fundament zu klein

Diskutiere fundament zu klein im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; UN dwenn ich schon mal beim "Öl ins Feuer gießen" bin... wie sieht eigentlich Eure vertragliche Konstellation aus? Meine Vermutung (ins...

  1. #21 Thomas B, 03.09.2008
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    UN dwenn ich schon mal beim "Öl ins Feuer gießen" bin...

    wie sieht eigentlich Eure vertragliche Konstellation aus? Meine Vermutung (ins Blaue...): BT/ GU hat -wie ja üblich- Pauschalfestpreis auf Grundlage seines Angebotes mit Euch vereinbart.

    Un nun verbaut er in der Bodenplatte quasi keinen Baustahl (Einsparung für ihn) und errichtet die Bodenplatte mit immerhin 46 % weniger Beton (große Einsparung für ihn). Wie gehht das weiter??? Dünnere Wände, dünnere Decken, Haus etwas kleiner, dafür niedriger. Das ganze gänzlich ohne Aufpreis....:mauer

    Thomas
     
  2. Julius

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    Bitte kläre erst mal, um was für eine rechtliche Konstruktion es sich handelt!
    BT oder GU/GÜ?
    Wem gehört im Moment das Grundstück?

    Wenn möglich, sollte man den uneinsichtigen Jungs nämlich Zugangsverbot erteilen, bis das geklärt ist.
     
  3. #23 Steffi1912, 03.09.2008
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    BT= bautraeger...richtig? mit den anderen abkuerzungen kann ich aber nichts anfangen...wir sind grundstuecksbesitzer und mit dem bauunternehmen haben wir einen vertrag zur errichtung eines schluessselfertigen hauses...und dieser bautraeger ist lizenspartner von einem grossen namen (den ich jetzt nicht nennen will), aber falls es zu gewaehrleistungsanspruechen kommt, meinte unser anwalt, dass wir diese nur bei diesem bauunternehmen machen koennen und nicht beim grossen lizenspartner...also wenn die firma dicht macht ist nichts mehr mit 5 jahren gewaehrleistungsgarantie
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 03.09.2008
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  5. Julius

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    Schonmal gute Ausgangsbasis.

    Dann sollte man ernsthaft überlegen, denen den Zutritt zur Baustelle bis zur Klärung der Sachlage zu verbieten.
    Dazu bitte den Vertragstext prüfen (lassen), ob dem irgendwas entgegensteht.
     
  6. #26 Thomas B, 04.09.2008
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    Halli hallo....:winken

    Wie ist denn der Stand der Dinge????

    Baut der GÜ munter weiter drauf los oder bastelt er gar noch an seiner Statik, nach der er die Bopla betoniert hat:yikes. Wird dem Treieben Einhalt geboten oder ist Morgen Richtfest.....???

    Thomas
     
  7. #27 dietrich, 04.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Vertrag ist nicht gleich Vertrag
    Was sagt den der RW dazu ?

    Dafür gibt es Bürgschaften.

    Bei einem Werkmangel genügt für die Geltendmachung der Rechts des Bestellers und für die Hemmung der Verjährung der Hinweis auf die bloßen Mangelerscheinungen. Mangelursachen braucht er überhaupt nicht mitzuteilen und darf sie auch irrtümlich falsch angeben.

    Eine Zahlungsverweigerung ist noch keine Geltendmachung eines Werkmangels!
     
  8. #28 Baufuchs, 04.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bürgschaften

    gibt es dann, wenn diese vertraglich vereinbart wurden. Nachträglich ist da nichts zu fordern.

    Über Hemmnung der Verjährung muss sich der Fragsteller noch keine Gedanken machen, denn die Gewährleistungsfristen laufen erst ab Abnahme.

    Abweichung in der Ausführung gegenüber der Baubeschreibung stellen zunächst grundsätzlich einen Mangel dar.
     
  9. #29 Carden. Mark, 04.09.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Bürgschaften???
    idR dann noch 5% von der Auftragssumme???
    Es geht hier nicht um einen tropfenden Wasserhahn - es geht um die GRÜNDUNG!
    Mängelbeseitigung hierran, wenn überhaupt behebbar dürften etwas teurer kommen.Ansonsten - wie @Baufuchs.
     
  10. #30 Steffi1912, 04.09.2008
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    stand der dinge ist, dass wir ihnen ein verbot ausgesprochen haben, dass dach draufzusetzen wegen erheblicher maengel...das mit der gewaehrleistung ist so eine sache...5%, die 5 jahre drauf warten, dass sie an das bauunternehmen nach maegelfreiheit ausgezahlt wird, gibt es in unserem vertrag nicht, der teil wurde gestrichen...ja, ja, ich weiss, war total schlau von uns, so einen vertrag zu unterschreiben...mein anwalt hat auch nur den kopf geschuettelt...er meinte, es waere ein gottessegen fuer das bauunternehmen, so dass wir auf jeden pups an mangel bestehen muessen, dass dieser behoben wird...wenn es je zum weiter oder rueck und neuaufbau kommt
     
  11. #31 Steffi1912, 04.09.2008
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    aber unser sachverstaendiger hat uns schon vorgewarnt, das unser anwalt ab naechste woche die meiste arbeit hat...er hat ja nicht so viel mit stahlfaserbeton zu tun gehabt...hat sich aber informiert...glaub ich beim amt fuer den bau, die soetwas wie patente vergibt nach test bei einem unabhaengigen institut und die haben nichts ueber einen supertollen stahlfaserbeton, den man als bodenplatte in einer staerke von 16 cm benutzen kann
     
  12. Robby

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    GAb es da Verständigungsschwierigkeiten... Da brauch man nicht irgendwo nachgraben sondern es gibt für SFB Zulassungen
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 04.09.2008
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    Und ich bleib dabei - die Statiknorm ist ETB, SFB ist darin nicht enthalten, also Verstoß gegen geltendes Recht - Thema durch. Abreissen und neu.
    Warum versucht EUER SV denn, diesen Mist gesundzubeten???
    Will der Eure AWG-Hormone bedienen??
     
  14. #34 Steffi1912, 04.09.2008
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    macht er nicht...bis morgen muessen die unterlagen uebergeben werden und danach kann unser anwalt erst ran...wie gesagt, er musste sich erst informieren, ob es doch etwas neues gibt, weil ansonsten haetten wir die probleme bekommen, wenn wir unbegruendet den bau stoppen
     
  15. #35 Steffi1912, 04.09.2008
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    nun ist die frage, ob gleich abgerissen werden kann oder das ganze erst mal vor gericht angegangen werden muss...davor graut es mir am meisten, dass wir eine bauruine auf unseren grundstueck stehen haben und die nicht abreißen duerfen, da es noch besitz der baufirma ist...oder denk ich da falsch?:konfusius
     
  16. #36 Steffi1912, 04.09.2008
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    und diese SFB-zulassung sollte uns ja erst morgen uebergeben werden, die es hoechstwahrscheinlich nicht gibt
     
  17. #37 Bauwahn, 04.09.2008
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    Wenn er uneinsichtig ist, musst Du wohl diesen Weg gehen. Ansonsten bleibst Du auf den Kosten sitzen.
     
  18. #38 Steffi1912, 04.09.2008
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    ich hoffe das beste (abriss und neubau) und geh vom schlimmsten aus (fuer die naechste zeit mir das gericht von innen mal naeher anschauen)
     
  19. Robby

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    Och dafür bleibt unter Umständen Monate / Jahre Zeit zur Verfügung.
     
  20. #40 Steffi1912, 04.09.2008
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