Lüftereinsatz entgegen DIBt-Zulassung?

Diskutiere Lüftereinsatz entgegen DIBt-Zulassung? im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Servus, Was war nochmals die Fragestellung beim Start? 1. In einer KWL gemäß DIN 1946 wird ein WC mit max. 25m³/h entlüftet, hier reden wir über...

  1. scandi

    scandi

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BMSR
    Ort:
    Salzwedel
    Servus,

    Was war nochmals die Fragestellung beim Start?
    1. In einer KWL gemäß DIN 1946 wird ein WC mit max. 25m³/h entlüftet, hier reden wir über einen Lüfter mit 60 m³/h. Nochmals die Frage läuft der ständig?
    Der einfachste Weg ist eine Kernbohrung in die Aussenwand und das Gäste WC mit einer entsprechenden Nachströmöffnung zu versehen. Der Schornstein fliegt nicht raus, da bin ich mir ziemlich sicher.
    Was hat der Bauherr in seinem Bauvertrag mit Architekt und Baufirma vereinbart, angeschmiert wird unter Umständen der HZ weil der hätte das ja wissen sollen!

    Wenn es doch klar ist, dass der BSF keine Ahnung hat, dann einen Gutachter nehmen und fertig. Aber der kostet Geld, wieder ziemlich blöde oder?

    scandi
     
  2. #42 GWeberJ, 05.01.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Meine ursprüngliche Frage war, ob ein fensterloser Sanitärraum, der gemäß DIN 18017-3 mittels Abluftventilator entlüftet werden muss, dazu führt, dass keine raumluftabhängigen Feuerstätten, die an mehrfach belegte Schornsteine angeschlossen sind, in der gleichen Nutzungseinheit betrieben werden dürfen.

    Nach der Stellungnahme vom DIBt oben gehe ich davon aus, dass genau das der Fall ist. Sämtliche Lüfter sind für den Parallelbetrieb mit einer raumluftabhängigen Feuerstätte unter Verwendungen von Sicherheitseinrichtungen nämlich nur dann zugelassen, wenn die Feuerstätte an einem eigenen Schornstein hängt.

    Nein, der Lüfter läuft nutzungsabhängig - wird über den Lichtschalter gesteuert. Eine KWL nach DIN 1946-6 existiert nicht, der Lüfter im Gäste-WC ist meines Wissens auch Grundlage der DIN 18017-3 eingebaut worden. Danach wäre für einen Toilettenraum 30 m³/h und für ein Bad 60 m³/h nötig. Im Gäste-WC stehen auch Waschmaschine und Trockner - eventuell wertet das den Raum zum "Bad" auf (für einen zusätzlichen Feuchteintrag im Vergleich zum reinen WC sorgen sie sicherlich).

    Hätte das Gäste-WC eine Außenwand, gäbe es dort auch ein Fenster. :-)

    Ja. Stattdessen müssten die raumluftabhängigen Öfen rausfliegen und durch raumluftunabhängige Feuerstätten ersetzt werden. Die spannende Frage ist natürlich, wer das bezahlt.

    Es handelt sich um einen Bauträger. Der Ofen wurde jedoch durch einen von mir beauftragten Ofenbauer errichtet. Aus meiner Sicht wichtig ist der Umstand, dass die Vorgabe "raumluftabhängig" vom Architekten des Bauträgers kam (siehe meinen letzten Beitrag).

    Da es zahlreiche Baumängel gibt und der BT mich auflaufen lässt, wird es sicherlich zahlreiche Gutachten und mordsmäßige Anwalts- und Gerichtkosten geben. Hätte ich den Wohnungskauf mit meinem letzten Spargroschen plus Kredit finanziert und Zugang zu Schusswaffen, wäre meine Meinungsverschiedenheit mit dem BT vermutlich schon in die Medien gelangt (kleiner Spaß). Zum Glück bin ich aber finanziell ganz gut aufgestellt.
     
