Architekt macht unvollständige Arbeit

Diskutiere Architekt macht unvollständige Arbeit im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ich sehe hier NICHTS, bei dem der Kollege nachbessern müsste. Ich bezog mich auf die fehlenden Maße (Wand zw. Wohnen u. HWR), die Raumlichtmaße...

  1. #21 Thomas B, 13.01.2009
    Thomas B

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    Ich bezog mich auf die fehlenden Maße (Wand zw. Wohnen u. HWR), die Raumlichtmaße sind nicht nachvollziehbar. Das gehört schon in einen Plan, auch einen Bauantrag. Ich will doch wissen wie breit mein Zimmer ist. Daher: Nachbessern.

    Verstehe ich jetzt nicht so ganz....

    Thomas
     
  2. #22 DerSuchende, 13.01.2009
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    @Thomas
    Alle BU`s u. BH`s sollten genau wissen, was sie sich (bei nicht beauftragung) damit ANTUN:mauer.
    Der BH denkt oft, die Guten, würden es so machen: um sonst! und Die weniger guten, brauchen sowat nicht!

    MfG
     
  3. #23 Baufuchs, 13.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja,

    Arcon Plänchen eben.

    Daneben gegangen ist die Vermaßung, weil:

    Car-Port und Haus nicht als 2 getrennte Gebäude angelegt und dann "automatische Außenvermaßung" verwendet.

    Wenn der wüsste wie es geht, hätte er die Probleme mit 4 Mausklicks gelöst. (bzw. gar nicht erst entstehen lassen)

    Im übrigen wie die Vorschreiber:

    Baueingabeplan ist keine Ausführungszeichnung.
     
  4. Baumal

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    die treppe kommt mir irgendwie bekannt vor..:shades
     
  5. #25 MoRüBe, 13.01.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

  6. #26 Shai Hulud, 13.01.2009
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    Eine ordentliche Ausschreibung hat also auch nicht stattgefunden. Den Auftrag bekommt also derjenige BU, der im Angebot an meisten vergißt und damit am billigsten anbietet. Bei vernünftigen BUs landet eure Anfrage eh ungelesen in der Rundablage.

    Glaubt übrigens nicht, daß die Bauunternehmen die baubegleitende Planung für lau machen. Die Kosten sind per Preisaufschlag schon mit im Angebot berücksichtigt.

    Zum Nachdenken (!)
     
  7. #27 VolkerKugel (†), 13.01.2009
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Ich glaub´s nicht ...

    ... und da meckerst Du noch an 1-2cm Planmaßen rum?

    Zum Ersten hat sich der Architekt (iss es denn wirklich einer?) rechtswidrig verhalten, weil die Mindestsätze der gesetzlich geregelten Gebührenordnung weit weit unterschritten wurden.

    Zum Zweiten kann er (wenn´s denn wirklich ein "richtiger" Architekt ist), Dir jederzeit eine saftige Nachforderung bis zu den oben erwähnten Mindestsätzen schicken.

    Über die Qualität der in den 3.000 € auch noch enthaltenen Statik und Wärmeschutz"berechnung" mag ich gar nicht nachdenken :konfusius .
     
  8. Baumal

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    in diesem fall drückt ein polizeibeamter gerne mal
    beide augen und ohren zu... :biggthumpup:
     
  9. Lukas

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  10. Julius

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    Das versteht Ihr nicht!

    Die Regeln, Gesetze etc. gelten doch immer nur für die anderen...
     
  11. #31 picotto, 13.01.2009
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    Uuuah, nur immer wieder eine Frage der Zeit, bis unqualifizierte Bemerkungen bzgl. des Berufes auftauchen... es wird langweilig...
     
  12. drulli

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    Nun sag' doch mal. War es ein 'richtiger' Architekt?
     
  13. #33 picotto, 13.01.2009
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    Ja, es war ein richtiger Architekt mit Zulassung usw.
     
  14. #34 VolkerKugel (†), 13.01.2009
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Na ja, dann habt Ihr (beide!) ein Problem :cool: .

    Zur Erläuterung: die von Dir aufgezählten Leistungen Bauantrag, Statik, Wärmeschutznachweis können nicht für 3.000 € (wahrscheinlich auch noch brutto) erbracht werden.
     
  15. gast3

    gast3 Gast

    Ok ..


    DA hat er recht,

    aber irgendwie muss sich jeder Berufsstand den entsprechenden Kommentaren stellen ...

    ansonsten denke ich (als Laie), dass hier eine mmerkwürdige Kostellation von Bauherr --> Archi vorliegt und er das (oder mehr) bekommen hat, was er bezahlt (oder bestellt hat - sorry Chef)

    also hat er auch nix zu meckern - oder ?

