Terrasse, Steinbruch oder Swimmingpool?

Diskutiere Terrasse, Steinbruch oder Swimmingpool? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; wann gibt es Versicherungen, die Pfusch versichern?:biggthumpup: Kann mich dem Baufuchs hier nur anschließen, normalerweise kommt die...

  1. #61 Feuerteufel, 11.09.2007
    Feuerteufel

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    Kann mich dem Baufuchs hier nur anschließen, normalerweise kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden auf, die man an anderen Gewerken verursacht (ein Fliesenleger bohrt in die Stromleitung, einem Dachdecker fällt ne Dachpfanne auf den Transporter des Estrichlegers, o.ä.). Schäden am eigenen Gewerk gehen in der Regel zu Lasten des Unternehmers.:yikes

    Wird schwierig sein die Versicherung hier zur "Mitarbeit" zu bewegen. Insofern würde ich wirklich anraten den "gesetzlichen Weg" (siehe operis) weiterhin einzuhalten um die berechtigten Ansprüche auch wirklich durchsetzen:boxing zu können.

    Viel Erfolg!!!
     
  2. crash

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    Was ist ein angemessene Frist und sollte ich diese in Teilbereiche (Abriss und Entsorgung vs. Neuaufbau) zerlegt werden?

    Ist bereits jetzt für die Nichteinhaltung der Frist mit der Ersatzvornahme zu drohen?
     
  3. ilis

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    Macht es keinen Unterschied, wenn der Bauherr wie hier das Material stellt? Der Pflastermensch hat dann ja tatsächlich fremdes Eigentum "zerstört"?
     
  4. crash

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    :winken Danke für den erneuten, kleinen Hinweis!

    Alle Materialien wurden auf meinen Namen und auf meine Rechnung bezogen und auch bereits beglichen.
     
  5. operis

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    Ja, das ist richtig, crash wende dich doch mal an den eric, der ist anwalt und in sachen bau richtig fit.

    In sachen terrassenbau würde ich aufs frühjahr tippen, (da hab ich auch wieder zeit:biggthumpup:) ne im ernst, das zeitfenster wird jetzt immer enger und im winter benötigst du doch die terrasse nicht, oder?

    Grüße operis
     
  6. #66 Baufuchs, 11.09.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    M.e.

    ist es wurscht, wer das Material stellt.
    Kann Crash auch egal sein. Er hat sowieso keinen Anspruch gegenüber der Versicherung, sondern nur gegenüber dem GALA-Bauer. Der müsste/könnte sich danach an seine Versicherung wenden.
    Aber mal überlegen:
    Um eine Versicherung zum zahlen zu bringen, müsste ein GALA-Bauer nur das Material vorab mit getrennter Rechnung liefern, dann wäre es Eigentum des Bauherren. Macht er dann Murks ruft man nach der Versicherung.

    Ihr glaubt doch wohl nicht, dass so etwas klappt, oder?
     
  7. ilis

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    Warum nicht?
    (ich meine, in DIESEM Fall wo Lieferant und Ausführender verschieden sind und kein "Schmu" reingedacht werden kann).

    Haftplicht setzt doch da an, wo man zur HAFTung verPFLICHTET ist. Sich selbst gegenüber ist man nicht zur Haftung verpflichtet - macht man eigenes Material kaputt ist man also selbst schuld und hat Pech. Anderen gegenüber ist man jedoch häufig zur Haftung verpflichtet, wenn man ihnen was kaputt macht.

    Bauherr kauft teuren Spiegel. Handwerker soll ihn anbringen. Handwerker läßt Spiegel fallen. Muss nicht zahlen, weil Spiegel zu seinem Gewerk gehören?
    Hört sich nicht so wirklich nachvollziehbar an.

    ...

    IANAL natürlich ;)
     
  8. #68 Baufuchs, 11.09.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Natürlich

    muss der Handwerker den Spiegel ersetzen, das läuft aber nicht über seine Versicherung.

