Kauf vom Bauträger - will einen eigenen Begleiter/Überwacher - wen?

Diskutiere Kauf vom Bauträger - will einen eigenen Begleiter/Überwacher - wen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Robby. Zu 1. + 2. Klare Sache. Zu 3. Auch klare Sache, weil noch keine Silikonfuge das Schlamassel verhüllte. Nochmal: Natürlich kann...

  1. #21 Thomas B, 03.09.2008
    Thomas B

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    Hi Robby.

    Zu 1. + 2. Klare Sache.

    Zu 3. Auch klare Sache, weil noch keine Silikonfuge das Schlamassel verhüllte.

    Nochmal: Natürlich kann man das ein oder andere sehen....wie man sieht:konfusius,
    aber ich denke (Beispiel: Bewehrung), daß das ein oder andere bei nur stichprobenhafter Begehung bzw. Inaugenscheinnahme bei anstehden AZs auf der Strecke bleibt bzw. bleiben muß, weil nicht mehr feststellbar.

    Daher wäre eine baubegleitende Bauüberwachung, also mit Ortsterminen in speziell den "kritischen" Phasen (Bespiel: ...schon wieder Bewehrung...oder Abdichtung KG...) auf jeden fall die weitaus bessere Wahl. Wenn dies aber wegen "Hausrecht" (Bauträger) nicht geht, wird es m.E. kritisch.

    Gruß

    Thomas
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ja sicher, aber man kann sich auch "durchsetzen" ;) und wenn man merken lässt das man nicht zum "spielen" da ist klar machen das man gemeinsam kann oder auch eben "Nicht gemeinsam".

    Besser ist logischerweise vorher das entsprechende geklärt zu haben. Übrigens ist ja gerade (bezüglich Bopl und SFB) erstens eine Baubeschreibung da und da ist das Verhältnis zwischen BT und Erwerber generell noch prima ;) Und seit es Digitalkameras und E Mail gibt bekommt man schon einen Überblick ohne da gewesen zu sein ;)
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 03.09.2008
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    Thomas, dass Probem ist meist nicht die Zahl der ZugangsMÖGLICHKEITEN, sondern die Zahl der bezahlten Kontrollen.
    Wenn ich Angebote für BQÜ mit 15 Terminen a 150 - 200 € + MWST rausschicke, weiss ich ganz genau, was kommt:
    Ne, das ist zu teuer. Da müssen wir aber einige Termine streichen.
    Übrig bleiben dann 5 oder 6 Termine.
    Einer wollte dann nur noch 3, da hab ich abgelehnt.
     
  4. #24 neulingwillbaue, 11.09.2008
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    Hallo nochmal:

    Ich habe mir das alles durchgelesen - aber es scheint unter den Experten doch ein ziemliches Hauen und Stechen zu geben. Daher noch einmal die Situation kurz geschildert:


    1) geplanter Kauf vom Bauträger eines Hauses, das erst noch errichtet wird
    2) Errichtung / Bauleitung etc. ist alles Sache des Bauträgers (da will der Käufer auch nicht reinpfuschen)

    3) Käufer will aber schon während der Bauphase sicher stellen, dass Fehler/Mängel durch unabhängigen, sachverständigen Dritten möglichst schnell erkannt werden (also noch bevor alles zugeschüttet / zugekleistert / zugemörtelt ist und bei der Abnahme am Ende dann nicht mehr zu erkennen sind) und dem Bauträger zur Beseitigung noch während der Bauphase angezeigt werden.

    => welcher Dritte ist dafür am besten geeignet (auch unter Berücksichtigung Kosten/Nutzen; soll niemand sein, der für 100,- dann gerade einmal 10 Minuten vorbeischaut, aber auch niemand, der einen bei einem EFH 10.000,- kostet)?
    => wie häufig sollte dieser Dritte auf der Baustelle vorbeischauen?
    => wann (nach welchen Bauabschnitten) sollte dieser Dritte auf der Baustelle vorbeischauen?
     
  5. #25 neulingwillbaue, 11.09.2008
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    PS: Ich will mich doch nur informieren, was ich jetzt machen kann (und mir dann in den Vertrag reinschreiben lassen) um nicht hinterher hier vorbeischauen zu müssen und dann zu hören: hättest du mal vorher gemacht

    Also: Wer ist sinnvoll?, Was ist sinnvoll?

