Die Garage von Nachbar A steht mit dem Rücken direkt an Grundstückgrenze des Nachbars B. Mit der Zeit wird die Wand unansehnlich. Wer hat diese Wand zu renovieren/sanieren, der will oder hat B Anspruch gegenüber dem Eigentümer A ?
Meine Nachbarin schminkt sich immer wilder und stellt sich dann an den Gartenzaun. Ich kann den Anblick nicht mehr ertragen. Welche Ansprüche habe ich da? - muss sie einen Kosmetikkurs belegen? - darf sie nur noch mit dem Rücken zur Grenze stehen? - muss sie sich liften lassen? - darf sie nur noch nachts raus? oder, wenn sie das alles nicht will: - muss sie umziehen?
@Baufuchs: Deine Nachbarin versucht dir auf charmante Weise klar zu machen, dass du bitte endlich Vorhänge an deinem Schlafzimmerfenster anbringen sollt
Wenn ich der Nachbar des Garagenbesitzers -der die Ansicht ja nicht ertragen muß- wäre und mich die Ansicht so sehr ärgern würde, dann würde ich den Garagenbesitzer fragen ob ich die Ansichtsgestaltung selbst nach meinem Geschmack übernehmen darf. Dann aber auf meine Kosten. Stelle dir vor der renoviert nur auf deinen Druck hin - aber dann in pink?
Ich würde es mal mit schöntrinken versuchen. Ab 6 Bier aufwärts wird die Garagenwand Nebensache, da zählt nur noch die dann schöne Nachbarin.
wie baufuchs schreibt , reichen sechs bier nicht........ und ich würde dann krombacher empfehlen , da tut man dann was zur rettung des regenwaldes .
Na gut, hier kommt mal eine Antwort auf die gestellte Frage: Für die Unterhaltung und Schönheit von Objekten ist der jeweilige Eigentümer zuständig und auch verantwortlich. Falls für diese Arbeiten nachbarschaftliche Grundstücke in Anspruch genommen werden müssen, lohnt sich ein Blick in das Nachbarschaftsrecht. Dort ist geregelt, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Da steht aber nicht drin, was schön ist. Da hat aber der selige Hermann Hesse schon mal was dazu getextet: Schönheit liegt im Auge des Betrachters!