  3. scandi

    scandi

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BMSR
    Ort:
    Salzwedel
    Hallo,

    na dann ist doch alles gut, ich hatte den Beitrag noch geändert, aber die 5 min. Änderungszeit war abgelaufen.
    Dem BT die Zulassung auf den Tisch knallen und Änderung fordern, aber ich denke dann ist der kleine HZ dran.
    Alle anderen werden sich rauswinden, was steht im Vertrag?

    Die Aufwertung zum Bad erfährt das WC nur mit einer Dusche oder Badewanne.
    Also reden wir über 30 m³/h Fortluft.
    Der Lüfter läuft Lichtschaltergesteuert, was schreibt das DIBt. zur Nutzungsdauer dieses Lüfters, Dauerbetrieb oder Zeitweise?
    Das bedeutet ja, wenn der Gast mal 5 min. auf dem Klo sitzt, dann haben wir in den 5 min. 5m³/h Fortluft - gewaltig! Wie groß ist das Gäste WC * Raumhöhe = Rauminhalt.

    Bei allem Respekt, einfach mal mit dem BT und Architekten reden, den Denkansatz darlegen und schaun wie die Herren reagieren.
    Damit beende ich meine Beiträge unter diesem Post.

    scandi


    scandi
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Gewaltig verrechnet, das ja. Und noch nicht mal die Einheit stimmt...
     
  5. scandi

    scandi

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BMSR
    Ort:
    Salzwedel
    @Julius, wie jetzt?

    Der montierte Lüfter leistet lt. GWeberJ 60 m³/h, bei 5 min Betriebszeit aufgrund der Klobenutzung komme ich wieder nur auf 5 m³/h Luftleistung.
    Wenn wir hier jetzt noch einen gewissen Kamineffekt betrachten ist es tatsächlich mehr, aber das sollten wir doch großzügig vernachlässigen, oder? Das bedeutet für den Bauherrn um die Bedingungen der DIN 18017-3 zu erfüllen muss der Lüfter mindestens 30 min. in Betrieb sein.

    Ich verstehe von Kabel nix, aber ein klein wenig von Luft!

    scandi
     
  6. #46 GWeberJ, 06.01.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Wo du dich verrechnet haben könntest, ist mir auch nicht klar.

    Völlig richtig ist aber, dass der Lüfter zur Erfüllung der DIN 18017-3 einen Nachlauf benötigt. Das hat unser BT vergessen, genauso wie die 150 cm2 Nachströmöffnung zum Rest der Wohnung (und die Wohnung hat wiederum keine Außenluftdurchlässe, so dass die 60 m3/h sowieso nicht in die Wohnung nachströmen könnten). Da waren halt total Stümper am Werk.
     
  7. #47 Rudolf Rakete, 06.01.2014
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

    Dabei seit:
    07.10.2010
    Beiträge:
    3.761
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung ist nicht von mir!
    Du hattest in deiner anderen Antwort etwas von 30m³/h geschrieben, damit hat Julius gerechnet.
     
  8. scandi

    scandi

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BMSR
    Ort:
    Salzwedel
    Servus,

    gibt es einen Blower Door Test? Egal wie dicht ein Haus gebaut wird, es gibt immer noch eine gewisse Infiltration.

    Gute Häuser haben heute ein n50 Wert von 0,8 - 1,0.
    Passivhäuser beginnen bei 0,6 und besser.

    Bezogen auf den Kaminofen muss ja irgendwo die Verbrennungsluft herkommen.

    scandi
     
  9. #49 GWeberJ, 06.01.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Hallo Scandi,

    gut erkannt, hier geht die Stümperei weiter. Die Wohnung ist komplett ohne Außenluftdurchlässe gebaut worden. In der Baubeschreibung waren zwar Fensterfalzlüfter vorgesehen, diese wurden jedoch nicht eingebaut, dass der Hersteller der Holzfenster keine Gewährleistung übernehmen wollte (Kondensation im Fensterrahmen verträgt Holz nicht gut).