    Trifft fallengelassener Spiegel den Fuss des zusehenden Bauherren, oder zerstört der Spiegel beim Fall eine Bodenfliese, zahlt die Betriebshaftpflicht des Glasers. Aber nur für Fuss u. Bodenfliese.

    Der Ersatz von Ansprüchen aus Erfüllung vertraglicher Pflichten ist gem. den AGB der Betriebshaftpflichtversicherer grundsätzlich ausgeschlossen.

    Vertragliche Pflicht GALA-Bauer: Fachgerechter Einbau der bauseits gelieferten Platten. Ging daneben =vertragliche Pflicht verletzt = nicht versichert


    Natürlich hat Crash auch Anspruch auf Ersatz seines Materials.
    Aber da zahlt keine Versicherung, sondern nur dar GALA-Bauer.
     
  9. ilis

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    Wenn dem tatsächlich so ist, wird Crash vermutlich etwas länger auf sein Geld warten können. Irgendwie klingt seine Beschreibung seines Galabauers nicht so, als wenn der freiwillig die Kohle aus eigener Tasche löhnt. Zahlt's seine Haftpflicht, juckt's ihn wohl weniger. Ansonsten wird er's wohl eher drauf ankommen lassen.
     
  10. #70 VolkerKugel (†), 11.09.2007
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    Ich frach mich nur ...

    ... ob er überhaupt ne Versicherung hat :shades .
     
  11. #71 Ralf Dühlmeyer, 11.09.2007
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    Das Problem...

    mit der Haftpflicht ist, das sie selbst wenn es ihr nicht gelingt, den Schaden abzulehnen nur für den Fremdschaden aufkommt.
    Der Schadenverursacher muß SEINE Leistungen ohne Regressanspruch erbringen, ebenso alle ihm zumutbaren Nebenarbeiten (Wassersaugen beim Rohrbruch z.B.).
    Also wird die Versicherung weder für den Abbruch noch für evtl. Mehrkosten eines Dritten zahlen, sondern bestenfalls das Material, da dies ja dem Bauer beigestellt wurde.
    Ich würde sagen, Crash geht flux zum Anwalt, damit er nicht noch mehr Geld verbrennt, denn vom Bauern wird da nix mehr kommen.
    MfG
     
  12. #72 wasweissich, 11.09.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich sehe das so

    der rückbau und reinigung der platten wird meiner einschätzung nach genauso viel oder noch mehr kosten , wie eine vernünftige verlegung der terrasse .

    versicherung schreibt ätsch bätsch ,wir behalten unser geld , höchstenes einen zuschuss zur teilweiser neubeschaffung des materials rausrücken .

    also wird es ganz wichtig sein , dass die schritte , welche jetzt eingeleitet werden , gerichtsfest sind , weil die forderungen die sich jetzt ergeben unter umständen garnicht so gering sein werden .

    j.p.
     
  13. #73 Vaquero, 11.09.2007
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    Ich stimme zu. Crash hat nur die fernmündliche Kapitulation. Zeugen? »Hamse was von mia schriftlich?« Der GaLa-Bauer kann immer noch behaupten, daß er das niemals sagte, daß er nur wegen Überlastung auf anderen Baustellen gerade jetzt nicht nachbessern kann.

    Mögliche Falle:
    Der GaLa-Bauer rührt sich nicht, stellt sich taub. Wenn dann jemand anders an der Terrasse rührt, dann kann der GaLa-Bauer sich damit herausreden, daß es noch seine Baustelle sei, die er nachbessern wolle. Wenn seine Baustelle von Dritten verändert wurde, dann ist er heraus aus dem Spiel und der andere Auftragnehmer muß auch bezahlt werden. Erst recht durch einen Abriß oder Ausbau werden Beweismittel zu seinen Ungunsten vernichtet.
    Es gibt Betriebe, die es darauf anlegen, daß Laien in diese Falle tappen.

