Baumanager - Neuer Berufszweig?

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  1. sepp

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    nochmal:
    leistungen innerhalb der leistungsbilder der hoai fallen auch unter diese!
    geregelt per gesetz !
    ebenso ist es im sinne des wettbewerbes nicht gestattet, architektenleistungen unterhalb dieser honorarordnung anzubieten oder i.d.r darunter vertraglich zu vereinbaren.
     
  2. #22 cannavaro, 30.06.2010
    cannavaro

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    also, die HOAI ist eine "Ordnung" die zwingend anzuwenden ist, also geltendes Recht. Unser Büro hat einmal die Mindestwerte der HOAI unterschritten und wurde gegen ein Bußgeld von der zust. Kammer gerügt.

    Klar kann Dir ein X-Beliebiger Deine Pläne zeichnen, aber unterzeichnen darf sie (zumindest in Bayern) nur ein Architekt oder Ingenieur der in der Liste der zuständigen Kammer eingetragen ist. Und genau diese beiden sind dann an die HOAI gebunden, in diesem Fall Leistungsphase 3 (Genehmigungsplanung).
    Macht Dir das der Architekt für einen Fuffi, dann ist das nicht HOAI-konform oder gar Schwarzarbeit.

    Die Frage die sich mir aber immer noch stellt ist, darf ein X-Beliebiger Planungsleistungen (evtl. Leistungsphase 4 - 9) erbringen und wenn ja, ist er als Nicht-Architekt oder Nicht-Ingenieur an die HOAI gebunden.
    Ich glaube das wäre ein Fall für einen Juristen...
     
  3. #23 Manfred Abt, 30.06.2010
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    Nö, ist so wie von Sepp und Ralf beschrieben, nicht berufs-, sondern tätigkeitsbezogen. Da Text in der Tat unglücklich formuliert ist, wurde dies vom BGH geklärt. Bei weiterem Interesse: siehe HOAI-Kommentare oder auch Anmerkungen zur Amtlichen Begründung.
     
  4. #24 MoRüBe, 30.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    nicht son unbewiesenes Zeugs hier...

    ... wo(!) steht es??? Nirgends. Und wenn Du mal richtig gelesen hättest, dann hättste das gefunden:

    Neu ist, dass der Anwendungsbereich der HOAI zukünftig ausdrücklich auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt wird. Dies beruht auf den Vorgaben des Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie

    Büros = Architekten/Ingenieure

    und!

    Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure(!)

    Daß ein planender Architekt/Ingenieur nicht unter Kurs anbieten darf, das ist ja nu allgemein bekannt. Hier gehts aber um was anderes:

    ein Zeichenbüro, welches Zeichnungen fertigt.

    Also: wo steht es?
     
  5. #25 Baufuchs, 30.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Guckst Du BGH

    Auszug:
     
  6. #26 cannavaro, 01.07.2010
    cannavaro

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    jaja, die Juristen müssen in Urteilen erst mal genau klären was sie unmissverständlich für viel Geld in irgendwelchen mehr oder weniger sinnvollen Gesetzen und Verordnungen geschrieben haben :mauer:mauer:mauer

    Das wäre doch mal eine neue Geschäftsidee für Architekten und Ingenieure: Erst Pfusch bauen damit man später als Gutachter noch mal richtig zulangen kann.
     
  7. bernix

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    ...was ist da neu? Kommt oft genug vor
     
  8. #28 Manfred Abt, 01.07.2010
    Manfred Abt

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    Widerspruch MoRüBe:

    Und, warum nicht diese Aussage. Man kann eine Behauptung nicht dadurch legitimieren, indem man den schlüssigen Gegenbeweis vorher verbieten will.

    Die zeichnerische Darstellung (schönmalen) ist sicherlich keine HOAI-Leistung, und auch reine Dienstleistung ohne Gewähr für Endprodukt. Der 75€ Heini wird nie eine Versicherung finden, die die Haftung für aus Planungsleistungen resultierenden Baumängeln abdeckt.