    ==> Zu einem Architekten gehen, mit diesem Bauqualitätsüberwachung mit 15 Terminen a 150 - 200 € + MWST vereinbaren?
    ==> Im Vertrag mit dem BT reinschreiben lassen, dass mein Architekt an 15 Terminen die Baustelle begehen darf?
    ==> Im Vertrag reinschreiben lassen, dass Anzeige zu erfolgen hat, wenn der Bau einen bestimmten Abschnitt (welche wären dies?) erreicht, so dass ich dann meinen Architekten informiere und der hinfährt

    Und wenn der dann was findet, würde ich das halt dem BT mitteilen so dass der das beseitigt
     
  6. lawyer

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    Und was ist, wenn sich der BT daran nicht hält? :wow

    Im Vertrag mit dem BT müßte geregelt werden, daß Ihr Architekt unangemeldet auf die Baustelle darf und die Ausführung vertragswidriger Arbeiten abzulehnen berechtigt ist. Regelung entsprechend § 4 Nr. 1 (2) und (3) VOB/B.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 11.09.2008
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    Und um Gottes Willen keine Anzahl reinschreiben.
     
  8. #28 dolphin26, 15.09.2008
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    Ich stehe vor dem gleichen Problem/Aufgabe.

    In meiner BBS ist nicht alles bis ins kleinste Detail geklärt.
    Natürlich sind alle groben Sachen beschrieben. Wie z.B. Steinarten, Dachziegel, bis hin zu den Arten der Fießen, Abflussrohre, Estrich usw.

    Aber es ist nichts von Estrichdicke, Schallbrücken oder Dichtungsmaßnahmen beschrieben.

    So nun habe ich als Laie natürlich das Problem die Arbeiten vor Ort nicht kontrollieren/bewerten zu können.
    Zudem ist im Vetrag geregelt, daß ich eigentlich nur mit Rücksprache des Bauleiters auf die Baustelle darf. Hat natürlich auch versicherungstechnische Gründe. Und es ist auch beschrieben, daß ich keine Weisungsrecht gegenüber irgendwelchen Arbeitern auf der Baustelle habe.

    Aber ich habe das noch nicht existente Haus natürlich schon gekauft, also will man natürlich auch wissen was man bekommt.

    So wie ich das herauslese (Vertag und hier im Thema) kann ich als Käufer eh nichts machen. Ich kann nur die Abnahme verweigern, bzw. Mängel zur Anzeige beim Bauleiter bringen.
    Aber der BL entscheidet ob es eine Mangel in seinen Augen ist.
    Wenn ich dem Bauträger jetzt mal böses unterstelle, kann er eigentlich machen was er will und ich muss drum kämpfen (Anwalt und Co.) meine Wünsche durchzusetzten.
    Und in meinem Fall kann er sich wohl immer drauf berufen, das davon nichts in der BBS steht.
    Ich gehe mal davon aus, dass es Richtlinien gibt wie eine Haus gebaut werden muss. Also eine Art Minimum. Aber ob da Dichbänder und Co. drinn sein müssen weiss ich natürlich auch nicht, oder ob die ggf. teurere "Best Practice" eingehalten werden muß.

    Also, wie lautet Euer Tipp für uns BT Häusle-Käufer?
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 15.09.2008
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    Wenn BT (mal hier lesen), dann besteht ein Recht zur Kontrolle mit EIGENEM Fachmann nur zu den Zahlungsterminen.
    Ja - die DIN-Normen und die aRdT.
    Aber die sind nur das absolute Minimum. Und SIE können die Einhaltung derselben (und sie werden oft nicht eingehalten) nicht beurteilen, weil Sie Laie sind.

    Haben Sie schon unterschrieben??
     
  10. #30 VolkerKugel (†), 15.09.2008
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    Das Zauberwort ...

    ... heißt BQÜ = Baubegleitende Qualitätsüberwachung,
    wobei hier der BT zustimmen muss, dass der BQÜler auch auf die Baustelle darf, wann er will.
    Stimmt er nicht zu, will er was verbergen und man sollte gleich das Weite suchen.

    Stimmt er zu erhebt sich die Frage: "Wen beauftragen?"

    Anbieter für diese Leistungen gibt es genug. Angefangen von TÜV oder DEKRA über VpB etc.

    Sinnvoller erscheint mir (ich weiß, ich rede hier "pro domo"), ein bauerfahrener Architekt (mit entsprechenden Referenzen natürlich), der sich in allen Gewerken auskennt und auch entscheiden kann, wann mal in ganz schwierigen Fällen noch ein spezieller Sachverständiger (oder Anwalt) eingeschaltet werden muss.
     