    Ein Blower-Door-Test liegt nicht vor. Ich habe mir aber mal den Spaß gemacht, die Infiltration in ein paar Räumen wie folgt abzuschätzen: Raum schließen, CO2 einbringen (Ausatmung), Raum verlassen, CO2-Logger laufen lassen. Der CO2-Gehalt der Außenluft ist bekannt. Die Verringerung der CO2-Konzentration im betrachteten Raum ist auf das Einströmen von Außenluft zurückzuführen (durch die Tür zur Wohnung kommt natürlich auch was rein, aber das hab ich großzügigerweise der Infiltration zugeschlagen. Fazit: Pro Fenster (grob 1,25 x 2,40 m) strömt zwischen 0,5 und 1,5 m3/h in die Wohnung. Schwankt je nach Fenster und Wetterlage etwas. Zähle ich alle Fenster zusammen und lege für eine große Schiebetür zum Balkon noch eine Schippe oben drauf, lande ich bei einen Zustrom von 15 bis 20 m3/h in eine 110 m2 Wohnung. Ist natürlich nur eine grobe Abschätzung und kein vollwertiger Ersatz des Blower-Door-Tests.

    Es gibt allerdings ein frei erhältliches Planungstool für die DIN 1946-6: http://www.wohnungslueftung-ev.de/d...ws/article/planungstool-lueftungskonzept.html
    Wenn ich dort die Randbedingungen unserer Wohnung und einen n50-Wert um die 1 annehme, dann lande ich wieder bei ca. 20 m3/h für die Infiltration.

    Davon, dass die DIN 1946-6 eine nutzerunabhängige Mindestlüftung vorschreibt, dass die DIN 18017-3 den Nachweis einer ausreichenden Nachströmung fordert, dass für raumluftabhängige Feuerstätten die Verbrennungsluftversorgung nachgewiesen werden muss, mag unser BT nix wissen.

    Ich will nicht zu überheblich wirken, aber dass ich nach ein paar Wochenenden googeln scheinbar mehr von der Thematik (zumindest der Theorie) verstehe, als BT, Architekt und Schornsteinfeger zusammen, das finde ich schon arg.
     
  10. #50 GWeberJ, 06.01.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Noch eine Frage:

    Unter welchen Bedingungen, ist bei dem Badlüfter auf Brandschutz zu achten? Ich nehme mal an, wenn ich ich mir anderen Wohnungen ein Lüftungsrohr bzw. Lüftungsschacht teile, richtig?

    Ich habe meinen letzten Urlaubstag jetzt dazu genutzt, den Schacht zu öffnen und den Lüfter freizulegen (siehe Photos). Scheint mir ein ganz normales Plastikgehäuse zu sein, dass irgendwie zwischen Holzbalken (!?!?) befestigt ist. Da sich dieser Kanal in den zwei Wohnungen über mir mit gleichem Grundriss fortsetzt, vermute ich, dass hier eigentlich irgendwas in Richtung Brandabschottung nötig wäre, oder?
     

    Anhänge:

  11. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    ----
     
  12. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das ist ein Einrohrsystem, welches übner mehrere Etagen geht.
    Dabei ist IMMER auf den Brandschutz zu achten!

    Es sieht mir nicht so gut aus:
    Holz im Schacht und es wurde nur das einfache Kunststoffgehäuse (ohne Brandschutzummantelung) verbaut.
    Ob der zumindest nötige metallene Anschlußstutzen verbaut wurde, kann ich nicht erkennen.

    Auch das sollte geprüft werden!

    Wie ist die Deckendurchdringung ausgeführt? Hast Du davon Bilder aus Gder Bauzeit.
     
  13. #53 GWeberJ, 07.01.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Seufz.

    Leider war ich zur Bauzeit noch nicht misstrauisch und habe die Baustelle nur selten aufgesucht (ohne Erlaubnis des BT hatte ich ja ohnehin keinen Zutritt). Also habe ich auch keine Ahnung wie es bei der Decke ausschaut. Sollten die Rohre da aber auch noch so eng geführt werden, gestaltet sich die Brandabschottung sicher schwierig.
     
  14. #54 GWeberJ, 07.01.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Nachtrag: Ich habe jetzt aus den Unterlagen von Helios erfahren, dass an den Lüfter und sein Gehäuse keine Brandschutzanforderungen gestellt werden, wenn diese bereits durch ein Deckenschott erfüllt sind. Vielleicht habe ich mir in diesem Fall doch zuviele Gedanken gemacht.
     
