Wasserschaden durch Kondenswasser

Diskutiere Wasserschaden durch Kondenswasser im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ja, mache ich! ...

  1. #21 xiuscha, 09.02.2009
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    Ja, mache ich! ...
     
  2. #22 xiuscha, 12.02.2009
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    Hier sind endlich die Fotos von der Strang- bzw. Abwasserentlüftung. Das eine Bild zeigt das Entlüftungsrohr, nachdem es schließlich durch das Dach nach draußen geführt worden war.
     
  3. sepp

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    der schimmelbefall an der einschubtreppe kommt eher von einem nicht funktionierenden luftdichten / ungedämmten einbau. d.h. eure raumluft kondensiert am kalten holzrahmen.
    ich denke hier spielen mehrere faktoren eine rolle.
     
  4. #24 xiuscha, 12.02.2009
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    Warum soll die Feuchtigkeit an der Treppe nicht von der Oberseite her kommen können?
     
  5. sepp

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    wenns von oben käme müsste der rahmen eine andere durchfeuchtung zeigen.
    das ist jetzt spekulativ, da ich die einbausituation nicht kenne.
    frage - sind das eiskristalle an der unterspannbahn auf dem rechten bild?
    und ist der bereich am entlüftungsrohr bereits wieder aufgetaut?
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 13.02.2009
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    Was ist das für eine Unterspannbahn? Auf den Bildern wirkt die sehr dunkel. Fototeffekt oder auch tatsächlich so?
     
  7. #27 xiuscha, 13.02.2009
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    Ob das Eiskristalle sind, kann ich nicht sicher sagen, dass aber oberhalb des Entlüftungsrohres eben nichts zu erkennen ist, könnte ich mir selbst so erklären, dass die Luft hier noch warm ist und den Taupunkt noch nicht unterschreitet, auch nicht an der Unterspannbahn, weil hier ständig Warmluft nachströmt..

    Oder?

    Typ der Unterspannbahn muss ich nachschauen....
     
  8. #28 xiuscha, 13.02.2009
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    Unterspannbahn: "Delta Vent S"
     
  9. #29 xiuscha, 15.02.2009
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    Nochmal zur Einschubtreppe: Die ist doch an der Unterseite gedämmt, so dass Feuchtigkeit von oben runtertropfen kann und dadurch das Holz feucht wird und dann anschließend schimmelt....?
     
  10. #30 pauline10, 22.02.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Es sollte doch recht einfach möglich sein, die Entlüftungsleitung noch einmal im Dach enden zu lassen und den Einfluß zu beobachten. Damit hat man zumindest selbst Gewissheit was Sache ist.

    Darüber hinaus braucht man eine fachkundigen(!!) Sachverständigen, der das beurteilt und dem eigenen Anwalt die richtigen(!!) Fragen für das Gericht formuliert.

    Der vom Gericht bestellte Sachverständige beantwortet nur die ihm aufgetragenen Fragen!!!! Sonst nichts!!!

    Sind die Fragen falsch, ist er gezwungen, unzutreffende Aussagen zu machen. Das ist aber der Fehler des Klägers!!!

    Also kommt in die Puschen.

    pauline
     
  11. #31 pauline10, 22.02.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Der neue Sachverständige sollte in der Lage sein, kontinuierliche Messungen im Dachraum, vor und nach dem Rückbau, zu dokumentieren.
    Hat er die Ausrüstung nicht, sondern nur seinen Eindruck, kann man den auch in die Tonne treten.

    In zwei Wochen können die Sachen dokumentiert sein. Vor allem in der kalten Jahreszeit sollte der Einfluß gut zu beobachten sein. Also ab in die Puschen, ehe es zu spät ist.

    pauline
     
  12. #32 pauline10, 22.02.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Man muß vermutlich "Sachverständiger" sein um im Winter die weißen Schwaden auf der Straße aus den Abwasserknälen nicht zu sehen. Das ist 100% Feuchtigkeit. Warum soll die nicht auch aus den Entlüftungsrohren der Häuser austreten und im Dachraum kondensieren??

    "Sachverständige" gibt es. :respekt

    Ich bin gerade von den "Sachverständigen" des angeblich unabhängigen Gutachterausschußes aus Südhessen um 10.000 erleichtert worden. Die machen sich einen faulen Lenz, berücksichtigen wesentliche Aspekte nicht, und erklären kühn, "den §... kenne ich nicht auswendig." Anwenden hätten sie ihn sollen!!!

    Eben nur als Pfeifentabak zu gebrauchen. Aber mit Prof.-Titel. Allerdings ohne Dr.

    pauline
     
  13. #33 xiuscha, 26.02.2009
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    Danke, Pauline, ich habe den RA angeschrieben und den Vorschlag gemacht, angesichts der Dauer bis zum Anberaumen eines Ortstermins allerdings wird ein solcher Versuch wohl in diesem Winter nichts mehr werden...
    Aber so ein Verfahren läuft ja auch nicht nur ein paar Monate...
     