  11. #31 Carden. Mark, 15.09.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    wäre ich nun gar nicht darauf gekommen :D
     
  12. #32 dolphin26, 16.09.2008
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    Ja.
    Aber...
    Das Haus, so wie es gebaut wird, wurde schon x-mal gebaut und wird in diesem Wohngebiet ca. 40x gebaut (verschiedene Formen)
    Ich habe mich natürlich mit Käufern unterhalten und nachgefragt ob Sie zufrieden waren usw..
    Alle haben gesagt, dass es bis auf Kleinigkeiten (z.B. Rollanden klemmte) keine Probleme gab.
    Viele hatte auch GA beauftrag, welche aber keine Mängel gefunden hätten und meinten, dass man sich das Geld sparen könnte.
    Sofern habe ich schon ein gutes Gefühl.
    Und auch wieder nicht... ist halt viel Geld...
    Was mich am meisten nervt sind die Aufpreise für Änderungswünsche... hier 50€ da 500€, dort 3000€ usw...
    Und dazu würde ich natürlich gerne jemanden draufschaun lassen ob die Preise OK sind. Zudem hätte ich persönlich ein besseres Gefühl wenn mir jemand sagt, das alles soweit OK am Bau ist - oder auch nicht ;)
     
  13. Robby

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    Öhhh keinerlei Beanstandungen halte ich schlicht und ergreifend für UNGLAUBLICH!

    Bei meinen Abnahmebegleitungen / Prüfterminen sind es meist so 5 - 7 Fehlausführungen je Wohnraum... über die Dauer meiner Beauftragung. Unter 30 bin ich noch nie weggekommen. Mal mehr mal minder heftig.
     
  14. #34 dolphin26, 16.09.2008
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    Ich hoffe mal, daß die Leute dich ich befragt habe nicht bezahlt waren...

    Waren aber durchweg die Antworten...

    Aber das macht mir natürlich schon wieder Angst...
     
  15. #35 dietrich, 16.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Äh, @Robby
    machst Du die Unterstützung für Bauherren auch für 500,00 bis 1.000,00€ plus Mehrwertsteuer im Schnitt, für den Rat und 3 bis 4 ausführliche Abnahmen auf der Baustelle, inklusive ?
     
  16. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ist nicht immer was "Dramatisches" geht von nicht angeklemmten Lichtschaltern, falscher Schalterserie, über mangelnde Abdichtung in Feuchträumen, Schallbrücken, bis zu kompletter Demontage der Fußbodenheizungskonstruktion als Totalschaden.

    Aber nichts hab ich noch nie erlebt und da kommt die Frage auf wer das Überprüft hat.
     
  17. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ich rechne auch da nach Stundensatz ab. Je öfter desto kürzer und tiefergehend sind die Feststellungen.

    Zwischenbesuche idR 1-2 Std + Fahrt / Abnahmebegleitung ca 4 Std. Wenn was Ausführliches geschrieben werden muss (Gutachten) kann sich das natürlich erhöhen
     
  18. #38 dietrich, 16.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Hab ich noch vergessen, was alles dazu gehören soll:

    Zitat:
    Die Bauherrenberater bieten eine Vielzahl von Beratungsleistungen an. Hier eine Auswahl der wichtigsten = Rat:
    - Klärung grundsätzlicher Fragen beim Kauf eines Neubaus oder Bestandsimmobilie.
    - Beratung/Begleitung beim Grundstückskauf
    - Zusammenarbeiten mit Fachanwälten zwecks rechtlicher Prüfung
    - Baustellenüberprüfungen
    - Rat und Unterstützung bei Baumängeln
    - Beratung bei der Finanzierung
    - Fachliche Beratung während der Gewährleistungsfrist
    Denn NEU- oder Umbauten haben durchschnittlich zwischen 20 und 30 gravierende Mängel.

    Das alles für 1190,00€, oder was soll ich von seinem Spezial - Testbericht für Ökos halten ?
     
  19. #39 Schwabe, 16.09.2008
    Schwabe

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    Dem muß ich wiedersprechen. Ich z. B. biete als baubegleitende Qualitätssicherung dem BH die Kontrolle der Abschlagszahlungen des AN an. Und wenn noch Mängel oder Restleistungen offen sind - gibt es Abzug. Dazu berechtigt sowohl die VOB/B wie auch das BGB. Erst wenn nachweislich der Mangel /Restleistung behoben ist wird der Einbehalt ausgezahlt.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2008
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    Haben Sie mit BQÜ dann Mängel V E R H I N D E R T ???
    NEIN, denn sonst gäbs ja nichts abzuziehen.
    Sie haben - wie jeder LP 8 Bauleiter - die Ihnen aufgefallenen Mängel Ihrem AG angezeigt, der hat einen entsprechenden Abzug vorgenommen und hofft nun, damit den BU zur Nachbesserung bewegen zu können.

    Also hören Sie auf, Ihre BQÜ als die bessere Bauleitung hinstellen. Sie ist (bestenfalls) ein Notnagel, aber KEIN Ersatz für eine sach- und fachgerechte Bauleitung.
     
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