Richtig, daher hab ich mich auch dazu entschieden es nun einfach so zu lassen, da der Notar ja wahrscheinlich nicht zuviel abgerechnet hat - es jetzt nur falsch verteilt ist. Mich hat nur generell interessiert, ob das Vorgehen so üblich ist, dass anhand der "Anfangssumme" berechnet wird aber im Nachgang nicht mehr korrigiert wird. Ich wusste nicht, dass der Thread so ausarten würde. Sorry
Ok - das kann natürlich auch sein. Es ist aber so, dass wir als Käufer die Vermessungskosten für die Teilung tragen sollten. Wir wollten aber natürlich VORHER den Kaufvertrag klar machen. Also war der Kaufvertrag aufgesetzt worden, obwohl die genaue Grundstücksgröße noch nicht feststand. Man hätte natürlich mit etwas mehr Aufwand die voraussichtliche neue Größe genauer angeben können.
meine güte! auch wenn ich betriebsblind erscheinen mag, ich unterschreibe doch keinen vertrag, ohne die tatsächliche m² grundstücksfläche zu kennen! wie kommst du auf so eine idee????
Es ging hier um ein Grundstück, dass ca. 1100m2 groß war. Wir wollten es in einer Breite von 19m (am Ende läuft die Grenze jedoch nicht gerade sondern zickzack, daher die Berechnung etwas komplizierter wie oben erwähnt). Das wurde im Vertrag festgehalten. Das heißt wir wussten, dass eine Grundstücksgröße zwischen 650 und 800m2 dabei herauskommen muss. Den Rest hat der Nachbar gekauft - ihm war die größe total egal - er wollte nur den Rest haben, da sein Haus daran angrenzt und er es noch als Garten nutzt. Für uns war also das "Risiko" überschaubar. Das Risiko die Vermessung zu bezahlen aber später das Grundstück doch nicht zu bekommen wäre zumindest größere gewesen. ;-)
Weise Entscheidung. Es gibt halt Dinge, da lohnt es sich, und andere, die hakt man am besten einfach ab. Unnötiger Ballast, da ist es besser wenn man sich auf die wichtigen Dinge konzentriert. Gruß Ralf
hast du dir schon mal gedanken gemacht, dass diese "fehlenden" 50m² grundstück, baurechtliche auswirkungen auf die gestaltung deiner zukünftigen behausung haben könnten?
Ja, habe ich auch schon erlebt, oder dass die 10 Reihenhäuser alle je 8 cm kürzer werden mussten oder dass sich der Vermesser bei einer Distanz von 7,5 m um 33 cm (Vorsicht Kalauer!) "vermessen" hat.
Das "Maß der baulichen Nutzung" ist grundsätzlich an die Grundstücksfläche gebunden. -> kleineres Grundstück -> weniger BGF
Wie gesagt die 50m2 wären hinten am Ende des Grundstücks gewesen - die 19m Breite hatten wir festgelegt. Es handelt sich um ein Eckgrundstück und es gibt einen Bebauungsplan. Links müssen wir 6,5m Abstand halten zur Straße und vorne von der Straße 5m. Wir haben also 9,5m in der Breite Platz für unser Haus. Nach hinten ist eh genug Platz!
wenn du in NRW einen bauantrag stellen willst, mußt du einen vermesser beauftragen. was hast du jetzt gewonnen/gespart?