    Gruß

    Helge
     
  16. Seev

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    Also ein wirklich "freier Architekt"? Kein Angestellter der Baufirma?

    Gruß Seev
     
  17. #37 Torsten Stodenb, 13.01.2009
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    Ja, wenn der Architekt weniger als nach HOAI abgerechnet hat, dann liegt das doch in seiner Verantwortung. Der Bauherr muss dies nicht kontrollieren oder überhaupt wissen. Und im übrigen kann der Archi keineswegs mehr so ohne weiteres die Differenz nachfordern, wie lt. Bruno (frei aus dem Gedächtnis) inzwischen ein Gericht festgestellt hat. Es sei denn, das nächste Gericht urteilt anders.
     
  18. #38 Thomas B, 13.01.2009
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    Naja ist die Frage ob es sich hierbei um Deinen Beruf handelt (spitze Bemerkungen wg. unzulässiger Unterschreitung der HOAI) oder den Beruf (wohl kaum die Berufung) des "Architekten", dessen Berufszugehörigkeit hier hinterfragt wurde.

    In der Tat ist der Preis ein Schnäppchen und der "Architekt" hat das geliefert, was er für EUR 3.000 liefern kann. Das ist nicht eben viel. Eine Werkplanung oder eine "aufgebesserte" Genehmigungsplanung an Hand der der BU bauen kann ist es allemale nicht.

    Wenn Ihr einen BU findet, der auf dieser Grundlage baut (es gibt da immer wieder welche bzw. die fehlenden Maße lassen sich mit etwas Eigeninitiative auch selber ergänzen und die anderen konstruktiven Details....naja...die kriegt der BU schon irgendwie hin...oder eben nicht), wäre es zumindest nett den Architekten hier kein Mitverschulden am Schiffbruch anlasten zu wollen.

    Ein Haus bau ist nun wirklich eine rechht komplexe Geschichte und es ist mir ehrlich gesagt schleierhaft, wie man mit solchen Plänen zu einem solchen Preis auch nur eine Millisekunde daran glauben kann, daß dies das Rüstzeug für einen zumindest einigermaßen mangelfreien Bau sein kann.

    Trotz allem: Viel Glück. Das werdet Ihr wohl brauchen.

    Thomas
     
  19. #39 Pascal82, 14.01.2009
    Pascal82

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    Hallo,

    also ich seh das anders,
    wenn ich einen archi beauftrage mir einen plan zu erstellen( und für diesen 3000€bezahle), dann kann ich doch erwarten,das zumindest die maßketten stimmen!(auch fürs Amt)
    ob ich diese maße fürs bauen nun aus 1:50 1:20 oder 1:100 auslese ist m.e. nach egal
    87cm sind 87 cm !

    der plan nach dem ich gebaut habe ist ebenfalls der 1:100 aus den unterlagen fürs Landratsamt. aber dort stimmen die maße!!

    wenn ein archi nicht fähig ist in einen 1:100 plan die maße richtig einzutragen
    dann kann er ja gleich eine handgezeichnete skizze einreichen:irre
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    @pascal
    Wenn ich einen Darcia Logan kaufe, weiß ich, dass der im Hinblick auf Langlebigkeit, Sicherheit & Qualität nicht mit einem Golf zu vergleichen ist. Und jeder, der sich über die Qualität des Logan mit Verweis auf einen Golf beschwert, würde ein Riesenlachkonzert auslösen.
    Warum muss aber ein Architekt für 3T genau so viel Leistung bringen wie für 5 oder 6T???

    @picotto
    Das mit dem Verweis auf den Beruf hat eine sehr gute Berechtigung.
    Der Beruf eines Polizisten ist es, für die Einhaltung von Recht und Ordnung zu sorgen. Ein Polizist, der meint, die Gesetze nach eigenem Gutdünken beugen zu können, sollte seine Uniform an den Nagel hängen!
    Mit welchem Recht wollen Sie
    einem Verkehrssünder ein Bußgeld auferlegen
    einen Verkäufer unversteuerter Zigaretten festnehmen
    einem Junkie sein Kleindealertum vorwerfen
    ???
    Die haben auch alle das Recht nur ein klein wenig zu ihrem Vorteil ignoriert. Was macht Sie dann besser?
    Sorry - mir feht jedes Verständniss für Ihre Einstellung
     
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