kfw 55 - Lüftung mit Wärmerückgewinnung Pflicht ?

Diskutiere kfw 55 - Lüftung mit Wärmerückgewinnung Pflicht ? im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; dann muß man halt mal die zugführer an die zügel nehmen.

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  1. Baumal

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    dann muß man halt mal die zugführer an die zügel nehmen.
     
  2. Taipan

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    Irrtum. Richtung NULLenergiehaus ... Siehe 2010/31/EU Artikel 2 Satz 2 und Artikel 9 Satz 1 a)
     
  3. Baumal

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    tja. ein nullerenergiehaus wäre auch zu schön, um wahr zu sein.
    selbst im tiefsten busch in papua new guinea, gibt es kein gebäude
    welches eine nullenergiehütte wäre. die leben aber noch.

    und wir diskutieren über luftwechselraten,bei stadt-" villen".
    brecht euch nicht die finger, beim morgendlichen haustür- aufschließen.
     
  4. #84 Gast56083, 30.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Woll ma jetzt Korinthenk.....?
    Ich hab jetzt keine Lust das nachzulesen, aber mein letzter Besuch des Gesetzentwurfes hat bei mir den nicht näher definierten Begriff "Niedrigstenergiehaus" als Ziel für 2020 ins Hirn geschrieben, was für mich umgangssprachlich PH bedeutet. Aber von mir aus auch Nullenergie, ham ma halt noch mehr Strom für den wir zahlen, dass Ihn die Ösis nehmen.
    @Baumal: welchen Zugführer soll ma denn nehmen? Tsipras for Bundeskanzler? Wär ne Option, der sucht eh bald nen neuen Job...
     
  5. Taipan

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    Japp, bin dabei.


    Tjo, Dein Problem.


    ist kein Gesetz. Dein Erinnerungsvermögen funzt aber.


    Falsch gedacht. Lies es nach. Ein Passivhaus ist soweit von einem Nullenergiehaus weg, wie die Rocket von nem ICE.
     
  6. Baumal

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    mir wird das alles zu politisch
     
  7. #87 Gast56083, 30.06.2015
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    Ich habe Niedrigstenergiehaus und PH in einen Topf geworfen, nicht Nullenergiehaus.
    Und jetzt is auch wieder gut, wir wissen alle was gemeint ist und wo die Reise hingeht...
     
  8. giiati

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    Wow... Danke für die vielen Statements, Tips und Meinungen.
    Ganz zu Anfang unseres Bauvorhaben stand ein Betrag den wir fürs Bauen uns leisten konnten. Dabei kam nur Enev in Frage.
    Da kein Gas vorhanden kamen wir zur Luft/Wasserpumpe. Erst in weiteren Gesprächen eventuelle Förderungen zu bekommen, kamen wir auf das Thema KFW 55. Dann kam statt Luftwärme eben Erdwärme ins Spiel wegen der Bafa. Danach nun die Lüftungsanlage.
    Eigentlich wollten wir bei 300.000€ aufhören( Angebot liegt bei ca. 297.000€) Kfw 55 ca. 310.000€ .
    Sollten wir uns für die Zentrale Lüftungsanlage entscheiden kommen ca. 8000€ kosten hinzu.
    Wir schwanken nun zwischen Lösung 1
    Enev mit LWP und dezentrale Lüftung (in den Bädern/Küche Wandeinlässe und Luftnachströmung intergiert in den Rolladenkästen) und
    Lösung 2
    Als Effizienzhaus 55 mit ErdWP ,mit Zentraler KWL mit WRG (Gesamtkosten Haus 310.000€ + 8.000€ Aufpreis KWL mit WRG) = 318.000€ + 7000€ Bohrung = 325.000€ minus 4500€ Förderung BAFA - 2500€ Kfw Tilgungszuschuss minus 3000€ Zinsersparniss 0,75% zu 1,5% in 10 Jahren KFW Programm 153) = 315.000€.
    Also ca. 15-18Tausend Euro Unterschied die bei Zusatlicher Darlehensaufnahme wiederum ca. 4000€ Mehrzinsen kostet und eine weitere monatliche Belastung von ca. 70€ ausmacht. Oder sogar
    Lösung 3
    Enev mit Zentraler KWL mit WRG dann sind wir bei ca 305.000€ also immer noch 10.000 günstiger als KFW.
    Insgesamt betrachtet lohnt sich dann KFW 55 eigentlich nicht, weil man niemals das Ammortisieren kann. (15-18 Tausend € ist ne ganze Menge)
    Je länger ich nach rechne umso mehr gehe ich wieder auf ENEv zu. Weiss auch nicht ob eine LWP bei Enev weniger Strom verbraucht als die ErdWP bei KFW55.
    Bin hin und her gerissen. Zum einen will ich nicht so viel ausgeben, zum anderen möchte ich es nicht bereuen einen in paar Jahren "alt" gewordenen Standard gekauft zu haben.
     
  9. Taipan

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    Aber ordentlich ... lass Dir für beide Gebäude den Endenergiebedarf berechnen. Dann nimmste das mal 0,35 EUR (moderater Stronmpreisdurchschnitt der nächsten 20a) und mal 20a ... dann weisst du, obs sich armortisiert. Ich würde fast Wetten drauf abschließen, wenn das Gebäude vernünftig konzeptioniert ist.
     
