Fußbodenheizung nicht überall verlegt

Diskutiere Fußbodenheizung nicht überall verlegt im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Man kann durchaus für Lehrer bauen. Man muss nur Ärgerzuschlag einkalkulieren. Am Beispiel FB_Heizung: Schlangen liegen nicht im Bereich...

  1. #21 Baufuchs, 20.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Man

    kann durchaus für Lehrer bauen.

    Man muss nur Ärgerzuschlag einkalkulieren.

    Am Beispiel FB_Heizung:

    Schlangen liegen nicht im Bereich von Schränken:

    Lehrer beanstandet wie in diesem Thread.

    Schlangen liegen auch im Bereich von Schränken:

    Lehrer:
    Ist es üblich/normgerecht, dass Heizschlangen im Bereich von Stellflächen verlegt werden?
    Ist die Heizleistung noch ausreichend, weil in Bereich der Schrankstellflächen ja keine/verminderte Wirkung?
    Muss der Heizungsbauer mir das nachweisen?

    Wenn man seine Schweinchen kennt, lässt sich alles im Vorfeld mit schriftlichen Vereinbarungen regeln. Nachteil: So krumm wie die denken muss man erst mal lernen.:konfusius
     
  2. #22 Baufuchs, 20.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Jetzt

    ernsthaft:

    Eine Fussbodenheizung muss so ausgelegt sein, dass die einzelnen Räume angemessen erwärmt werden können. Bemessungsgröße ist die erzielbare Lufttemperatur im jeweiligen Raum.

    Ein Anspruch darauf, dass die Fussbodenheizung jeden Punkt der Fußbodenoberfläche auf eine bestimmte Temperatur erwärmt besteht nicht.
     
  3. #23 gruebler262, 20.03.2010
    gruebler262

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    Jungs,
    mit Lehrern können einige hier anscheinend wirklich nicht.

    Versucht doch einfach mal ein bisschen mehr Respekt zu zeigen. :respekt

    Wenn unser Heizungsinstallateur – ein Subunternehmer unseres Generalunternehmers – nicht weiß, wie er die Heizschleifen verlegen soll, dann soll er uns fragen und die Heizschleifen nicht anders verlegen, als es aus den Plänen zu entnehmen ist. Unsere Möbel stehen in der Küche so, wie es der Baugenehmigung zu entnehmen ist. Wir Bauherren haben wiederholt eine Baudurchsprache für die Heizungstechnik eingefordert, die aber zuerst auf später verschoben und dann in einem Organisationschaos versank, da der Subunternehmer den Generalunternehmer und dieser den Subunternehmer in der Pflicht sah.

    Eine besondere Pointe an der Sache ist, dass wir einen Baubegleiter, also einen Dipl. Ing. und somit kein Lehrer damit beauftragt hatten, regelmäßig die Ausführung einzelner Gewerke zu prüfen und sich vor Ort mit der Bauleiterin zu besprechen. Diese Termine wurden aber von der Bauleiterin nicht wahrgenommen, so dass die Mängel über Protokolle und per Email mitgeteilt wurden. Am vorher festgelegten Termin für die Begutachtung der Fußbodenheizung hatte der Estrichleger bereits eine Etage betoniert und die anderen waren entsprechend vorbereitet, so dass der von mir angeheuerte Dipl. Ing nichts mehr begutachten konnte.
    Wo liegt die Schuld?

    Aber eigentlich möchte ich nicht weiter dieser Frage nachgehen, sondern meinen technischen und rechtlichen.

    Bitte äußert euch dazu!
     
  4. Jonny

    Jonny

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    siehe Baufuchs vorherigen beitrag, es ist egal wo sie liegen oder wo nicht (solange nichts explizit vereinbart ist).
    einfach gesagt, der Raum muss warm werden.

    Grüsse
    Jonny
     
  5. #25 Baufuchs, 21.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nun

    muss ich mal den Architekten recht geben.

    - Du hast nichts explizit planen lassen.
    - Der BU/GU oder GÜ muss das abliefern, was er nach Baubeschreibung schuldet

    und genau das hat er abgeliefert.

    Oder findet sich in der Baubeschreibung:

    - eine Angabe darüber, dass die eingezeichnete Möblierung maßgeblich für die Fussbodenheizung sein soll?
    - ein Verlegeplan der FBH?
    - eine Angabe darüber, welche Oberflächentemperatur die Böden haben müssen
    - das auch noch getrennt nach Bauherrnbelieben, sprich nach unterschiedlichen Oberbelägen differenziert?

    Wenn nein ist mangels exakter Vereinbarung dann das "Übliche" geschuldet.
    Lies mal § 633 BGB:

    Eine Sache ist dann mängelfrei, wenn

    Das hast Du gekriegt.
     
  6. #26 garfield1, 21.03.2010
    garfield1

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    Zur ersten Frage: Wenn ich die Fachleute hier richtig verstehe, ist die Fußbodenheizung nicht komplett falsch verlegt. Dann beantwortet solche Fragen eigentlich der zuständige Richter nach Würdigung aller vorgetragenen Argumente. Oder anders ausgedrückt: Das Recht, die Erneuerung zu verlangen, hat der TO. Ob er damit durchkommt....
    zu zwei: siehe die Antworten
    zu drei: entweder Google, oder die OLG und BGH-Urteile online durchsehen - alternativ Rechtsanwalt damit beauftragen.