    Deshalb: Schriftliche Erklärung vom GaLa-Bauer verlangen mit detalliertem Bezug auf das Ferngespräch, daß er den Auftrag zurückgibt und daß er für den Schaden (beschreiben! z. B. die Polygonplatten, Kosten für Abriß, Transport, fachgerechte Entsorgung) aufkommt – mit Fristsetzung, Einschreiben mit Rückschein.

    Mit des GaLa-Bauern Versicherung hat Crash nichts zu tun, sondern nur der GaLa-Bauer, es sei denn, die Versicherung wedelt mit einem Scheck. Bloß nicht hinhalten lassen, weil der GaLa-Bauer noch auf Post von seiner Versicherung warte.
     
  14. #74 Bauwahn, 12.09.2007
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    Würd' ich nicht machen. Das ist letztendlich seine Sache wann und wie er was macht (bzw. nicht macht). Ein Termin zu dem alles ok sein soll reicht.

    Gruß

    Thomas
     
  15. crash

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    Danke für die Hinweise und Ratschläge!!! Das Bild verfestigt sich.

    Kommen wir noch mal zu der Frist und ihrer genauen Terminierung für die Beseitigung der Mängel.

    Was wäre angebracht als erste Fristsetzung? 2 Wochen ab heute?
     
  16. MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Keine Ahnung

    ob 2 Wochen OK sind, ich glaube schon.
    Letztendlich sollte es eine Frist sein, die dem Mängelbeseitiger einen realistischen Zeitraum für die Ausführung der Leistungen lässt.
    Grüße aus Leipzig
    Martin Malangeri

    P.S.: Mein Lehrmeister hat immer gesagt: "Wärste besser Bäcker geworden, könnteste den Mist fressen, den Du verzapfst....":konfusius
     
  17. crash

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    Sooodele, dann habe ich mal das Einschreiben formuliert und bin für jeden Hinweis dankbar, wo mir noch ein formeller oder formulierungstechnischer Fehler unterlaufen ist.

    EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN

    Beanstandungen an unserem Terrassenbau mit Polygonalplatten


    Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für die am Freitag den 07.09.2007 erfolgte Ortsbesichtigung, bei der Sie sich von den am 04.09.2007 schriftlich beanstandeten Mängeln in allen Punkten persönlich überzeugen konnten.

    Gestern teilten Sie uns telefonisch mit, dass eine partielle Reparatur nicht möglich sei und die Fläche komplett zurückgebaut und erneut verlegt werden müsse, falls wir uns nicht preislich über einen Nachlass auf die vereinbarten 2.400,- € Verlegekosten einigen könnten. Ebenfalls erwähnten Sie, dass Sie die Mängelbehebungen aus terminlichen Gründen nicht selbst vornehmen könnten und wir uns um einen Ersatzunternehmer bemühen sollten.

    Da Sie der Auftragnehmer der Baumaßnahme sind und Arbeit entsprechend mängelfrei und fachgerecht auszuführen haben ist dies durch eine mündliche Mitteilung nicht rechtssicher für uns geregelt und daher so nicht durchführbar.

    Die Kosten für den Rückbau der Terrasse und die bereits bezahlten Materialien (Natursteinplatten/Estrich/Fugenmaterial im belegbaren Rechnungswert von 3.200,94 €) sind bei einem Rückbau von Ihnen zu tragen. Inwieweit Ihre Betriebs-Haftpflichtversicherung die Ihnen entstehenden Kosten ausgleicht obliegt selbstverständlich Ihrer Prüfung, erscheint mir aber unwahrscheinlich, da Schäden im eigenen Gewerk grundsätzlich nicht abgedeckt werden.

    Ich fordere Sie daher auf, die am 04.09.2007 schriftlich angezeigten Mängel durch Rückbau und Neuverlegung unserer Terrasse zu beheben. Für die Erledigung dieser Arbeiten setze ich Ihnen eine Frist bis zum 28.09.2007. Die Kosten für die Entsorgung des Abraummaterials sowie die Kosten für die Neubeschaffung der benötigten Polygonalplatten, des Estrichs und des Fugenmaterials sind dazu von Ihnen zu tragen.

