Architektenvertrag

Diskutiere Architektenvertrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; ich würde die finger davon lassen, wirklich....

  1. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ich würde die finger davon lassen, wirklich....
     
  2. #22 Thomas B, 13.01.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ich sach' jetzt einfach mal nichts mehr......:think
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wer nicht in der Kammerliste steht, darf sich auch nicht Architekt nennen. Punkt!

    Ich finde den Vertrag in eigentlich allen Punkten merkwürdig.

    Hier mal der link zu einem Mustervertrag für Architekten
    http://www.akbw.de/pubimg/p_m_312.pdf
    Lesen und die Unterschiede verstehen.

    Wenn Ihr mit dem Planer weitermachen wollt/müsst, unbedingt zu einem Baurechts-RA.
     
  4. #24 Karlheinz, 13.01.2011
    Karlheinz

    Karlheinz

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    332
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Amateur
    Ort:
    Rheingau
    Aber nicht doch - dilettantisch ist nur derjenige, der einen solchen Vertrag unterschreibt. Der "Vertragsverfasser" ist das genaue Gegenteil, ich würde ihn als eher raffiniert ansehen (obwohl man den von ihm verfolgten Zweck noch viel eleganter erreichen könnte, indem man seinen Text auf fünfzig Seiten ausdehnt, so dass die arglosen Kunden den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen und überhaupt nichts mehr kapieren).
     
  5. #25 ManfredH, 13.01.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich möchte keinem, den ich nicht kenne, seine evtl. vorhandenen Qualifikationen absprechen.

    Aber Architekt nennen darf er sich definitv nicht, wenn er nicht als Mitglied in der Architektenkammer eingetragen ist, und wenn er trotzdem macht, bin ich schon wieder beim Stichwort Seriosität.

    Und bei
    "Spezialisten für alles" wäre ich sowieso immer vorsichtig.
     
  6. #26 saarplaner, 13.01.2011
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Das klingt sehr nach "Universal-Dilettant" und wenig seriös.

    Ich frage mich immer, wie blauäugig man(n)/frau sein kann, wenn mann mal eben 250.000 €uro und mehr in die Hand nimmt.

    So wie ich das bei dir bisher rauslese, hast du von der ganzen Materie rund um Planung und Bauen aber sowas von keine Ahnung, das es schon fast weh tut (sorry für die drastische Formulierung!).

    Wenn du diesen Vertrag unterschreiben solltest, dann "Gute Nacht".

    Für mich wäre mit dem "Planer" spätestens jetzt Schluß.

    Nochmal zum Punkt Sonstiges, Planer schuldet keine Baugenehmigung: Das ist so, als würdest du einen Neuwagen kaufen, der aber kein TÜV hat, und aus Konstruktionsgründen auch nie einen Erhalten kann.

    Denk da mal drüber nach!

    Grüße aus dem Saarland!
     
  7. #27 Schwarz, 13.01.2011
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    AUTSCH


    :28:

    also eine mögliche qualifikation möchte ich ihm ja nicht absprechen, aber es scheint sich hier um einen planenden handwerksmeister zu handeln, der wohl nur noch im hintergrund werkelt, weil die firma der tochter (mit unbestimmter qualifikation?) gehört. mir wäre das, vor allem im späteren zusammenspiel mit einem generalunternehmer, doch zu heikel.

    aber jeder soll nach seiner facon ...
     
  8. #28 justusine, 13.01.2011
    justusine

    justusine

    Dabei seit:
    10.11.2010
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Dortmund
    Ich habe kein Problem mit drastischen Formulierungen. Ich halte mich aber nicht für blauäugig. Ich weiß, dass ich von Planen und Bauen keine Ahnung habe. Deshalb suche ich mir ja kompetenten Rat. Haus&Grund war in der Hinsicht ein Reinfall. Mir gefällt die Fachkompetenz und die Hilfsbereitschaft in diesem Forum, daher versuche ich es hier, und bislang bin ich in meinen Befürchtungen ja auch bestätigt wotrden.

    Den Planer haben wir uns ja nicht ausgesucht. Den gibt es zum Grundstück quasi dazu. Und dass die Zeichnungen uns gefallen, heißt nicht, dass ich alles unterschreibe, was er mir zeigt.
    Gerade bei der Summe, um die es hier geht, hinterfrage ich alles lieber mehrfach. Schließlich hält sich der Zeitdruck bei uns sehr in Grenzen. Antreiben tut nur der Wille zum Eigenheim..