    Ansonsten kann ich nur den Kopf schütteln. Der Aufwand für den Ausbau der vorhandenen Fußbodenheizungen inkl. Estrich in WZ und Küche und Neuverlegung inkl. neuem Estrich+Bodenbeläge+Maler ist immens und erfordert den Auszug für 2-3 Monate, den Abbau der Einbau(?)küche, das Zwischenlagern der Wohnzimmermöbel. Wer tut sich so etwas freiwillig an, wenn er einfach nur vier Monate im Jahr Hausschuhe anziehen müßte? Ich habe zuwenig Fantasie, mir vorzustellen, dass dieser Sanierungswunsch ernst gemeint sein soll.
    Für mich klingt das eher wie der Versuch eines nachträglichen Preisabschlages
     
  7. #27 wasweissich, 21.03.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    achtung , vorurteile!!(eher nicht)

    sei mir nicht böse , aber auch lehrer müssen sich meinen respekt verdienen , wir sind nämnlich nicht in der schule , wo er ihnen (vermeintlich ) automatisch entgegen zu bringen ist .

    und die mängellisten , die mir des öfteren gerade von lehrern hingehalten werden , wären meist mit mangelhaft bis ungenügend zu benoten .
    mit der zeit (wie baufuchs schon angemerkt hat ) lernt man mit lehrern umzugehen (dei normale argumentationsführung hilft meist nicht weiter ) und dann wird meist alles gut , wobei in ein grösseres lehrerbauvorhaben eine ausreichend grosse zeitreserve für die unterrichtung eingeplant werden müsste , weil einfache zusammenhänge nur selten als solche akzeptiert werden .


    j.p.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Was wir versuchen Dir schonend beizubringen ist, Du hast das Klassenziel verfehlt.

    Merke: Nur was explizit vereinbart ist kann man einfordern.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #29 Lili Marie, 21.03.2010
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    Ich komme ja bald in die Schule, mein Bruder, also das ist der Paul, der auch. Da könnte es gut sein, wenn ich schon mal übe.
    :respekt:respekt:respekt Onkel, Du bist ein ganz toller Hecht.:angel:

    :winken
     
  10. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Ein Lehrer, der Respekt einfordert, hat seinen Beruf verfehlt. Den hat man eben oder man hat ihn nicht :shades

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  11. #31 gruebler262, 21.03.2010
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    Lieber Bruno,

    in der Schule habe ich es durchaus nicht nötig Respekt einzufordern, da mich die Menschen, mit denen ich dort arbeite, kennen. Deine Bekanntschaft habe ich bisher nicht gemacht (Soll ich jetzt noch anfügen: zum Glück?).

    Zudem kommuniziere ich in diesem Forum nicht als Lehrer, sondern als Bauherr. Ich möchte hier niemanden belehren, wie ich das professionell in meinem schulischen Alltag tue, sondern ich suche als Bauherr Rat. Das hast sicherlich auch du gemerkt.

    Wie du nun auf die Idee kommst, mich trotzdem als Lehrer zu beurteilen bzw. zu verurteilen, erscheint ausgesprochen fragwürdig. (Formallogisch liegt ein Kategorienfehler vor, aber genug davon).

    Versuche doch einfach mal sachlich und würdevoll zu sein, auch wenn es schwer fällt.

    Grüße
     
  12. #32 Andreas1705, 21.03.2010
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    ... und so hat sich ein Thread wieder einmal zur Diskussion über den Beruf des Fragestellers entwickelt...

    Mal ein Vorschlag an die Forenbetreiber. In einem Bauexpertenforum mag es Sinn machen, wenn die Bauexperten ihren jeweiligen Fachbereich unter 'Beruf' angeben. Für alle anderen sollte man vielleicht einfach 'Baulaie' eintragen. Das würde helfen 1. Die Tipps die gegeben werden besser für sich bewerten zu können und 2. Immer wieder aufkommende reflexartige Vorverurteilungen durch die Berufsbezeichnung zu vermeinden.

    Gruß - Andreas
     
  13. #33 gruebler262, 21.03.2010
    gruebler262

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    Danke, Andreas!
     
  14. #34 wasweissich, 21.03.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    weisst du , das mit dem beruf ist so schlimm garnicht .

    wenn aber einzelne wirklich alle vorurteile und erfahrungen die zu soetwas führen bestätigen , kommt soetwas dabei raus ..........
     
  15. #35 ThomasMD, 21.03.2010
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    Das hätte im vorliegenden Fall nichts genutzt. Spätestens nach dem dritten Post wäre auch so alles klar gewesen.
     
  16. OldBo

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    @gruebler262
    Warum so empfindlich? Ich habe nichts gegen Lehrer, denn ich war 34 Jahre im Schuldienst und da erlebt man schon die komischsten Sachen :biggthumpup:

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  17. R.B.

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    Es wurde doch alles wichtige schon mehrfach gesagt.

    Gruß
    Ralf
     
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