    Das "stufenweise Erarbeiten der zeichnerischen Lösung" unter Berücksichtigung (diverser) Anforderungen ist eindeutig sowohl werkvertragliche Leistung wie auch HOAI-Leistung.

    Herr Berg, das ist vom Ton her absolut grenzwertig! Bitte konkret: Wer hat "nicht richtig" (=falsch) gelesen?

    Zum Inhalt, abschließend: siehe Locher/Koeble/Frik, 10. Auflage, RdN 18 zu § 1.
     
  9. #29 MoRüBe, 01.07.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Herrgott ist das so schwer...

    ... zu verstehn?:mauer:mauer:mauer

    Ihr dreht einem das Wort drei mal so schnell im Mund um. Mit Verlaub, das ist zum gö...

    1. Ich habe nichts von Bauantrag geschrieben
    2. ich habe nichts von Planung geschrieben
    3. lesen, besonders richtig lesen hilft manchmal

    und daraus folgt nämlich

    4. meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.
     
  10. #30 Manfred Abt, 01.07.2010
    Manfred Abt

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    Um deine Frage zu beantworten, ääh, das war doch deine Frage, oder?

    keiner.

    Nicht zu beurteilen, da Begriff "fertige" nicht eindeutig. Kann Verstoß sein, muss aber nicht.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ein Zeichner für 75 € ist nicht bauvorlageberechtigt, von daher ists klar, dass der keine Bauanträge stellen kann.
    Er könnte aber z.B. aus Bauantragsplänen Ausführungspläne entwickeln und zeichnen.
    Das ist dann LP 5. Und das muss er gemäß BGH Urteil nach HOAI abrechnen - genau wie wir.

    Das ist auch logisch, da die HOAI bindendes Preisrecht ist. Müssten Zeichner oder Pizzabäcker ;) für HOAI-konforme Leistungen nicht nach HOAI abrechnen, wäre das Preisrecht nicht mehr für alle gleich.
     
  12. #32 MoRüBe, 01.07.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also bemühen wir den Duden..

    ... zur Frage was anfertigen bedeutet:

    an|fer|ti|gen <sw. V.; hat>: als Ergebnis einer Arbeit in sach-, kunstgerechter, oft bestimmten Plänen ...

    So, das dürfte damit geklärt sein.

    Manfred: das von Dir zitierte Urteil ist hier so nicht anwendbar, da es sich um einen Architekten handelte als Archi einerseits und als Geschäftsführer einer GmbH andererseits.

    Hier gehts um den Ottonormalverbraucher, der nicht Architekt/Ing ist.

    Wenn Ihr jetzt mal nach Zeichenbüro guglt, gibts so ca. 115.000 Einträge, darunter auch ing-büros. Diese lassen wir jetzt mal weg. und bei etlichen findest Du sogar Preisangaben. Und mir soll keiner erzählen, daß die nicht auch planen, alles andere wäre weltfremd.

    Und darauf wollte ich hinweisen. Mehr nicht. Und Ihr macht da son Zores draus:cool:
     
  13. #33 saarplaner, 01.07.2010
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    Warum...

    ... muß ich jetzt an "Das Leben des Brian" denken?

    Grins, "Jehova!!!" :yikes

    Grüße aus dem Saarland.
     
  14. #34 Baufuchs, 01.07.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Morübe

    Das sehen Juristen anders.

    Guckst Du

    Auszug: Nach der Auffassung des BGH (vgl. BGH BauR 1997, 677) findet die HOAI auch dann Anwendung, wenn Nichtarchitekten Architektenleistungen erbringen.
     
  15. #35 Manfred Abt, 01.07.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

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    seit wann?
    Seh ich anders.
     
  16. #36 Olaf (†), 01.07.2010
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    Olaf (†)

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    Ordnungsruf...

    an die Altgedienten:D
     
  17. sepp

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    MoRüBe hat planungsleistungen für nen spezi gemacht und nu hat er angst.:D
     
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