Wer zahlt den Statiker?

Diskutiere Wer zahlt den Statiker? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, der Zimmermann bekam den Plan vom Statiker. Hat an 2-3 Ecken aber Mist gebaut. Angeblich alles iO. Ich war nicht überzeugt und holte den...

  1. JPtm

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    Hallo,

    der Zimmermann bekam den Plan vom Statiker. Hat an 2-3 Ecken aber Mist gebaut. Angeblich alles iO. Ich war nicht überzeugt und holte den Statiker dazu. Inkl Vor-Ort-Termin, bissel rechnen, neue Anweisung an Zimmermann schnelle 300€ weg.
    Kann ich das dem Zimmermann in Rechnung stellen?
     
  2. #2 SoL2000, 16.03.2022
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    Du hast den Statiker bestellt, somit zahlst Du aus meiner Sicht.
     
  3. JPtm

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    Der Zimmermann meinte, alles iO. Wenn ich den bestelle wären das meine Kosten. Was blieb mir übrig. Der hat ja dann Fehler gefunden die der Zimmermann beheben musste.
     
  4. Alex88

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  5. #5 trockener Bauer, 16.03.2022
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    Scheinst aber auch echt Glück gehabt zu haben mit deinem Zimmermann.

    Aber eigentlich muss er nicht für Statiker-Kosten aufkommen.
    Normalerweise bewertet das der Bauleiter. Du wolltest sicher die Kosten sparen und warst selbst Bauleiter. Da dir das Wissen fehlte, musstest du dieses "Einkaufen" (Bewertung des Statikers). Dafür kann aber der Zimmermann nichts.
     
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  6. #6 JPtm, 16.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 16.03.2022
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    Das Schlimme ist, 95% der Arbeiten vom Zimmermann waren echt gut. Die restlichen 5% haben dafür aber alles eingerissen.
    Das fing damit an, dass nach Ihm meine Baustelle ein Müllhaufen (in Summe so 1,5m³) war. Er hatte die Baustelle besenrein übergeben bekommen.
    Er wollte Maurer besorgen, der kam dann aber nicht auf Zuruf, also einfach fix nen Brett in den Giebel gelegt und fertig. Der Statiker war kurz vor dem Platzen. Da stand ich dann später 2x 4h auf der Leister, mit Schwerlaststützen und habe dann dort Stürze, mit roten Ziegeln und Quellmörtel reingefrickelt.
    Dann halt die neuen Bodenbalken ungünstig verlegt. Musste er dann Verstärkungen auf Anweisung des Statikers anbringen. Hier wieder, alles ohne Murren sauber und ordentlich erledigt.

    Ja, ich war der Bauleiter. Hätte das etwas geändert? Glaube nicht, dass der Zimmermann auf seine Anweisung den Statiker bestellt hätte.

    Das ganze ist jetzt aber auch schon 18 Monate her. Aber er vergass damals einen kleinen Punkt in der Rechnung. Habe ich dann großzügig mit der Statikerrechnung verrechnet. Falls der jetzt aber wegen des Fensters (anderer aktueller Thread) mitkommt und sich da ev erinnert, wollte ich ev gerne : Nach § sowieso, Statiker, verechnen wir... argumentieren. Daher hier die Frage.
    Die beiden Summen dürften auch ähnlich groß sein.
     
  7. #7 trockener Bauer, 16.03.2022
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    Kann ich alles verstehen. Aber wie gesagt, ist das egtl. nicht richtig, dem Zimmermann die Statiker-Beratung in Rechnung zu stellen.

    Der Statiker erstellt einen Plan. Der Zimmermann hat sich an diesen Plan zu halten. Weicht er davon ab, kann man es bemängeln. Ich vermute aber du hast den Plan nicht lesen können oder wolltest dich zusätzlich absichern.
    Ein Bauleiter hätte das gekonnt...und dessen Kosten muss man einplanen. So sind die Kosten eben an anderer Stelle entstanden.

    Alex Ansatz ist hier schon richtig: Auf 50/50 versuchen zu einigen. Aber wenn du Pech hast, ist das dein Bier.
     
  8. #8 SoL2000, 16.03.2022
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    Warum sollte der Handwerker sich auf 50/50 einlassen?
    Dem Bauherr fehlte Sachkenntnis, die holt er sich extern, also zahlt der Bauherr auch.
    Wie würdest Du als Bauherr denn reagieren, wenn der Handwerker sagen würde: Mit Rechnungstellung kenne ich mich nicht so aus, ich habe mir da wen engagiert. Übernimmst Du bitte die Hälfte der Kosten, ok?
     
  9. Nauer

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    Nein Du!
     
  10. BaUT

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    Da würde ich gar nicht diskutieren. Es lag ein Mangel vor, um diesen zu beseitigen muste der Statiker noch mal rechnen. Diesen Mehraufwand für die Beseitigung des Mangels muss der Zimmermann bezahlen oder hat er dir seinen Nachbeserungsaufwand auch in Rechnung gestellt, dass wäre dann superdreist. Zieh ihm doch die fehlende Baustellenreinigung und die 300 EUR für den Statiker von der Schlussrchnung ab.
     
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  11. #11 SoL2000, 17.03.2022
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    Dass ein Mangel vorlag - einverstanden.
    Der Statiker musste aber nicht rauskommen, damit der Mangel behoben wird, sondern weil dem Bauherr als Bauleiter Knowhow fehlte. Hätte der Bauherr einen Architekten/ Bau Ing. als Bauleiter gehabt, wäre ja kein Statiker rausgekommen.
     