    Also, ich kann mir jetzt einen neuen Architekten suchen, wenn ich das vom Grundstückskauf trennen kann. Aber auch das, was der mir dann vorlegt, würde ich gerne mal gegenlesen lassen. Oder ich gehe gleich zum RA.

    Vielen Dank,
    Justus
     
  9. #29 Thomas B, 13.01.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    und
    Kann ja durchaus bedeuten, daß "das Büro" evtl. doch was kann. Aber der Vertrag paßt so nicht. Obgleich....wenn wir den Entwurf zur Sektion vorgelegt bekämen, wäre ich mir da nicht mehr so sicher....:mega_lol:

    Thomas
     
  10. #30 saarplaner, 13.01.2011
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Ich finde es gut, dass sich bei dir Bedenken gegen den Vertrag eingestellt haben, weil jetzt hast du auch angefangen, dich mit der Materie zu beschäftigen.
    Das ist richtig und wichtig!

    Ich für meinen Teil, habe Bauchschmerzen bei der Konstellation, Grundstücksverkauf, Planung, usw aus einer Hand....

    Wie schon angemerkt, bleibt meiner Meinung nach die Seriösität auf der Strecke.

    Grüße aus dem Saarland!
     
  11. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    @thomas

    ist doch wurscht, wenn der vertrag unterschrieben ist,
    irgendwelche pläne auch, darf ein forum, die genehmigungsbehörde auch,
    anmerkungen vom stapel lassen wie es beliebt.

    der rubel (für den AN) rollt trotzdem....
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Zum Thema Grundstücksverkauf und Planung auch mal mit dem Begriff "Kopplungsverbot" beschäftigen.

    Aber da das *wasauchimmer*-Büro schon begonnen hat, dürfte eine Trennung nicht einfach werden - jedenfalls nicht ohne Anwalt. Ob mit, sie mal dahingestellt!
     
  13. #33 saarplaner, 13.01.2011
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Das könnte durchaus ein Problem werden, aber dann lieber mal LPH1-2 zahlen, und mit "gutem" Gefühl weiter machen, als diese Konstellation.

    Je mehr ich darüber nachdenke, desto merkwürdiger finde ich das, u.a. dieser "Vertrag"!
     
  14. #34 justusine, 13.01.2011
    justusine

    justusine

    Dabei seit:
    10.11.2010
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Dortmund
    Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, trifft das bei uns nicht zu.
    Wir zahlen eine Vermittlungsgebühr für das Grundstück, die Planung fürs Haus ist unabhängig davon. Eine Bindung an "das Büro" besteht ausschließlich über eine moralische Verpflichtung, wenn wir uns nicht trauen, wegen des Vertragsentwurfes böse zu werden. Und das ist definitiv nicht der Fall. Entweder es gibt einen sauberen Vertrag, oder ein neuer Architekt muss her. Wer suchet, der findet...
    Zur Trennung denke ich, kann uns das Büro schlimmstenfalls eine Rechung für die erfolgten Vorentwürfe stellen, oder? Das wäre dann halt so.
     
  15. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ja was heißt denn nun trennung?
    habt ihr den vertrag unterschrieben, oder nicht?
     
  16. #36 justusine, 13.01.2011
    justusine

    justusine

    Dabei seit:
    10.11.2010
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Dortmund
    Achso, ich dachte, das wäre klar. Wir haben die Reservierungsvereinbarung für das Grundstück unterschrieben. ALso gibt es bei Kaufabwicklung Provision für das Büro, wenn wir vom Kauf zurücktreten, zahlen wir € 1000. Punkt. Ende.

    Das Büro geht davon aus, dass die auch weiter dafür sorgen, dass die Bude gebaut wird. Die inhaltlichen Planungen ließen sich auch so git an, dass wir daran bislang nicht gezweifelt haben. Nun müssen wir ja aber aich endlichen mal einen Vertrag für die Architektenleistung abschließen und da bekamen wir nun den zitierten Vertragsentwurf, der uns so extrem stutzig gemacht hat, dass wir zu Haus&Grund und zu euch gelaufen sind.