  10. R.B.

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    Mit Sicherheit nicht. Die LWP wird allein schon konzeptbedingt einen höheren "Strom"verbrauch aufweisen, im Vergleich zu einer Sole-WP oder DV. Hinzu kommt dann die bessere Hülle bei KfW55, geringere Lüftungsverluste, so dass der Stromverbrauch bei einer Sole-WP in einem KfW55 Haus mit Sicherheit geringer sein wird als bei einer LWP in einem EnEV Haus.

    Der Knackpunkt ist die Größenordnung in der sich das abspielt. Hier kommt jetzt die Schönrechnerei in´s Spiel. Dummerweise hängt der Heizenergiebedarf von Fakten ab und nicht von schöngerechneten Ergebnissen. Dann kommt noch das Nutzerverhalten hinzu, was aber sowieso unkalkulierbar ist, egal ob EnEV Haus oder kfW55. Ein guter Indikator für den zu erwartenden Heizenergiebedarf ist die Heizlast nach EN12831. Hat das EnEV haus beispielsweise eine Heizlast von 6kW, das KfW55 Haus hingegen von 4kW, dann kann man davon ausgehen, dass bei vergleichbarem Nutzerverhalten der Heizenergiebedarf im KfW55 Haus deutlich niedriger liegen wird. Sind die Unterschiede bei der Heizlast gering, dann kann man vermuten, dass viel schöngerechnet wurde.

    Ach ja, neben dem Heizenergiebedarf spielen für die Bewohner natürlich auch die Heizkosten (in Euro) eine Rolle, denn die spürt man jedes Jahr im Geldbeutel. Niedriger Heizenergiebedarf muss nicht automatisch bedeuten, dass man auch geringere Heizkosten hat, denn wie wir wissen, haben die verschiedenen Energieträger auch verschiedene Preise. Was kostet (Heiz)Strom am Wohnort? Was zahlt man für Gas? Wie liegen die Pelletpreise? Was muss man für Holz auf den Tisch blättern?

    Man hat versucht mit KfW xx für die Menschen eine einfache Vergleichmöglichkeit zu schaffen, so nach dem Motto, mein Auto hat 100PS, Dein Auto hat 200PS, also ist Dein Auto schneller. Dummerweise funktionieren solche einfachen Vergleiche nicht wirklich, denn ob das Auto 100PS oder 200PS hat, sagt noch nicht viel über die jährlichen Betriebskosten des Fahrzeugs aus.
     
  11. Baumal

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    KfW? man hat versucht, bauwillige zu locken, welche sich ein eigenheim
    aufgrund der finanziellen situation niemals leisten könnten.
    das ging aber oftmals in die hose.
     
  12. Baumal

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    "....Da haben wir noch viel zu tun."

    genau herr doktor Zeuner.
    die flüchtlinge sind natürlich brennend
    an unserer KfW interessiert.
    aber wir retten die welt, auch wenns keiner versteht.
     
  14. #94 dimitri, 01.07.2015
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    Schlechten Tag gehabt?
     
  15. Baumal

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    geht so.
     
  16. giiati

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    Hallo nochmal an alle.
    Hausbaufirma 2 hat nun etwas zurückgerudert. Die haben mir zwar ein Angebot gemacht für eine zentrale KWL. Haben mir aber gleich gesagt dass mein Vorhaben Wu-Keller beheizt dann nicht meht geht. Ohnehin wäre die KWL nur in Erdgeschoss und Obergeschoss. Im Keller hatte ich vorgesehen ein Duschbad und ein Gästezimmer, die aber beide nur in seltenen Fall genutz werden sollte ( Oma oder Schwiegeltern mal zu Besuch für 2-3 Wochen im Jahr).
    Baugrundgutachten liegt noch nicht vor, daher weiss ich noch nicht ob Weisse Wanne wirklich nötig ist. Jedoch lese ich viel von Bauherren die sich eine einbauen lassen zur Sicherheit. Warum sich dass nun mit Beheizung ( Fussbodenheizung ) und Lüftung beisst konnte ich aus den Erklärungen der Hasubau-Firma nicht verstehen.
    Im Falle eines normalen Nutzkellers sollte dies aber möglich sein.
    Immer mehr verwirrungen im Abenteuer Hausbau... :(
     
  17. Baumal

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    ich frage mich immer noch, weshalb
    du als innenarchitekt total verwirrt bist,
    bei dem abenteuer hausbau.

    innenarchitekt ist eine geschützte berufsbezeichnung.
     
  18. giiati

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    @baumal... bin für spass im moment nicht sprechen. Eher auf Hilfe angewiesen
     
  19. Baumal

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    tja. wenn du dich hier als innenarchitekt anmeldest,
    was du offensichtlich nicht bist, und innenarchitekten/innen
    als dämlich oder total verwirrt darstellst mußt du dich
    wundern, dass der spass mal zu ende geht.
     
  20. giiati

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    danke für deine hilfe baumal
     
Thema: kfw 55 - Lüftung mit Wärmerückgewinnung Pflicht ?
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