Traufpunkt bei Dach mit Gaube

Diskutiere Traufpunkt bei Dach mit Gaube im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, im B-Plan ist bei uns folgendes (in der Begründung der Gemeinde) folgendes zur Definition der Traufhöhe festgehalten: Die Traufhöhe ist...

  1. #1 Centauri, 04.01.2023
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    Hallo, im B-Plan ist bei uns folgendes (in der Begründung der Gemeinde) folgendes zur Definition der Traufhöhe festgehalten:

    Die Traufhöhe ist das Maß zwischen der Erdgeschoss-Fußbodenhöhe (Oberkante Rohfuß-
    boden) und der äußeren Schnittkante der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut.

    upload_2023-1-4_11-8-2.png


    Die Traufhöhe wird dann mit 4m festgesetzt.

    Soweit so gut. Was ist aber der Traufpunkt, wenn eine Gaube gesetzt wird, deren Außenwand in einer Linie mit der Außenwand hochläuft?

    Hintergrund: Das Amt verlangt, dass man um Außenwandstärke einrückt mit der Gaubenwand. Das finde ich komisch, zum einen wurde das bisher nicht so gefordert, zum anderen ist Außenwandstärke ja variabel, je nach Wandaufbau 30 bis 45 cm. Städtebaulich erschließt sich mir diese Bedingung nicht, man verliert Fläche im OG, die man durch eine größere Grundfläche wieder ausgleichen müsste ... Ist das Willkür?

    Gauben sind weder explizit erlaubt noch ausgeschlossen, werden weder in den textlichen Festsetzungen noch in der Begründung der Gemeinde explizit erwähnt. Ziel unseres B-Plans ist es u.a., die Höhenentwicklung der Umgebung fortzuführen.

    Viele Grüße, C.
     

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  2. Dimeto

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    Dann handelt es sich nicht um eine Gaube, sondern um ein Zwerchhaus. Zwerchhäuser werden regelmäßig in der Rechtsprechung nicht mehr als untergeordnete Bauteile betrachtet, im Gegensatz zu Gauben, die bis zu einer im Einzelfall zu bestimmenden Größe untergeordnet sind.
    Der Schnittpunkt der Zwerchhausaußenwände mit der Dachhaut.
    Ich nicht. Das Verlangen ist sehr weit verbreitet.
    Dann muss dei Entwurfsverfasser einen Antrag auf Befreiung nach §31 BauGB stellen, in dem er die städtebauliche Unbeachtlichkeit begründet.
    Nein. Meines Erachtens macht es städtebaulich durchaus einen Unterschied, ob sich ein oder mehrere Dachziegelreihen vor der senkrechten Wand im Dachgeschoss befinden.
     
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  3. #3 Centauri, 04.01.2023
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    Danke! Warum ist das ein Unterschied? Es gibt große und kleine Dachziegel. Mit oder ohne Klinker - das darf doch keinen Unterschied machen.

    Was ist dann eigentlich die Außenwandkante im DG, mithin also die Geschossfläche, wenn ich die Gaube um Außenwandstärke einrücken muss? Kann man dann argumentieren, dass sich auch die Geschossfläche verkleinert?

    Und noch eine Frage (sorry): Wenn die Gaube eingerückt wird, muss man dann unter der Gaubenwand aus statischen Gründen von der Geschossdecke bis zum Dachbalken "Ständer" für die Gaube vorsehen? Oder könnten man die Gaube nur auf die schrägen Dachbalken anbringen? Im 2. Fall würde ich einsehen, dass sich die Geschossfläche nicht verkleinert.
     
  4. Dimeto

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    Entschuldigung, ich habe mich ungeschickt ausgedrückt. Ich wollte das Zwerchhaus, welches ja keine Ziegelreihe vor seiner Außenwand hat (es sei denn, man versucht zu tricksen), der Gaube gegenüberstellen, vor der wegen des Zurückspringens ja mindestens eine, oft aber mehrere Ziegelreihen liegen, so dass die Gaube klar als Dachaufbau, der aus dem Dach heraustritt, wahrgenommen wird.
    Meinst Du die Geschossfläche nach BauNVO? Dann wäre zu klären, welche Fassung anzuwenden ist. Inwieweit dann Gaube oder Zwerchhaus die Fläche verändern, lässt sich am besten anhand eines konkreten Falles beantworten, da ansonsten zu viele Fallunterscheidungen notwendig wären.
    Normalerweise nicht, denn das macht ja gerade den Unterschied, dass die Gaube konstruktiv auf dem Dachstuhl aufliegt und nicht auf der Außenwand (direkt oder indirekt durch Abstützung). Ob das in Deinem Fall geht, muss Dein Statiker beantworten.
     
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  5. #5 Centauri, 04.01.2023
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    Ja, ich meine die Geschossfläche nach BauNVO (nach der vorletzten - Stand 2011). Wenn Balkone da nicht mit reinzählern, warum müsste da so ein "toter" raum mit rein?
     
  6. Dimeto

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    Ich habe mir Deinen anderen aktuellen Thread mal durchgelesen und denke, dass zunächst mal die Fakten gesammelt und geordnet werden müssen, denn eine BauNVO 2011 gibt es nicht. Es gibt eine Fassung von 1962, 1968, 1977, 1990 und 2017.
    O.T. In Fachkreisen wabert auch immer eine 2013er durch den Raum, was daher kommt, dass es 2013 eine bedeutende Gesetzesänderung gab, was den Fachverlag für Gesetzestexte dazu veranlasste, den Druck mit dem geänderten Text neu aufzulegen. Eine Neufassung vom Gesetzgeber wie in den anderen Jahren gab es aber nicht. Ich akzeptiere daher keine 2013er-Fassung, denn sonst müsste man konsequenterweise auch die anderen, zugegeben sehr unbedeutenden Änderungen von 1986 und 1993 erwähnen.

