Grundriss geschützt?

Diskutiere Grundriss geschützt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Der Entwurf / Grundriss von BT A ist natürlich sein geistiges Eigentum . Und natürlich kann er , wenn er denn wirklich möchte ,für die...

  1. #21 jodler2014, 14.09.2018
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    Der Entwurf / Grundriss von BT A ist natürlich sein geistiges Eigentum .
    Und natürlich kann er , wenn er denn wirklich möchte ,für die Planungsleistungen ein Summe x einfordern .
    @ All
    ist doch logisch ,daß BT B günstiger ist !
    Fertige Zeichnung bringt der Kunde selbst mit …:think
    Oder ist es gar kein Bauträger ?
     
  2. #22 jodler2014, 14.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.09.2018
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    Der Architekt der als BT A oder als GU agiert .
     
  3. #23 Lexmaul, 14.09.2018
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    Solltest dann weiter lesen - da kann er klagen soviel er will, ein Copyright bekommt er nicht auf einen schnöden Entwurf.

    Kosten für die Erstellung des Entwurfs sind wieder was ganz anderes - kommt drauf an, wie das Verhältnis geregelt wurde.

    Eine Zeichnung (ich gehe weiterhin vom Entwurf aus) verbilligt ein Haus ganz sicher nicht spürbar, wenn schon vorhanden.
     
  4. #24 jodler2014, 14.09.2018
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    in #1 steht ausgearbeitet ? !
     
  5. #25 Lexmaul, 14.09.2018
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    Und das aus einem Mund eines Laien bedeutet für Dich eine Werksplanung?

    Wäre auch recht selten bei einem GU, dass der einem sowas gibt - ohne Vertrag erst recht nicht.

    Ich wette, dass es was vorgefertigtes war und der Unternehmer auf Wunsch des TE noch ein paar Wände geschoben hat

    Aber vielleicht sagt uns der TE doch mal genaueres.
     
  6. #26 jodler2014, 14.09.2018
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    Grundriss ..fertig !
    Wenn der Grundriss von BT A ( Architekt ) aber absolut genial ist und BT B das Haus dann genauso baut und daraufhin dann weitere Aufträge erhält ..
    Von daher können wir hier weiter spekulieren bis zum Morgengrauen
     
  7. #27 jodler2014, 14.09.2018
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    :D
    Dazu müsste man die Zeichnung kennen ..
    Oder die Beiträge des TE lesen !
    Es handelt sich um ein 08/15 Haus mit Garage .;)
    Selbst dafür muss man sein Hirn aktivieren !
     
  8. S216

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    Ich würde den "Entwurf" händisch aufs Papier kritzeln und den neuen Hausbauer mit dem reinzeichnen beauftragen. Reicht doch, die paar Striche. Der soll auch was arbeiten für sein Geld, oder ist er deshalb so billig, weil er nur geklaute Entwürfe baut und selbst nie Angebotszeichnungen macht?
    Die Idee kann man mitnehmen, ist ja eh eure.

    Ich habe vor Jahren einem berühmten deutschen Sportwagenbauer mal einen Entwurf für die Neunutzung einer Halle gemacht. Weil ich die Nachtigall trapsen hörte und die neunmalklugen Schlipsschnösel in dem Laden leicht zu durchschauen sind, habe ich lauter kleine Hinweise auf unsere Firma in die Zeichnung eingebaut, mit bloßem Auge im Ausdruck nicht zu sehen, nur beim hineinzoomen am Monitor. Ich ahnte, dass die den Rahmen mit Schutzvermerk abschneiden und die Zeichnung zum Bestandteil einer Ausschreibung machen würden, und so war es dann auch.
    Unsere ziemlich saftige Rechnung haben sie anstandslos bezahlt.

    Und genau das gleiche schon mal mit einem berühmten Modelabel für einen neuen outlet store in Metzingen. Auch die zahlten, schuldbewusst, ohne zu murren.
     
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  9. #29 jodler2014, 15.09.2018
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    Die Besteckschublade bei Geschirrspülern war auch jahrelang ein Monopol ..
    Vergänglich und danach mehrfach kopiert..
    Ein Bauherr , ein Grundstück ,ein Budget

    BT A hat geplant und BT B ist billiger ..
    Wer zu wenig bezahlt ,zahlt zweimal …
    Und hoffentlich genug Lehrgeld .
    Und dabei kann nur der liebe Gott helfen und der gesunde Menschenverstand ..
     
  10. #30 jodler2014, 15.09.2018
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    Krumme Gurke !

    Nur Manni Kaltz konnte die Bananenflanke:p
     
  11. #31 Lexmaul, 15.09.2018
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    Siehste, und deshalb kein geistiges Eigentum, welches schützenswert ist - wenn das so klar ist, verstehe ich Deine Beiträge nicht ;)
     
  12. DaBoon

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    Er ist in dem Sinne billiger, dass einige Sachen inkludiert sind. Wir sprechen hier von knapp 20k Euro.
    Das Material selber ist alles gleichwertig oder besser.




    Ich habe es gestern schonmal geschrieben:

    Bei BT A, sind die Terminlichen Wartezeiten ziemlich lange und der Baubeginn wäre 6-9 Monate später.

