Nach allen Regeln der Baukunst?

Diskutiere Nach allen Regeln der Baukunst? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Mit Interesse verfolge ich ihre Ausführungen Herr Kaiser. Mir geht es nicht um Krieg, der Sani kam mit dem Anwalt um die Ecke. Ich sehe es auch...

  1. #21 Gast56382, 09.09.2014
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Mit Interesse verfolge ich ihre Ausführungen Herr Kaiser. Mir geht es nicht um Krieg, der Sani kam mit dem Anwalt um die Ecke. Ich sehe es auch einfach nicht ein, der Firma noch 1000€ der ausstehenden 1650€ zu überweisen, bei diesen o.g. beiden Schäden. Darüber hinaus schwingt da noch der zusätzl. Ärger mit uns als Dumm vor andere hinzustellen, sowas geht gar nicht.

    Auch hatten wir zu Abwehrung unberechtigter Forderungen Anwaltskosten, die auch nicht ohne waren und sind. Auch wurden die 3 vorgeschlagenen Nachbesserungstermine/ -fristen fruchtlos verwirkt. Darf ich Fragen was GWI für eine Berufsbezeichnung ist?

    Wenn die Sache vor Gericht ginge, würde Sie als ausführende Firma die Sache durchklagen?
     
  2. #22 Achim Kaiser, 10.09.2014
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Wenn ich vor Gericht muss dann ist Status *off limits*.
    Dann gibts nur noch ein Urteil, keinen Vergleich oder Kompromiss.

    Schlechte Basis für eine *Lösung*.
    Die Frage die sich in solchen Situationen immer stellt :
    Soll gestritten werden oder soll das Problem (einigermasen zeitnah) gelöst werden ?

    Bauprozesse haben oft die unangenehme Eigenschaft dass sie sehr lange dauern, viel Blödsinn zu Papier gebracht wird und im Resultat keinen wirklich zufrieden stellen. Oftmals wird schnell viel behauptet. Wenns dann ans beweisen geht wirds oftmals dünn ...

    (Nur mal so als Beispiel :
    Bezüglich der Kopfbrause ausgeführt *Beschädigung der Oberfläche durch unsachgemäße Montage durch den Auftragnehmer*.
    Der Auftragnehmer entgegnet : *Kopfbrause wurde abgenommen und war bei der Abnahme unbeschädigt. Die Beschädigungen wurden nach der Abnahme herbeigeführt*

    und nu ?
    Absendersucher der Zange die die Verchromung beschädigt hat ?

    Jegliche Argumentation egal von welcher Seite kann und darf mit einem ? versehen werden.
    Es kann alles möglich sein ... ohne jetzt irgendwem irgendwas unterstellen zu wollen).

    Auf meinem Meisterbrief steht *Gas- und Wasserinstallateur*.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema:

Nach allen Regeln der Baukunst?

Die Seite wird geladen...

Nach allen Regeln der Baukunst? - Ähnliche Themen

  1. Regeln Grenzgarage

    Regeln Grenzgarage: Ich bin mir unsicher ob ich die ganzen Paragraphen und Regeln für eine Grenzgarage in BW richtig verstanden habe. Die Grundfläche darf nicht...
  2. Allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik um ca. 1990

    Allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik um ca. 1990: Hallo! Alte DIN-Werke kann man beim Beuth-Verlag bekommen, aber woher bekommt man Informationen über einen damaligen Stand der allgemein...
  3. Außenputz - allgemein anerkannte Regeln der Technik

    Außenputz - allgemein anerkannte Regeln der Technik: Hallo Community, folgendes Problem: unser Haus wurde außen mit mineralischem Putz auf Poroton (Haus) bzw. Beton (Garage) verputzt. So weit, so...
  4. Heizkörper lässt sich nicht regeln

    Heizkörper lässt sich nicht regeln: Hallo ich kann leider nichts zu dem Thema sagen aber hab ne frage... an einer 30 j alten Heizung an den Heizkörpern ist die Regelung defekt...
  5. Anbau an ein bestehendes Reihenhaus: Regeln?

    Anbau an ein bestehendes Reihenhaus: Regeln?: Hallo liebe Foristen, wir haben uns vor Kurzem ein Reihenhaus gekauft. Die eine Hälfte grenzt direkt an das Nachbargrundstück, das bisher unbebaut...