchen), dass ich bei dieser Antwort des Bauträgers sage, ok, dann bestellen wir einen Sachverständigen/Gutachter und lassen das prüfen. Und wenn er sich darauf auch nicht einlässt, dann reiche ich Klage ein, und das Gericht bestellt einen Sachverständigen/Gutachter.
    Einen anderen Weg sehe ich nicht, außer dass ich alles schlucke was mir gesagt wird, weil der Bauträger sowieso am längeren Hebel sitzt. Will ich das? Nicht, wenn ich selbst davon überzeugt bin, im Recht zu sein. Und daran arbeite ich hier, mit deiner Hilfe.
     
  12. Robby

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    Um ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten brauchts erstmal gut formulierte Beweisfragen!, denn NUR DIE beantwortet der Gerichts SV. Alleine hierfür brauchts in der Regel ein eigenes Gutachten um die zu formulieren oder bei der Formulierung mit dem Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten. (Hier ist das nicht ganz so komplex)

    Bei solchen Schadenbildern reicht jedoch auch schonmal ein gemeinsamer Termin mit einem Sachverständigen UND dem Auftragnehmer aus...

    übrigens die Bilder machen einen jetzt schon ein wenig schlauer... die Fuge ist recht leer denke ich?
     
  13. #33 Frankudo, 19.05.2008
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    Ja, zumindest an dieser Stelle ist die Fuge ziemlich leer. Ich sehe nicht dass da was dazwischen war/ist. Höchstens war was vorne davor. Was sagt mir das?
    Also, ich hoffe dann mal dass aufgrund der Schadenbilder (und dieser Recherche) ein gemeinsamer Termin mit einem Sachverständigen UND dem Auftragnehmer ausreichen wird. Wie komme ich an einen Sachverständigen, der auch neutral ist?
     
  14. Robby

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    Na ein Kollege der HWK .... für das Maurer- Betonbauerhandwerk der Handwerkskammer kann das schon... ;)
     
  15. #35 Frankudo, 20.05.2008
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    Hab' jetzt nochmal den anderen Riss weiter aufgemacht. Dieser ist an der Trennwand zur anderen Doppelhaushälfte (also Außenwand), während der vorherige an einer Innenwand war. Bei dieser Außenwand finde ich gar keine Fuge - also wenn da eine ist, dann ist sie jedenfalls gut zu.
    Also ein anderes Erscheinungsbild als bisher; also auch kein putzgrundbedingter Riss, nehme ich an. Dieser Riss ist auch viel schmaler/feiner als der andere. Vielleicht doch ein Trocknungs-oder Setzriss?
    Muss man so etwas dann hinnehmen, wenn es im Kaufvertrag explizit heißt: "Eine Gewährleistung des Verkäufers ist weiterhin ausgeschlossen für - Risse im und am Gebäude, die statisch keine Bedeutung haben, ..."?

    Ich denke ich werde
    1. erstmal den BT auffordern, nachzubessern;:motz
    2. was er wohl ablehnen wird mit Hinweis auf den Kaufvertrag;:deal
    3. worauf ich entgegne, dass es sich bei diesen Rissen (zumindest bei einigen) doch um reklamierbare Risse handelt;:konfusius
    4. was er wohl abstreiten wird;:frust
    5. worauf ich einen Privatgutachter einschalte, der mich hoffentlich bestätigen kann, und den BT auch zur Erstattung der Kosten für den Gutachter anhalte;:biggthumpup:
    6. was er vielleicht ablehnt, so dass ich dann klage.:boxing
     
  16. Robby

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    Also so eine Vertragskonstellation ist schonmal mehr als lustig...

    "Der AG hat den Anspruch auf ein Gewerk frei von Sach- und Rechtsmängeln"

    Im weiteren kann der AG ein Gewerk verlangen das "Üblich" ist also vergleichbar mit anderen zu dieser Zeit erstellten Objekten.

    Statisch wäre auch unbedenklich einen Riss von 20 cm breite in die Außenwand zu donnern! Und nu?

    Setzriss... Hier ist doch die Frage was sich setzen muß...? Das Haus weil es erschöpft ist? Dann sollte man mal im Möbelgeschäft Stühle für Häuser suchen.

    Bei den hier vorzufindenen Rissen könnte natürlich auch "Deckendurchbiegung" , hygrisches Schwinden und nicht ausreichende Mörtelfuge zusammenkommen...
     
  17. #37 Frankudo, 20.05.2008
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    OK. Ich verlange also erstmal die Ausbesserung ALLER Risse und lasse mich auf nichts ein. Das wird dann vermutlich darauf hinauslaufen, dass ich einen Privatgutachter (guess who?) einschalten werde. Und dann wahrscheinlich klagen muss.
     
  18. Robby

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    Bei dem Gewährleistungsausschluss (und auch so) wirds noch einen Bau-RA brauchen.. aber keinen mit Interessengebiet Bau...
     
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