  12. BaUT

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    So ein Quatsch! Vielleicht sollte man als Informatiker lieber keine baurechtlichen Auslegungen vornehmen.

    Der Statiker hat im Auftrag und auf Rechnung des Bauherrn eine Statik erstellt.
    Der Zimmerer hat abweichend von dieser Statik gepfuscht.
    Es wurde allein wegen dieses Ausführungsmangels ein Nachtrag zur Statik erforderlich. Damit sind die Statikerkosten natürlich Mängelbeseitigungskosten!
    Alternativ hätte der Zimmerer seinen Pfusch auch komplett abreißen können und alles gemäß Originalstatik bauen können (ob das dann die günstigere Mängelbeseitigung geworden wäre?!?!).
     
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  13. #13 SoL2000, 17.03.2022
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    Es geht hierbei nicht darum, dass der Statiker notwendig war. Sondern darum, dass Handwerker geliefert hat, Bauherr hatte berechtigterweise Bauchgefühl, dass etwas nicht stimmt, engagiert Statiker und der findet tatsächlichen einen Fehler.
    Na klar ist die Mängelbeseitigung Sache des Handwerkers. Die Kosten, den Mangel aufzuspüren aber nicht. Sonst würde jeder Bauherr eines Neubaus auch seine Baubegleitung in Rechnung stellen können, sobald die etwas findet, was nicht korrekt ausgeführt wurde.

    In Deutschland gilt immer noch das Bestellerprinzip. Hätte der Bauherr den Mangel erkannt und den Handwerker zur Nachbesserung aufgefordert, der er nicht nachgekommen wäre, dann hätte der Bauherr einen Statiker + anderen Handwerker engagieren und in Rechnung stellen können.
    Einfach so jemanden engagieren und dann zu sagen: "Siehste, haste Mist gebaut, jetzt zahl auch noch den Statiker, der das für mich überprüft hat." ...wird schwierig.
     
  14. BaUT

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    Oh ein Informatik-Online-Baurechtsberater :think
    Weiß nicht in welcher Baurechtsvorlesung du diesen Quatsch gehört hast, den du hier äußerst.
     
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  15. #15 SoL2000, 17.03.2022
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    Wenn man keine Argumente hat, dann versucht man den anderen zu diskretieren... :respekt
    Viel Spaß Mr. BauIng :winken
     
  16. BaUT

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    ...dann lies einfach noch mal #12 - da steht alles drin!
    Ich mach den Quatsch nun schon über 20 Jahren - hauptberuflich!

    Dein "Bestellerprinzip" gilt nur bei der Hinzuziehung von Fachberatern z. B. zu einer Abnahme. Da zahlt jede Partei ihre eigenen Fachberater/Sachverständigen.

    Aber nicht wenn der Statiker einen Ausführungsmangel durch nachträgliche zusätzliche Berechnungen (Nachtrag zur Statik) heilen muss.
    DAS sind eindeutig Mängelbeseitigungskosten! So ist es Baupraxis und so wird es auch vor Gericht gehandhabt.
     
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  17. #17 JPtm, 17.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 17.03.2022
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    Hier mal der Thread damals Meinungen zum neuen Dach/Dachstuhl. Da sind zb Fotos von den Balkenköpfen. Die Dinger sind 24cm hoch aber liegen nur so 9-10cm auf, dazu noch auf 45° Keilgeschnitten. Platz wäre genug gwesen. Da sind locker 10-12cm Abstand zur Schrägdachverkleidung.
    Im Startpost sind die Giebel. Ich glaube nicht, dass da ein anderer Bauleiter etwas anderes als: Statiker rankarren gesagt hätte. Auf meinen mündlichen Hinweis, ist das Ok, kam nix substantielles zurück.
    Sinngemäß: Nicht sein Problem, ich solle selbst zusehen wie ich das löse. Fand ich extrem Frech.
    Ja, im Nachinein wäre da sicher eine Mängelanzeige besser gewesen. Man lernt halt nie aus.
     
  18. #18 JPtm, 17.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 17.03.2022
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    Nein. Die Nachbesserung wurde sauber und ohne zu murren erledigt. Tauchte nicht auf der Rechnung auf. Da war der fast den ganzen Tag mit beschäftigt.

    Wie gesagt, Rechnung ist längst durch. Mir ging es nur darum, dass jetzt ein Baumangel offensichtlich wurde wo Zimmernan & Dachdecker noch einmal rankommen müssen. Da will ich notfalls eine Diskussionsgrundlage haben falls der den vergessenen Posten noch haben will. Fängt der damit nicht an werde ich das auch Ruhen lassen.
     
  19. #19 JPtm, 17.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 17.03.2022
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    Was hätte nach deiner Meinung jetzt ein Archi/Bauleiter gesagt? Wenn die nicht gleichzeitig Statiker sind: Bestell einen Statiker. Ich bin da eig voll auf Line von @BaUT und jetzt nicht nur weil das die für mich günstige Variante ist.

    Eben weil ich die wichtigen Werte der Statik lesen kann, die Auflagerkräfte in den Giebeln kenne war mir klar, dass das kleine Brett da mit Sicherheit nicht reicht. Die Balkenköpfe waren auch mehr als fraglich.
     
  20. Knebel

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    Wer bestellt bezahlt...ist dich völlig klar.... wie man das dann danach abrechnen kann ist ne andere Sache
     
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