Baum fällen

Diskutiere Baum fällen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; ist in so einem Fall in der Regel der Baumfäller, nicht der Auftraggeber. Hast Du das an einem Verordnungtext belegen?

  1. #21 Skeptiker, 17.06.2011
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    Hast Du das an einem Verordnungtext belegen?
     
  2. #22 gelbschwarzer, 19.06.2011
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    Stammdurchmesser ca. 40 - 50 cm, Höhe ca. 12 m
    Alter unbekannt.

    Gruß
     
  3. KATMat

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  4. #24 fmjuchi, 19.06.2011
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    Hi,

    es wäre schon Zufall wenn der Kollege vom Stadtgrün zufällig vorbei gekommen wäre. Da hat bestimmt jemand angerufen, wer auch immer.

    So klein war der Baum ja auch nicht, war wohl nicht zu übersehen. Wenn am Freitag jemand vor Ort war, ist sicherlich noch kein Owig-Verfahren eingeleitet.
    Ich würde am Montag mal anrufen. Falls der Baum wirklich geschützt war, kommst du vielleicht um ein Bußgeld herum, wenn du dich einsichtig zeigst und eine Ersatzpflanzung zusicherst.

    lg fm
     
  5. #25 wasweissich, 19.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    eine wildkirsche (baum des jahres 2010 , hast glück gehabt dass du erst 2011 drangegangen bist :D ) mit 50 cm durchmesser (in 1m höhe ?) hätte als ganzer stamm zur furnierherstellung richtig kohle gebracht .

    davon hätte man einiges an ersatzpflanzung leisten können .

    oder einiges von dem bußgeld ....

    so kann man sich über wärme aus einem sehr wertvollen , geschätzt 80 (oder mehr) jahre altem holz freuen .....

    in BO hätten sie dich dafür erschossen
     
  6. Dingo

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    Ich würde in jedem Fall NICHT bei der zuständigen Verwaltung anrufen.
    let them :sleeping
    Wenn sie was wollen :bef1021: dann werden diese sich melden!
     
  7. #27 fmjuchi, 20.06.2011
    fmjuchi

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    Mal von vorne gelesen? Da war bereits jemand vor Ort. Denkst du die Sache geht im Schlaf vergessen?
     
  8. #28 trekkie, 20.06.2011
    trekkie

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    In Sachsen habense zwar die Fällgenehmigungen gelockert, dafür aber das Augenmerk auf die Brutzeit erhöht. Also innerhalb der Brutzeit > Genehmigung.
    Weiss nicht ob das bei euch auch eine Rolle spielt.
     
  9. marwi

    marwi Gast

    Hi,

    ob ein Baum nach Baumschutzverordnung gefällt werden darf ist eine Sache, aber es gibt auch noch eine andere Verordnung in der steht "WANN" dieser gefällt werden darf. (Brut und Nistzeiten usw.)


    LG
     
  10. Dingo

    Dingo

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    Wenn sie etwas wollen, dann werden sie sich melden.
    Ja manches regelt sich in der Verwaltung im Schlaf
     
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