Dachterassenabdichtung so zu empfehlen?

Diskutiere Dachterassenabdichtung so zu empfehlen? im Dach Forum im Bereich Neubau; Moin, nur der Vollständigkeit halber: Dachterrassen werden nach DIN 18195-5 "Bauwerksbdichtungen" erstellt und bewertet. Moin Stefan,...

  1. #21 Kalle88, 14.01.2016
    Kalle88

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    Moin Stefan,

    bleibt das auch nach der Neuregelung der FDRL Mitte diesen Jahres?
     
  2. #22 Gast360547, 15.01.2016
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    ich denke ja. Der mir bekannte Trend geht zwar weg von der DIN 18533 aber die Norm der Bauwerksabdichtungen wird vermutlich bleiben.
    So sehr ich auch den "Wunsch" der Regelgeber nachvollziehen und unterstützen kann und mag, ich sehe dennoch ein riesen Problem auf die Ausführenden zukommen. Bauherr und Auftragnehmer werden sich in Zukunft vermutlich explizit damit auseinandersetzen müssen, nach welcher Regel und/oder Norm eine Abdichtung vorgenommen werden soll. Kommt es nach der Leistungserbringung zum Schaden oder Mangel, wird sich der SV ebenfalls intensiv mit der Vereinbarung beschäftigen müssen. Das Problem: wenn - wie es in Teilen bei der Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhndwerk und den Fachregeln des Klempnerhandwerks bereits der Fall ist - zu unterschiedlichen Ausführungsvarianten kommt, bei den Klempnern sind OSB-Platten bei einigen Ausführungen erlaubt im DDH nicht, muss der SV wissen nach welcher Regel er beurteilen muss.

    Allein bei der Wortwahl zur Abschaffung der Anwendungskategorien, die normgemäß verbleiben werden, im Regelwerk aber abgeschafft werden sollen, gibt es in dem bisherigen Gelbdruck erneut Formlierungen, die einen überaus breiten Interpretationsspielraum schaffen, der keinem wirklich dient. Es geht mal wieder um das (erforderliche?) Gefälle. Es ist bei nicht genutzen Dächern!! mit Abdichtungen grundsätzlich gewünscht, ein Gefälle auszubilden. Bisher sollen derartige Dächer mit einem Gefälle von 2% geplant werden. Warum man aber diesen Hinweis oder einen vergleichbaren nicht in den Abschnitt der Planungs- und Gestaltungshinweise einbringt, bleibt wohl ein Geheimnis. Der einfache Satz "Ziel ist, ein Gefälle von mindestens 2% zu erreichen/einzuhalten" in den Planungs- und Gestaltunghinweisen würde deutlicher machen, dass das GEfälle nicht nur geplant sein muss, sondern ein Gefälle in fertiger Leistung erbracht/vorhanden sein muss.

    Grüße

    stefan ibold
     
  3. #23 Kalle88, 15.01.2016
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    Heißt also, dass in der DIN 18531 die Anwendungskategorien K1 und K2 bestehen bleiben, in der FDRL aber nur noch nach genutzt oder ungenutzt unterschieden wird?

    Ich also nach DIN 18531 weiterhin "null Dächer" vorsehen kann, was in der FDRL eigentlich vermieden werden sollte (zwecks Vereinfachung?) es aber bewusst so schwammig geschrieben ist, dass es am Ende nicht deutlich wird grundsätzlich 2% vorzusehen?

    Wenn jetzt der SV einen Mangel durch Ausbildung des Gefälles oder nicht Gefälles konstatieren muss ist die Auseinanderhaltung der Norm und des Regelwerkes schier unmöglich? Laut Vorwort der FDRL dürfte die doch Rang technisch vor der Norm liegen? Was dann ja bedeuten würde, wäre es in der FDRL klar formuliert, wäre die Regelung in der DIN 18531 obsolet? Sie damit also quasi überflüssig
     
  4. #24 Gast360547, 15.01.2016
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    war es die 18531? Vermutlich hat Kalle an dieser Stelle Recht :)

    Ja, die Anwendungskategorien K1 und K2 werden in der neuen Fachregel für Abdichtungen wohl nicht mehr enthalten sein. Dachterrassen werden gem. 18195-5 erstellt.

    Gefällelose Konstruktionen oder Konstruktionen (nicht genutzte Dächer!!) mit einem Gefälle < 2% kann man nicht automatisch als mangelhaft darstellen, es sei denn man hat etwas anderes rechtswirksam vereinbart.

    Deutlicher wird das bei Dachterrassen. Da wird verbleibendes Restwasser erst dann zu einem Mangel, wenn der nachfolgende Belag Schaden nehmen kann/könnte oder etwas anderes (Gefälle) wurde ausdrücklich vereinbart.

    Wie geschrieben halte ich die Zukunft für sehr gefährdet, insbesondere aus Sicht der Handwerker, weil es immer wieder SV (vornehmlich als dem Lager der IHK) gibt, die ihre Meinung ohne Kennzeichnung als Tatsache und/oder aRdT darstellen. Dieses bewußt oder unbewußt, wie ich bereit mehrfach in Diskussionen erleben durfte.

    Grüße

    stefan
     
  5. #25 Kalle88, 15.01.2016
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    Ja, sollte die 18531 sein, wenn ich mich nicht verlesen hab. Wenn die 18531 die 18195-5 ersetzt bleibt ja theoretisch alles beim alten bei Dachterrassen. Zählt dann vermutlich auch für Balkone, weil "horizontale und geneigter Flächen im Freien und im Erdbereich" ja in der DIN 18195-5 steht als Anwendungsbereich?

    Aus welchem Grund aber sollte ich als DD mit dem Kunden die DIN 18531 alternativ zur FDRL vereinbaren? Vermutlich liegen die zukünftigen Trickfindigkeiten dann eher im Zusammenhang mit der Industrie oder der Architektenzunft?
     
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