    Aus meiner Sicht ist an der Trennung die einzige Schwierigkeit, dass ich dem Planer sagen muss, dass er zwar weiterhin einen komplizierten Kauf für mich abwickeln soll (Erbengemeinschaft und so, da hat er tatsächlich was zu tun, ber das läuft), dass er aber den erhofften und erwarteten Planungsauftrag nicht bekommt.
    Das ist unangenehm aber jusistisch doch völlig sauber, oder? Und bei der Summe und der Bedeutung eines eigenen Hauses bin ich im Zweifelsfall gerne auch gemein...
    Mal sehen, was er gleich sagt, wenn er zur Besprechung der Grundrisse kommt...
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Er arbeitet bereits für Euch, Ihr habt aber keinen Vertrag, der seine Leistung begrenzt.
    Ob Ihr da so einfach rauskommt, hängt auch an seinem goodwill, denn solche Aufträge werden gerne als Vollaufträge gesehen - also LP 1 - 8.
    Und Ihr würdet den frei kündigen.

    Das ist schon ggf. jur. Hochreck!
     
  18. #38 Karlheinz, 13.01.2011
    Karlheinz

    Karlheinz

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    332
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Amateur
    Ort:
    Rheingau
    Was willst DU denn?

    Alles aus einer Hand ohne unabhängige Überwachung - wird hier nicht empfohlen, machen aber viele ...

    ... oder mit Architekt - das hast Du im Moment aber auch nicht. Was Du hast, sieht ungefähr so aus, dass Du für abhängige Überwachung und Planung auch noch extra zahlen sollst, also das schlechteste aus zwei Welten.
     
  19. #39 Karlheinz, 13.01.2011
    Karlheinz

    Karlheinz

    Dabei seit:
    28.11.2008
    Beiträge:
    332
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Amateur
    Ort:
    Rheingau
    Hatten wir das nicht gerade schon? Wenn er kein Architekt ist, kann er auch nicht nach HOAI abrechnen ... Und selbst wenn er Architekt ist, aber nicht als solcher in Erscheinung getreten ist (sondern z.B. als GÜ), hätte ich da so meine Zweifel ...
     
  20. #40 justusine, 13.01.2011
    justusine

    justusine

    Dabei seit:
    10.11.2010
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Dortmund
    Ich will:
    - frei geplantes Haus (-> mein Architekt)
    - am liebsten Bau aus einer Hand (-> GU?)
    - unabhängige Kontrolle für mich (ich dachte immer, das macht mein Architekt. Wenn es zu empfehlen ist, dass da noch ein weiterer engagiert wird, will ich an der Stelle nicht sparen. Den "Baubegleiter" wüsste ich durch Erfahrungen im Freundeskreis auch schon. Aber ich dachte, den benötigt man nur beim Bau mit BT.)
    Justus
     
Thema:

Architektenvertrag

Die Seite wird geladen...

Architektenvertrag - Ähnliche Themen

  1. Höhe Nebenkosten Architektenvertrag

    Höhe Nebenkosten Architektenvertrag: Mein Architekt möchte 5% Nebenkosten auf die Honorarsumme, was ist hier üblich? Wichtig vlt dazu, das Bauobjekt, ist 2,5 km vom Büro des...
  2. Architektenvertrag, geplante kosten

    Architektenvertrag, geplante kosten: hallo zusammen, im architektenvertag steht "bei dieser summe handelt es sich um einen groben kostenrahmen". wieso ist das so ungenau formuliert...
  3. Architektenvertrag

    Architektenvertrag: Hallo zusammen, wir haben uns mehr oder weniger für einen Architekten entschieden und haben Freitag noch einmal ein finales Gespräch in dem die...
  4. Kostenvorstellungen im Architektenvertrag formulieren

    Kostenvorstellungen im Architektenvertrag formulieren: Hallo zusammen, nachdem ich hier schon einige Zeit mitlese und es nun tatsächlich ernst mit dem Bauen wird, habe ich mich angemeldet. Wir haben...
  5. Zeitvorgaben für Leistungsphasen im Architektenvertrag

    Zeitvorgaben für Leistungsphasen im Architektenvertrag: Ich habe gehört, dass es für den Bauherren gut und zu beachten ist, im Architektenvertrag für jede Stufe der Architektenleistung eine genaue...