F90 B Feuerschutzverkleidung an einen bestehenden Holzhaus

Diskutiere F90 B Feuerschutzverkleidung an einen bestehenden Holzhaus im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Das Bauamt hat zur Auflage gemacht die Fassade eines bestehenden Holzhauses mit mindestens F90 B zu sichern. Das Haus befindet sich auf einem...

  1. #1 Eryndis, 28.03.2009
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    Das Bauamt hat zur Auflage gemacht die Fassade eines bestehenden Holzhauses mit mindestens F90 B zu sichern. Das Haus befindet sich auf einem ehemaligen Wochenendhausgrundstücksgebiet (muss laut Neuverordnung jetzt Brandgesichert werden) und der Abstand zum Nachbar beträgt knapp 3 Meter.

    Meine Fragen an die Experten:
    Welche Konstuktion ist sinnvoll?

    beispielweise eine vorgehängte hinterlüfte Fassade bsp. Fixrock + Putz?
    oder eher eine Konstruktion direkt aufs Holz z.Bsp Mineralwolle , Rigidurplatte+ Putz?

    oder hat noch jemand eine andere Idee, wie man diese Brandschutzverkleidung errichten kann?

    Ist eine F90 A - Lösung nicht sinnvoller aus Gründen der Sicherheit?

    Danke schonmal für Eure Hilfe...
     
  2. #2 Gast943916, 28.03.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ja, wäre sie, aber bei einem Holzunterbau nicht zu erreichen...


    Gipser
     
  3. #3 DerSuchende, 28.03.2009
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  4. #4 MoRüBe, 28.03.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also, F 90 B...

    ... ist kein größeres Problem. B = 2*12,5 GKF und dann ne vorgehängte Fassade davor, Sto Ventec zum Bleistift. Alternativ, wenn die Wand schon F 30 hat, Sto therm, dieses verbessert den Wert durchs System von 30 auf 90.
     
  5. mls

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    was heisst "die Fassade eines bestehenden Holzhauses mit mindestens F90 B zu sichern"?
    ohne das mit der behörde geklärt zu haben (und ein paar andere
    aspekte auch noch), kann man rätselraten.
     
  6. #6 Eryndis, 28.03.2009
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    Nicht so einfach alles.....

    Erstmal Danke für Eure Antworten,

    die Behörde meinte auf Rückfrage "Der Bau-Unternehmer wüsste schon welche Möglichkeiten es dort gäbe"

    Das Problem ist wir sind die ersten Anwohner auf diesem ehemaligen Wochenendhausgebiet, die sich überhaupt mit dem Thema "Brandschutz-Wandverkleidung" befassen und etwas tun wollen/müssen. Es besteht ja auch aus Gründen der eigenen Sicherheit Bedarf.

    Ein Anwohner hat eine 3 Meter hohe freistehende Wand genau auf die Grundstücksgrenze gestellt- das wurde auch vom Bauamt abgesegnet.

    Weitere Infos zum Fall:
    Die Häuser sind maximal 2,30m hoch und eingeschossig.

    Unser Wandaufbau lt. altem Bauplan: Holzbalken 8/10, Innen und Aussen Bretter (Aussen: Profilholz, Innen: Platten) dazwischen Isolierung (Glaswolle).

    Das Bauamt verlangt kein Gutachten oder ähnliches über den Brandschutz. Er muss nur innerhalb der nächsten drei Monate erfüllt werden.
    Mindestens F90 B.
     
  7. #7 DerSuchende, 28.03.2009
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    NaJa mit, "Wurde gemacht!", werden die sich nicht zufrieden geben.

    Eine Veränderung von Häusern (besonders bei/in Wochenendhausgebieten) sollte man (zur eigenen Sicherheit) nicht nur einem BU überlassen.
    "Ich" würde einen guten Architekten hinzuziehen! (auch der Nachbarbebauung wegen!)

    MfG
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Im Prinzip ist es eine Gebäudeabschlusswand
    Gebäudeabschlusswand: F90B von außen F30B von innen

    Vom Amt auf den Level: nur F90B von außen heruntergebrochen?
    Gibt es die Forderung schriftlich?

    Geklärt -> Dann entsprechende Wand ausführen lassen.
    Was aufgepeppt werden muss:
    Ortstermin,
    vorhandene Wand öffnen, Ist-Zustand feststellen,
    Wunsch Gestaltung/Ausführung Außenfassade festlegen,
    entsprechenden Wandaufbau suchen (Hersteller, Norm, Zulassung, Prüfzeugnis),
    beauftragen,
    zur Tat schreiten lassen
     
  9. Baumal

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    wenn ich lese "die fassade", hat die fassade
    wenigstens 4 wände in der auch fenster- und
    türöffnungen sind....

    gehts jetzt nur um die herstellung einer gebäudeabschlusswand
    zum nachbarn, oder gehts um die fassade??
     
  10. #10 Eryndis, 28.03.2009
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    Ja es geht um die Umkleidung der kompletten Fassade

    -gefordert sind vom BA 2 komplette Seiten der Fassade (hier müssen die bestehenden Fenster zugemacht werden)
    und jeweils die Ecken der beiden anderen Seite hier bis zum Fenster bzw. der Tür.
    Machen wollen wir aber die ganze Fassade, also komplett das ganze Haus umkleiden- aus Gründen der Sicherheit.
     
  11. mls

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    wessen sicherheit?
    ein paar rauchmelder retten mehr leben, als f9000.
    nein, ich verkauf keine rauchmelder ;)
     
  12. #12 Eryndis, 28.03.2009
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    Rauchmelder haben wir schon immer:-)
     
  13. Baumal

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    sorry, ich kapiers auch nicht.
    um was gehts denn eigentlich.

    eine datscha, die auf einem ehemaligen feriengründstück steht,
    welches nun zum wohngebiet erklärt wurde?
    wieso, was für eine sicherheit?

    was ist mit fenstern und tür...
     
  14. #14 Eryndis, 28.03.2009
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    Nein es ist ein ehemaliges Wochenendhaus aus Holz. das Gebiet wurde jetzt zu normalem Bauland erklärt und die bestehenden Bauten müssen auf den Feuerschutzstandard gebracht werden.
    Das heisst Umkleidung der Hausfassade mit mindestens f 90 b.
    Es soll aber laut BA nicht das ganze Haus, sondern nur die beiden Wände zu den Nachbarn rechts und links komplett und jeweils die beiden anderen Wände nur etwa 1,30 weit umkleidet werden- das heisst genau von der Hausecke bis an Fenster bzw. Türen.
    Die Fenster auf den Seiten zu den Nachbarn mussten weggemacht werden.
     
  15. Baumal

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    machen kann man alles, aber ob die innenraum dunkle datscha dann noch
    sinn und spaß macht, ist eine andere frage....
     
  16. #16 Eryndis, 28.03.2009
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    Na die übrigen Fenster sind Panoramafensta da kommt schon noch genug Licht rein.
    Die Frage ist nun wie sollen wir die F 90 b Wandverkleidung machen?
    Welche Brandschutzverkleidungs-Konstruktion löst das Problem am Sinnvollsten?
     
  17. Baumal

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    ... so eben.
     
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