    Bei BT B könnte ich die Finanzierung nun Fertig machen und müsste nicht hoffen, dass die Zinsen so niedrig bleiben.
    Wie schon geschrieben hatten wir BT B überhaupt nicht auf dem Schirm, das ist unsere eigene Schuld keine Frage.
    Mir ging es am Anfang "nur" um die Frage, ob BT A uns Verklagen oder irgendwelche Ansprüche geltend machen könnte.

    Ich wüsste jetzt nicht wie ich das Haus noch groß ändern sollte, etwas breiter und länger evtl. die Raumaufteilung ist auch optimiert und fix, es bleibt trotzdem ein 4 Eckiges Haus ohne besonderem Design. So steht es vielen Baugebieten, on nun als Fertighaus oder Massiv bauweise.

    BT B macht natürlich auch selbst Entwürfe, Zeichnungen und Pläne...
     
  13. #33 Lexmaul, 15.09.2018
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    Solange Du da nix unterschrieben hattest oder mündlich vereinbart, sag dem GU (!) ab und geh zum anderen.
     
  14. #34 Fabian Weber, 15.09.2018
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    Lexmaul hat Recht, zwar gibt es das Urheberrecht auch in der Architektur dies greift aber erst, wenn ein Entwurf ganz spezielle Merkmale aufweist, die so nicht Standard sind. Das wäre dann bei irgendwelchen Türmchen als Anbauten oder anderen Designspielereiein zum Beispiel so.

    Wenn das nun für 08/15 Haus auch gilt, dann zeichne ich heute Abend noch ein EFH mit Walmdach und verklage dann künftig die halbe Republik.
     
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  15. #35 Lexmaul, 15.09.2018
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    Man muss dazu sagen, dass es - auch wenn es rechtlich kein Problem ist - man moralisch das schon in gewissen Fällen verurteilen muss.

    Beim GU könnte ich in den meisten Fällen weiter schlafen, beim Archi evtl schon schwerer, wenn er vorab auf Wünsche individuell eingegangen ist und da schon Gehirnschmalz investiert hat.

    Normal lässt man sich das aber schon ab da vergüten ;)
     
  16. #36 ThorstenFB, 15.09.2018
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    Hmm das ist schon ein interessanter Aspekt. Ich hätte jetzt auch vermutet, dass hierbei das Urheberrecht greift. Und wenn ein Architekt das mit Wasserzeichen etc. versieht? Wäre es dann der Fall?
     
  17. #37 Lexmaul, 15.09.2018
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    Nö, wieso?

    Aber er kann für seine Arbeit Geld verlangen - ganz einfach. Stellt er die Pläne online, ist es sein Pech...
     
  18. #38 simon84, 15.09.2018
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  19. #39 11ant, 16.09.2018
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    Erstens: Wenn man den Häuslebauunternehmer so einfach wechseln kann, gehört einem das Grundstück wohl selbst, dann ist es kein Bauträger.

    Zweitens: kein Grundriß ist so perfekt, daß es den Versuch nicht lohnen würde, Anbieter B mal einen eigenen Gegenvorschlag auf den Tisch legen zu lassen. Und nebenbei bemerkt: ein Grundriß allein macht nur so viel Haus wie eine Schwalbe einen Sommer. Mir wäre das im übrigen viel zu gefährlich, Anbieter B die "restliche" Planung komplettieren zu lassen, wenn der die Gedanken hinter den Details des Grundrisses von A nicht kennt. Das gibt improvisierte Bauteileanschlüsse = Schadensquellen.

    Drittens: nichts ist "billiger" als ein günstigeres Angebot zu machen. Ich könnte mir vorstellen, daß mit dem Plan von B dann sogar A wieder der günstigere wäre. Geld zu verdienen, dem Kunden etwas zu schenken und die Wahrheit zu sagen steht nicht von ungefähr in dem Ruf, ein magisches Dreieck zu sein ;-)

    Anbieter A hat lange Wartezeiten, Anbieter B liebt das Foulspiel - da wäre Anbieter C mein lachender Dritter ;-)

    P.S.: Wir hatten dieses Thema hier schon mal ziemlich ähnlich vor einem Jahr, EFH: Entwurf durch Fa. A, Weitergabe + Auftrag an Fa. B, Schadensersatz? oder etwas älter Haus nachgebaut bzw. Pläne kopiert oder (betr. eines Carport-Gegenangebotes) im orangen Forum: Layout für Angebot / Strafzahlung
     
  20. #40 petra345, 17.09.2018
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    Es wäre der erste Entwurf, den man nicht verbessern und damit verändern könnte.
    Warum nicht diesen Weg gehen?

    Und wenn man die Lage einiger Fenster um 12,5 cm verrutscht, ist es als neuer Entwurf anzusehen.
    Beim Bau kann man das Fenster immer noch "versehentlich" verschieben.
    Auch die Wandstärke kann man verändern. Warum nicht 17,5 oder 15 statt 24 oder 11,5 cm?
    Warum nicht das Ganze 12,5 oder 25 cm größer bauen?
    Warum nicht 2,75 Wandhöhe statt 2,625 m?
    Ist denn der Küchenplaner schon eingeschaltet worden?

    Ist denn überall schon die Baumaßordnung eingehalten?


    .
     
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