    Sollte dies durch Ihr Unternehmen nicht im Sinne der vertraglichen Erfüllungspflichten erbracht werden können erwarte ich eine schriftliche Bestätigung, dass Sie den Auftrag zur erneuten Vergabe zurückgeben und für die nachfolgend aufgeführten und durch Ihr unternehmen verursachten Kosten/Schäden aufkommen werden:


    Material, Bezugsquelle, Kosten
    - Natursteinplatten, XYZ, 2.286,12 €
    - Estrich, Gittermatten, XYZ, 529,30 €
    - Fugenmörtel , XYZ, 159,42 €
    - Fugenmörtel , XYZ, 226,10 €
    =SUMME 3.200,94 €

    Zusätzliche Kosten fallen noch an für:
    - den Abriss der Terrasse nach einzuholendem Angebot
    - die Entsorgung des Materials ca. 150,- €

    Hierzu erwarte ich Ihre schriftliche Bestätigung bis zum 18.09.2007. Danach werde ich ohne entsprechend erzieltes Einvernehmen meinen Anwalt und einen öffentlich bestellten Sachverständigen mit der Begutachtung und weiteren Abwicklung betrauen und meine Forderungen darüber hinaus auch gerichtlich geltend machen.

    Mit freundlichen Grüßen!
     
  18. #78 Vaquero, 12.09.2007
    Vaquero

    Vaquero

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    Gut. Wenn Dein GaLa-Bauer es anders sieht, so ist er nach Handelsrecht gezwungen, Dir zu widersprechen. Wenn er es nicht tut, dann stimmt er zu.

    Überflüssig. Nicht Dein Problem. Du weißt nicht, ob er eine Versicherung hat, und wenn, welche Police er hat.

    Vorschlag:
    »Ich erwarte Ihre schriftliche Antwort. Wenn wir bis zum 28. September 2007 kein Einvernehmen hergestellt haben, dann werde ich den Rechtsweg beschreiten.«
    [1. Antwort, denn Du kannst ihm keine Bestätigung vorschreiben. 2. 18. oder 28. September? Nur eine Frist! Wenn er mit einer Antwort trödelt, hat er keine Zeit mehr zur Nachbesserung, und auch kein Gericht wird ihm glauben, daß er noch nachbessern wollte, sondern erkennen, daß er Dich nur hinhielt. 3. Anwalt, öff. best. SV, Gericht sind zuviele Worte]

    Wie schnell sind die Polygonplatten lieferbar? Die Lieferfrist darf kein Hindernis bei der Nachbesserung sein.
    Benenne die Polygonplatten und den Hersteller oder Verkäufer genau, damit sie nicht durch ähnliche, die Dir dann nicht gefallen, ersetzt werden im Falle einer Nachbesserung. Hat der GaLa-Bauer sie auf Deinen Namen besorgt? Falls ja, dann weise darauf hin.
    Er soll nicht die alten Polygonplatten ersetzen, sondern die Neubeschaffung bezahlen. Wenn sie gestern um 60% teurer wurden, kann das nicht Dein Schaden sein.

    Später kannst Du Deinen Anwalt fragen, ob der GaLa-Bauer auch für die Mehrkosten eines anderen Auftragnehmers aufkommen muß, wenn jener teurer ist. Ich weiß es nicht sicher, aber genug, um danach zu bohren.
     
  19. crash

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  20. crash

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    Eine Preisdifferenz bei den Platte ist so gut wie auszuschließen. Lieferfähigkeit besteht bei diesem Artikel immer.

    Da ich hoffe, die eine oder andere Platte auch noch retten zu können wäre somit für mich die Begleichung der Altrechnung vermutlich vorteilhafter.

    Generell sind Material und Lieferquelle genau benannt, aus rechtlichen Gründen hier aber mit XYZ anonymisiert.
     
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