  14. #34 xiuscha, 14.05.2009
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    Hallo!

    Inzwischen wurde gegen den Sachverständigen beim Gericht ein Antrag auf Ablehnung gestellt, weil der SV zum einen Fragen beantwortet, die ihm nicht gestellt worden sind, zum anderen von falschen oder spekulativen Sachverhalten ausgeht, Schäden, die er zwar erkannt hat bzw. die ihm gezeigt wurden, in seiner Ermittlung der Schadensbeseitigungskosten nicht berücksichtigt und weil er Schäden, die er als solche erkannt hat, widersprüchlich bewertet. Dieser Antrag wurde vom Gericht abgelehnt.

    z. B.: Beweisfrage: Ist die von der Klägerin gelieferte Hebeanlage mangelhaft, weil sie nicht ordnungsmäßig ein- und ausschaltet? Schaltet sich die Anlage insbesondere bei Trockenheit nicht aus? Führt dieser Fehler dazu, dass die Anlage viel zu stark beansprucht wird und ihre Lebensdauer sehr viel kürzer sein wird als die einer fehlerfrei funktionierenden Anlage?
    Sachverständiger: Stellt fest: "Die Hebeanlage [..] schaltete sich nicht automatisch ab. Der Kläger hat die Pumpe gelöst und geringfügig höher angebracht. Die Pumpe arbeitete danach einwandfrei. Da er kein passendes Werkzeug dabei hatte, wurde die Pumpe wieder in der vorherigen Höhe befestigt. Nach dem Einfüllen von Wasser arbeitete die Pumpe, schaltete jedoch nicht ab, weil eine Restmenge Wasser im Schacht verblieb und dadurch der untere Kontaktgeber angesprochen wurde, weiter zu pumpen."
    Stellungnahme: "Die Pumpe arbeitet mangelhaft, weil sie nicht selbsttätig ausschaltet." Außerdem: "Schacht und Pumpe müpssen gereinigt werden, die Pumpe ist dann auszubauen, der untere Kontaktgeber ist dann höher anzuordnen. [..] Es handelt sich deshalb nicht um einen Schaden oder Mangel der Pumpe, sondern um eine nicht fachgerecht ausgeführte Positionierung des Kontaktgebers. [..] Langfristig könnte die Pumpe einen Schaden erleiden durch Überhitzung. Bei der Justierung des Kontaktgebers sollte die Pumpe einer Sichtkontrolle unterzogen werden".

    Für die Arbeiten an der Hebeanlage (Reinigung, Änderung Kontaktgeber) wird ein Pauschalbetrag von 100 € angenommen.

    Ist das eine normale Arbeit eines SV? Die letzte Beweisfrage wurde nicht beantwortet, insbesondere nicht in der Kostenermittlung, die ebenfalls gefordert war.


    Darf ein vom Gericht bestellter SV tatsächlich keine anderen Fragen beantworten, als die, die ihm gestellt wurden?

    Der Richer begründet die Ablehnung u. a. damit, dass der SV durchaus auf die Frage, welche Mängelbeseitigungsarbeiten erforderlich seien, antworten darf, welche Ursachen aus seiner Sicht in Frage kommen. Die Ursache war bis zu diesem Moment aber unstreitig, die Gegenpartei stand als Verursacher fest. Erst nach der Aussage des SV behauptet die andere Partei, dass die Ursache ja unklar sei. Ist das korrekt?
     
  15. #35 pauline10, 05.06.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Also die Gegenpartei darf alles behaupten.

    Aber ein vom Gericht bestellter SV darf nur die ihm aufgegebenen Fragen beantworten. NIcht mehr und auch nicht weniger.
    (Der Richter ist wohl auch etwas kautzig mit seinen Vorstellungen.)

    Deshalb braucht man einen eigenen SV der für den eigenen Anwalt die richtigen Fragen formuliert. Diese Fragen muß der eigene Anwalt dann dem Gericht für den gerichtlich bestellten SV vortragen.

    Aber seit ich mit 4 SV zu tun habe, die auch mit Prof.-Titel (aber ohne Dr., früher also ein Baurat an einer Ingenieurschule) keine Ahnung haben, und mich jetzt mit mindestens 3 Anwälten auseinandersetze, merke ich, am besten macht man es selbst und verdonnert die Anwälte und SV zum Kuchen backen.
    Aber das können die ja auch nicht.

    pauline
     
  16. ISYBAU

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Thema: Wasserschaden durch Kondenswasser
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