Dach: Blechbahnen am First zu kurz

Diskutiere Dach: Blechbahnen am First zu kurz im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Lagerkehle hat eine Rinne aus Zink (geschweißt), darunter eine Notkehle aus Folie und darunter eine weitere NOtkehle aus Kupfer (die Rinne,...

  1. #41 kimayer, 20.02.2013
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    Die Lagerkehle hat eine Rinne aus Zink (geschweißt), darunter eine Notkehle aus Folie und darunter eine weitere NOtkehle aus Kupfer (die Rinne, die vor der Neueindeckung drin war).
     
  2. #42 kyndall, 20.02.2013
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    Stefan ibold: ja, erforderlich schon. Das sind sie bei einem Laien aber in der Regel (Merke: NICHT IMMER. Wenn die Haustür nicht eingebaut wurde und statt dessen da ein großes Loch ist , brauche ich keinen SV. Hole ich mir trotzdem einen, selbst schuld - soweit d'accord ja ?! ). Und der Anspruch besteht zunächst mal nach materiellem Recht, unabhängig davon, ob es überhaupt zum Prozeß kommt.
     
  3. #43 kimayer, 20.02.2013
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    @Kyndall: Es stimmt, ich habe keinen Architekten, da es sich um eine Neuendeckung handelt, nicht um einen Neubau. Deshalb auch Bleche, da die Statik nicht für hohes Gewicht ausgelegt ist. (Früher waren Schindeln drauf, die aber aufgrund der Dachneigung undicht wurden).
     
  4. Neutal

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    Den bisher richtigen Weg ist der TE schon gegangen. Er sucht den Dialog mit dem Dachdecker. Einige Mängel sind schon so offensichtlich, das sie nochj nicht einmal bestritten werden. Weigert sich der DD die Mängel zu beheben, kann er verklagt werden. Zur Feststellung der Mängel wird der Richter sowieso einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen, weil dieser unparteiisch ist.
    Bis jetzt sieht es aber noch nicht danach aus.
    Zur eigenen Sicherheit würde ich wohl dennoch einen Sachverständigen bitten bei der Abnahme anwesend zu sein.
     
  5. uban

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    Der TE weiss doch nicht was alles falsch (ausser den zu kurzen Bahnen) sein könnte, siehe Entwässerung.

    Also, SV beauftragen ( auf wessen Kosten auch immer), etwaige Mängel feststellen und wenn was festgestellt wird und der Auftragnehmer nicht reagiert den Weg zum Fachanwalt nehmen.
    Die unterschiedlichen Meinungen zu den SV Kosten sricht doch Bände, eine Rechtsberatung kann nur durch den Profi (Anwalt) erfolgen.


    eigentlich ganz simpel.
     
  6. #46 Gast036816, 20.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hallo kyndal - die zitierten gerichtsentscheidungen usw. beziehen sich alle auf mängel nach der abnahme. da gehören gutachterkosten mit in die schadenssumme und sind auch vom verursacher oder auch von der unterlegenen partei zu bezahlen oder werden nicht anerkannt, da der sachverständige nicht zu diesem zweck beauftragt war.
    hier ist noch keine rechtsgeschäftliche abnahme erfolgt, also kann jede partei auf eigene kosten einen sachverständigen zur abnahme dazu bestellen. TE hätte sich auch eigenen sachverstand in form einer bauleitung/bauüberwachung leisten können, dann hätte der mangel früher erkannt werden können und bevor irgendwelche sachen drauf gestellt werden bereits beseitigt werden können. die kosten für zusätzlichen sachverstand bleiben erst einmal beim bauherrn.
     
  7. #47 Biber53, 20.02.2013
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    Hallo Kim,

    ohne Emotion.
    Zur "Reparatur"/Verlängerung der zu kurzen Schar (Blechbahn)
    Die vorgefertigten Scharen sind im Firstbereich (lt. Herstellerangaben...) mittels Quetschfalten aufgestellt. D.h. die Schar ist hier wasserdicht! bis zur Falzhöhe der Vorfertigung (wenn überall so gearbeitet wurde)
    Das untergeschobene Blech (bei der zu kurzen Schar) hat wahrscheinlich gar keine Aufkantung/Wasserfalz im Kopfbereich. Und selbst wenn, würde dies nichts nützen, da seitlich das Blech keine Aufkantung hat.
    Also liegt hier zumindest nicht die Qualität vor, wie im übrigen Firstbereich. (Die dauerhafte Gebrauchtauglichkeit ist fraglich, da zum Falzbereich der benachbarten Scharen kaum Überdeckung besteht und höchstwahrscheinlich Wasser gezogen wird)

    Si hat natürlich recht, daß eingelegte Rinnen besonders gefährdet sind, und deshalb entsprechend ausgeführt werden müssen. Allerdings möchte ich nicht das Dach "auseinandernehmen".

    mfg
     
  8. #48 Achim Kaiser, 20.02.2013
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    Es ist eigentlich immer ganz simpel .... bis es dann kompliziert wird.

    Solange noch ein Dialog möglich, die Bereitschaft zu erkennen ist und die Möglichkeit besteht *die Kuh ohne Kriegserklärung vom Eis zu kriegen* würde ich raten den Weg zu gehen ....

    Dieses sofortige Gepläre nach dem großen dicken Panzer um die dicken Kaliber zu schießen .... damit tut sich in der Regel keiner einen Gefallen. Die Kosten, der Zeitbedarf und das Resultat eines eventuellen Gehändels werden meistens heftigst unterschätzt.

