GalaBauer beschädigt Straßenbordstein! Wie umgehen?

Diskutiere GalaBauer beschädigt Straßenbordstein! Wie umgehen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wie kommt eigentlich die Stadt dazu, eine Betonkante auf dem Grundstück des Anliegers zu errichten? Und wieso sollte man für die Schäden haften,...

  1. Jan81

    Jan81

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    Das ist nicht mehr mein Grundstück. Mein grundstück fängt eigentlich erst 10 cm vor dem Bordstein an. Die Stasse war auch vor meiner Einfahrt da ;)
     
  2. Taipan

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    IMMER Schriftlich. Gleich mit Frist zu Erledigung. Gleich mit reinschreiben, dass du das Doppelte der Schadensbeseitigungskosten behältst und dass Du bei Versteichen der Frist (ACHTUNG! Nachfrist setzen nicht vergessen) jemanden anders auf seine Kosten (einbehaltenes Geld) beauftragen wirst, den Schaden zu beseitigen.


    Und an alle Dir hier rufen. So lassen, merkt keiner. : Hier wurde durch den Bauherren (bzw. dessen Erfüllungsgehilfen) Sachschaden an fremdem Eigentum verursacht. Diesen hat der Bauherr zu beseitigen und sich im Innenverhältnis an den Verursachern gütlich zu halten. Normalerweise müsste er sogar die Eigentümerin selbstständig über den Schaden informieren und deren Forderungen der Schadensbeseitigung abwarten.

    Also Ball flach halten und keine dämlichen Tipps geben.
     
  3. #23 Dachschaden, 27.11.2014
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    Klar, das ist die reine Lehre...

    Und wegen dieser Äußerung:
    "Das ist nicht mehr mein Grundstück. Mein grundstück fängt eigentlich erst 10 cm vor dem Bordstein an. Die Stasse war auch vor meiner Einfahrt da"
    schließt Du dann einen Pachtvertrag über die Nutzung (Pflasterung) von öffentlichem Grund ab?
     
  4. Taipan

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    Was verwaltest Du eigentlich? Bleistifte?

    Gerade Du als Beamter solltest auf die Einhaltung der Regeln, die sich die Gesellschaft gegeben hat, achten. Oder wie war das nochmal mit dem Eid?

    schau mal hier rein §7 ... dürfte es überall geben.
     
  5. #25 Bauliesl, 27.11.2014
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  6. #26 Skeptiker, 27.11.2014
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    Zur Schadensbeseitigung an Gemeindeeigentum: Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt, aber Arbeiten am Straßenbelag bedürfen meist der vorherigen Zustimmung der zuständigen Behörde oder dürfen nur nach Auftrag durch diese ausgeführt werden und werden dann auch nach Fertigstellung einer Schadensbeseitigung durch die Behörde abgenommen. Also zuerst den Ablauf mit der Gemeinde klären, dann anfangen zu werkeln. Umgehende Schadensanzeige mit Foto als Beleg sollte trotzdem erfolgen.
     
  7. #27 th_viper, 28.11.2014
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    Eine Angleichung an den Straßenbestand ist keine Sondernutzung, von daher ist eine Satzung wie in #24 benannt irrelevant.

    Das die Gemeinde hier im Vorfeld zu beteiligen gewesen wäre hat Skeptiker schon gesagt. Dann hätte auch eine Haftungsregelung vereinbart werden können, genauso wie eine Abnahme nach der Ausführung durch die Gemeinde.
    Aber welche Ortsgemeinde tut sich den Aufwand an?
     
  8. #28 Skeptiker, 28.11.2014
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  9. #29 th_viper, 28.11.2014
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    "In Rheinland-Pfalz steht der Status „Ortsgemeinde“ für eine rechtlich eigenständige Gemeinde, die einer Verbandsgemeinde als Verwaltungseinheit angehört. Auch Städte können einer Verbandsgemeinde angehören, werden aber nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nicht als Ortsgemeinden bezeichnet, obwohl sie innerhalb der Verbandsgemeinde keine besonderen Rechte haben. Sie sind aber in der Regel Sitz und Namensgeber der jeweiligen Verbandsgemeinde."
     