    Dann kommen wir zum B in Deinem Profil: Ich hätte jetzt Berlin assoziiert, jedoch gibt es in Berlin eine Vollgeschossdefinition (§ 2 Abs. 12). Wenn das B für Brandenburg oder Bayern steht, dann haben diese Länder in der Tat das Vollgeschoss aus ihren Begriffsdefinitionen des § 2 bzw. Art. 2 entfernt, doch sie haben den Begriff in ihren Übergangsvorschriften vesteckt (§ 88 Abs. 2 bzw. Art. 83 Abs. 6).

    Das führt uns zu Deinem BPlan. Wann hat der offen gelegen (Das ist wichtig für die anzuwendende Fassung der BauNVO)? Wann wurde der Satzungsbeschluss gefasst (Das ist wichtig für die anzuwendende Vollgeschossdefinition)?

    Ich denke es gibt eine Reihe von Missverständnissen zwischen der Behörde, Deinem Planer und Dir. Wenn die ausgeräumt sind, klappt das auch mit dem Bau eines schönen Hauses.

    Ohne Kenntnis des geltenden Planungsrechts und Deiner Bauvorlagen kann ich derartige Fragen nicht nachvollziehen, geschweige denn beantworten.
     
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    Aus meiner Sicht handelt es sich in Deinem Fall weder um Gauben noch um Zwerchhäuser, sondern Du hast sogar - überflüssig wie ein Kropf, wenn Du mich fragst - das Erkerzwerchhaus erfunden: laut den Zeichnungen in Beitrag #4 Was haltet ihr von diesem Grundgriss und einer in die Dachhaut eingelassen Gaube? willst Du in einer Sonderkonstruktion die Außenwand des DG so anlegen, daß sie obwohl technisch ein Kniestock eine Drempelwand spielt. So weit wäre die "Gaube" ja noch lediglich ein Zwerchhaus. Du gehst aber noch einen Schritt weiter, und willst die Gaube sogar noch um etwa den halben Dachüberstand vorstehen lassen. Ein solch´ schamloses Maß an Dreistigkeit kenne ich sonst nur von Hardcore-Wohnbauinvestoren. Diesen Dach"aufbau" willst Du dann auch noch über 60% der Trauflänge erstrecken. Wenn Du Dir Deine Entrüstung über die ausbleibende Begeisterung der Baubehörde zumindest selbst glaubst, bist Du ein verdammt guter Schauspieler :-)

    Die Traufhöhe von 4,00 m hältst Du wohl ein bzw. unterschreitest sie gar um wenige Zentimeter, aber Deine "Gaube" ist nicht nur kein Rück-, sondern sogar ein Vorsprung, und von der Breite her eindeutig nicht untergeordnet. Ich würde sogar sagen, dieser Bereich sei hier das eigentliche Dach, und beiderseits mit eher symbolischen Scheingiebeln verblendet. Also eher von Einschnitten gesäumt als ein Aufbau. Das aus reinem Trotz so durchzuboxen, wird schon eines Rolf Bossis oder Benjamin Matlocks des Baurechts bedürfen - und in meinem Kopfkino steckt dahinter ein aalglatter Bauträgerarchitekt.

    Hängt das Glück einer Familie wirklich an diesem geradezu kriegerisch erbeuteten Dutzend Mehrquadratmetern ?
    In der Haut Deines Statikers und Deines Zimmermannes möchte ich übrigens nicht stecken, diese Konstruktion dürfte ein "Präzedenzfall" sein :-(
    Manchmal schadet es nicht, kurz zu hinterfragen, warum auf einen Kamikaze-Gedanken noch nicht viele Andere gekommen sein mögen :-)
     
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  8. #8 Centauri, 09.01.2023
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    Danke! Das stimmt schon alles, deswegen stelle ich ja auch die Fragen hier. ;-) Das Wohl meiner Familie hängt davon nicht ab. ;-) Ich sehe aber keinen Vorsprung. Allerdings bin ich gestern gerade durch das Gebiet spaziert. Ein Querstraße weiter wird ein ähnliches Haus mit beidseitigen Zwerchgiebeln hochgezogen bzw. vielleicht sogar noch ein weiteres. Etwas flacheres Dach (35 oder 40 Grad), aber genauso, nur dass es gleich ein DH ist. Sieht eher nach Investor aus. Ist allerdings ein anderer B-Plan (selbes Gebiet, aber später aufgestellt), wobei die Baumaßzahlen ähnlich sind, die Traufhöhe sogar etwas restriktiver.

    Angenommen, ich kriege das hin. Dann wäre es am besten, man mauert den Drempel, oder?
     
  9. 11ant

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    Angenommen, Du kriegst WAS hin ???
    In Deinen Plänen IST der "Drempel" doch gemauert, als Außenwand (???)
     
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  10. #10 Centauri, 09.01.2023
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    Die Genehmigung für die beiden Gauben meine ich. Zuletzt hat es die Baufirma offen gelassen, ob wir bei diesem Zwerchgiebel einen gemauerten Drempel nehmen (mit Pfettendach) oder als Holzkonstruktion nehmen.
     
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    Das sind aber keine Gauben - wobei es mir nicht um die Begrifflichkeit geht, sondern um wesentliche Konstruktionsunterschiede.

    Für mich klingt das nach einem "wir bauen alles was Sie wünschen" GU, dessen Zimmermann von seinem Glück noch garnichts ahnt.

    Als kleinen Insider-Gag für die Freunde auch des orangen Forums müßte ich die Frage anschließen, ob es sich um einen Fleischermeister handele :-)
     
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