    Es steht grundsätzlich jedem Bauherrn frei - ob mit oder ohne Architekt - sich zusätzlich zu informieren und einen entsprechenden Fachmann hinzuzuziehen.
    *Zunächst* bucht er diesen Fachmann auf seine Kostenstelle .....

    Alles was danach kommt steht auf einem anderen Blatt Papier.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #49 kyndall, 20.02.2013
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    @ Rolf: sorry, das stimmt einfach nicht. DAs ist wieder diese VOB Regelung, die hier aus mehreren Gründen nciht zielführend ist.
     
  10. uban

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    Hier versucht der Profi vorsätzlich ( er hätte z.B. auch die paar kurzen Bahnen austauschen können, Materialkosten 20-30€/lfm?) den eigenen Pfusch einseitig zu Lasten des unwissenden Bauherren auszulegen, dafür habe ich kein Verständnis.
    Bei einem Bagatell- Strafzettel von 5€ wird ja auch klar auf möglichen Folgen (bis hin zum Gerichtsverfahren) hingewiesen und nicht auf ein verständnissvolles Entgegenkommen seitens des Falschparkers appeliert.
     
  11. #51 kyndall, 20.02.2013
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    sic est. Genauso muss man das sehen.
     
  12. H.PF

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    Ich möchte jetzt von DIR wissen, seit wann man seinen eigenen Sachverstand vom Handwerker bezahlt bekommt.

    VOR Abnahme ist das Privatsache...

    Das hat nix mit VOB zu tun.

    Sonst müsste ja jede Baubegleitung vom Handwerker bezahlt werden...

    Du hast da einen Denkfehler würd ich mal behaupten...

    NACH Abnahme siehts anders aus...

    Vor Abnahme bezahlt man seinen Fachverstand selber

    Nach Abnahme kann man bei Glück und Gewinn des Prozesses die Kosten erstattet bekommen...
     
  13. #53 Gast036816, 20.02.2013
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    wo habe ich etwas von vob-regelung geschrieben? vor der abnahme sind die gutachterkosten von dem zu vergüten, der ihn bestellt hat. wer die musik bestellt hat, muss die kapelle bezahlen. sollte es dann zum rechtsstreit kommen, kannst du die kosten immer noch in die masse einwerfen, ob die dann vom gericht anerkannt werden, ist sowieso ein anderes thema. anders kann die sachlage werden, wenn gutachter eingeschaltet werden müssen, bei 3. oder 4. fruchtlosen abnahme. da ist dann der rechtsstreit aber auch schon einprogrammiert. übrigens hat der TE bereits geschrieben, dass er ohne bauüberwachung arbeiten lässt.
     
  14. #54 kyndall, 20.02.2013
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    also die Rechsprechung unterscheidet da recht feinsinnig zwischen dem 'Sowieso' Baubegleiter (nicht erstattungsfähig) und dem für die Beurteilung eines mangels eingesetzten SV. Wenn mir als bauherr etwas mulmig vorkommt, der Handwerker streitet es ab, ich nehme einen SV dazu, dann kommt es nicht auf Abnahme an.
     
  15. #55 Gast036816, 20.02.2013
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    Gast036816 Gast

    dann zahlst du auch den sachverständigen, weil du dich vom auftragnehmer ins bockshorn jagen lässt.

    vor der abnahme ist das abstreiten von mängeln nicht verwendbar. der auftragnehmer muss dir nachweisen, dass die ausführung frei von mängeln ist, das heisst din-auszug, datenblatt o. dgl. auf den tisch und dann wird festgestellt ist OK oder nicht OK. brauchst du dann einen sachverständigen dazu, ist das dein vergnügen. ein versierter bauleiter wird dem auftraggeber dann auch sagen können, ob OK oder nicht OK!

    jetzt interessiert mich jedoch, ob es auch eine rechtssprechung vor der abnahme gibt?
     
  16. #56 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2013
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    kyndall, wo siehst Du in Lebskis Beitrag etwas von der VOB???
     
  17. #57 kyndall, 20.02.2013
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    sorry, Leute, ich hab alles mehrmals gesagt in den Vorbeiträgen, bitte lesen. ich habe' keine Zeit, alles mehrmals darzulegen...
     
  18. H.PF

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    Es stimmt aber einfach nicht was du da schreibst, du bist auf dem Holzweg...

    Deinen eigenen Sachverstand bekommst du nicht bezahlt für die Abnahme...

    Das musst du schon selber bezahlen.

    Wenn es zum Streit kommt könnte es sein, das du einen Gutachter bezahlt bekommst. Aber nicht deinen normalen Fachmann, den du sowieso brauchst...
     
  19. #59 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2013
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    Ich habe gelesen und nichts von einer VOB-Nennung gefunden!!! :motz :motz

    Also bitte - wo steht das?
     
  20. #60 kyndall, 20.02.2013
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    Zitat Zitat von kyndall Beitrag anzeigen
    ' Da dem laien nicht zugemutet werden kann, Art und Umfang eines Mangels selbst zu ermitteln, sind SV-Kosten vom Grundsatz her erstattungsfähig
    Quelle? Gesetzestext? Oder einfach nur deine Meinung? Die VOB/B gestattet jeder Partei auf ihre Kosten einen SV zur Abnahme hinzu zu ziehen. Vor Abnahme ist der Handwerker in der Beweispflicht, da braucht man selbst keinen SV. Nach Abnahme ist der AG beweisbelastet, warum sollte der AN dann dessen SV bezahlen?' Nr 28
     
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Dach: Blechbahnen am First zu kurz

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