  10. #30 Ralf Wortmann, 28.11.2014
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    Es trifft nicht zu, dass du für den Schaden verantwortlich bist. Es mag zwar durchaus sein, dass die Stadt an dich herantritt und Ersatz verlangt, aber gerichtlich durchsetzen kann sie den Anspruch nicht, da du den Schaden nicht verursacht hast.

    Schreibe dem GalaBauer per Einwurfeinschreiben z.B. wie folgt:

    --------------------------------------------------
    Bei der Durchführung ihrer Arbeiten haben Sie vor unserem Grundstück auf öffentlichem Grund den Randstein beschädigt, der zum Eigentum der Stadt gehört (Foto anbei). Ich stelle dringend anheim, diesen Schaden ordnungsgemäß und fachgerecht zu beheben.
    Wir selber sind nicht Verursacher dieses Schadens und deshalb dafür auch nicht verantworlich. Wenn allerdings die Stadt diesbezüglich an uns herantritt, werden wir als Zeugen zugunsten der Stadt zur Verfügung stehen, dass Sie diesen Schaden verursacht haben und bitten hierfür höflich um Verständnis.
    Ansprüche der Stadt gegen Sie verjähren spätestens in 10 Jahren ohne Kenntnis bzw. gem. § 199 Absatz 1 Ziffer 2 BGB in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, an welchem die Stadt von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
    ---------------------------------------------

    Soweit der Text. Zweitausdruck des Schreibens gut aufbewahren mit dem Zustellungsnachweis der Post und dies der Stadt vorlegen, wenn sie an dich herantritt.
     
  11. #31 Skeptiker, 28.11.2014
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    Und was hat das mit dem Wohnort des TS in Niedersachsen zu tun?

    Wenn Du wirklich nur Gemeinden einer bestimmten Größe in RP meinst, hättest Du das auch gleich schreiben können.

    (In Teilen der Schweiz hat das Wort weitere unterschiedliche Bedeutungen und auch darüber, was allgemein "Gemeinden" sind, scheint EU-weit keine Einigkeit zu bestehen.)
     
  12. #32 th_viper, 28.11.2014
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    Ich hab Ortsgemeinde geschrieben, weil ich eine kleine Gemeinde gemeint habe. Ohne mir darüber bewusst zu sein, dass das in anderen Bundesländern kein gängiger Begriff ist.
    Die Frage war rhetorisch, was sicher die meisten verstanden haben.
     
  13. #33 ultra79, 28.11.2014
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    Danke für die Klarstellung Ralf!

    Ich wollte mich schon wundern - weil wo endet meine Pflicht als Auftraggeber dann? Wenn der LKW von der Kiesgrube auf dem Weg einen Unfall baut, bin ich dann auch verantwortlich? Weil ich ihn beauftragt habe?

    Bei mir ist ein Lieferant des Gala über einen Fußweg am Nachbargrundstück gefahren - drei Platten kaputt - Randstein kaputt. Aber wurde anstandslos vom Gala geregelt - der hat einen Kostenvoranschlag an die Haftpflicht des Lieferanten geschickt - die haben es abgenickt usw. Nach der Logik einiger hier wäre ich ja für den Schaden verantwortlich gewesen - was ich dann irgendwie merkwürdig fände (auch wenn ich mich persönlich verantwortlich gefühlt hätte und dem Nachbarn auf jeden Fall den Schaden ersetzt hätte ... will da ja noch 50 Jahre leben...)
     
  14. Jan81

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    @Ralf Wortmann Vielen Dank für ihre Hilfe. Ich werde auf jedenfall ein Schreiben aufsetzen.

    Ich werde das Ergebnis später berichten.

    Danke erst mal an alle
     
  15. Jan81

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    Nur zu Info, der GalaBauer hat der Strassenbordstein gewechselt.
     
  16. #36 Ralf Wortmann, 18.12.2014
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    Na, also. Schön!
     
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