  15. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich glaub, da hast Du etwas mißverstanden.
    Und ob überhaupt ein Deckenschott vorhanden ist...?
     
  16. scandi

    scandi

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BMSR
    Ort:
    Salzwedel
    Da stellt sich doch die nächste Frage, was ist das für ein Haus? Weil über die die Gebäudeklassifikation regelt sich der anzuwendende Brandschutz.
    Ich würde Julius hier recht geben.

    scandi
     
  17. #57 GWeberJ, 08.01.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Ist ein MFH mit 7 Wohnungen und 4 Stockwerken (bei 2,5 m Raumhöhe).
     
  18. #58 GWeberJ, 07.08.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

    Dabei seit:
    12.12.2013
    Beiträge:
    740
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    Jena
    Ein Update für alle Interessierten:

    Heute war ein Schornsteinfeger aus einem anderen Bezirk da und hat eine Druckdifferenzmessung durchgeführt.

    Bei geschlossenen Fenstern sorgt der Ofen allein für einen unterdruck von -5 Pa. Das Flammenbild sieht laut Schornsteinfeger nicht gut aus, es würde aber grade so passen.

    Schaltet man den Lüfter ein, landet man bei -12 bis -15 Pa.
     
  19. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Dafür bräuchte es einen Differenzdruckwächter und/oder einen Temperaturwächter, der ein Einschalten des Lüfters bei Kaminbetrieb verhindert. Die 5 Pa selbst sind schon grenzwertig. Die hiesiegen BSF würden da schon eine Fensterkippüberwachnung fordern.
     
  20. #60 feelfree, 07.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Verstehe ich das richtig:
    Der Kamin alleine erzeugt einen Unterdruck von 5 Pa.
    Ist der Lüfter eingeschaltet, wird ein zusätzlicher Unterdruck von 7-10 Pa erzeugt.
    Sprich: Der Lüfter ist stärker als der Kamin und saugt dir mit einiger Sicherheit die Rauchgase vom Kamin durch die Wohnung.

    Wo ist mein Denkfehler oder warum stört das den Schorni nicht?
     
Thema:

Lüftereinsatz entgegen DIBt-Zulassung?

Die Seite wird geladen...

Lüftereinsatz entgegen DIBt-Zulassung? - Ähnliche Themen

  1. Raumluftunabhängiger Kaminofen mit DIBT-Zulassung bei gleichzeitiger Raumentlüftung

    Raumluftunabhängiger Kaminofen mit DIBT-Zulassung bei gleichzeitiger Raumentlüftung: Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen :-). In unserem Umbau befinden sich in Bad und WC ventilatorgesteuerte Entlüftungen. Im...
  2. Gewährleistungsverlängerung bei Entwässerung entgegen DIN

    Gewährleistungsverlängerung bei Entwässerung entgegen DIN: Hallo, bei der Abnahme hat mein Sachverständiger festgestellt, dass die Entwässerung gesammelt unter dem Haus nach außen zum Kanal erfolgt...
  3. Baufirma (BGB - Vertrag, schlüsselfertig) handelt entgegen des Gutachtens

    Baufirma (BGB - Vertrag, schlüsselfertig) handelt entgegen des Gutachtens: Guten Abend, ich möchte keine große rechtliche Belehrung, aber vielleicht einen Hinweis, wie es weitergehen kann. In meinem Fall gab es...
  4. Verwendung entgegen bauaufsichterlicher Zulassung . wann möglich?

    Verwendung entgegen bauaufsichterlicher Zulassung . wann möglich?: Liebe Leser, hier eine sehr allgemeine Frage, die hoffentlich unter diese Rubrik passt. Nehmen wir an, ein Bauteil wird entgegen dem Text der...
  5. bauen entgegen dem Bebauungsplan

    bauen entgegen dem Bebauungsplan: Hallo zusammen! Ich oute mich jetzt wohl als unangenehmer Nachbar - muss aber in diesem Fall sein. In unserem Baugebiet darf man nach dem...